Autor Thema: AG Weimar vom 08.04.2021, Anwendung § 1666 BGB Kindeswohl gegen Maskenpflicht an Schulen  (Gelesen 47852 mal)

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Online Judge Roy Bean

Nachtrag: Die Schwurbelrichter richten in Bälde ein Spendenkonto für Dettmar ein, Informationen dazu gibt es dann auf deren Homepage oder in deren Telegram-Kanal.
Gesegnet seien jene, die nichts zu sagen haben und trotzdem den Mund halten (Karl Valentin).

Um etwas zu gelten, müssen sich Nullen immer hübsch rechts halten (Adolf Glaßbrenner).
 
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Offline Habra

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Nachtrag: Die Schwurbelrichter richten in Bälde ein Spendenkonto für Dettmar ein, Informationen dazu gibt es dann auf deren Homepage oder in deren Telegram-Kanal.

Wenn er sich eine Zulassung als Rechtsanwalt holen kann, wird er auf jeden Fall nicht verhungern, ganz im Gegenteil, er wird wohl mehr erwirtschaften als in seinem ehemaligen Richteramt.
(Ich gehe mal davon aus, dass eine derartige Vorstrafe ihn nicht unbedingt unwürdig macht, als Rechtsanwalt zu arbeiten.)
 
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Offline Rabenaas

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Nein, daraus wird so schnell nichts, siehe § 7 Nr. 2 BRAO und § 45 StGB. Nach ständiger Rechtsprechung des BGH gibt es in solchen Fällen eine Anwaltszulassung frühestens nach 15 Jahren.
Das wird man ja wohl noch sagen dürfen!
 
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