Ist bei uns mal passiert. Nachdem der Typ penetrant den Mindestabstand ignoriert hatte, hat ihm jemand eine reingehauen.
Ist das eine rechtlich erlaubte Notwehrhandlung? Ein Angriff auf die Gesundheit liegt ja vor.
Ähnliches ist mir vor rund 8 Wochen im örtlichen Supermarkt passiert. Schon beim Betreten des Markts hat mich so ein Typ (sah aus wie ein Oberstudienrat
) abgepasst
und wollte mich wegen der angeblichen Pandemie aufklären. Ich habe ihm dann deutlich erklärte, er könne kreuzweise am A**** lecken, was er zum Anlass nahm, mir in den Markt
zu folgen und mich weiter "aufzuklären". Beim Kaffeeregal hat er mir dann ins Gesicht gegriffen und versucht, mir die Maske herunterzureißen.
Wie sagt man so schön? Tätlicher Angriff mit Ansage unter Zeugen (das haben einige Marktbesucher natürlich mitgekommen und ich kannte die meisten davon
) und da darf man
sich durchaus wehren. Zurückstoßen hat nicht funktioniert, also eine auf den Punkt ...
Früher hat man sich schon ab und zu geprügelt; aber das ich das mit 65 Lenzen noch erleben darf?
Der Typ ist sofort zum Marktleiter gerannt und hat sich ausgeheult, Sachlage war jedoch klar, da alle Umstehenden, die das mitbekommen haben, mich sofort entlastet haben. Und nein,
Polizei brauchten wir nicht.
Habe dann mitbekommen, dass der Typ mit sieben oder acht anderen Kaspern samstags auf dem Marktplatz steht und heftigst querdenkt. Im Mittelalter stand da wahrscheinlich der Pranger
dann standen da die Zeugen Jehovas und nun S21 Gegner, 5G-Gestörte und Antiwindkraft-Zauseln. Heute halt die Querdeppen.
Irgendwie trauere ich den Zeugen Jehovas nach, die sind auch verstrahlt, aber im Prinzip ganz nett.