Autor Thema: Querdenken  (Gelesen 1001768 mal)

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Offline hair mess

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Re: Querdenken
« Antwort #8490 am: 28. April 2022, 21:11:16 »
Ich kann mich jetzt hier voll irren.
Aber, der Kläger stößt das Verfahren an.
Im Zivilverfahren wäre er Prozesspartei.
Im Strafverfahren sind es aber Staat und Angeklagte, bzw. Nebenkläger auf der Seite des Staats und Angeklagte.
Der Kläger selbst ist aber bei den Kosten raus. Ggf. wird er als Zeuge einvernommen. Und dies verhinderte er durch Abwesenheit. 
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Offline oschy

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Re: Querdenken
« Antwort #8491 am: 28. April 2022, 21:29:58 »
sorry @hair mess ich bin kein Rechtsexperte. Aber so wie du schlussfolgerst könnte ich Alles und Jeden "zivilrechtlich" verklagen? Erzeuge Stress und Kosten beim Beklagten, Anwalt und Gericht und am Ende sag ich: "Ätsch-Bätsch" und bleib der Verhandlung fern und der Staat zahlt?

Dann hätte ich schon ne Idee bei der nächsten Eigentümerversammlung^^  >:D

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Offline WendtWatch

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Re: Querdenken
« Antwort #8492 am: 28. April 2022, 21:31:44 »
@hair mess Nein, Du irrst nicht. Allerdings ist #haintzistein... hier nicht Kläger sondern Anzeigenerstatter bzw. Strafantragsteller und wurde hierdurch später zum Zeugen bzw. Geschädigten oder geschädigten Zeugen, wobei hier die Bezeichnung schadhafter Zeuge wohl zutreffender wäre.
Damit ist er bei den Kosten in der Tat raus. Allerdings hätte die Möglichkeit bestanden, ihm für ein nicht entschuldigtes Fernbleiben als ordnungsgemäß geladener Zeuge ein Ordnungsgeld aufzubrummen.
Schön finde ich, dass nach dem Bericht auch die mutige junge Frau nicht auf Verfahrenskosten sitzenbleibt.
Was heute Systemkritik heißt, ist oft kaum mehr als eine organisierte Denkverweigerung. (Nils Markwardt, Zeit)
 
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Online theodoravontane

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Re: Querdenken
« Antwort #8493 am: 28. April 2022, 23:46:43 »
Wie geht es Blaumilch?

Ohne Kishon gelesen zu haben, hält man es in solchen Foren mit diesen Themen doch gar nicht aus.

Kasimir geht es soweit gut. Er lässt ein Danke der Nachfrage ausrichten. Sein Kanal ist fast fertig, auch wenn er, Kasimir, nicht der Kanal, sich immer wieder mit unzufriedenen Anwohnern herumplagen musste. Die wollen absolut nicht verstehen, daß Infrastrukturförderung heute auch einfach mal neu und provokant gedacht werden muss, daß man einfach mal machen muss. Die normative Kraft des Faktischen ist für viele Zeitgenossen eben erst dann tatsächlich begreifbar, wenn es schon passiert ist.
"Wenn ich mein Leben noch einmal leben könnte, würde ich die gleichen Fehler wieder machen, aber ein bisschen früher anfangen, damit ich mehr davon habe."

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Offline Sandmännchen

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Re: Querdenken
« Antwort #8494 am: 29. April 2022, 00:40:07 »
Ah, sehe grade selber, wenn der Privatkläger nicht erscheint und nicht vertreten ist, zählt das als Rücknahme, § 391 Abs. 2 StPO.

Nur wenn persönliches Erscheinen angeordnet war.

Nein, es gibt im ersten Rechtszug zwei Varianten:

a) Der Privatkläger ist weder erschienen noch rechtsanwaltlich vertreten. Folge: Klage gilt als zurückgenommen

b) Der Privatkläger ist nicht erschienen und sein persönliches Entscheiden war angeordnet. Hier kommt es nicht darauf an, ob er rechtsanwaltlich vertreten ist. Folge: Klage gilt als zurückgenommen.

Aber laut T-Online war das gar keine Privatklage und Haintz war auch nicht Kläger, sondern Zeuge und Geschädigter. Haintz erschien nicht. Das Verfahren wurde nach diesem Bericht eingestellt und die Kosten der Staatskasse auferlegt.

Die Twitterer aus der Antifa-Klasse kann man weitestgehend in der Pfeife rauchen.

Außerdem ist das alles eigentlich im falschen Thread, weil es um Haintz und nicht um Brauner geht. Args.  :(
soɥdʎsıs sǝp soɥʇʎɯ ɹǝp 'snɯɐɔ ʇɹǝqlɐ –
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Online Judge Roy Bean

Re: Querdenken
« Antwort #8495 am: 29. April 2022, 05:32:03 »
sorry @hair mess ich bin kein Rechtsexperte. Aber so wie du schlussfolgerst könnte ich Alles und Jeden "zivilrechtlich" verklagen? Erzeuge Stress und Kosten beim Beklagten, Anwalt und Gericht und am Ende sag ich: "Ätsch-Bätsch" und bleib der Verhandlung fern und der Staat zahlt?

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Keine gute Idee! Im Zivilprozess tragen die Parteien die Kosten, in der Regel (Ausnahmen z. B. Para. 93, 96 ZPO) nach Obsiegens- und Unterliegensanteil (Para. 91, 92 ZPO). Also: Don’t try this at home!  :naughty:
In der Sache Catschi und Haintz scheint mir die einzige sichere Erkenntnis zu sein, dass es sich um einen Strafprozess gehandelt hat, im Übrigen gebe ich @Sandmännchen Recht, dass man die diversen Berichte den Hasen geben kann. Und endlich merkt einer, dass wir im falschen Film (sprich Thread) waren.
« Letzte Änderung: 29. April 2022, 05:39:13 von Judge Roy Bean »
Gesegnet seien jene, die nichts zu sagen haben und trotzdem den Mund halten (Karl Valentin).

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Re: Querdenken
« Antwort #8496 am: 29. April 2022, 06:07:58 »
sorry @hair mess ich bin kein Rechtsexperte. Aber so wie du schlussfolgerst könnte ich Alles und Jeden "zivilrechtlich" verklagen? Erzeuge Stress und Kosten beim Beklagten, Anwalt und Gericht und am Ende sag ich: "Ätsch-Bätsch" und bleib der Verhandlung fern und der Staat zahlt?

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Da hast Du mich missverstanden.
Ich habe eben genau auf den Unterschied zwischen Zivil- und Strafrecht hingewiesen.
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Online Judge Roy Bean

Re: Querdenken
« Antwort #8497 am: 29. April 2022, 07:06:21 »

Zitat
Da hast Du mich missverstanden.
Ich habe eben genau auf den Unterschied zwischen Zivil- und Strafrecht hingewiesen.
Bei Zivilklage trägst Du Kostenrisiko. Als Anzeigenerstatter (landläufig: Kläger) nicht.

Ausnahme: Para. 469 StPO (vorsätzlich oder leichtfertig unwahre Anzeige), wie ich mir als klugscheixxerische Anmerkung noch erlaube.

Moderator Kommentar Zitat repariert
« Letzte Änderung: 29. April 2022, 07:59:55 von Sandmännchen »
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Offline Ba_al

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Re: Querdenken
« Antwort #8498 am: 29. April 2022, 07:15:17 »
@Judge Roy Bean

Ich kluscheixxer mal mit.....

den ersten quote bitte ohne /

Ordnung muss sein.
 
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Offline Schrohm Napoleon

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Re: Querdenken
« Antwort #8499 am: 29. April 2022, 08:38:54 »
Zitat von: RA Jun
Die Pandemie hat Gewinner und Verlierer hervorgebracht. Einige vorher unbekannte Anwälte und Ärzte wurden zu Stars der Szene und leben gut von den Aufträgen ihrer Anhänger. Wenn Promis wie Naidoo, Wendler und Hildmann abdriften kompensiert die Anerkennung der Blase oft nicht den Verlust der Mainstream-Karriere. Die einen richten sich dauerhaft darauf ein, ausgestoßen zu sein und manche versuchen die Kurve zu kratzen. Einige wie Heike Makatsch distanzieren sich früh, während Naidoo kaum noch eine Chance auf Glaubwürdigkeit hat.

Grundlage sind oft Irrtümer über öffentliche Wirkung und manchmal auch über Rechtsfragen.


Zitat von: ein Kommentator
Niemand kann eleganter und freundlicher vernichten als Herr Jun  :))


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-Chan-jo Jun, Philosoph (und Rechtsanwalt)
 
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Re: Querdenken
« Antwort #8500 am: 29. April 2022, 09:51:42 »
@Judge Roy Bean

Ich kluscheixxer mal mit.....

den ersten quote bitte ohne /

Ordnung muss sein.

Das ist ja komplizierter als Bereicherungsansprüche im Mehrpersonenverhältnis.
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Re: Querdenken
« Antwort #8501 am: 29. April 2022, 11:39:59 »
Off-Topic:
Ist letzteres ein Problem mit NP-vollständiger Komplexität?
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Re: Querdenken
« Antwort #8502 am: 29. April 2022, 11:55:09 »
Im Zivilrecht gibt es das selbständige Beweisverfahren. Da kannst du „Antragssteller“ rumrandalieren und Ob deine Ansprüche rechtlich begründet sind, wird nicht mal geprüft.
Ich bremse nicht für Nazis!
 
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Offline Ba_al

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Re: Querdenken
« Antwort #8503 am: 29. April 2022, 12:04:42 »
Ist #HaintzTrittFrauen diese feingliedrige Diskussion eigentlich wert?
 
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Online Judge Roy Bean

Re: Querdenken
« Antwort #8504 am: 29. April 2022, 12:42:15 »
Nein! Auf einen groben Klotz gehört ein grober Keil.

Aber #Haintzwasauchimmer ist mir doch gar zu grob, zumal das mit dem Frauentreten unzutreffend sein dürfte.
« Letzte Änderung: 29. April 2022, 12:44:59 von Judge Roy Bean »
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