Autor Thema: Querdenken  (Gelesen 1214942 mal)

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Offline Prahlhans

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Re: Querdenken
« Antwort #15960 am: 25. September 2025, 08:14:38 »
Könnte sich die Verdunklungsgefahr vielleicht darauf beziehen, dass er die Festnahme des Schöffen geplant und vorbereitet hat und es sich mitnichten um einen spontanen Impuls handelte?
Dann würde er diese Beweise, die auf einen Plan schließen lassen, gerne loswerden.
 
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Offline lobotomized.monkey

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Re: Querdenken
« Antwort #15961 am: 25. September 2025, 08:20:28 »
Oder die psychiatrische Begutachtung soll zeitnah durchgeführt werden. Das Haldol wird bestimmt schon bereitgestellt.
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Offline klingsor3

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Re: Querdenken
« Antwort #15962 am: 25. September 2025, 08:33:34 »
Mchael Bründel, der ja wohl gestern auch bei Arnes Schauprozess war, ist im Fall Kirk einer ganz heißen Sache auf der Spur und hat den wahren Täter ermittelt...  :facepalm:

"Als kommissarischer SHAEF-Souverän in staatlicher Selbstverwaltung ist es meine heilige Pflicht, die Menschenrechte der BRiD-Insassen gemäß der Haager Landkriegsordnung gegen die Wortmarke-Schergen der EU-SSR und der NWO GmbH zu verteidigen - so wahr mir Putin und die Bereinigungsgesetze helfen!"
 
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Offline lobotomized.monkey

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Re: Querdenken
« Antwort #15963 am: 25. September 2025, 08:48:17 »
ist im Fall Kirk einer ganz heißen Sache auf der Spur und hat den wahren Täter ermittelt... 

Hatte der Bründel nicht irgendetwas mit Informatik zu tun? Dann sollte er halbwegs begriffen haben, was die Grenzen einer KI sind.
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Offline Schattendiplomat

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Re: Querdenken
« Antwort #15964 am: 25. September 2025, 10:31:31 »
Mich verwundert das Akzeptieren des Urteils aus erster Instanz nun doch etwas.
Immerhin gilt es in diesen Kreisen quasi als Ritterschlag verurteilt zu werden.
Mal sehen wie er das seinen Anhängern erklärt, immerhin könnte ihm das als Schwäche ausgelegt werden.

Ich meine auch die Inhaftierung war wegen der Sache mit dem Schöffen und das ist ja nicht vom Tisch.
Die Tat wurde begangen und es wird deshalb ermittelt.

Auch hat sich Nichts an der Wohnsituation des Querulantenpianisten geändert, dieser wohnt ja aktuell in einem Wohnmobil.
Das war doch mit der Grund warum man hier von Fluchtgefahr ausging?
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Re: Querdenken
« Antwort #15965 am: 25. September 2025, 11:00:30 »
 
dieser wohnt ja aktuell in einem Wohnmobil.


Aktuell nicht   ;D ;D ;D  :happy1: :happy1: :happy1:
 
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Re: Querdenken
« Antwort #15966 am: 25. September 2025, 11:08:51 »
Da steht also irgendwo ein unbewohntes Wohnmobil herum?
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Offline Goliath

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Re: Querdenken
« Antwort #15967 am: 25. September 2025, 13:28:09 »
Da steht also irgendwo ein unbewohntes Wohnmobil herum?

Hoffentlich hat er nix im Kühlschrank.  ;D
 

Offline lobotomized.monkey

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Re: Querdenken
« Antwort #15968 am: 25. September 2025, 13:50:55 »
Nach einem kurzen Blick in das mäandernde Video (nicht länger als zwingend nötig)

Whisper hat sich komplett durchgequält, die Datei wäre im Anhang, aber die Technik bockt.

Die Technik-Probleme sind gelöst, die Datei im Anhang
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Re: Querdenken
« Antwort #15969 am: 25. September 2025, 13:52:10 »
Ist ein Wohnmobil, das nicht bewohnt wird, noch ein Wohnmobil, und wenn es herumstehen, ist es noch mobil?
soɥdʎsıs sǝp soɥʇʎɯ ɹǝp 'snɯɐɔ ʇɹǝqlɐ –
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Re: Querdenken
« Antwort #15970 am: 25. September 2025, 15:01:23 »
Es ist ein Störfaktor. Vor allem für Anwohner, die ohnehin schon mit der Parkplatznot zu kämpfen haben.
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Re: Querdenken
« Antwort #15971 am: 25. September 2025, 15:52:16 »
Also eine störende unbewohnte Immobilie, aka "Ruine".
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Re: Querdenken
« Antwort #15972 am: 25. September 2025, 15:57:39 »
Ist eigentlich gekannt, wo die Immobilie zu finden ist?
 
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Re: Querdenken
« Antwort #15973 am: 27. September 2025, 12:30:36 »
Wer den Leerdenkern nahesteht, arbeitet sich Tag und Nach für sein Land auf und würde niemals nicht seinen Dienstherrn (also das Volk) betrügen, um Arbeitszeit schon gar nicht.

Allein: Das Süstem weiß dies nicht angemessen zu würdigen!


Zitat
Vorwürfe werden untersucht
Neues Disziplinarverfahren gegen LMU-Professor Michael Meyen

26. September 2025, 15:16 Uhr

Dem Kommunikationswissenschaftler war 2024 wegen seiner Tätigkeit für eine „Querdenker“-Zeitung das Gehalt gekürzt worden. Nun geht die Landesanwaltschaft neuen Vorwürfen nach.

Von Sebastian Krass

Als Professor in der Uni krankgeschrieben, aber anderswo als Publizist und Diskussionsteilnehmer aktiv: Diese Konstellation bringt dem Münchner Kommunikationswissenschaftler Michael Meyen, der eine Professur an der Ludwig-Maximilians-Universität (LMU) innehat, neuen Ärger mit seinem Dienstherren ein. Die Landesanwaltschaft Bayern hat ein Disziplinarverfahren gegen den Beamten eingeleitet.

Das hat die Behörde, die mögliche Dienstvergehen prüft und diese auch sanktionieren kann, auf Anfrage der SZ mitgeteilt. Es gehe „um den Vorwurf umfangreicher öffentlicher Aktivitäten in der Zeit einer Krankschreibung“, teilt ein Sprecher der Landesanwaltschaft mit. Weitere Details nennt er nicht.
Spoiler
In der LMU gibt es seit Jahren Unmut über die außeruniversitären Aktivitäten Meyens. Offenbar haben Hinweise aus der Uni zum Disziplinarverfahren beigetragen. Auf eine Frage nach dem Auslöser teilt die Landesanwaltschaft mit, man sei wegen des Sachverhalts „fortlaufend“ mit der LMU in Kontakt gewesen. Sobald es genug Anhaltspunkte für den Verdacht eines Dienstvergehens gebe, sei „die Disziplinarbehörde gesetzlich verpflichtet, ein Disziplinarverfahren einzuleiten“, das sei Anfang August 2025 der Fall gewesen.

Es ist das zweite Verfahren gegen Meyen. Im ersten ging es um seine Tätigkeit für die „Querdenker“-Zeitung Demokratischer Widerstand. Meyen war bei der Publikation, in der etwa Corona-Impfungen als „Injektionsgenozid“ bezeichnet wurden, kurzzeitig Herausgeber und über eine längere Zeit Kolumnist. Im Mai 2024 kürzte die Landesanwaltschaft Meyen das Gehalt für die Dauer von 15 Monaten um zehn Prozent. Sie warf ihm unter anderem vor, ein Medium unterstützt zu haben, das auf „Diffamierung und Delegitimierung des Staats“ ziele. Der Professor hat Klage gegen die Entscheidung eingereicht, diese ist noch anhängig.

Beide Verfahren sind nicht abgeschlossen, weswegen für Meyen die Unschuldsvermutung gilt. Auf eine Anfrage zu dem neuen Disziplinarverfahren lässt der Professor über einen Anwalt ausrichten, dass man sich dazu inhaltlich nicht äußere.

Der Anwalt weist allerdings „grundsätzlich“ darauf hin, dass eine Krankschreibung „nicht zur Folge hat, dass der jeweilige Beamte (…) keine anderweitigen (ggfs. auch beruflichen) Tätigkeiten ausüben darf“. Ein Konflikt bestehe nur dann, wenn die Tätigkeit „der Wiedergenesung bzw. Wiederherstellung der Dienstfähigkeit entgegensteht oder diese zumindest verzögert“.

Zur Dauer der Krankschreibung äußern sich weder die Landesanwaltschaft noch der Professor selbst. Auch welche Aktivitäten genau Gegenstand des Verfahrens sind, ist offen.

Es finden sich im Internet zahlreiche Hinweise auf außeruniversitäre Aktivitäten Meyens
Allerdings sind im Vorlesungsverzeichnis des Instituts für Kommunikationswissenschaft (IfKW) der LMU weder für das vergangene Wintersemester noch für das Sommersemester 2025 Vorlesungen und Seminare von Meyen aufgeführt. Es findet sich jeweils lediglich ein Forschungskolloquium. Eine Sprecherin der LMU teilt dazu mit: Nach Auskunft der Sozialwissenschaftlichen Fakultät, zu der das IfKW gehört, habe Meyen „offenbar lediglich im Wintersemester 2024/25 ein Forschungskolloquium für zwei seiner Examenskandidaten gehalten“. Formal hat ein hauptberuflicher Professor wie Meyen eine Lehrverpflichtung von neun Semesterwochenstunden. Seim Anwalt reagiert auf eine Anfrage zum Umfang seiner Lehrtätigkeit in den vergangenen zwei Semestern nicht.

Zugleich finden sich im Internet zahlreiche Hinweise auf außeruniversitäre Aktivitäten Meyens in diesem Zeitraum: Dazu zählen öffentlich geführte Interviews sowie Diskussionen, bei denen Meyen auf dem Podium saß. Zudem hat er regelmäßig Videos und Textkolumnen veröffentlicht.

So ließ der Professor sich am 1. November 2024 in Bamberg von dem Historiker Daniele Ganser, einem Verbreiter verschwörungsideologischer Erzählungen, interviewen. Der Schweizer sieht die Hauptschuld für den Ausbruch des Ukraine-Kriegs bei der Nato und den USA, nicht bei Russlands Präsidenten Wladimir Putin, der seine Armee völkerrechtswidrig das Nachbarland überfallen ließ. Meyen spreche mit Ganser, so heißt es im Beitext auf dem Youtube-Kanal des Professors, „über die Mechanismen der öffentlichen Meinungsbildung, die Medienrealität in Krisenzeiten (Corona, Ukraine-Krieg) und darüber, wie Zensur und Propaganda zusammenwirken“.

Es ist eines der Hauptthemen von Meyens publizistischer Tätigkeit: dass öffentlich-rechtliche wie auch private Medienhäuser systematisch aus ihrer Sicht unbequeme Sichtweisen unterdrückten und stattdessen Regierungsbotschaften verbreiteten. Am 1. Dezember 2024 trat Meyen in Plattling (Niederbayern) bei einer Veranstaltung mit dem Titel „Wie uns Medien und Lohnschreiber in Kriege treiben“ auf.

Auf Youtube hat Meyen in den vergangenen zehn Monaten ungefähr alle zwei Wochen Videos veröffentlicht. Auf der Website einer „Freien Medienakademie“, die Meyen gemeinsam mit seiner Frau betreibt, erscheinen seit Oktober 2024 im Wochenrhythmus Texte von ihm.

Es ist in diesem Zusammenhang wichtig zu betonen, dass es ganz normal ist, wenn Professoren neben ihren Pflichten an der Hochschule andernorts öffentlich aktiv sind. Heikel allerdings kann es werden, wenn sie in dieser Zeit krankgeschrieben sind.

Was Meyen angeht, ist offen, ob er auch zum Zeitpunkt der zwei genannten Auftritte krankgeschrieben war. Allerdings legt das Vorgehen der Landesanwaltschaft nahe, dass man dort genügend Material über Aktivitäten gesammelt hat, die in die Zeit einer Krankschreibung fielen, um die Sache zumindest dienstrechtlich zu untersuchen.

Meyens Anwalt weist darauf hin, dass „der pauschale Vorwurf“ von beruflichen Tätigkeiten während einer Krankschreibung allein keine Verletzung der Dienstpflicht eines Beamten begründe. Vielmehr seien Tätigkeiten „nicht untersagt“, wenn sie für eine Genesung „förderlich (oder zumindest neutral zu bewerten) sind“. Man könne sogar von einer „Pflicht“ ausgehen, solchen „Tätigkeiten oder zumindest zu allem, was der Wiedergenesung förderlich ist“ nachzugehen.

Und was, wenn man diese „grundsätzlichen“ Anmerkungen des Anwalts auf Meyen anwendet? Dann lässt sich das zumindest so verstehen, dass dessen umfangreichen Aktivitäten offenbar dazu beitragen könnten, dass Meyen sich schneller zurück gesund melden könne.

Wann das der Fall ist, bleibt offen. Meyens Anwalt lässt die Frage, ob sein Mandant im anstehenden Wintersemester in den Dienst zurückkehrt, unbeantwortet. Eine Sprecherin der LMU teilt mit: Nach Auskunft seiner Fakultät sei im Wintersemester „keine Lehre für Herrn Professor Meyen geplant“.

Hat Meyen weiterhin sein volles Professorengehalt bezogen?
Das sei von der LMU ohnehin nicht mehr gewünscht, sagt Meyen auch öffentlich. Er sieht sich als Opfer einer Kampagne, zu der er auch vergangene Berichterstattung der SZ zählt. Kollegen hätten sich von ihm distanziert, erzählte Meyen laut Nordkurier während eines Auftritts Ende Februar 2025 in einer Kirche in Malchow (Mecklenburg-Vorpommern). „In der Folge hat die Hochschulleitung verfügt, dass ich keine Pflichtveranstaltungen mehr machen darf. Man hat mir die Vorlesungen weggenommen“, zitiert die Zeitung den Professor.

Die Frage, ob er da korrekt wiedergegeben sei, lässt Meyens Anwalt unbeantwortet. Aber der Vorwurf wäre schwerwiegend. Grundsätzlich haben Professoren eine große Autonomie. Schließlich ist die Freiheit von Forschung und Lehre in Artikel 5 des Grundgesetzes festgeschrieben.

Auf Nachfrage dementiert die LMU Meyens Darstellung: „Eine wie auch immer geartete von Herrn Professor Meyen angesprochene Verfügung der Hochschulleitung zur Abhaltung von Lehrveranstaltungen ist hier nicht bekannt.“ Auf eine Nachfrage dazu, wie er diese Aussage der LMU bewerte, geht Meyens Anwalt nicht ein.

Angesichts des neuen Verfahrens gegen Michael Meyen steht auch die Frage im Raum, ob er in der Zeit seiner Krankschreibung und der zahlreichen Auftritte eigentlich weiter sein volles Professorengehalt bezogen hat. Eine offizielle Auskunft dazu gibt es nicht. Allerdings liegt nahe, dass es so gewesen sein dürfte. Denn das bayerische Wissenschaftsministerium erklärt, dass sich bei Beamten „die Fortgewährung der Bezüge im Krankheitsfall grundsätzlich aus dem Fürsorge- und Alimentationsprinzip“ ergebe. Auf eine Frage zu diesem Thema reagiert Meyens Anwalt nicht.
[close]
https://www.sueddeutsche.de/muenchen/lmu-professor-michael-meyen-disziplinarverfahren-muenchen-li.3311471
„Nur weil es Fakt ist, muß es noch lange nicht stimmen!“ (Nadine)

„Wenn die verdorbenen Leute sich zusammentun und dadurch eine Macht werden, dann müssen die anständigen Leute nur das gleiche tun. So einfach ist das. (Leo Tolstoi, Krieg und Frieden)
 
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Re: Querdenken
« Antwort #15974 am: 27. September 2025, 20:31:25 »
Reichsbürger, Querdenker, Querulanten – Die Haftbefehlsstreife im Einsatz | SPIEGEL TV

Viel Spaß beim Anschaun  :dance:

https://www.youtube.com/watch?v=Id4S3STK8gM

Zitat
27.09.2025  #Haftbefehlsstreife #Reichsbürger #Querdenker
Die Tatsache ist, dass es in unserem Land immer mehr Menschen gibt, die viel Aufwand betreiben, um sauer auf die Demokratie zu sein. Reichsbürger zum Beispiel. Die opfern erst ihren normalen Menschenverstand, dann graben sie sich in abstruse Verschwörungstheorien ein und anschließend glauben sie, dass Deutschland eine GmbH ist. Das klingt nicht nur bescheuert, das ist bescheuert. Und manchmal sogar kriminell. In Berlin sind straffällig gewordene Reichsbürger heute mal wieder ein Fall für die Haftbefehlsstreife. Thomas Heise hat die Vertreter des Staates im Einsatz gegen die Leugner des Staates begleitet.
 
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