Autor Thema: Thomas Brauner (Ex-Busfahrer) und Björn Winter ("Banane")  (Gelesen 475506 mal)

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Offline Krawutzi Kaputzi

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Re: Thomas Brauner (Ex-Busfahrer) und Björn Winter ("Banane")
« Antwort #2250 am: 13. März 2022, 19:02:01 »
Kann mal jemand dem dummen braunen Busfahrer sagen, dass der Sprecher der Russischen Regierung Impfgegner als "gefährliche Irre" bezeichnet hat? Danke.

Das ist doch alles nur Westpropaganda von Merkel ----> Duck &

Was ist denn nun mit seiner Ukraine-Reise? Ich kann ihm Mariupol wärmstens empfehlen. Total friedlich dort. Die freuen sich sehr auf ihn

Hast du echt erwartet, das der braune auch nur einmal sein Wort hält?

 
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Offline Gerntroll

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Re: Thomas Brauner (Ex-Busfahrer) und Björn Winter ("Banane")
« Antwort #2251 am: 13. März 2022, 20:46:00 »
Hast du echt erwartet, das der braune auch nur einmal sein Wort hält?

In der Hinsicht gleicht er Putin.
Ich liebe Sarkasmus. Es ist wie jemandem die Tastatur in die Fresse zu hauen, nur mit Worten.
 
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Offline Schnabelgroß

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Re: Thomas Brauner (Ex-Busfahrer) und Björn Winter ("Banane")
« Antwort #2253 am: 26. März 2022, 09:30:39 »
Yupp, das war schon damals Thema, dass Brauner Unterlagen zu einem Verfahren veröffentlicht. Das wurde -ich glaube auch hier- kurz als ungünstig für Brauner diskutiert, weil nicht so richtig erlaubt, woraufhin dieses Wort in die Welt hinausgetragen wurde und möglicherweise der eine oder andere (m/w/d) bei den Behörden darauf hingewiesen hat.
Ich bin nur ein wenig über die Bearbeitungsdauer erstaunt.
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Re: Thomas Brauner (Ex-Busfahrer) und Björn Winter ("Banane")
« Antwort #2254 am: 26. März 2022, 10:39:12 »
Der § 353d, Verbotene Mitteilungen über Gerichtsverhandlungen, dient nicht lediglich dem Schutz des Angeklagten.

BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 27. Juni 2014
- 2 BvR 429/12 -, Rn. 26ff
http://www.bverfg.de/e/rk20140627_2bvr042912.html

Zitat
Die Strafvorschrift soll in erster Linie verhindern, dass Beteiligte an Verfahren, die straf- oder disziplinarrechtlicher Aufklärung und Ahndung dienen, insbesondere Laienrichter und Zeugen, durch die vorzeitige Veröffentlichung amtlicher Schriftstücke in ihrer Unbefangenheit beeinträchtigt werden (vgl. BTDrucks 7/550, S. 282 f.; Graf, in: MüKo StGB, 1. Aufl. <2006>, § 353d Rn. 5). Der durch eine vorweggenommene öffentliche Diskussion amtlichen Prozessmaterials - oft verbunden mit einseitigen Stellungnahmen oder gar unmittelbar auf Einflussnahme angelegten Wertungen - drohenden Voreingenommenheit und den darin liegenden Gefahren für die Wahrheitsfindung und für ein gerechtes Urteil soll entgegengetreten werden (vgl. Vormbaum, in: LK-StGB, 12. Aufl. 2009, § 353d Rn. 39). Damit dient die strafrechtliche Sanktionierung mittelbar einerseits der Ermittlung des wahren Sachverhalts, ohne den sich das materielle Schuldprinzip, auf dem das gesamte Strafrecht beruht (vgl. BVerfGE 123, 267 <413>; 133, 168 <199>), nicht verwirklichen lässt (vgl. BVerfGE 57, 250 <275>; 122, 248 <270>; 130, 1 <26>; 133, 168 <199>).


Allerdings ist womöglich vertretbar, dass das Recht auf freie Meinungsäußerung hier höheres Gewicht hat, wenn der Schutzzweck entfällt, weil es im Verfahren keine Laienrichter gibt. Keine Ahnung.
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Re: Thomas Brauner (Ex-Busfahrer) und Björn Winter ("Banane")
« Antwort #2255 am: 26. März 2022, 11:11:44 »
Ist bei Kenntnis der Interna durch Dritte die korrekte Durchführung gefährdet, z. B. wenn die Veröffentlichung im Vorfeld negativ für den Beklagten ausgelegt werden könnte? Dann dient es auf jeden Fall dem Schutz des Verfahrens bzw. des Beklagten.
Ich denke an solche durchgestochenen Informationen denen es dann vom Anwalt heisst: "Durch die Veröffentlichung ist kein faires Verfahren mehr möglich." Und gelegentlich habe ich das Gefühl, dass genau aus dieser Ecke die Infos durchgestochen wurden um halt einen Hebel für das Verfahren zu haben.

Übrigens: Bei 05:10 plaudert Brauner über 30.000EUR Probleme durch die Diktatur.
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Re: Thomas Brauner (Ex-Busfahrer) und Björn Winter ("Banane")
« Antwort #2256 am: 26. März 2022, 11:21:31 »
Es geht schon auch darum, dass das in der Form der Anklageschrift einfach sehr amtlich klingt.

Wenn's Dich genauer interessiert, lies Dir einfach mal die Entscheidung des BVerfG durch. Da ist das alles ganz haarklein ausgeführt.
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Re: Thomas Brauner (Ex-Busfahrer) und Björn Winter ("Banane")
« Antwort #2257 am: 26. März 2022, 13:14:02 »
Und ganz wichtig……er hält sich für einer der führenden Köpfe der Bewegung.

…..und die unterschwelligen Kommentare Richtung Cola-Kiste sind auch nicht schlecht.

Er kann ja schließlich nichts dafür wenn Cola-Kiste falsche Atteste ausstellt.
« Letzte Änderung: 26. März 2022, 13:38:12 von Ba_al »
 
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Re: Thomas Brauner (Ex-Busfahrer) und Björn Winter ("Banane")
« Antwort #2258 am: 26. März 2022, 13:30:16 »
Er kann ja schließlich nichts dafür wenn Cola-Kiste falsche Atteste ausstellt.

Brauner sollte als Zeuge im Verfahren gegen Kistel geladen werden :D
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Re: Thomas Brauner (Ex-Busfahrer) und Björn Winter ("Banane")
« Antwort #2259 am: 26. März 2022, 14:44:33 »
Und ich habe jetzt vom Braunen gelernt das je weiter hinten der Paragraf in einem Gesetzbuch steht desto unwichtiger ist er...  :))

gruß oschy
 
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Re: Thomas Brauner (Ex-Busfahrer) und Björn Winter ("Banane")
« Antwort #2260 am: 26. März 2022, 14:51:22 »
Da ja Cola-Kiste noch nicht aus Mexico wiederkommen will und somit als „Gutachterin/Zeuge“
zu seinem Prozess am 04.April (??) nicht zur Verfügung stehen wird, ist er wohl ein wenig angepisst.
 
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Re: Thomas Brauner (Ex-Busfahrer) und Björn Winter ("Banane")
« Antwort #2261 am: 26. März 2022, 14:52:29 »
Zitat
Und ganz wichtig……er hält sich für einer der führenden Köpfe der Bewegung.

Ich hätte auf ein anderes Körperteil getippt!
Ich bremse nicht für Nazis!
 
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Re: Thomas Brauner (Ex-Busfahrer) und Björn Winter ("Banane")
« Antwort #2262 am: 26. März 2022, 15:48:57 »
Und ich habe jetzt vom Braunen gelernt das je weiter hinten der Paragraf in einem Gesetzbuch steht desto unwichtiger ist er...  :))

Pruuuuust.   :dance:

Genau. Verunglimpfung von Symbolen der EU, § 90c, ist nicht etwa eine merkwürdige Besonderheit, sondern essentiell, Hausfriedensbruch (§ 123) ist wichtig, Mord (§ 211) ist eher obskur und unter Juristen kaum bekannt. Da ist ja noch die Aufforderung zu Straftaten (§ 111) wichtiger, auch wenn es eine Straftat mit einer hohen §-Nummer ist.

Und im BGB kennt doch die Bestimmungen ab § 823 kaum jemand.
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Re: Thomas Brauner (Ex-Busfahrer) und Björn Winter ("Banane")
« Antwort #2263 am: 26. März 2022, 17:04:07 »
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Lesen vielleicht, verstehen eher nicht. Ich bin doch nur das geblieben, was Du in Deinem vorherigem Leben warst (und Dich jetzt fortbildest).
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Re: Thomas Brauner (Ex-Busfahrer) und Björn Winter ("Banane")
« Antwort #2264 am: 26. März 2022, 17:23:54 »
Echt? Ich fand das gut verständlich. Ich glaub nicht, dass mich die Juristen schon völlig vermurkst haben; und letztlich drückt das BVerfG das viel besser aus, als ich es zusammenfassen kann. Nun gut.

Verboten ist bei der Anklageschrift nur die Mitteilung des Wortlauts. Man kann diese also durchaus z.B. in indirekter Rede wiedergeben. Das BVerfG ist der Meinung, dass nur die wortgetreue Wiedergabe von Aktenteilen den Eindruck amtlicher Authentizität erwecke und diesen Eindruck auch bezwecke und davon eine besonders starke Beeinflussung ausgehe.

Die Vorschrift solle verhindern, dass durch gezieltes Zitieren von bestimmten Passagen Angeklagte und Nebenkläger versuchen, die Stimmung der Öffentlichkeit und die Einstellung des Gerichts vor Beginn der Hauptverhandlung zu beeinflussen. Diese Gefahr bestehe insbesondere, aber nicht nur, gegenüber Laienrichtern. Laienrichter bekommen nicht einmal die Akten vorher zu lesen, damit sie ihre Entscheidung nur auf den mündlichen Prozess stützen können.

Daneben dient die Vorschrift auch dem Persönlichkeitsschutz des Angeklagten - aber eben nicht nur und nicht einmal in erster Linie. Der Angeklagte kann sich also nicht darauf berufen, dass er selber seine eigenen Persönlichkeitsrechte nicht verletzen kann.

Klarer jetzt, @lobotomized.monkey ?
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