15.000€ ist aber der Streitwert.
Daraus berechnen sich ja die Verfahrens-/Gerichtskosten.
Das können die Profis hier sicher ausrechnen.
Zur Ausrechnung ist der Profi-Status nicht notwendig, sondern nur ein guter Prozesskostenrechner, beispielsweise vom Deutschen Anwaltsverein:
https://anwaltsblatt.anwaltverein.de/de/apps/prozesskostenrechnerNachdem Eintrag des Streitwertes von 15.000 € spuckt der Rechner folgende Kosten - für außergerichtliche und gerichtliche Vertretung in der 1. Instanz, mehr Instanzen bedeutet mehr Kosten - in € aus:
Eigene Anwaltskosten: 2.739,03
Fremde Anwaltskosten: 2.159,85
Gerichtskosten: 972,00Gesamtsumme:
5.870,88Der Rechner führt auch ausführlich die Nummer des Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, des Gerichtskostengesetzes und des immer schönen Einfluss der Mehrwertsteuer detailliert auf. Ich nehme an, dass dies nur eine Übersichtskostenberechnung ist, die im Einzelfall durch individuelle Faktoren höher ausfallen kann/wird.
Gibt es eine RVG-Nr. für quatschdenkende Kundenerschwernisse... wohl eher nicht, sonst würden Lügdwig und das Haintzelmännchen alle gleichzeitig und überall vertreten