Naja, auch der ÖD unterliegt dem Arbeitsrecht und nur weil jemand an seinen Chef Unsinn schreibt ist dies noch lange kein Grund "schlampig" zu arbeiten. Das Vorbringen des Schmonsens durch die Dame ist eines. Darauf arbeitsrechtlich richtig zu antworten etwas anderes. Denn letztendlich kann(wird?) die Sache vorm ArbG landen und da zählt nicht "offensichtlicher Schwachsinn". Vielmehr eine valide begründete Zurückweisung der vorgebrachten Ansichten. Das ArbG wird nämlich nicht von der Sicht der Dame hinsichtlich eines "ungenau definierten Beschäftigungsverhältnisses" ausgehen, sondern vom tatsächlich klar definierten Arbeitsvertrag nebst Folgepflichten beider Seiten.
Dabei gilt meiner anekdotischen Erfahrung nach auch, dass auch offensichtlich ♥♥♥ische Nach- und Anfragen zum Vertragsverhältnis Nach- und Anfragen zum Vertragsverhältnis bleiben. Darauf sollte man meiner Erfahrung nach ernsthaft reagieren (hilft vor dem ArbG ungemein). Ausweichen oder ignorieren kommt nicht gut, "der hat mich gehaun, da hab ich zurückgehaun!" gilded nich bei Gericht. Sachlich korrekt cool bleiben, mit angemessenem Aufwand beantworten; warnen, dass diese Ansichten im Gegensatz zur Verfassungstreue stehen, eventuelle arbeitsrechtliche/disziplinare Konsequenzen mangelnder Verfassungstreue aufzeigen, Frist zur Klarstellung dieser Positionen setzen.