Autor Thema: Frauen Bustour Miriam Hope & Eva Rosen  (Gelesen 331387 mal)

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Offline Schrohm Napoleon

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Re: Frauen Bustour Miriam Hope & Eva Rosen
« Antwort #3045 am: 4. Juni 2022, 09:34:47 »
RA2, Dr. Christian Knoche, berichtet ebenfalls von einer "juristische Posse".


Zitat
Hier ein Kurzbericht von dem heutigen Prozesstag vor dem Amtsgericht München gegen Janko (Vorwurf: Titelmissbrauch gemäß § 132a StGB auf einer Versammlung):

Nach 5 stündiger Verhandlung mit Beweisaufnahme und Vernehmung von 9 Zeugen haben wir drei Verteidiger die Richterin wegen dringender Besorgnis der Befangenheit abgelehnt.

Der einzige Belastungszeuge, ein Münchener Polizeibeamter (der andere war nicht erschienen) hätte Janko vor seinen polizeilichen Fragen und Maßnahmen belehren müssen. Das tat er - selbst nach eigener Aussage - nicht. Dies führt zu einem Beweisverwertungsverbot.  Das sah die völlig voreingenommene junge Richterin mit abstruser Begründung anders und lehnte den Widerspruch der Verteidigung ab. Nachdem weitere Beweisanträge mit haarsträubenden Ausführungen regelrecht abgebügelt wurden, reichte es uns. => Befangenheitsantrag, der vorher aus anderen Gründen sogar angekündigt war.

Der Prozess wurde ausgesetzt. Irgendwann im Sommer geht die juristische Posse wegen einer Anwaltsweste "Lawyer" weiter.

Das war ein Stück absurdes Theater des Amtsgerichts München, während an anderen Stelle Kindesmissbrauchsverfahren etc. unerledigt bleiben. So werden also in München öffentliche Ressourcen und Gelder verpulvert....

Ich bin jetzt gerade auf der Rückfahrt im ICE nach Kassel und wünsche ein schönes Pfingstwochenende   in die Runde.
Christian.
"Die förmlich-respektvolle Höflichkeit schafft den nötigen Raum für inhaltliche Verachtung."
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Re: Frauen Bustour Miriam Hope & Eva Rosen
« Antwort #3046 am: 4. Juni 2022, 09:56:41 »
Das war ein Stück absurdes Theater des Amtsgerichts München, während an anderen Stelle Kindesmissbrauchsverfahren etc. unerledigt bleiben.
Genau die Art Stimmungsmache, für die unsere Kundschaft so bekannt ist. Was für ein ...

https://www.youtube.com/watch?v=phSxxVJCZsc
Da kann man doch sagen: "Beim SSL haben wir etwas gelernt!"
https://www.youtube.com/watch?v=9uZLrHiCMhQ
 
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Offline califix

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Re: Frauen Bustour Miriam Hope & Eva Rosen
« Antwort #3047 am: 4. Juni 2022, 10:16:30 »
Da hat ein Anwalt zu viele amerikanische Krimiserien geschaut, von wegen alles was sie sagen kann und wird vor Gericht gegen sie ....
Ich hoffe doch, dass sich die Frage nach dem Beweis anhand der ja weiterhin verfügbaren Bilder bis zur Fortsetzung des absurden Anwaltstheaters erledigt hat.
Hat jemand die Möglichkeit dem freundlichen Staatsanwalt beim Stöbern im Internet zu helfen?
 
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Offline kairo

Re: Frauen Bustour Miriam Hope & Eva Rosen
« Antwort #3048 am: 4. Juni 2022, 12:05:40 »
Zitat
Das war ein Stück absurdes Theater des Amtsgerichts München, während an anderen Stelle Kindesmissbrauchsverfahren etc. unerledigt bleiben.

Mag ja alles sein, aber es ist doch nicht die Schuld des Gerichts, wenn es mit so abstrusen Sachen belästigt wird.
 
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Offline Knallfrosch

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Re: Frauen Bustour Miriam Hope & Eva Rosen
« Antwort #3049 am: 4. Juni 2022, 13:25:53 »
Noch was anderes: warum braucht man bei dieser doch umschriebenen Anklage eigentlich 3 Anwälte?
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Offline Judge Roy Bean

Re: Frauen Bustour Miriam Hope & Eva Rosen
« Antwort #3050 am: 4. Juni 2022, 13:30:43 »
Noch was anderes: warum braucht man bei dieser doch umschriebenen Anklage eigentlich 3 Anwälte?

Weil man es kann (Para. 137 Abs. 1 StPO) und weil drei mehr Wind machen als einer (darum geht es ja).
Gesegnet seien jene, die nichts zu sagen haben und trotzdem den Mund halten (Karl Valentin).

Um etwas zu gelten, müssen sich Nullen immer hübsch rechts halten (Adolf Glaßbrenner).
 
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Re: Frauen Bustour Miriam Hope & Eva Rosen
« Antwort #3051 am: 4. Juni 2022, 13:41:34 »
@Judge Roy Bean

Und weil es denen natürliche Ehre ist für solch eine Konifere wie Janko W. Pro bono zu arbeiten

 ;D ;D ;D
 
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Offline lobotomized.monkey

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Re: Frauen Bustour Miriam Hope & Eva Rosen
« Antwort #3052 am: 4. Juni 2022, 13:48:55 »
Das war ein Stück absurdes Theater des Amtsgerichts München, während an anderen Stelle Kindesmissbrauchsverfahren etc. unerledigt bleiben.
Genau die Art Stimmungsmache, für die unsere Kundschaft so bekannt ist. Was für ein ...

https://www.youtube.com/watch?v=phSxxVJCZsc

Banane hat das auch zu Brauners Verhandlung am 01.06. gebracht. Scheint sich zum argumentativen Standard zur Relativierung der eigenen Missetaten zu entwickeln.
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Offline DerDude

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Re: Frauen Bustour Miriam Hope & Eva Rosen
« Antwort #3053 am: 4. Juni 2022, 15:07:49 »
Der Polizist fragt Janko 4x, ob er Rechtsanwalt ist und kriegt jedes Mal ein JA oder ein Kopfnicken als Antwort.

Und Ralf Ludwig bestätigt, das Janko eine solche Weste mit dem Aufdruck "Rechtsanwalt" bekommen hat.

Was braucht es denn noch? Ab 5:00



That rug really tied the room together.
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Offline oschy

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Re: Frauen Bustour Miriam Hope & Eva Rosen
« Antwort #3054 am: 4. Juni 2022, 15:10:24 »
Was braucht es denn noch? Ab 5:00
Die sind halt immernoch so strunzdumm und vergessen das das Interne nichts vergisst ;D

gruß oschy
 
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Re: Frauen Bustour Miriam Hope & Eva Rosen
« Antwort #3055 am: 4. Juni 2022, 15:51:51 »
Hoffen wir mal, dass die Staatsanwaltschaft das in den nächsten Tagen auch merkt und die Filmchen in den Tiefen das Internet findet. Ich schätze, es gibt ausreichend Sicherungskopien. Wie lauteten die Aufforderungen damals doch gleich? "Teilen und weiterverbreiten!"
 
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Re: Frauen Bustour Miriam Hope & Eva Rosen
« Antwort #3056 am: 4. Juni 2022, 17:10:01 »
Noch ein objektiver Bericht zu Janko W.  :oldtimer: :laugh_above: :oldtimer: :laugh_above:

Zitat
Erster Verhandlungstag gegen den Wirtschaftsjuristen Janko Williams vor dem Amtsgericht München

Spoiler

Am Freitag, den 3. Juni 2022, fand vor einer kleinen Strafkammer des Amtsgerichts München die Hauptversammlung im Strafverfahren gegen Janko W. wegen des Vorwurfs des Titelmißbrauchs bzw. Gebrauchs einer falschen Berufsbezeichnung statt. Er soll sich am 23. Oktober 2020 auf einer Coronamaßnahmen-kritischen Versammlung am Odeonsplatz ohne dies zu sein als Rechtsanwalt ausgegeben haben und eine Weile eine gelbe Weste mit der Beschriftung Anwalt getragen haben.

Er trat mit dem Maximum von drei Verteidigern an – den Rechtsanwälten Stefan Koslowski, Dr. Christian Knoche und Ralf Dalla Fini.

Der Einsatzleiter der Polizei G. wurde heute als letzter Zeuge und einziger zur Belastung einvernommen.

Weitere Zeugen trugen zuvor Entlastendes bei. Janko W. habe die Frage des Einsatzleiters, ob er, Janko W., Rechtsanwalt sei, verneint, und er habe sehr wahrscheinlich sogar erläuternd hinzugefügt, er sei Wirtschaftsjurist. Dann habe er unmittelbar darauf auf eine neben ihn stehende Rechtsanwältin gedeutet und zu Einsatzleiter G. gesagt, diese sei aber eine Anwältin.

Auf zwei kurzen Videos, die die Beteiligten auf dem Notebook der Richterin ansahen, war in der Tat zu sehen, wie Janko W. auf die neben ihm stehende Rechtsanwältin deutet. Man hörte, daß der Einsatzleiter die Frage ungewöhnlicherweise gleich drei Mal hintereinander stellte. Ansonsten war die Tonqualität schlecht, technisch unaufbereitet und schwer verständlich, was die Verteidigung rügte.

Die vielen Zuschauer des Prozesses sahen von den Videosequenzen allerdings nichts (das Display war zu klein und wurde ohnehin von den davor sich positioniert habenden Beteiligten komplett verdeckt), insoweit war die Öffentlichkeit bei der Einführung dieses Beweismittels in das Verfahren wohl ausgeschlossen. Die drei Verteidiger ließen diesen Sachverhalt folglich ins Protokoll aufnehmen.

Die bei der Versammlung neben Janko W. stehende Rechtsanwältin war auch als Zeugin geladen und war sich sicher, dass W. zu G. auf sie deutend gesagt habe, sie sei Rechtsanwältin, nachdem er zuvor die Frage von G. verneint habe, ob W. Rechtsanwalt sei. Dessen sei sie sich sehr sicher. Zu 90 Prozent sei sie sich darüber hinaus sicher, dass W. dazwischen noch G. aufklärend angemerkt habe, er sei Wirtschaftsjurist.

Nach mehreren Zeugenaussagen, auch der der ebenfalls geladenen Versammlungsleiterin, habe die Polizei sich aggressiv und provokativ verhalten, vor allem bzgl. Janko W., der rund ein halbes Dutzend Mal zur Personalienkontrolle weggeführt wurde. Teilweise sogar noch, nachdem W. einmal extra zur Gefangenensammelstelle verbracht wurde, wo er laut einer Zeugin wohl 30-45 Minuten verbleiben musste.

Zusammen mit dem Videoblogger des YouTube-Kanals „Augsburg unmaskiert“, Marc-Andre S., der die strittige Szene am 23.10.2020 ebenso gefilmt und als Livestream veröffentlicht hatte wie Stefan Bauer, haben die Beteiligten zwei kurze Videosequenzen angesehen. Der Vlogger als Zeuge meinte, beide vorgespielten Videosequenzen stammten nicht von ihm, auf einer sei er aber sogar selbst von hinten zu sehen, wie er die strittige Szene der Befragung des W. durch G. ebenfalls gerade filmt. Doch aus unerfindlichen Gründen bzw. wegen des Vorwands unrichtiger gesundheitlicher Aussagen über Corona wurde später nach drei sog. Strikes von YouTube sein Kanal samt aller Inhalte bis dahin gelöscht, daher habe er seine damalige Aufnahme von der Versammlung am Odeonsplatz nicht mehr. Man müsse ggf. bei YouTube beantragen, sein Video zu Gerichtszwecken wieder aufrufbar zu machen, wenn man es komplett sehen wolle.

Gleiches gelte für den damaligen weiteren Livestream des anderen damals anwesenden Vloggers und Direkt-Streamers Stefan Bauer, dessen Video von der Versammlung inzwischen ebenfalls von YouTube gelöscht worden sei.

Der damalige Livestreamer sagte als Zeuge auch, er sei sicher, daß W. die Frage des G. verneinte und auf die neben W. stehende Rechtsanwältin zeigte und sagte, diese sei eine solche.

Die Verteidigung rügte, daß die Ermittlungsbehörde offenbar das Video des Zeugen nicht gesichert habe, bevor es von YouTube gelöscht wurde. Mindestens einem der drei Verteidiger seien die beiden ausschnitthaften Videos, deren Ursprung bzw. Ersteller überdies ungeklärt blieb, gar nicht vorab zugesandt worden.

Der Einsatzleiter habe besonders scharf gegen maskenlose Versammlungsteilnehmer vorgehen lassen, u.a. gegen Karl Hilz und Janko W. Die Versammlung stand dabei pikanterweise unter dem Motto „Schüler gegen Maskenpflicht“. Eine Rollstuhlfahrerin, die sich gelegentlich Sauerstoff zuführen mußte, wurde trotz Maskenbefreiungsattests laut einer Zeugin bedrängt, sie solle auf der Versammlung dennoch gefälligst auflagengemäß eine Maske tragen.

W. habe wegen solcher Vorkommnisse die Teilnehmer dazu aufgefordert, Strafanzeige gegen den Einsatzleiter zu erstatten, was diesen nach eigener Aussage jedoch weder ärgerte noch seine Professionalität beeinträchtigt habe, was die Verteidigung mit süffisanten Nachfragen quittierte.

Ein anderer Zeuge sagte, auf keiner von mehreren gemeinsam mit Janko W. besuchten Versammlungen habe W. jemals behauptet, Rechtsanwalt zu sein. Hätte dort gelegentlich jemand anderes dies über W. behauptet, habe W. dies stets umgehend und konsequent richtiggestellt. Im privaten Umfeld sei dem Zeugen dies früher selbst auch einmal passiert, und W. habe ihn dann brüsk aufgeklärt, daß er zwar Wirtschaftsjurist mit erstem Staatsexamen sei, aber keineswegs Rechtsanwalt.

Die Westen hätten Anwaltsteam aus Aufdruck gehabt und hätten die Aufgabe der Mediation zur Vermeidung von Konflikten gehabt, nicht etwa die Vertretung als Rechtsanwalt mitten während der Versammlung.

Der Einsatzleiter sagte als Zeuge außerdem zunächst, daß er vor seinen Fragen an W. auf der Versammlung von einem Kollegen der Kripo mitgeteilt bekommen hätte, gegen Janko W. werde ermittelt, weil er sich als Rechtsanwalt ausgegeben haben soll.

Er wußte später nicht zu sagen, warum er in seinen Einsatzbericht zu den Geschehnissen WÄHREND der Versammlung aufgenommen hatte, daß er NACH der Versammlung von Karl Hilz durch einen vorgeblichen Vergleich mit Heinrich Himmler beleidigt worden sei, weswegen er Strafantrag gegen Hilz gestellt habe.

Janko W. habe ein gelbe Weste getragen, auf deren Rückseite „Rechtsanwalt / Lawyer – Querdenken 711“ gestanden habe. Er habe, weil W. ihn bei einer Amtshandlung gegen einen anderen Versammlungsteilnehmer gestört hätte, gefragt, ob er Rechtsanwalt sei. Das habe W. per Kopfnicken bestätigt (also selbst nach diesem Belastungszeugen nicht mit einer ausgesprochenen Antwort „Ja!“). Daraufhin habe er W. nochmals gefragt, und W. habe sich kommentarlos abgewandt und sei gegangen. Später habe er die Weste nicht mehr getragen.

Es seien auf der Versammlung mehrere (echte) Rechtsanwälte anwesend gewesen, aber ob neben W. in der fraglichen Situation eine solche gestanden habe, wisse er nicht. Auch daran, dass W. bei seiner Antwort gegenüber G. auf eine neben W. stehende Teilnehmerin (Rechtsanwältin und geladene Zeugin) zeigte, sei ihm nicht erinnerlich. Dabei blieb er auch, nachdem auch ihm die beiden kurzen

Videosequenzen mehrfach vorgespielt wurden, welche diese Armgeste von Janko W. eindeutig zeigten. Ebenso wenig sei ihm erinnerlich, daß W. laut anderen Zeugen in etwa gesagt haben soll „Nein, ich bin Wirtschaftsjurist – aber sie hier ist Rechtsanwältin“, so Einsatzleiter G. in seiner letztlich unvereidigt gebliebenen Zeugenaussage.

Die Verteidigung verlangte bezogen auf mehrere Antworten auf relevant erscheinende Fragen an den Zeugen G. zwar, daß der Einsatzleiter vereidigt werden solle, was die Richterin jedoch ablehnte.

Auf intensive Zeugenbefragung des G., warum er denn gleich (mind.) drei Mal hintereinander Janko W. gefragt habe, ob dieser Rechtsanwalt sei, meinte dieser, er wisse es nicht, er habe halt einfach gefragt. Der Sitzungsvertreter der Staatsanwaltschaft und die Strafrichterin Krombholz hatten auffälligerweise kein Problem mit dieser objektiv fehlenden Erklärung für das höchst erklärungsbedürftige dreifache Stellen der Frage. Die Richterin spekulierte, G. faktisch schützend, es sei laut gewesen, das könne dies begründen.

Als die Verteidiger einen Nichtverwertungsantrag der Zeugenaussage von G. und der Videos beantragen wollten, weil G. erst W. hätte belehren müssen und das unbestrittene Unterbleiben jeglicher Belehrung (später auch in der Gesa) ein Beweisverwertungsverbot zur Folge habe, trat die Richterin wieder in die Zeugeneinvernahme des Einsatzleiters ein. Staatsanwalt und Strafrichterin wirkten hier auf Prozeßbeobachter gestreßt und quasi mit dem Rücken zur Wand stehend, und fragten dann den Einsatzleiter, ob er evtl. von dem Kripobeamten gehört habe, gegen Janko W. sei man wegen einer anderen, erheblich früheren Angelegenheit am Ermitteln. Obwohl G. zuvor klar die Zeugenaussage getätigt hatte, er sei zwischen 10 Uhr und 12 Uhr von jenem anderen Beamten darüber informiert worden, man ermittle gegen W., da er sich wohl als Rechtsanwalt ausgegeben haben soll, wandelte er nun seine Aussage (die laut ihm evtl. auch von einem anderen Kripobeamten als dem Genannten gestammt haben könnte) dahingehend ab, er habe das so verstanden, wegen irgendetwas, was zudem deutlich eher als die eigentliche Versammlung passiert sei, erwäge man Ermittlungen.

Dies nutzte dann die  Richterin, um den Verwertungsverbotsantrag der Verteidigung abzuschmettern. Der Einsatzleiter habe nicht mit Bestimmtheit gewußt, dass gegen W. wegen Titelmißbrauchs ermittelt werde, daher habe er nicht nach Strafprozeßordnung W. belehren müssen, als er ihn drei Mal fragte, ob er Rechtsanwalt sei.

Die Verteidiger erwogen daraufhin, einen Befangenheitsantrag, stellten dies aber nach einer Pause zurück und beantragten eine Unterbrechung zur Ausformulierung von mind. drei Beweisanträgen.

Im ersten wurde beantragt, die ebenfalls am 23.10.2020 anwesenden Rechtsanwalt Harald Vogler und einen jungen Erwachsenen zu laden, die beide bezeugen könnten, dass Janko W. keineswegs zum Einsatzleiter gesagt hätte, er sei Rechtsanwalt. Der junge Erwachsene war dabei auf seinen Antrag hin wegen aktueller Abiturvorbereitungen vom Gericht wieder abgeladen worden.

Die Strafrichterin lehnte dies ab, da bereits durch die gehörten Zeugen der Sachverhalt ausreichend geklärt sei.

Mit dem zweiten Beweisantrag sollte der Kripobeamte geladen werden, der den Einsatzleiter darüber informiert hatte, daß und weswegen gegen Janko W. ermittelt werde, bevor G. den W. drei Mal fragte, ob er Rechtsanwalt sei.

Auch dies lehnte die Strafrichterin ab. Der Zeuge G. habe klargemacht, daß er als Einsatzleiter nicht wußte, weswegen gegen W. ermittelt werde.

Doch jener Kripobeamte könnte – und zwar nicht gerade unwahrscheinlich – aussagen, daß er sehr wohl den konkreten damaligen Ermittlungsgrund § 132a StBG (Mißbrauch von Titeln, Berufsbezeichnungen und Abzeichen) genannt hatte. Dann wäre ein Freispruch wegen Beweisverwertungsverbots aufgrund fehlender Belehrung durch den Einsatzleiter unumgänglich. Zudem hatte die Verteidigung den Sitzungsvertreter der Staatsanwaltschaft aufgefordert zu prüfen, ob gegen den Einsatzleiter nicht wegen der durch die anderen Zeugen geschilderten Vorkommnisse strafrechtlich ermittelt werden müsse.

Mit der objektiv kaum nachvollziehbaren Ablehnungsbegründung der Richterin auch dieses zweiten Beweisantrags kündigte die Verteidigung nun einem unaufschiebbaren Befangenheitsantrag an. Man beantrage eine Unterbrechung von 2 Stunden, da hier einiges zusammengekommen sei. Es war bereits kurz vor 18 Uhr, die Sitzung hatte kurz nach 13 Uhr begonnen. Die Richterin meinte, man könne vertagen, dann hätte der Verteidiger sogar Tage Zeit dafür. Doch wegen Terminschwierigkeiten und dann anstehender Urlaube von Richterin und Verteidigern ließ sich kein Termin für eine fristgerechte Verfahrensfortsetzung finden. Auch ein Schiebetermin, bei dem lediglich zur Wahrung der maximalen 3-Wochen-Unterbrechungsfrist, die nicht überschritten werden darf, der Auszug aus dem Bundeszentralregister verlesen werden würde, wurde von der Verteidigung letztlich abgelehnt, denn jeder der Verteidiger müßte etliche Hundert Kilometer nur deswegen anreisen, und eine etwaige Vertretung durch bisher Verfahrensfremde erscheine ihnen aufgrund gemachter Erfahrungen schlicht als zu riskant und nicht empfehlenswert. Somit blieb mit Einverständnis der Staatsanwaltschaft gegen 18 Uhr nur eine (vorläufig gemeinte) Verfahrensaussetzung.

Wenn der angekündigte Befangenheitsantrag gestellt und entschieden worden sei, werde das Amtsgericht neu terminieren. Wann das sein wird, steht also noch nicht fest. Kommt es so, müßte jedenfalls alles komplett von vorne beginnen.
[close]

https://www.ralphbernhardkutza.de/erster-verhandlungstag-gegen-den-wirtschaftsjuristen-janko-williams-vor-dem-amtsgericht-muenchen/
« Letzte Änderung: 4. Juni 2022, 17:44:07 von Ba_al »
 
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Re: Frauen Bustour Miriam Hope & Eva Rosen
« Antwort #3057 am: 4. Juni 2022, 17:33:10 »
Ich dar nur kurz auf @Ba_al s Quelle eingehen. Lest Euch hierzu bitte auf Ralphens Homepage den Abschnitt Rechtliches durch, zum Einstieg empfehle ich den Komödienstadel Amtsgericht.

Im übrigen fand die Verhandlung nicht vor einer kleinen Strafkammer (gibt es nur am LG) statt, sondern vor der Strafrichterin. Die Straferwartung liegt bei Geldstrafe bis ein Jahr Freiheitsstrafe. Da ist eben der Strafrichter zuständig.
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Re: Frauen Bustour Miriam Hope & Eva Rosen
« Antwort #3058 am: 4. Juni 2022, 17:44:43 »
Der Abschnitt „Rechtliches“ findet sich unter Themen
 
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Offline kairo

Re: Frauen Bustour Miriam Hope & Eva Rosen
« Antwort #3059 am: 4. Juni 2022, 18:32:47 »
Mal blöd gefragt: verschafft es einem denn irgendwelche Privilegien, sich als Rechtsanwalt zu bezeichnen, selbst wenn man es zufällig ist? Besonders geschützt ist doch erst das Verhältnis zum Mandanten.
 
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