Jedoch kann der "oberste Souverän" durch Artikel 92 Abs. 5 und Artikel 92 Abs. 6 sowohl die Staatsrats Bildung als auch die Königswahl nach seinem belieben aufschieben und das ohne Verfassungsbruch.
Art. 92 Abs. 5 besagt, dass ein Wahlgesetz gemacht werden muss. Nehmen wir nun an, die Bürger sind so weit und haben sich organisiert und wollen einen Staatsrat wählen, aber der Oberste Souverän macht kein Wahlgesetz. Gehen dann alle nach Hause und sagen sich: Tja, dann halt nicht?
Mit Art. 92 Abs. 6 sieht es nicht anders aus.
Es ist wirklich faszinierend, wenn es deiner Argumentation nützt denkst du auf einmal wesentlich realistischer als zuvor.
Du unterstellst mir damit, dass ich vorher etwas anderes behauptet hätte, was aber nicht der Fall ist.
Macht sich ihre stärke jedoch meist zu nutze und manipuliert die Menschen im inneren, wie wir es in der Geschichte schon oft gesehen haben.
Das ist eine Möglichkeit, ja. Diese jedoch als die einzige Möglichkeit zu sehen, setzt doch ein recht abwertendes Menschenbild voraus.
Außerdem würde mich jetzt mal interessieren, wieso es euch nicht zu stören scheint, dass die Banken bzw. die Eigentümer der Banken genau dasselbe tun, mit dem einzigen Unterschied, dass sie den offensichtlichen Unterdrücker in Person durch ein unpersönliches System ersetzt haben, dass die meisten Menschen nicht verstehen oder hinterfragen und daher seine Auswirkungen nicht mit ihrer eigenen Situation in Verbindung bringen.
Und so wird die Hemmschwelle bei vielen Leuten Straftaten zu begehen herabgesetzt.
Das hier offensichtlich vorherrschende abwertende Menschenbild hab ich ja schon erwähnt.
Den vor sich selbst kann man ja immernoch Argumentieren: ich musste mich nicht an dieses und jenes Gesetz halten ist ja mein Grundrecht das ich mir die Gesetze wählen kann die mir grad gefallen.
Nein, man muss auch zu seinen Entscheidungen stehen. Wenn man sich einer Verfassung anschließt, dann muss man sich auch daran halten, denn darum geht es ja bei einer Verfassung und bei Gesetzen. Klar, man kann im Falle einer Verletzung / kriminellen Handlung auch einfach sagen, dass man sich umentschieden hat, aber das wäre dann offensichtlicher Wortbruch. In so einem Falle weiß jeder, was man von solchen Menschen zu halten hat.
Das heißt sich aufgrund seiner subjektiven Wahrnehmung aus Konsequenzen (in Fitzeks fall wohl auf illegalem weg) heraus zu winden ist für dich etwas richtiges, sehe ich das korrekt?
Wunderbar formuliert. Du hast die angebliche Unstrittigkeit der Konsequenzen in eine Gegenfrage eingebaut, deren Beantwortung die Konsequenzen gleich mit anerkennen würde. Ich antworte mal so: Es muss erstmal geklärt werden, ob die Konsequenzen überhaupt rechtmäßig und verhältnismäßig sind. Davor möchte sich auch niemand drücken, jedenfalls nicht hier bei uns.
Ich wollte hier schlicht zwischen Staat als Völkerrechtssubjekt und Organisationsform z.B. Republik unterscheiden.
Mit welcher Aussage?
Die sache ist das in der DDR die Bürger sehr unzufrieden waren, in der Bundesrepublik ist das so bei weitem nicht der fall.
Zumindest nicht offiziell. Genau wie in der DDR.
Auch war die DDR eine Autoritäre Diktatur, die den Menschen viele Rechte verweigert. Die BRD hingegen gibt wie du merkst auch dir das Recht deine Meinung frei zu äussern, oder zu Demonstrieren wenn du das willst.
Wie nett von der BRD, dass ich folgenlose Demonstrationen organisieren und vorgekaute Parteien wählen darf. Wirklich ändern darf ich aber nichts - sobald es um Systemfragen geht, wie z.B. die Frage, warum man überhaupt Zinsen braucht, oder freie Forschung in allen Bereichen (z.B. Energie oder Geschichte), hat man Leute wie euch an der Backe, wird diskreditiert und diffamiert, in den Medien schlechtgemacht, in politische Abstellecken gesteckt, usw. - das System der Unterdrückung ist im Vergleich zu älteren Systemen (DDR etc.) lediglich perfektioniert worden, aber das Ergebnis ist das Gleiche, es kommt nur etwas später.