Auf privatem Gelände kann er ja alles machen, was der Arbeitgeber erlaubt oder verlangt. Führerschein und StVO gelten nur auf öffentlichen Straßen.
Einspruch euer Ehren.
Es gilt ebenso im
tatsächlich öffentlichen Verkehrsraum, also etwa auf Supermarktparkplätzen oder Tankstellen. Das Betriebsgelände des Verkehrsunternehmens könnte sogar darunter fallen, wenn keine Zugangskontrollen stattfinden. Dies könnte dazu führen, dass das Gelände als beschränkt öffentlich zu werten ist.
Somit könnte auch auf dem Betriebsgelände das StVG und seine Verordnungen gelten. Uuuups Herr Brauner. Und Uuups Herr Arbeitgeber; das Anordnen ist ebenso strafbar. Selbst bei Beurteilung des Geländes als nicht-öffentlich könnte die kurze Ausfahrt den Arbeitgeber teuer zu stehen bekommen, da das Zulassen, ebenso wie das Anordnen eine Staftat nach § 21 I Nr. 2 StVG darstellt.
Hat er aber den alten Schein (Klasse 3) darf er bis 7,5 Tonnen fahren. Auch mit einem leeren Bus. Sofern die Fahrt der technischen Überprüfung des Busses gilt
Hier müsste ich mich noch einmal einlesen. Wenn ich es noch richtig im Schädel habe, dann sind die Klassen 2 und 3 überhaupt nicht an Sitzplätze gebunden. das Fahren eines Busses ist also immer zulässig, so lange nicht gewerblich gefahren wird. Also wenn man ziemlich "produktiv" war, war es in meiner Erinnerung zulässig sich mit der Klasse 3 einen Reisebus zu kaufen und die Familie spazieren zu fahren.
Die Erweiterung der Klasse C notwendige Fahrten ohne Führerschein war ein Zugeständnis an das KFZ-Gewerkund die Prüforganisationen, da diese dann anstatt nur der Klasse 3 die Klassen C und D hätten machen müssen, ohne einen Nutzen aus D zu ziehen.