Herrje... nach eigenen Angaben hat Bauchi es geschafft sich als "Besitzer" der Ex-Becker-Villa "eintragen" zu lassen. Klingt bekloppt, ist aber nicht ausgeschlossen.
Und daher wird es für den Eigentümer der Immobilie jetzt ungemütlich, insbesondere wenn es sich nicht um eine Privatperson handelt. Da er nicht innerhalb von 48/72 Stunden die strafbare Besetzung seines Eigentums angezeigt hat, können sich Bauchi und Konsorten dort breit machen, die Schlösser austauschen und sogar dem Eigentümer selbst den Zutritt verwehren. Bis zum Beweis des Gegenteils oder dem Verlassen des Grundstücks gelten sie als Besitzer.
Ein strafrechtliches Verfahren ist möglich aber kostet und dauert oft mehr als ein Jahr. Und erst nach dem Abschluss des Verfahrens kann eine Räumung in die Wege geleitet werden. Etwas erfolgversprechender ist das zivilrechtliche Verfahren, das auf eine einstweilige Verfügung zur Räumung abzielt, die schon vor dem Urteil erfolgen kann. Aber auch das dauert etliche Monate und der Kläger bleibt auf den Kosten sitzen, wenn Besetzer a la Bauchi mittellos sind.
Für Grundbesitz im Eigentum von Privatpersonen (sowie sozialen Einrichtungen und Verwaltungen) wird gerade eine Gesetzesnovelle erlassen, die in solchen Fällen die Rückgabe der Immobilie wenigstens innerhalb von 20 Tagen ermöglichen soll. Aber andere Eigentümer blicken in die Röhre.
Oder sie beauftragen Security-Firmen wie "Desokupa", die die Besetzer dazu "einladen" das Gelände freiwillig wieder zu verlassen. Die belagern auch notfalls das Gelände und hungern die Besetzer aus, indem sie mit einer Einlasskontrolle dafür sorgen, dass das Haus nur verlassen aber nicht wieder betreten werden kann. Aber preiswert ist diese Art von Rückeroberung des Eigentums natürlich nicht.