Autor Thema: Dr. Bengen Attest  (Gelesen 1187 mal)

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Online Ba_al

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Dr. Bengen Attest
« am: 26. Juli 2021, 17:13:26 »
Damit es unterscheidbar bleibt ein eigener Thread



 
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Re: Dr. Bengen Attest
« Antwort #1 am: 26. Juli 2021, 17:21:46 »
Da scheint mir Augenwischerei betrieben zu werden. Die Verwendung eines falschen Gesundheitszeugnisses ist nur gegenüber Behörden oder Versicherungen strafbar. Damit einkaufen gehen ist keine Straftat, egal ob es sich nun überhaupt um ein Gesundheitszeugnis handelt oder nicht.

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dtx

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Re: Dr. Bengen Attest
« Antwort #2 am: 26. Juli 2021, 18:01:41 »
Der Gesetzgeber hat keine Lust gehabt oder bewußt davon abgesehen, sich im Zuge der Gesetzgebung zur Pandemieabwehr die §§ 277 und 278 StGB zur Brust zu nehmen. Und die Strafgerichtsbarkeit ist nicht dazu da, Handlungen des Gesetzgebers zu ersetzen.

Soweit richtig. Da wir aber unsere Pappenheimer kennen, wäre mangels gültigem Gesundheitsattest ein Verstoß gegen die Maskenpflicht und / oder ein Hausfriedensbruch im ausgeurteilten Fall immer noch im Rahmen des Möglichen gewesen. Nur müßte man eben irgendwann mal gelernt haben, daß sich die schwerer wiegenden Vorwürfe, derentwegen man derlei "Pippifax" so ungern verfolgt, hin und wieder verflüchtigen. Dann ist der "Pippifax" verfristet und man ist wieder beim Hornberger Schießen.
 
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Online kairo

Re: Dr. Bengen Attest
« Antwort #3 am: 26. Juli 2021, 18:56:49 »
Und wenn die Gerichte festgestellt haben, dass der Bengel überhaupt keine Gesundheitszeugnisse ausstellt, kann man von denen ja auch keine Wirkung erwarten.
 
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Re: Dr. Bengen Attest
« Antwort #4 am: 26. Juli 2021, 19:22:04 »
Da wir aber unsere Pappenheimer kennen, wäre mangels gültigem Gesundheitsattest ein Verstoß gegen die Maskenpflicht und / oder ein Hausfriedensbruch im ausgeurteilten Fall immer noch im Rahmen des Möglichen gewesen.

Hausfriedensbruch ist ein absolutes Antragsdelikt. Kein Strafantrag, keine Anklage. Da kann die Staatsanwaltschaft ausnahmsweise mal nix dafür. Verstoß gegen die Maskenpflicht ist eine Ordnungswidrigkeit, da ist die Staatsanwaltschaft erst nach einem Einspruch zuständig, dem die Verwaltungsbehörde nicht abhilft.
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Re: Dr. Bengen Attest
« Antwort #5 am: 27. Juli 2021, 12:52:06 »
Naja, Herr Bengen erlebt das ja nu nicht mehr. :-\