Die Justiz in Sachsen-Anhalt hat am Beispiel von Peter gezeigt, wie das funktioniert: Man verurteilt nur wegen rund der einen Hälfte der Taten und bildet eine Gesamtstrafe, die normalerweise wenig mehr als die höchste Einzelstrafe ist. Die andere Hälfte stellt man vorläufig ein mit Hinweis darauf, dass die andere Strafe ja sicherlich zur Einwirkung auf den Täter genügen müsse.
Wenn dann eine Geldstrafe rauskommt, ist die angesichts der lächerlichen Einnahmen Brauners nach Verlust seiner Arbeitsstelle so gering, dass bei dem zu erwartenden Spendeneingang mit Überschuss zu rechnen ist.
Wenn eine Freiheitsstrafe rauskommt (und danach sieht es bisher wirklich nicht aus), dann geht das eh erst mal auf Bewährung.
Vor beidem wird Brauner kaum Angst haben.
Gerichtskosten sind eh uneinbringlich.
Eine "erzieherische" Wirkung der Strafjustiz kann nur einsetzen, wenn sie zügig abläuft. Das wäre nicht nur bei Jugendlichen sinnvoll, auch wenn man sie bei Erwachsenen anders nennt und normalerweise relativ weit hinten in der Priorität ansiedelt.
Was sich da aber entwickelt, an Gewalt und Demokratiefeindlichkeit, das gehört in Verhandlungen auseinandergenommen, in Medien analysiert, und die Täter frühzeitig (nicht gnadenlos!) eingebremst, sonst breitet sich die Haltung aus, dass man damit durchkommt.