Autor Thema: Querdenken  (Gelesen 1001767 mal)

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Re: Querdenken
« Antwort #8475 am: 28. April 2022, 15:04:46 »
Worum ging es denn da? Eingestellt wird in Straverfahren, im Zivilprozeß wäre ein Versäumnisurteil ergangen.
Das wird man ja wohl noch sagen dürfen!
 
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Offline hair mess

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Re: Querdenken
« Antwort #8476 am: 28. April 2022, 15:11:42 »
Danke Ephraima.
Wie geht es Blaumilch?

Ohne Kishon gelesen zu haben, hält man es in solchen Foren mit diesen Themen doch gar nicht aus.
« Letzte Änderung: 28. April 2022, 15:13:14 von hair mess »
Fällt Dir nur Unsinn ein und immer,
erzähle nichts, sonst wird es schlimmer.
 

Offline lobotomized.monkey

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Re: Querdenken
« Antwort #8477 am: 28. April 2022, 15:14:41 »
Das dürfte der Fritsch aus Hannover gewesen sein:
Zitat
Ein Kriminalhauptkommissar wird nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts Hannover wegen seiner Nähe zur "Reichsbürger"-Bewegung aus dem Beamtenverhältnis entfernt.

https://www.t-online.de/region/hannover/news/id_92092282/-reichsbuerger-naehe-kommissar-aus-beamtenverhaeltnis-geloest.html
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Re: Querdenken
« Antwort #8478 am: 28. April 2022, 15:16:21 »
@Rabenaas  Haintz hat diese Catschi wegen Beleidigung angezeigt, nachdem #HaintztrittFrauen sie getreten hat.

In folgendem Tweet-Strang kannst Du es einigermaßen nachvollziehen.

https://twitter.com/Catschi1312/status/1510717601550327811
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-Chan-jo Jun, Philosoph (und Rechtsanwalt)
 
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Re: Querdenken
« Antwort #8479 am: 28. April 2022, 15:24:44 »
Laut Tweet von Catschi war Haintz "Kläger". Also kann's wohl kein Strafprozess gewesen sein.
soɥdʎsıs sǝp soɥʇʎɯ ɹǝp 'snɯɐɔ ʇɹǝqlɐ –
˙uǝllǝʇsɹoʌ uǝɥɔsuǝɯ uǝɥɔılʞɔülƃ uǝuıǝ slɐ soɥdʎsıs sun uǝssüɯ ɹıʍ ˙uǝllüɟnzsnɐ zɹǝɥuǝɥɔsuǝɯ uıǝ ƃɐɯɹǝʌ lǝɟdıƃ uǝƃǝƃ ɟdɯɐʞ ɹǝp

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Re: Querdenken
« Antwort #8480 am: 28. April 2022, 15:26:36 »
Nach diesem Tweet

https://twitter.com/Catschi1312/status/1519665535243456514

wiederum wurde das Verfahren eingestellt.

WTF ... die Beiträge von Catschi sind 'ne Katastrophe.
soɥdʎsıs sǝp soɥʇʎɯ ɹǝp 'snɯɐɔ ʇɹǝqlɐ –
˙uǝllǝʇsɹoʌ uǝɥɔsuǝɯ uǝɥɔılʞɔülƃ uǝuıǝ slɐ soɥdʎsıs sun uǝssüɯ ɹıʍ ˙uǝllüɟnzsnɐ zɹǝɥuǝɥɔsuǝɯ uıǝ ƃɐɯɹǝʌ lǝɟdıƃ uǝƃǝƃ ɟdɯɐʞ ɹǝp

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Re: Querdenken
« Antwort #8481 am: 28. April 2022, 16:12:15 »
Laut Tweet von Catschi war Haintz "Kläger". Also kann's wohl kein Strafprozess gewesen sein.

Doch. Dann wurde das Verfahren wohl nach § 383 Abs. 2 StPO eingestellt und Haintzelmännchen nach § 471 Abs. 2 StPO auch noch die Kosten aufgebrummt. 

Es sollte eigentlich jedem RA bekannt sein, daß Privatklagen weit überwiegend so ausgehen.  ;D
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Offline Rabenaas

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Re: Querdenken
« Antwort #8482 am: 28. April 2022, 16:16:55 »
Aus Alfeld; ja, der isses.
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Re: Querdenken
« Antwort #8484 am: 28. April 2022, 17:18:01 »
Laut Tweet von Catschi war Haintz "Kläger". Also kann's wohl kein Strafprozess gewesen sein.

Doch. Dann wurde das Verfahren wohl nach § 383 Abs. 2 StPO eingestellt und Haintzelmännchen nach § 471 Abs. 2 StPO auch noch die Kosten aufgebrummt. 

Es sollte eigentlich jedem RA bekannt sein, daß Privatklagen weit überwiegend so ausgehen.  ;D

§ 383 Abs. 2 ist ausschließlich im Zwischenverfahren, oder sehe ich das falsch? Nach den verwirrenden Tweets waren da schon Zeugen geladen, kann also nicht im Zwischenverfahren gewesen sein.

Privatklage hatte ich jetzt gar nicht auf dem Schirm. Was passiert denn da, wenn der Privatkläger nicht erscheint?

Ah, sehe grade selber, wenn der Privatkläger nicht erscheint und nicht vertreten ist, zählt das als Rücknahme, § 391 Abs. 2 StPO. Wiedereinsetzung ist möglich, wenn das ohne Verschulden war.


« Letzte Änderung: 28. April 2022, 17:24:22 von Sandmännchen »
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Re: Querdenken
« Antwort #8485 am: 28. April 2022, 17:38:59 »
§ 383 Abs. 2 ist ausschließlich im Zwischenverfahren, oder sehe ich das falsch?

Siehe S. 2 - geht auch in der Hauptverhandlung.

Ah, sehe grade selber, wenn der Privatkläger nicht erscheint und nicht vertreten ist, zählt das als Rücknahme, § 391 Abs. 2 StPO.

Nur wenn persönliches Erscheinen angeordnet war.
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Offline Ba_al

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Re: Querdenken
« Antwort #8486 am: 28. April 2022, 20:49:06 »
 
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Re: Querdenken
« Antwort #8487 am: 28. April 2022, 20:57:35 »
Was lese ich da: "die Auslagen fallen der Staatskasse zu Lasten, entscheidet der Vorsitzende."?
Heißt das der Hainzt kommt gebührenfrei aus der Sache?

gruß oschy
« Letzte Änderung: 28. April 2022, 21:00:29 von oschy »
 
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Re: Querdenken
« Antwort #8488 am: 28. April 2022, 21:04:23 »
Ist das nicht eine Art Regress, die den Zeugen trifft, der das Verfahren platzen ließ?
Direkt drohen ihm ja als Zeugen die Gerichtskosten ohnehin nicht. Das kann nur die Angeklagte oder die Staatskasse treffen.
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Re: Querdenken
« Antwort #8489 am: 28. April 2022, 21:07:38 »
Ist das nicht eine Art Regress, die den Zeugen trifft, der das Verfahren platzen ließ?
Direkt drohen ihm ja als Zeugen die Gerichtskosten ohnehin nicht. Das kann nur die Angeklagte oder die Staatskasse treffen.
Der Haintz war in dem Fall nicht Zeuge, sondern Kläger...

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