Wobei, ich sehe gerade, die haben in Liechtenstein noch ein Verfassungsgericht, den Staatsgerichtshof.
Natürlich wird der Pöter versuchen, das Urteil dahin weiterzuziehen, denn für ihn und den GCCL ist sowieso von Anfang an klar, dass Pöters "Menschenrechte" verletzt wurden. Schon deshalb, weil es Pöter nicht in den Kram passt, ausgeliefert zu werden.
Vielleicht wird es also doch vorerst nichts mit dem Weihnachtsgeschenk. Es bleibt spannend (wobei: Mit dem Gang vor den Staatsgerichtshof würde der Pöter sehr wahrscheinlich nicht seine Freilassung erreichen, sondern nur eine Verzögerung der Reise nach Mordor).
Hier der
Artikel im "Vaterland":
GCCL-Gründer wird an Österreich ausgeliefert
Der Oberste Gerichtshof hat am 15.12. der Beschwerde gegen die Auslieferung nicht stattgegeben. Vorbehaltlich eine Weiterzuges an den Staatsgerichtshof wird somit der GCCL-Gründer Carl-Peter Hofmann an Österreich ausgeliefert.
Auf Anfrage erklärt das Gericht: «Der Fürstliche Oberste Gerichtshof hat am 15.12.2021 der Revisionsbeschwerde des Auszuliefernden keine Folge gegeben und damit den Auslieferungsentscheid des Fürstlichen Obergerichtes vom 02.11.2021 bestätigt. Vorbehaltlich eines Weiterzuges an den StGH und der Gewährung der aufschiebenden Wirkung seitens des StGH wäre die Auslieferung damit möglich.»
Die Landespolizei verhaftete bei der Schliessung des Langasthof Rössle in Ruggell im September den 61-Jährigen deutschen Carl-Peter Hofmann. Er ist der Gründer und die zentrale Figur der staatsfeindlichen Bewegung namens Global Court of the Common Law – kurz GCCL.
Konkret erkennt die Gruppierung, die auf einer rechten Schiene fährt, souveräne Staaten und ihre Institutionen nicht an. Stattdessen lehnt sich der Pseudo-Gerichtshof stark an biblische Grundsätze und stellt diese über die staatlichen Gesetze. Kurz: Die Ideologie ist praktisch identisch mit der Reichsbürger-Bewegung in Deutschland.
Hofmann werden in Österreich eine Reihe von Straftaten vorgeworfen: Gründung und massgebliche Beteiligung bei einer staatsfeindlichen Verbindung, schwerer gewerbsmässiger Betrug, Erpressung und Anstiftung zum Amtsmissbrauch in insgesamt 65 Fällen.