Meiner unmaßgeblichen Einschätzung nach hat Herr Reitschuster schon länger einen Level erreicht, auf dem er rein gar nichts mehr merkt ...
Aber er hier hat gleich das ganze System besiegt.
Oder so.
Spoiler
Regensburg: Bauer filmt Polizeieinsatz – ein Beamter greift ein
Dabei habe er beobachtet, wie ein anderer Teilnehmer von Bereitschaftspolizisten umringt wurde – offenbar eine Kontrolle wegen eines Maskenattests. „Brauchst du Hilfe? Soll ich filmen“, habe er dem Betroffenen zugerufen und anschließend ein Aufnahme mit seinem Handy gestartet. Dann sei er den Beamten in gebührendem Abstand und schweigend gefolgt, um den Einsatz zu dokumentieren.
Plötzlich sei dann eine Hand von rechts gekommen sei und habe ihm den Arm nach unten verdreht. Und er sei aufgefordert worden, das Filmen einzustellen. Für diese „Anwendung von unmittelbarem Zwang“ wurden Bauer vier Monate später 59 Euro in Rechnung gestellt – für „Polizeikosten“. Eine Möglichkeit, die das bayerische Polizeiaufgabengesetz vorsieht.
Querdenker Bauer über Einsatz: „Ich war keine Bedrohung“
Doch Bauer will für diesen „Service“ der Bereitschaftspolizei nicht zahlen. Das sei nämlich alles völlig unnötig gewesen. Er habe keinerlei Bedrohung dargestellt, er habe sich auch nicht eingemischt. Ein einfacher Hinweis, mit dem Filmen aufzuhören, hätte gereicht, erklärt er. „Dazu hätte man mich nicht anfassen müssen.“ Er habe sogar kurzzeitig überlegt, den Beamten anzuzeigen, weil ihm sein Arm doch wehgetan habe. „Aber das bringt ja nichts. Da weiß am Ende dann wieder niemand, wer das war.“
Auf dem Video, das er damals aufgenommen habe, sei all das auch klar zu erkennen. Dass er Anstand gehalten und geschwiegen habe. Doch dieses Video habe er leider nicht zur Hand. Bauer muss sich in einem Strafverfahren wegen „Hassrede“ verantworten. Auf einer von ihm betriebenen Internetseite wurde in einem User-Kommentar der Bürgermeister von Neustadt an der Waldnaab bedroht, auch von „Erhängen“ und „Erschießen“ sei die Rede gewesen, wie Bauer einräumt.
Im Zuge der Ermittlungen wurden Bauers Handy und Laptop beschlagnahmt und an die Daten sei er bislang nicht rangekommen. Kürzlich sei ihm aber signalisiert worden, dass ein Download unter Umständen möglich sei. Dann könne er das vorlegen.
Weil sie auf dem Bauwagenplatz eines Unternehmers wohnt, mit dem die Stadt Regensburg im Clinch liegt, verlor eine junge Mutter ihren Job beim Umweltamt.
Arm verdreht oder nicht? Polizist und Zeugin widersprechen sich
Die Kammer unter Vorsitz von Dr. Andreas Fischer will sich aber zunächst die geladenen Zeugen anhören. Der Bereitschaftspolizist, der Bauer vom Filmen abgehalten hatte, schildert den Vorfall deutlich anders. Ein Arm verdrehen oder dergleichen hat es laut seinen Schilderungen nicht gegeben.
Bauer habe versucht, auf das Geschehen „einzuwirken“, so der Polizeibeamte. Er habe „aggressiv gefilmt“, sich „lautstark echauffiert“ und sei deutlich zu nah an die anderen Beamten herangekommen. Da habe er sich umgedreht, ihn mit der flachen Hand auf der Brust zurückgedrängt und aufgefordert, das Filmen einzustellen. Mehr sei da nicht gewesen,. Das habe gerade mal einen „Wimpernschlag“ lang gedauert.
Bauers Version bestätigt hingegen eine 36-jährige Kinderpflegerin. „Der Helmut“ habe nichts gemacht, nur gefilmt, als plötzlich einer dieser „schwarzgekleideten Männer“, sie meint die Bereitschaftspolizei, auf ihn zugelaufen sei und versucht habe, ihm das Handy aus der Hand zu schlagen. Anschließend habe er ihm den Arm verdreht, um ihm das Telefon wegzunehmen. „Das war ein Übergriff“, zeigt sich die 36-Jährige überzeugt. Der Beamte sei „ein bisschen aggressiv“ gewesen.
59 Euro für Polizeieinsatz: Gericht gibt Querdenker Bauer recht
Die Kammer lässt all das ein wenig zweifelnd zurück. Es sei ja schon immer die Frage, ob die Polizei in jedem Fall eine Kostenrechnung verhängen muss, die dann unter erheblich mehr Aufwand von Zeit und Geld das Gericht beschäftige, merkt Vorsitzender Fischer an. Schließlich sei die Behörde in der Beweispflicht, dass der Einsatz gerechtfertigt gewesen sei. Doch auf eine Rücknahme des Kostenbescheids wollen sich die Vertreter von Polizei und Regierung am Ende doch nicht einlassen.
Und so hebt ihn das Verwaltungsgericht Regensburg am nächsten Tag auf und gibt Helmut Bauer recht. Die Kosten für das Verfahren trägt „die Staatskasse“.