Er wurde nicht nur verfolgt, sondern auch eingeholt.
Das Mimimimi diesmal lautet: " Die Richterin folgte dem Strafantrag der Staatsanwaltschaft. Das kann also nur abgesprochen/vorgegeben sein." Natürlich legt man Rechtsmittel ein. Warum preiswert, wenn es auch teuer geht? Der RA scheint in Kreisen bekannt zu sein, auch wenn er nur eine Konifere ist. Wir können also den ersten Strafbefehl abhaken. Nice.
Den RA kennen wie aus dem Umfeld des knietzschiegen Uwe. Der hat auch schon einige eigene Videos produziert. Zu Beispiel
https://forum.sonnenstaatland.com/index.php?topic=2754.msg297680#msg297680Ein echter Reichsbürger und mMn jemand, der mit diesen Reden und seiner vertretenen Rechtsauffassung seinen Eid, den er für seine Zulassung abgelegt hat, verletzt und aus der Anwaltschaft ausgeschlossen gehört.
Anderseits ist die Opferrolle natürlich ideal, um eigenes Nichtkönnen zu kaschieren. Wenn das Urteil von vornherein feststeht, kann man ja nix dafür.

So hält man die Mandantschaft trotz Misserfolgen bei der Stange.
Aber um am Ende noch ein klein wenig Realität in die Opferidylle zu werfen. Die Verteidigungsstrategie, von wegen Ungleichbehandlung des Sachverhalts, war von Anbeginn an untauglich, denn im deutschen Recht gibt es den Grundsatz
Keine Gleichheit im Unrecht!