Autor Thema: EGMR - Entscheidung 49933/20 vom 21.5.2021 Lockdown ist kein Hausarrest  (Gelesen 751 mal)

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https://rsw.beck.de/aktuell/daily/meldung/detail/egmr-corona-lockdown-in-rumaenien-war-kein-freiheitsentzug

Spoiler
Zitat
Corona-Lockdown in Rumänien war kein Freiheitsentzug

Der Lock­down in Ru­mä­ni­en zu Be­ginn der Co­ro­na-Pan­de­mie ist nach An­sicht des Eu­ro­päi­schen Ge­richts­hofs für Men­schen­rech­te nicht mit einem Haus­ar­rest gleich­zu­set­zen. Eine ent­spre­chen­de Be­schwer­de wurde ab­ge­lehnt, wie das Ge­richt am Don­ners­tag mit­teil­te. Der Be­schwer­de­füh­rer sei nicht sei­ner Frei­hei­ten be­raubt wor­den.

Rumänischer Europaabgeordneter forderte "Freilassung aus Verwaltungshaft"
Eingereicht hatte die Beschwerde ein rumänischer Europa-Abgeordneter aus der europaskeptischen Fraktion der Rechtskonservativen. Ihm zufolge war der 52 Tage lange Lockdown zwischen März und Mai 2020 ein Freiheitsentzug, der ihn persönlich betraf. Noch während des Lockdowns forderte er von den rumänischen Behörden eine Freilassung aus der seiner Meinung nach bestehenden Verwaltungshaft. Er habe das Recht, das Haus jederzeit aus jedem Grund zu verlassen. Während des Lockdowns hatten Menschen in Rumänien nur mit triftigem Grund die Wohnung verlassen dürfen und mussten dafür eine Bescheinigung mitführen.

EGMR: Lockdown richtete sich nicht persönlich gegen den Abgeordneten
Das Gericht befand, dass der Lockdown eine allgemeine Maßnahme war und sich nicht gegen den Mann persönlich richtete. Auch eine individuelle Überwachung habe es nicht gegeben. Welche genauen Auswirkungen der Lockdown auf ihn hatte, habe der Politiker zudem nicht erläutert.
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Link zum Volltext des Urteils, leider nur in Französisch
http://hudoc.echr.coe.int/eng?i=001-210026
Frei nach Loriot: Ein Leben ohne Hut-Mops ist möglich - aber sinnlos.
 
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