Autor Thema: AG Weimar vom 08.04.2021, Anwendung § 1666 BGB Kindeswohl gegen Maskenpflicht an Schulen  (Gelesen 49550 mal)

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Online Judge Roy Bean

Nein!

Und @Sandmännchen: Der Amtsrichter, der Unmöglichkeit von Annahmeverzug unterscheiden kann, ist eine seltene Species.
Gesegnet seien jene, die nichts zu sagen haben und trotzdem den Mund halten (Karl Valentin).

Um etwas zu gelten, müssen sich Nullen immer hübsch rechts halten (Adolf Glaßbrenner).
 
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Das macht sich doch aber spätestens bei den Rechtsfolgen bemerkbar, wenn ich den 273 anwende, müsste eine Zug-um-Zug-Verurteilung rauskommen.

Das zweite Urteil ist ja auch noch krasser. Heiliges Blechle! Fällt die Frau einfach ihre Urteile aus dem Bauch heraus und würzt sie dann mit ein paar Paragraphen nach? Wieso zieht sie 249 raus und lässt Abs.2 links liegen? Die Konstruktion als Vertreter ohne Vertretungsmacht ist ja nun völlig daneben, da der Geschädigte gar nicht namens des Schädigers handelte. Das Urteil ist zu wirr, als dass man es noch über Details verspotten könnte.

In den Kommentaren wird schon auf 2 StR 479/13 hingewiesen.

Ok, dann ziehe ich meine Bedenken gegen die Authentizität zurück. So sad.

So wird die lokale Justiz immer bunter. Neben der Staatsanwältin Frau Vau kennen wir jetzt auch eine RiAG Frau El.
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Wir haben es also mit einer Richterin zu tun, die a. juristisch nicht den tiefen Teller erfunden hat (die man vielmehr mit flachem Teller Milch holen schicken kann), und die b. im Antiimpfquarkdenkermilieu verhaftet ist (Unterzeichnung des offenen Briefs der Bremer Initiative Freie Impfentscheidung). Da kann schon so ein Urteil rauskommen.
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Offline Ceilo

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Offenbar ist die Entscheidung inzwischen auch von der Landesrechtsdatenbank Sachsen-Anhalt veröffentlicht worden. Und die Leute dort werden den Text ja kaum aus Telegram abgeschrieben haben:

https://www.landesrecht.sachsen-anhalt.de/bsst/document/JURE240000714

Vor ernsthaften Ermittlungen in Sachen Rechtsbeugung sollte man die Verfasserin wohl erst mal auf ihre Dienstfähigkeit untersuchen.
 

Offline echt?

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Oh, da ist ja fast unsere gesamte Kundschaft erwähnt!
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Wie ich diversen Mitteilungen seriöser Quellen im www entnehmen kann, ist Termin zur Revisionsverhandlung beim BGH auf den 28.8. d. J. anberaumt. Bekanntlich haben Verteidigung und Staatsanwaltschaft (diese zuungunsten des Angeklagten) Revision eingelegt.
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Offline Mr. Devious

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Die LTO berichtet bereits im Vorfeld und gibt Einblick in die wahrscheinliche Argumentation der Verteidigung:

https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/revision-bgh-2-str-54-24-rechtsbeugung-familienrichter-weimar-freiheitsstrafe
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Online Ba_al

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Off-Topic:
Lieber Herr Liegl, ich verstehe zwar in meiner amtsrichterlichen Beschränktheit nicht, was das alles mit dem Urteil des LG Erfurt gegen den ungeschätzten Kollegen Dettmar zu tun haben soll, aber ich bekenne mich schuldig, als Süstehmrichter

- die Maskenpflicht im Verhandlungssaal vehement durchgesetzt zu haben, einmal sogar unter Körpereinsatz (der Fall zog dann so weite Kreise, dass er hier im Forum erwähnt wurde, ich hielt mich bei der Diskussion aber vornehm zurück),

- den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen eine Privatschule wegen Befreiung von der Maskenpflicht zurückgewiesen zu haben (wobei ich meine Helfershelfer beim Berufungsgericht hatte),

- mehreren Klagen von unfallgeschädigten Fahrzeugeigentümern auf Ersatz von Desinfektionskosten als Teil der Reparaturkosten im Hinblick auf Para. 249 Abs. 2 S. 1 BGB stattgegeben und mich gegenteiliger Rechtsprechung, die aus Bequemlichkeit die Argumente der Versicherungswirtschaft nachgebetet hat, nicht angeschlossen zu haben,

u. v. m.

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Online kairo

Die LTO berichtet bereits im Vorfeld und gibt Einblick in die wahrscheinliche Argumentation der Verteidigung:

https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/revision-bgh-2-str-54-24-rechtsbeugung-familienrichter-weimar-freiheitsstrafe

Bestimmt liegt der LTO auch schon unser Urteil vor, samt ausführlicher Begründung, denn das muss ja rechtzeitig vorher beim Gericht zur Verfügung stehen. Was sollen denn die Richter sonst für Recht erkennen. Nur schreiben dürfen sie darüber erst hinterher.
 
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Und abermals frage ich mich: Was wollen die da? Glauben die, dass sich der Senat durch die Anwesenheit von "Unterstützern" beeindrucken lässt? Wollen die die Verteidigung anfeuern? Mit welcher Choreo?
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Offline SchlafSchaf

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Off-Topic:
Nicht bollständig eingelassen?
Ich hoffe nicht das Uwe Boll dort auftaucht um eine Inspiration für einen neuen Film zu bekommen..
"Maske des Grauens"
"Der widerspenstigen Maske"
"Ein Richter geht seinen Weg"
"Denn er weiß was er tut"
etc
 :homework:
An Rüdiger Hoffmann: Der Faschist sagt immer, da ist der Faschist  (in Anlehnung an die Signatur des geschätzten MitAgenten Schnabelgroß)

Wir kamen
Wir sahen
Wir traten ihm in den Arsch
 
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Urteilsverkündung am 20.11. Scheint ja spannend zu werden.
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