Autor Thema: Querdenken  (Gelesen 1001801 mal)

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Offline Judge Roy Bean

Re: Querdenken
« Antwort #8445 am: 25. April 2022, 22:44:25 »
Wenn die Klage nicht schlüssig ist, braucht sich Lauterbach noch nicht mal zu verteidigen, sehe ich das richtig? Zuvielprozessrecht kommt erst noch.

Das siehst du völlig richtig (Para. 331 Abs. 2 ZPO, vollständig lesen!).

Lustiger ist es aber, wenn Lauterbachs Anwalt folgende Klageerwiderung fertigt:

„Es wird beantragt, die Klage abzuweisen. Zur Begründung wird auf die Klageschrift verwiesen.“

und dafür nach gewonnenem Rechtsstreit Kosten gegen Haintz geltend macht (die sich bekanntlich nach dem Streitwert und nicht nach dem Umfang des Klageerwiderungsschriftsatzes richten).

@kairo:

1. Haintz‘ Persönlichkeits- oder sonstige Rechte sind nicht tangiert, also steht ihm auch kein Unterlassungsanspruch zu, selbst wenn Lauterbach noch so viel Unwahres behaupten sollte.

2. „Verteidigen“ kann man sich auch gegen eine zuvielrechtliche Klage (siehe etwa Gesetzeswortlaut in Para. 276 Abs. 1 ZPO).

Wir erinnern uns an den alten Spruch „Der Anwalt in eigener Sache hat einen Narren zum Mandanten.“

Ich kann nur hoffen, dass die Kollegin/der Kollege beim AG Heidenheim, die/der vor Lachen vom Stuhl gefallen ist, sich nicht ernsthaft verletzt hat.
« Letzte Änderung: 25. April 2022, 23:05:41 von Judge Roy Bean »
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Offline Sandmännchen

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Re: Querdenken
« Antwort #8446 am: 25. April 2022, 23:03:43 »
Mal ganz doof gefragt: gibt es den nicht? Im Bundestag kann Lauterbach sagen, was er will, da kann ihm keiner, aber auf Twitter befindet er sich im öffentlichen Raum. Allerdings gibt es einen Unterlassungsanspruch nur dann, wenn er etwas Unwahres über eine andere Person sagt. Hier ist Haintzelmann aber kein Betroffener.

Der letzte Satz ist der springende Punkt: Du brauchst für eine Klage eine Anspruchsgrundlage, also eine Rechtsnorm, die Dir einen Anspruch gibt. Wegen allgemein unwahrer Aussagen gibt es aber keine Anspruchsgrundlage, die gibt es nur, wenn ein Rechtsgut von Dir betroffen ist. Unsere Rechtsordnung mag keine Popularklagen, das würde die Gerichte auch über die Maßen beschäftigen.

Aus der Klage müsste sich also ergeben, welches Rechtsgut von Haintz die Behauptung verletzen sollte, dass die Impfung nebenwirkungsfrei sei. Steht nicht drin, somit ist die Klage unschlüssig. Nun gut, das Gericht hilft da auch Anwälten mit einem Hinweis - allerdings fällt mir auch nicht ein, welches Rechtsgut überhaupt verletzt sein könnte.

Im übrigen wäre die Aussage von Lauterbach auch so auszulegen, wie sie wohl normalerweise von einem verständigen Publikum verstanden wird. Und das dürfte sein, dass sie nebenwirkungsarm sei. Die Juristen haben es nach meiner Erfahrung generell nicht so mit  mathematisch-wortwörtlichem Textverständnis, auch wenn man ihnen das gerne nachsagt.

Wenn Haintzelmann klagt, ist es doch Zivilrecht und nicht Strafrecht.

DIe Antwort auf eine Klage nennt man auch im Zuvielrecht "Verteidigung".
soɥdʎsıs sǝp soɥʇʎɯ ɹǝp 'snɯɐɔ ʇɹǝqlɐ –
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P.S.: Cantor became famous by proving it can't be done.
 
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Offline Schrohm Napoleon

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Re: Querdenken
« Antwort #8447 am: 25. April 2022, 23:05:53 »
Schon hunderte Millionen Deutsche ...

Vielleicht ist das nur ein Problem der Glottonyme.


So heißt "Parken verboten" in der Schweiz unter anderem "Fehlbare werden für Umtriebe behaftet".


Es soll wohl auch das deutsche "Fegen" in der CH "Wischen" heißen, während das deutsche "Wischen" in der CH wohl "Fegen" gewortet wird.



"Das Hochdeutsch der Schweiz ist nicht zu verwechseln mit dem Schweizerdeutsch, man streitet sich, ob Schweizer Deutsch, Schweizerdeutsch oder Hochdeutsch der Schweiz sprechen."   :cyclops:


Ich habe heute zuviel gelesen.  :D


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Online Habra

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Re: Querdenken
« Antwort #8448 am: 25. April 2022, 23:07:56 »
Wenn die Klage nicht schlüssig ist, braucht sich Lauterbach noch nicht mal zu verteidigen, sehe ich das richtig? Zuvielprozessrecht kommt erst noch.

Ja, aber er hat ja doch Aufwendungen zeitlicher Art, Besprechung mit seinem Rechtsanwalt etc. Nun gehe ich davon aus, dass seine Qualifikation beruflicher Art etwas höher ist als die eines durchschnittlichen Juristen. Kann er diese Zeit verrechnen? Sein RA bekommt ja auf jeden Fall sein Geld. Aber auf eine ♥♥♥ische Anklage eines mental minderbemittelten Rechtsanwaltes sollte er doch auch eine Rechnung stellen können.

Übrigens: Was mir auffällt ist, dass man von Meister Füllmichdietaschen so gar nichts mehr aus Indien hört. Wurde er jetzt vollständig von der Organspende mafia ausgenommen?
« Letzte Änderung: 25. April 2022, 23:11:16 von Habra »
 
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Offline Judge Roy Bean

Re: Querdenken
« Antwort #8449 am: 25. April 2022, 23:11:26 »
Wenn die Klage nicht schlüssig ist, braucht sich Lauterbach noch nicht mal zu verteidigen, sehe ich das richtig? Zuvielprozessrecht kommt erst noch.

Ja, aber er hat ja doch Aufwendungen zeitlicher Art, Besprechung mit seinem Rechtsanwalt etc. Nun gehe ich davon aus, dass seine Qualifikation beruflicher Art etwas höher ist als die eines durchschnittlichen Juristen. Kann er diese Zeit verrechnen? Sein RA bekommt ja auf jeden Fall sein Geld. Aber auf eine ♥♥♥ische Anklage eines mental minderbemittelten Rechtsanwaltes sollte er doch auch eine Rechnung stellen können.

Übrigens: Was mir auffällt ist, dass man von Meister Füllmichdietaschen so gar nichtrs mehr aus Indien hört. Wurde er jetzt vollstänsig von der Organspende mafia ausgenommen?

1. Nein, die Aufwendungen bleiben regelmäßig unersetzt (sog. allgemeines Lebensrisiko, Ausnahmen in krassen Fällen - Para. 826 BGB - bestätigen die Regel). Im vorliegenden Fall können sie auch nicht hoch sein.

2. Die werden immer noch auf der Suche nach 1/4 Hirn sein.
« Letzte Änderung: 25. April 2022, 23:15:54 von Judge Roy Bean »
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Re: Querdenken
« Antwort #8450 am: 26. April 2022, 02:29:34 »
Haintz ist ein #Wichtigtuer.

Du hast ♥♥♥ falsch geschrieben.

Darf man das so sagen?
"Wenn ich mein Leben noch einmal leben könnte, würde ich die gleichen Fehler wieder machen, aber ein bisschen früher anfangen, damit ich mehr davon habe."

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Offline Judge Roy Bean

Re: Querdenken
« Antwort #8451 am: 26. April 2022, 06:31:41 »
Haintz ist ein #Wichtigtuer.

Du hast ♥♥♥ falsch
geschrieben.

Darf man das so sagen?
Darf man, es lässt ja sehr viel Interpretationsspielraum.

Meine Version:

Haintz ist ein Rechtsanwalt, der von einer fixen Idee dermaßen beherrscht wird, dass er seiner Anwaltstätigkeit nicht mehr beanstandungsfrei nachgehen kann.

Eignet sich allerdings nicht als Hashtag.
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Offline Anmaron

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Re: Querdenken
« Antwort #8452 am: 26. April 2022, 08:17:19 »
Es ist jedoch riskant, kategorisch zu behaupten, die Impfung sei nebenwirkungsfrei. Erstens ist überhaupt kein Medikament absolut nebenwirkungsfrei, und zweitens sind Nebenwirkungen dieser Impfstoffe ja durchaus bekannt, wenn auch sehr selten. Also: wo hört "frei" auf, wenn es auch mehr als Null Fälle geben darf? Eine wissenschaftlich und rechtlich wasserdichte Antwort auf diese Frage gibt es natürlich nicht.
Getränke mit einem Alkoholgehalt bis 0,49% sind alkoholfrei. Züge mit einer Verspätung bis 5'59" haben keine Verspätung. Wartungsfreie Batterien..... ja gut, ich bin da auch anderer Meinung, aber solange man solche Käsebegriffe nutzen kann, kann man auch für die meisten Fälle nebenwirkungsfreie Impfungen als solche darstellen.
« Letzte Änderung: 26. April 2022, 08:19:08 von Anmaron »
Wer sich politisch nicht engagiert, hilft im Grunde jenen, die das Gegenteil von dem wollen, was man selber für wichtig und richtig hält. (Alain Berset)
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Offline kairo

Re: Querdenken
« Antwort #8453 am: 26. April 2022, 08:51:34 »
Die Juristen haben es nach meiner Erfahrung generell nicht so mit  mathematisch-wortwörtlichem Textverständnis, auch wenn man ihnen das gerne nachsagt.

Dafür ich ... Berufsleiden.

Wenn Haintzelmann klagt, ist es doch Zivilrecht und nicht Strafrecht.

DIe Antwort auf eine Klage nennt man auch im Zuvielrecht "Verteidigung".

Schon, aber beim Strafgericht kann man doch selbst gar keine Klage einreichen. Also ist es ein Zivilverfahren. Und da laufen die Dinge nach meiner (so gut wie nicht vorhandenen) Erfahrung ein wenig anders. Da kann der Beklagte nicht einfach nichts tun und sagen: sollen die doch beweisen ... Da muss man wirklich allem und jedem widersprechen.
 
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Offline Judge Roy Bean

Re: Querdenken
« Antwort #8454 am: 26. April 2022, 09:16:49 »
Wegen der Geständnisfiktion (Para. 138 Abs. 3 ZPO) sollte man als Beklagter in einem Zivilverfahren unrichtigem Sachvortrag des Klägers widersprechen. Aber wenn die Klage unschlüssig ist (d. h. wenn der klägerische Sachvortrag nicht geeignet ist, den Klageantrag zu rechtfertigen), dann bedarf es auch keiner Klageerwiderung.

Übertragen auf den vorliegenden Fall: Lauterbach kann sich sagen „Ist doch rille, ob ich das mit den Nebenwirkungen geäußert habe, jedenfalls ergibt sich daraus kein Unterlassungsanspruch des Haintz und seiner Anwalts-GmbH“ (die ja als weitere Klägerin auftritt).
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Offline Peter der Nullte

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Re: Querdenken
« Antwort #8455 am: 26. April 2022, 09:22:39 »
In gewisser Weise. Gem 138 Abs. 3 Zuvielprozessordnung gelten nicht bestrittene Tatsachen als zugestanden.

Die Klage muss aber in sich schlüsdig sein. Wenn man alles so annimmt, wie es die Klage behauptet, aber sich daraus dann der behauptete Anspruch nicht ergibt, fitzt das Verfahren auch ohne Verteidigung des Beklagten

Edith lacht mich aus, weil der Bohnenrichter schneller war
 
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Offline Rabenaas

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Re: Querdenken
« Antwort #8456 am: 26. April 2022, 09:51:48 »
„Es wird beantragt, die Klage abzuweisen. Zur Begründung wird auf die Klageschrift verwiesen.“

In Meinem früheren Leben als RA habe ich einmal eine Klageabweisung beantragt mit der Begründung: "Die Klage ist unschlüssig."

Das Gericht sah das auch so; der Anwalt der Gegenseite hat mir das nie verziehen... ;D
Das wird man ja wohl noch sagen dürfen!
 

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Re: Querdenken
« Antwort #8457 am: 26. April 2022, 10:01:11 »
einer fixen Idee
#HaintzIstEinFixxer vielleicht?
Oder ist das Verwechselungsrisiko zu hoch?
"It’s easy. A lobotomized monkey could do it."
"And where are we going to find a lobotomized monkey at this time of night?"
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Offline Judge Roy Bean

Re: Querdenken
« Antwort #8458 am: 26. April 2022, 10:07:23 »
„Es wird beantragt, die Klage abzuweisen. Zur Begründung wird auf die Klageschrift verwiesen.“

In Meinem früheren Leben als RA habe ich einmal eine Klageabweisung beantragt mit der Begründung: "Die Klage ist unschlüssig."

Das Gericht sah das auch so; der Anwalt der Gegenseite hat mir das nie verziehen... ;D

Wenn’s nun mal so war …

Bei mir ist mal ein Anwalt (den Gott selig haben möge) für die Beklagtenseite ohne Vorbereitung in den frühen ersten Termin gekommen und hat geltend gemacht, die Klage sei unschlüssig. Ich war anderer Meinung und habe der Klage mangels weiteren Sachvortrags der Beklagtenseite per „Stuhlurteil“ stattgegeben (schnelles Urteil diesseits des Pecos). Er ist dann ebenso wütend wie erfolglos in der Berufungsinstanz dagegen vorgegangen, u. a. mit der Begründung, ich hätte ihn vorab darauf hinweisen müssen, dass ich die Klage für schlüssig erachte.

Ich habe ihm später einmal die Konsequenz dieser Auffassung vor Augen geführt: Anwälte schreiben  grundsätzlich unschlüssige Klagen, und im Ausnahmefall muss das Gericht den Beklagten darauf hinweisen, dass hier einmal kein Unsinn vorliege.

Damit kommen wir von der off topic-Anekdote zu gewissen hier behandelten Anwälten. Insoweit dürfte mittlerweile eine Vermutung bestehen.
« Letzte Änderung: 26. April 2022, 10:10:27 von Judge Roy Bean »
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Offline SchlafSchaf

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Re: Querdenken
« Antwort #8459 am: 26. April 2022, 13:33:49 »
Anwalt Jun hat geliefert

An Rüdiger Hoffmann: Der Faschist sagt immer, da ist der Faschist  (in Anlehnung an die Signatur des geschätzten MitAgenten Schnabelgroß)

Wir kamen
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