Autor Thema: Querdenken  (Gelesen 1000202 mal)

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Offline Reichsschlafschaf

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Re: Querdenken
« Antwort #9915 am: 28. August 2022, 14:56:04 »
dann muss er alles verklagen was ne Regel bricht


Die Regierung braucht er also schon einmal nicht zu verklagen, denn die hat keine Regeln gebrochen (puh! eine Sorge weniger!):

Zitat
[...]

Bundesregierung: Keine Maskenpflicht bei Regierungsflügen

Laut Bundesregierung verstieß das nicht gegen die Regeln für diesen Flug: "Auf den Flügen der Luftwaffe gibt es keine Maskenpflicht. Alle Teilnehmer der Reise müssen vor Antritt einen aktuellen negativen PCR-Test vorlegen. Damit ist ein hohes Schutzniveau gewährleistet", sagte ein Regierungssprecher auf Anfrage. 

Ein Sprecher der Luftwaffe erklärte auf Anfrage mit Blick auf das für die jeweilige Reise verantwortliche Ministerium: "Der Bedarfsträger stellt für die Delegation sicher, dass Passagiere getestet sind. Das Tragen einer Maske wird nur noch empfohlen." Er fügte hinzu: "Die Hygienemaßnahmen an Bord der Flugbereitschaft regelt ein Geschwaderbefehl. Dieser berücksichtigt die aktuelle Situation und wird ständig fortgeschrieben." Die Flugbereitschaft sei in ständigem Austausch mit Fachleuten, um auf Lageänderungen zu reagieren.

Aus dem Auswärtigen Amt hieß es, das Ressort habe seine internen Vorgaben für das Tragen von Masken auf Reisen von Ministerin Annalena Baerbock bisher nicht verändert. Für alle Delegationsteilnehmer gilt demnach, dass in allen Verkehrsmitteln Masken getragen werden müssen.

Spoiler
Infektionsschutzgesetz regelt Maskenpflicht für "Luftverkehr" ohne Ausnahme

In § 28b des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) ist die Maskenpflicht für Verkehrsmittel des Luftverkehrs und des öffentlichen Personenfernverkehr vorgeschrieben. Vom Wortlaut her ist also für den Luftverkehr im Gegensatz zum Personenfernverkehr gerade keine Einschränkung auf den nur "öffentlichen" Verkehr vorgesehen. Die Auffassung der Bundesregierung, dass für die Luftwaffe daher keine Maskenpflicht gelten sollte, ist daher rechtlich zweifelhaft, zumal im Falle eines Flugzeugs voller Passagiere die Gefährdungslage diesselbe ist, wie im Falle des öffentlichen Luftverkehrs.   

Der FDP-Gesundheitsexperte Andrew Ullmann mahnte mit Blick auf den Regierungsflug ohne Masken: "Die Regeln gelten für alle". Es entstehe "kein gutes Bild gegenüber der Bevölkerung, wenn man hier Ausnahmen von der Regel definiert - auch wenn es hier die Luftwaffe war und kein kommerzieller Airliner", sagte er im Fernsehsender Welt. Noch deutlicher wurde FDP-Vize Wolfgang Kubicki "Die Bilder aus dem Regierungsflugzeug hinterlassen für viele Menschen im Land den Eindruck der elitären Doppelmoral", sagte er dem Spiegel.

Die Corona-Bestimmungen für Herbst und Winter sollen am Mittwoch ins Kabinett kommen. Das vorab vorgelegte Konzept sieht weiterhin eine bundesweit geltende Maskenpflicht in Flugzeugen und Fernzügen vor. Nach Wirbel um einen Regierungsflug mit Passagieren ohne Corona-Masken wird auch über staatliche Schutzauflagen für alle Flugreisen diskutiert. FDP-Fraktionsvize Alexander Graf Lambsdorff schrieb am Dienstag bei Twitter, nach diesen Bildern könne es nicht bei der Maskenpflicht in "normalen" Flugzeugen bleiben.

[...]
[close]

https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/regierungsflieger-masken-luftwaffe/
Merke: Es genügt natürlich nicht, dämlich zu sein. Es soll schon auch jeder davon wissen!

„Nur weil es Fakt ist, muß es noch lange nicht stimmen!“ (Nadine, unerkannte Philosophin)
 
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Offline Ba_al

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Re: Querdenken
« Antwort #9916 am: 28. August 2022, 15:13:15 »
#Haintzelmann ist ja schon einen Schritt weiter






https://t.me/Haintz/27565
« Letzte Änderung: 28. August 2022, 15:16:00 von Ba_al »
 
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Re: Querdenken
« Antwort #9917 am: 28. August 2022, 17:32:27 »
"Auf den Flügen der Luftwaffe gibt es keine Maskenpflicht."

Das ist bemerkenswert argumentationsarm. Der § 28b IfSG gilt schlicht auch in der Luftwaffe, soweit diese Verkehrsmittel zur Verfügung stellt.

Man fragt sich auch, warum die Bundesregierung dieses Vorgehen für sinnvoll und ausreichend hält, wenn alle im Flug einen PCR-Test gemacht haben, der Öffentlichkeit aber anderes vorschreibt.

Also insgesamt hat der Haintz mit seiner Kritik recht, aber er ist dabei auch nur Trittbrettfahrer.
soɥdʎsıs sǝp soɥʇʎɯ ɹǝp 'snɯɐɔ ʇɹǝqlɐ –
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Re: Querdenken
« Antwort #9918 am: 28. August 2022, 17:54:44 »
Zitat
der Öffentlichkeit aber anderes vorschreibt
genau diese Auslegungsvariante der Vorbildfunktion hat mich seit Beginn der Pandemie immer wieder gestört. Dauernd sieht man Politiker maskenlos, als wären sie ohne ihr Grinsen wertlos.
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Offline Ba_al

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Re: Querdenken
« Antwort #9919 am: 28. August 2022, 17:55:53 »
@Sandmännchen

Gar keine Frage. Die Regierung bietet mit dieser Uneinheitlichkeit freies Schussfeld.

Insgesamt hätte ein strukturiertes Gesamtauftreten ein wesentlich besseres Bild abgegeben und den
Querfurzern weniger Angriffsfläche geboten.



Das wäre doch die Chance für den Bauschaumanwalt seine Kompetenzen als Insolvenzverwalter zu zeigen




https://t.me/c/1191449409/171866




Ich glaube unser Bauschaumanwalt träumt eher vom Vorsitz bei Nürnberg 2.0




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« Letzte Änderung: 28. August 2022, 19:12:21 von Ba_al »
 

Offline Lonovis

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Re: Querdenken
« Antwort #9920 am: 29. August 2022, 22:32:19 »
Ich wäre vorsichtig mit einem Mandat. Wie soll ein Anwalt jemanden wegen einer Masken-Ordnungswidrigkeit vertreten, der andere wegen nicht tragens einer Maske anzeigt?
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Offline Anmaron

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Re: Querdenken
« Antwort #9921 am: 29. August 2022, 22:50:46 »
Das geht problemlos. Man muss nur klar genug herausstellen, dass das unterschiedliche Vorgänge sind.

Alternativ mietet man den Knöllchen-Horst und stellt ihn dort hin, wo es am meisten anzuzeigen gibt. Dann muss man den Scheiß nicht selber erledigen.
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Re: Querdenken
« Antwort #9922 am: 30. August 2022, 09:24:56 »
Ich glaube kaum, dass er irgendwas wegen "NIcht-Tragens-einer-Maske" im Sinn hat.

Für mich klingt das eher danach, dass er 2023 die "System-Ärzte" die bei diesem GenExperiment mitgemacht haben vor
ein Tribunal stellen will.
« Letzte Änderung: 30. August 2022, 10:36:28 von Ba_al »
 
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Offline Fleckis Hauspersonal

Re: Querdenken
« Antwort #9923 am: 30. August 2022, 10:19:54 »
Ich fand ja immer schon, dass manche Aktionen der Regierung nicht sauber waren. Jetzt hats auch der OGH bestätigt.


 
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Re: Querdenken
« Antwort #9924 am: 30. August 2022, 10:30:56 »
Ich fand ja immer schon, dass manche Aktionen der Regierung nicht sauber waren. Jetzt hats auch der OGH bestätigt.



Was hat jetzt die OGH-Entscheidung das „Lügen erlaubt“ sei mit irgendeiner Entscheidung der österreichischen Regierung zu tun?  :scratch:
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Re: Querdenken
« Antwort #9925 am: 30. August 2022, 10:34:30 »
Was hat jetzt die OGH-Entscheidung das „Lügen erlaubt“ sei mit irgendeiner Entscheidung der österreichischen Regierung zu tun?  :scratch:

Das Contact tracing war nicht legal und die daraus entstandenen Verurteilungen auch nicht. Aber das war der San Bastione Corto!
« Letzte Änderung: 30. August 2022, 10:50:01 von Fleckis Hauspersonal »
 
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Re: Querdenken
« Antwort #9926 am: 30. August 2022, 10:40:32 »
Das lese ich da nicht draus - gibt es dafür eine Quelle?

Btw - beim großen Nachbarn gibt/gab es auch die Kontaktverfolgung
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Re: Querdenken
« Antwort #9927 am: 30. August 2022, 10:40:54 »
  :naughty:

Da steht nicht, dass Contact Tracing illegal war.

Im übrigen, Zitate aus der Kronen-"Zeitung" bitte immer mit weiteren Nachweisen. Danke.

Hier:
https://www.ogh.gv.at/entscheidungen/entscheidungen-ogh/vorsaetzliche-gefaehrdung-von-menschen-durch-uebertragbare-krankheiten-nach-%C2%A7-178-stgb/

OGH, 12 Os 61/22w, 18.08.2022

Und daraus ergibt sich auch nur, dass das nicht unter eine bestimmte Strafvorschrift fällt, es könnte durchaus unter eine andere fallen.
soɥdʎsıs sǝp soɥʇʎɯ ɹǝp 'snɯɐɔ ʇɹǝqlɐ –
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Offline Fleckis Hauspersonal

Re: Querdenken
« Antwort #9928 am: 30. August 2022, 11:00:38 »
Zitat
Gegen dieses Urteil erhob die Generalprokuratur Nichtigkeitsbeschwerde zur Wahrung des Gesetzes.

Also war das ausspionieren illegal!!!!! Jeder der dabei genannt wurde bekam 14 Tage Quarantäne, egal ob er den Virus hatte oder nicht.
 
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Offline Sandmännchen

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Re: Querdenken
« Antwort #9929 am: 30. August 2022, 11:21:54 »
Kannst Du bitte vor dem Lesen die richtige Brille aufsetzen? Da steht nur, dass das Lügen beim Contact-Tracing nicht unter § 178 StGB fällt. Und weil die Auslegung des Kärntner Landgerichts nach Ansicht des Generalprokuraturs nicht dem Gesetz entsprach, hat dieser Nichtigkeitsbeschwerde eingelegt.

Da steht nicht "Contact-Tracing war illegal"!


Himmel. Flecki jammert auch schon, man finde einfach kein gutes Hauspersonal mehr.

P.S.: Flecki bittet um eine seriösere Zeitung.
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