Autor Thema: Neues aus dem KRD 03/2021 - Die Leiden des durchschnittlichen P.  (Gelesen 27552 mal)

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Offline zopfloser

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Der Schwerpunkt der Arbeit des KRD im vergangenen Monat ist deutlich erkennbar. Es ist zu befürchten, dass Peters Youtube-Kanal jetzt die formalen Voraussetzungen für die Monetarisierung erfüllt. (siehe https://support.google.com/youtube/answer/72851?hl=de). Die 1000 Abonnenten hat er, 4000 Stunden Wiedergabezeit könnten bei 11000 Wiedergaben im letzten Monat auch in Reichweite geraten.

Wir können darauf hoffen, dass (unter anderem) ein Abschnitt der Ad-Sense Richtlinie uns davor schützt, dass wir dem König in Zukunft durch Verlinkung und Einbindung Geld zukommen lassen: https://support.google.com/youtube/answer/1311392?hl=de#zippy=%2Cdie-youtube-community-richtlinien-einhalten%2Cdie-adsense-richtlinien-einhalten
Zitat
Ein Kanal mit sich wiederholenden Inhalten ist ein Kanal, bei dem die geposteten Videos sich so ähneln, dass Zuschauer möglicherweise kaum den Unterschied zwischen den Videos auf dem Kanal ausmachen können.
Solche Inhalte können nicht monetarisiert werden.
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Offline Neubuerger

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Re: Neues aus dem KRD 03/2021 - Die Leiden des durchschnittlichen P.
« Antwort #1 am: 1. März 2021, 09:28:05 »
Wir können darauf hoffen, dass (unter anderem) ein Abschnitt der Ad-Sense Richtlinie uns davor schützt, dass wir dem König in Zukunft durch Verlinkung und Einbindung Geld zukommen lassen: https://support.google.com/youtube/answer/1311392?hl=de#zippy=%2Cdie-youtube-community-richtlinien-einhalten%2Cdie-adsense-richtlinien-einhalten
Zitat
Ein Kanal mit sich wiederholenden Inhalten ist ein Kanal, bei dem die geposteten Videos sich so ähneln, dass Zuschauer möglicherweise kaum den Unterschied zwischen den Videos auf dem Kanal ausmachen können.
Solche Inhalte können nicht monetarisiert werden.

Ist halt die Frage, ob Youtube das auch merkt. Wir sollten aber weiterhin fleissig seine Videos melden, Ansatzpunkte finden sich da ja häufig über seine Abschweifungen zu Corona (->Fakenews).
Sebastian Leber über Rüdi: Hoffmanns Beweisführung ist, freundlich ausgedrückt, unorthodox. Es geht in seinen Filmen drunter und drüber wie bei einem Diavortrag, bei dem der Vortragende kurz vor Beginn ausgerutscht ist und alle Dias wild durcheinander auf den Boden flogen.
 
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Offline lobotomized.monkey

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Re: Neues aus dem KRD 03/2021 - Die Leiden des durchschnittlichen P.
« Antwort #2 am: 1. März 2021, 09:28:09 »
@zopfloser Peter sprach im letzten Livestream von 100 Karteileichen bei den Firmen.
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Offline zopfloser

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Re: Neues aus dem KRD 03/2021 - Die Leiden des durchschnittlichen P.
« Antwort #3 am: 1. März 2021, 10:05:59 »
Den Stream habe ich mir, wie ich gestehen muss, noch nicht angesehen. Danke für den Hinweis. Betrachten wir es mal von der Seite:
Im November hatte das königliche Firmenregister 100 Firmen angegeben. https://forum.sonnenstaatland.com/index.php?topic=7121.msg318382#msg318382
Sollte man die 100 Karteileichen hier buchstäblich verstehen, so bedeutete das, dass die Lebensdauer einer Firma im KRD etwa vier Monate beträgt.
Waren es nicht sonst immer zig Unternehmer welche seit Jahren vom Finanzamt unbehelligt geblieben wären? Vielleicht war Peter ja in dem Stream zum ersten Mal ehrlich bezüglich der sensationellen Erfolgsgeschichten.
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Offline lobotomized.monkey

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Herr Dr. Maiklokjes

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Re: Neues aus dem KRD 03/2021 - Die Leiden des durchschnittlichen P.
« Antwort #5 am: 1. März 2021, 12:41:14 »
@zopfloser Peter sprach im letzten Livestream von 100 Karteileichen bei den Firmen.

Leider komme ich nicht mehr an den Stream ran. Falls den jemand hat und mir zukommen lässt, ich würde eine Zusammenfassung schreiben. Es lohnt sich glaube ich, immerhin gab es eine Palastrevolte und wir wurden zwei Mal löblich erwähnt.

Mademoiselle Edith sagt: hat sich erledigt. Ich machen mich mal daran.
« Letzte Änderung: 1. März 2021, 13:53:05 von Herr Dr. Maiklokjes »
 

Offline Reichsschlafschaf

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Re: Neues aus dem KRD 03/2021 - Die Leiden des durchschnittlichen P.
« Antwort #6 am: 1. März 2021, 14:09:25 »
Wurde da einer von Peterles Untertanen getäuscht enttäuscht?   :think:



Zitat
AKTUELL
Geldstrafe für Königreichs-Bürger

1. März 2021 Sebastian Lipp
Einen Anhänger des »Königreich Deutschland« verurteilt das Amtsgericht Günzburg am Donnerstag wegen des Verschaffens von falschen Ausweispapieren.

Am 25. Februar musste sich ein Ulmer Anhänger eines »Königreich Deutschland« vor dem Amtsgericht Günzburg verantworten. Der zur Tatzeit 31 Jahre alte Angeklagte hatte nach den Vorwürfen der Staatsanwaltschaft am 18. August 2020 auf dem Bahnhofsvorplatz eine ID-Karte des tatsächlich nicht existierenden Staates mit sich geführt. Damit habe er »geeignete Stellen« darüber täuschen wollen,  »dass ein sogenanntes Königreich Deutschland existiere und ihm einen gültigen Personalausweis ausgestellt habe.«

Amtsrichterin Lang erachtete den Tatvorwurf als zutreffend und Verurteilte den 31-Jährigen wegen des Verschaffens von falschen amtlichen Ausweisen zu einer Geldstrafe in Höhe von 50 Tagessätzen zu je 40 Euro. Damit muss der Ulmer – wenn er kein Rechtsmittel gegen das Urteil einlegt – eine Strafe von insgesamt 2000 Euro begleichen.
https://allgaeu-rechtsaussen.de/2021/03/01/guenzburg-geldstrafe-fuer-phantasieausweis-eines-koenigreich-deutschland/
Merke: Es genügt natürlich nicht, dämlich zu sein. Es soll schon auch jeder davon wissen!

„Nur weil es Fakt ist, muß es noch lange nicht stimmen!“ (Nadine, unerkannte Philosophin)
 

Offline SchlafSchaf

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Re: Neues aus dem KRD 03/2021 - Die Leiden des durchschnittlichen P.
« Antwort #7 am: 1. März 2021, 14:28:41 »
Ein Ulmer Anhänger?

Etwa sein dortiger "Bankdirektor"?
An Rüdiger Hoffmann: Der Faschist sagt immer, da ist der Faschist  (in Anlehnung an die Signatur des geschätzten MitAgenten Schnabelgroß)

Wir kamen
Wir sahen
Wir traten ihm in den Arsch
 
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Offline Rabenaas

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Re: Neues aus dem KRD 03/2021 - Die Leiden des durchschnittlichen P.
« Antwort #8 am: 1. März 2021, 14:29:11 »
Dem AG Günzburg ist anscheinend das Urteil des OLG Koblenz vom 10.10.2007
- 1 Ss 267/07 - nicht bekannt...  ::)
Das wird man ja wohl noch sagen dürfen!
 
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Offline Gerichtsreporter

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Re: Neues aus dem KRD 03/2021 - Die Leiden des durchschnittlichen P.
« Antwort #9 am: 1. März 2021, 14:29:33 »
Tja, dumm gelaufen für Mario Garro. Allerdings kann ich mir nicht vorstellen, dass das Urteil in der Berufung hält. Die Urteilsbegründung ist eine Steilvorlage für Peter Beweis darüber zu erheben, dass das Königreich Deutschland existiert. Ob Mario ihn als Zeugen laden lässt?

@Rabenaas Vorsicht, beim OLG ging es um § 267 StGB, in Günzburg wurde wegen § 276 StGB verurteilt.
« Letzte Änderung: 1. März 2021, 14:34:36 von Gerichtsreporter »
Frei nach Loriot: Ein Leben ohne Hut-Mops ist möglich - aber sinnlos.
 
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Offline Rabenaas

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Re: Neues aus dem KRD 03/2021 - Die Leiden des durchschnittlichen P.
« Antwort #10 am: 1. März 2021, 14:41:47 »
@Gerichtsreporter: bitte das ganze Urteil lesen.

Zitat
Da die verwendete Plastikkarte keinen amtlichen Ausweis darstellt, scheidet auch eine Strafbarkeit des Angeklagten wegen Verschaffens von falschen amtlichen Ausweisen nach § 276 Abs. 1 Nr. 1 StGB aus.
Das wird man ja wohl noch sagen dürfen!
 
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Offline comsubpac

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Re: Neues aus dem KRD 03/2021 - Die Leiden des durchschnittlichen P.
« Antwort #11 am: 1. März 2021, 14:55:04 »
Kommt es bei soetwas nicht aber auch darauf an wie man die Plastikkarte verwenden wollte?
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Offline Rabenaas

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Re: Neues aus dem KRD 03/2021 - Die Leiden des durchschnittlichen P.
« Antwort #12 am: 1. März 2021, 16:09:43 »
Nein. Entweder ist sie eine falsche Urkunde oder nicht.
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Re: Neues aus dem KRD 03/2021 - Die Leiden des durchschnittlichen P.
« Antwort #13 am: 1. März 2021, 16:28:07 »
Nein. Entweder ist sie eine falsche Urkunde oder nicht.

Ok, als Laie gebe ich meinen Senf dazu:
a) falsche Urkunde bedeutet für mich, dass der beurkundete Inhalt falsch ist
b) gefälschte Urkunde: Das Ding sieht einer Urkunde so ähnlich, dass man es für ein echte Urkunde halten könnte
c) gefälschte Falschurkunde, eine Kombi aus a) und b), sieht einer echten Urkunde ähnlich, der Inhalt ist aber falsch

Den Punkt c) habe ich mir gerade ausgedacht, bot sich an. Dennoch: gibt es zwischen a) und b) für unsere Rechtskundigen überhaupt einen Unterschied? Der Punkt a) würde für mich auf die Maskenatteste ohne Untersuchung beziehen, b) wäre ein echtes Maskenattest nur mit anderem Namen drin und c) hätte ich aus dem Internet ausgedruckt.
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Re: Neues aus dem KRD 03/2021 - Die Leiden des durchschnittlichen P.
« Antwort #14 am: 1. März 2021, 17:18:17 »
Bei der Urkundenfälschung kommt es nicht auf den Inhalt an. Eine Urkunde ist eine verkörperte menschliche Gedankenerklärung, die zum Beweis im Rechtsverkehr gedacht und geeignet ist und einen Aussteller erkennen läßt. Eine Urkundenfälschung kann die Herstellung einer unechten Urkunde, das Verfälschen einer Urkunde oder der Gebrauch einer unechten oder einer verfälschten Urkunde sein.

Eine unechte Urkunde stellt her, wer über den Urheber der Urkunde täuscht. Es geht also darum, dass der Hersteller der Urkunde nicht der auf der Urkunde angegebene Urheber ist. Auf die Richtigkeit des Inhaltes der Urkunde kommt es hier nicht an.

Bei der Verfälschung einer Urkunde wird eine bereits bestehende echte Urkunde genommen und deren Inhalt verändert.

Bei Garro kommt nur die dritte Möglichkeit der Verwendung einer unechten oder verfälschten Urkunde in Betracht. Fraglich ist bereits, ob es sich bei dem Yps-Ausweis des Königreiches überhaupt um eine Urkunde handelt. Ein Phantasieausweis ist üblicherweise nicht dazu geeignet als Beweis im Rechtsverkehr zu dienen.

Fazit: Bei der Urkundenfälschung kommt es nicht darauf an, ob der Inhalt richtig ist oder nicht.
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