Für eine MPU bezüglich Klasse B wäre erforderlich, ...
Die Maskengeschichte war nie der Grund für den Entzug, zumal sie juristisch noch gar nicht abgeschlossen ist. Die hat er nur vorgeschoben, um sich zu produzieren.
Der braune Thomas ist mehrfach vorbestraft und begeht weiterhin fortlaufend Stfraftaten. Einer der Hauptgründe dürfte sein, dass er seinem Nachbarn gedroht hat, ihn mit dem Bus zu überfahren. Für mich unverständlich, dass ihm dafür nicht gleich B mitentzogen wurde. Dem Nachbarn dürfte es egal sein, ob er mit Bus oder PKW überfahren wird.
Daneben war ein weiterer Grund des Entzugs, dass er Schwierigkeiten hat, sich an Regeln zu halten, z. B. ganz frisch, die Veröffentlichung des Telefonats mit dem Anwalt.
Zudem hat er sich wohl, bei einem Gespräch mit der Führerscheinstelle in Göttingen, in seiner, ihm eigenen Art aufgeführt, was deren Leiter, naja, nicht mit gesteigertem Wohlwollen beantwortet hat.
Auch die FE-Behörden haben einen Ermessensspielraum, der, wie gesagt, zwischen Göttingen und Sömmerda diskutiert wird.
Warten wir ab und wir werden sehen.