Autor Thema: OVG Bremen 1 B 323/20, Beschluss 16. 10. 2020, Reichsflaggen  (Gelesen 1262 mal)

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Offline Reichsschlafschaf

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Zitat
16.10.2020 - Auflage, Verbot des Zeigens der Reichskriegsflagge
Datum der Entscheidung 16.10.2020
Aktenzeichen 1 B 323/20

Normen
GG Art 5
GG Art 8
OWiG § 118
StGB § 130
StGB § 86a Abs 1
Rechtsgebiet Versammlungsrecht

Schlagworte
Auflagen,
Erlass,
Meinungsfreiheit,
öffentliche Ordnung,
öffentliche Sicherheit,
Reichskriegsflaggen,
Versammlung,
Versammlungsauflagen,
Verwaltungsinterne Anweisung
Titel der Entscheidung: Auflage, Verbot des Zeigens der Reichskriegsflagge (pdf, 52.7 KB)

Leitsatz
1. Soweit es um den Inhalt einer Meinungsäußerung geht, kommt § 118 Abs. 1 OWiG nicht als Schranke der Meinungsfreiheit in Betracht.

2. Bei einer gegen einen behördlichen Erlass in Bezug auf Reichskriegsflaggen aus der Zeit bis 1935 gerichteten Demonstration begründet allein das Zeigen solcher Flaggen noch keine die öffentliche Ordnung gefährdende Einschüchterungswirkung.


Mehrere Agenten hatten ja bereits auf die mögliche Wirkungslosigkeit eines Verbots der Reichsfallgen hingewiesen (leider finde ich den Faden nicht mehr).

Am Freitag gab das OVG der Beschwerde der NPD statt.

Link zur Entscheidung:
https://www.oberverwaltungsgericht.bremen.de/sixcms/media.php/13/1_B_323_20_Beschluss_Entscheidungsmodul.pdf

https://www.oberverwaltungsgericht.bremen.de/entscheidungen/detail.php?gsid=bremen72.c.20639.de&asl=bremen72.c.11265.de



Edith sagt: Hier war's doch Thema:
https://forum.sonnenstaatland.com/index.php?topic=27.msg311875#msg311875

« Letzte Änderung: 20. Oktober 2020, 14:59:48 von Reichsschlafschaf »
Merke: Es genügt natürlich nicht, dämlich zu sein. Es soll schon auch jeder davon wissen!

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Offline Tuska

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Re: OVG Bremen 1 B 323/20, Beschluss 16. 10. 2020, Reichsflaggen
« Antwort #1 am: 20. Oktober 2020, 14:57:13 »
Der erste Hobbyverwaltungsrechtler, der wieder "Gesinnungsjustiz" plärrt, erhält bei der Weihnachtsfeier auf Schokolade eingraviert die Notation des Akte X Intros. Scnr.
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Re: OVG Bremen 1 B 323/20, Beschluss 16. 10. 2020, Reichsflaggen
« Antwort #2 am: 20. Oktober 2020, 16:41:18 »
Falls es Schweizer Schoggi ist, greif ich gerne zu!
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Offline SchlafSchaf

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Re: OVG Bremen 1 B 323/20, Beschluss 16. 10. 2020, Reichsflaggen
« Antwort #3 am: 20. Oktober 2020, 16:44:13 »
Falls es Schweizer Schoggi ist, greif ich gerne zu!
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An Rüdiger Hoffmann: Der Faschist sagt immer, da ist der Faschist  (in Anlehnung an die Signatur des geschätzten MitAgenten Schnabelgroß)

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Offline Rabenaas

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Re: OVG Bremen 1 B 323/20, Beschluss 16. 10. 2020, Reichsflaggen
« Antwort #4 am: 20. Oktober 2020, 17:26:32 »
Der erste Hobbyverwaltungsrechtler, der wieder "Gesinnungsjustiz" plärrt, erhält bei der Weihnachtsfeier auf Schokolade eingraviert die Notation des Akte X Intros.

Gesinnungsjustiz!!1Ölf!!
Das wird man ja wohl noch sagen dürfen!
 
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Offline Reichsschlafschaf

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Re: OVG Bremen 1 B 323/20, Beschluss 16. 10. 2020, Reichsflaggen
« Antwort #5 am: 24. Oktober 2020, 07:35:40 »
Gesinnungsjustiz!!1Ölf!!


Das häng' ich jetzt mal hier an, weil man es diese Woche nochmal wissen wollte.
Antragsteller war diesmal "Die Rechte".

Zitat
VG Bremen
Kriegs­flaggen-Demo darf unter Auflagen statt­finden
23.10.2020

Am Samstag wollen Rechtsextreme in Bremen die Reichsflagge schwenken. Das dürfen sie auch, entschied das VG. Das letzte Wort ist womöglich aber noch nicht gesprochen.
Spoiler
Das Verwaltungsgericht (VG) Bremen hat eine für Samstag geplante Demo rechtsgerichteter Kräfte mit Reichskriegsflaggen unter Auflagen zugelassen. Das von der Innenbehörde verhängte vollständige Verbot sei unverhältnismäßig, entschied das Gericht nach Mitteilung vom Freitag. Statt eines stundenlangen Marsches durch die Stadt dürfen die Demonstranten sich aber nur von 15 bis 18 Uhr auf dem Domshof versammeln (Beschl. v. 22.10.2020, Az. 5 V 2328/20).

Aufgerufen zu der Demo haben die Partei Die Rechte und mehrere Landesverbände der rechtsextremistischen NPD. Sie wollen auch frühere Flaggen und Kriegsflaggen des Deutschen Reiches in Schwarz-Weiß-Rot zeigen. Damit wollen sie gegen einen Erlass des Bremer Innensenators protestieren, wonach das öffentliche Zeigen solcher Flaggen regelmäßig ordnungswidrig sei.

Das VG und das Oberverwaltungsgericht hätten das Reichs(kriegs)flaggenverbot bei Versammlungen bereits Mitte Oktober für rechtswidrig erklärt, hieß es. Bei dieser Kundgebung sei das Zeigen der Flaggen durch die Meinungsfreiheit gedeckt. In der Gesamtschau ergebe sich "kein einschüchterndes Erscheinungsbild", wie von der Innenbehörde behauptet. Statt eines Verbots, hätte eine Zulassung unter Auflagen in Betracht gezogen werden müssen.

Die Richter verwiesen in ihrer Entscheidung nochmals ausdrücklich darauf hin, dass der Erlass selbst kein Verbot, sondern eine Auslegungshilfe zur Anwendung der betreffenden Ordnungswidrigkeitsvorschrift darstelle. Gegen die Entscheidung kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Bremen eingelegt werden. Die Innenbehörde wolle noch am Freitag in die nächste Instanz gehen, kündigte eine Sprecherin an.

dpa/acr/LTO-Redaktion
[close]
https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/vg-bremen-5v2328-20-rechtsextreme-demo-reichsflaggen-darf-unter-auflagen-stattfinden/


Dann ging's vor's OVG:

Zitat
20:45 23.10.2020
Trotz Protests
OVG Bremen erlaubt Reichsflaggendemo unter Auflagen

Rechtsextreme wollen am Samstag in Bremen aufmarschieren. Die Polizei verbietet die Demo, scheitert damit in der ersten Instanz. Nun hat das Oberverwaltungsgericht die Entscheidung bestätigt.
https://www.haz.de/Nachrichten/Der-Norden/OVG-Bremen-erlaubt-rechtsextreme-Reichsflaggen-Demo-unter-Auflagen


Eine PM oder einen Link zur der Entscheidung gibt's vom OVG noch nicht.


Ach, so, jetzt dann doch nicht:

Zitat
Keine Kundgebung
„Die Rechte“ sagt erlaubte Kriegsflaggen-Demo in Bremen überraschend ab

Sie wollten mit Reichsflaggen durch Bremen ziehen, doch nun wird nichts daraus. Und das, obwohl die Gerichte die umstrittene Demo erlaubt hätten. Allerdings mit Auflagen.
https://www.goettinger-tageblatt.de/Nachrichten/Der-Norden/Bremen-Kriegsflaggen-Demo-ueberraschend-abgesagt#Echobox=1603469431


Edith: Ah, so die Versammlung hieß „Kein Verbot für schwarz-weiß-rot“ !   :facepalm:

Der Beschluß des VG ist online:
https://www.verwaltungsgericht.bremen.de/sixcms/media.php/13/20_2328_V_5.pdf

PM der Stadt:
https://www.verwaltungsgericht.bremen.de/sixcms/media.php/13/Pr-erkl_23_10_2020.pdf
« Letzte Änderung: 24. Oktober 2020, 09:00:04 von Reichsschlafschaf »
Merke: Es genügt natürlich nicht, dämlich zu sein. Es soll schon auch jeder davon wissen!

„Nur weil es Fakt ist, muß es noch lange nicht stimmen!“ (Nadine, unerkannte Philosophin)
 

Offline Reichsschlafschaf

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Re: OVG Bremen 1 B 323/20, Beschluss 16. 10. 2020, Reichsflaggen
« Antwort #6 am: 27. Oktober 2020, 16:38:15 »
Nur weil Bremen zwei- bis dreimal gescheitert ist, heißt das ja nix, wenn man in McPomm Wählern gefallen will:



Zitat
GELDBUßE BIS 1000 EURO
Hissen der Reichsflagge kann in MV bestraft werden
Das MV-Innenministerium hat einen Erlass zur öffentlichen Verwendung von Reichsflaggen und Reichskriegsflaggen erlassen. Sie seien ein Symbol von Rechtsextremisten und Reichsbürgern geworden.
Spoiler
Das Innenministerium von Mecklenburg-Vorpommern hat am Dienstag einen neuen Erlass zur Verwendung von Reichs- und Reichskriegsflaggen erlassen. Dieser habe ausdrücklich den Zweck, es Ordnungsbehörden und Polizei zu ermöglichen, entschieden gegen das Zeigen dieser Flaggen vorgehen zu können.

Strafrechtlich ist bisher nur das Zeigen der Reichskriegsflagge mit Hakenkreuz verboten, wie sie ab 1935 genutzt wurde. Die Verwendung anderer Reichskriegsflaggen (mit Eisernem Kreuz) oder von allgemeinen Flaggen des Deutschen Reichs fällt nicht unter dieses Verbot, betonte das Ministerium. Gleichwohl: Ihr öffentliches Zeigen oder Verwenden diene als Ersatz verbotener nationalsozialistischer Kennzeichen wie der Hakenkreuzflagge.

Welche Flaggen sind verboten?
Die Reichs(kriegs)flaggen aus der Zeit vor 1935 sind für sich genommen nicht strafbar. Das ändere sich jedoch, „wenn mit dem öffentlichen Zeigen bzw. Verwenden der Reichs(kriegs)flagge neben dem Sympathieausdruck für Rechtsextremismus, Ausländer- bzw. Demokratiefeindlichkeit zusätzlich eindeutige bzw. konkrete (aggressive) Begleitumstände wie z. B. ein provokatives oder die Bürger einschüchterndes Verhalten hinzukommen”, heißt es vom Ministerium.

Ist dies der Fall, könne die Verwendung dieser Flaggen eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit darstellen und der Tatbestand des § 118 Ordnungswidrigkeitengesetz erfüllt sein. Im Rahmen von Einzelfallbetrachtungen und der Ermessensausübung kann das Verwenden der Flagge dann unterbunden, die Flagge sichergestellt und eine Geldbuße bis zu 1000 Euro erhoben werden.

Caffier: Symbol von Rechtsextremisten und Reichsbürgern
Innenminister Lorenz Caffier sagte dazu: „Die Reichs(kriegs)flagge ist zum Symbol von Rechtsextremisten, Reichsbürgern und Menschen geworden, die unsere Demokratie feindlich gegenüberstehen, die Hass, Verachtung und Ausländerfeindlichkeit schüren. Mit dem Erlass gehen wir entschieden dagegen vor und schaffen Rechtssicherheit für die Vollzugsbehörden.“

Und er ging noch einen Schritt weiter: „Ich würde es begrüßen, wenn sich die Länder über die Möglichkeit einer bundesweit einheitlichen Regelungslage auf der nächsten Innenministerkonferenz im Dezember verständigen können.“
[close]
https://www.nordkurier.de/mecklenburg-vorpommern/hissen-der-reichsflagge-kann-in-mv-bestraft-werden-2741188810.html


PM:
Zitat
27.10.2020 – 14:56

Ministerium für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern

IM-MV: Erlass gegen Reichs(kriegs)flagge
Spoiler
Schwerin (ots)

Damit Ordnungsbehörden und Polizei in Mecklenburg-Vorpommern gegen das Zeigen von Reichs- und Reichskriegsflaggen entschieden vorgehen können, hat das Innenministerium heute einen neuen Erlass mit Hinweisen zum Umgang bei der öffentlichen Verwendung dieser Flaggen herausgegeben.

Innenminister Lorenz Caffier: "Die Reichs(kriegs)flagge ist zum Symbol von Rechtsextremisten, Reichsbürgern und Menschen geworden, die unsere Demokratie feindlich gegenüberstehen, die Hass, Verachtung und Ausländerfeindlichkeit schüren. Mit dem Erlass gehen wir entschieden dagegen vor und schaffen Rechtssicherheit für die Vollzugsbehörden."

Strafrechtlich ist bisher nur das Zeigen der Reichskriegsflagge mit Hakenkreuz verboten, wie sie ab 1935 genutzt wurde. Dies gilt als "Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen" gemäß Paragraf 86a des Strafgesetzbuchs (StGB). Die Verwendung anderer Reichskriegsflaggen (mit Eisernem Kreuz) oder von allgemeinen Flaggen des Deutschen Reichs fällt nicht unter dieses Verbot. Ihr öffentliches Zeigen oder Verwenden dient jedoch als Ersatz verbotener nationalsozialistischer Kennzeichen wie der Hakenkreuzflagge.

Die Reichs(kriegs)flaggen aus der Zeit vor 1935 haben für sich genommen keinen inhaltlichen Bezug zu verfassungswidrigen oder nationalsozialistischen Organisationen und deshalb ist ihr öffentliches Zeigen erst einmal nicht strafbar. Das ändert sich, wenn mit dem öffentlichen Zeigen bzw. Verwenden der Reichs(kriegs)flagge neben dem Sympathieausdruck für Rechtsextremismus, Ausländer- bzw. Demokratiefeindlichkeit zusätzlich eindeutige bzw. konkrete (aggressive) Begleitumstände wie z. B. ein provokatives oder die Bürger einschüchterndes Verhalten hinzukommen. Ist dies der Fall, kann die Verwendung dieser Flaggen eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit nach dem Sicherheits- und Ordnungsgesetz M-V darstellen und der Tatbestand des § 118 Ordnungswidrigkeitengesetz erfüllt sein. Im Rahmen der Einzelfallbetrachtung und der Ermessensausübung kann das Verwenden der Flagge unterbunden, die Flagge sichergestellt und eine Geldbuße bis zu 1000 Euro erhoben werden.

"Ich würde es begrüßen, wenn sich die Länder über die Möglichkeit einer bundesweit einheitlichen Regelungslage auf der nächsten Innenministerkonferenz im Dezember verständigen können", sagte Innenminister Lorenz Caffier.

Rückfragen bitte an:

Ministerium für Inneres und Europa
Telefon: 0385/5882003
E-Mail: [email protected]
https://www.regierung-mv.de
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https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/108531/4746352
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