Autor Thema: Querdenken  (Gelesen 1062252 mal)

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Re: Querdenken
« Antwort #15285 am: Heute um 06:52 »
Ho, ho, hoo!

„der geheime Machtkampf“!  Hört, hört!   :o

So geheim, dass er coram publico stattfindet!


Zitat
Staatsanwälte gegen Richter: Im Querdenken-Prozess eskaliert der geheime Machtkampf

Das Gericht schlägt eine Einstellung des Strafverfahrens gegen Michael Ballweg vor. Die Staatsanwaltschaft lehnt ab und stellt einen Befangenheitsantrag gegen die Richter der Kammer.

Thomas Moser
18.03.2025 06:26 Uhr

Dies ist ein Open-Source-Beitrag. Der Berliner Verlag gibt allen Interessierten die Möglichkeit, Texte mit inhaltlicher Relevanz und professionellen Qualitätsstandards anzubieten.

Am 12. März 2025 verließ die zehnte Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts die ordentlichen Pfade der Strafverfahrens, das die Staatsanwaltschaft Stuttgart gegen den Gründer der coronakritischen Querdenken-Bewegung, Michael Ballweg, angestrengt hatte. Es lud die Prozessparteien Staatsanwaltschaft und Verteidigung zum internen Gespräch hinter verschlossenen Türen, um, wie es in nüchternem Juristendeutsch heißt, den Stand des Verfahrens zu erörtern.

Fünf Tage später, am 17. März, gibt die Kammer die Ergebnisse dieses Rechtsgespräches bekannt - und löst eine kleine Erschütterung aus. Sie schlägt vor, das Verfahren, das am 2. Oktober 2024 in Stuttgart begann, einzustellen. Kurz zusammengefasst, weil der Tatvorwurf des Betruges nicht belegt ist, weil es sich bei Schenkungen nicht um gewerbliche Einkünfte handelt, also auch keine Gewerbesteuer zu entrichten ist, weil man bei dem Angeklagten keine Tatvorsätze feststellen könne, und weil möglicherweise Steuerhinterziehungsbeträge von lediglich zwischen 6,47 Euro und 2.112,18 Euro anfielen.

Für eine Einstellung des Verfahrens nach § 153 der Strafprozessordnung wegen Geringfügigkeit müssen beide Seiten zustimmen. Die Staatsanwaltschaft nimmt Michael Ballweg die Entscheidung ab, indem sie erklärt, einer Einstellung nicht zuzustimmen. Die Schuld des Angeklagten sei nicht gering, seine Verurteilung sei wahrscheinlich, die Sachlage sei noch dieselbe wie bei Prozessbeginn. Die Anklagebehörde greift dann die Kammer frontal an: Sie habe nur einzelne Indizien berücksichtigt ohne Gesamtschau und lasse Belastungsindizien außer Betracht.

Die alten Fragen gehen ins Leere
Am Ende des Sitzungstages, als die etablierte Presse den Schauplatz bereits wieder verlassen hat, stellt Staatsanwältin Franziska Gräfe für ihre Behörde einen Befangenheitsantrag gegen die drei Berufsrichter der fünfköpfigen Strafkammer, zu der noch zwei Schöffen gehören. Die Richter hätten eine Verurteilung des Angeklagten bereits jetzt ausgeschlossen, so die Anklägerin.

Es ist fast wie eine Kriegserklärung an das Gericht. Der hintergründige Machtkampf um dieses Verfahren ist damit voll entbrannt und tritt in eine offene Phase.
Spoiler
Wer diesen Gespensterprozess verfolgte, musste nicht überrascht über diese Wendung und diese Zuspitzung sein. Überrascht waren diejenigen, die zur Eröffnung der Hauptverhandlung noch zahlreich mit Kameras und Laptops erschienen waren, sich dann aber bald wieder von der Veranstaltung verabschiedeten. Die etablierte Presse floh regelrecht, als sie erkannte, dass der Prozess nicht zum Schlachtfest gegen die verdammten Corona-Kritiker und einen ihrer Anführer taugt. Jetzt waren sie wieder für einen Tag da, aber ihre alten Fragen gehen ins Leere.

Um gegen Ballweg, eines der Gesichter der Corona-Proteste, vorzugehen, musste die Staatsanwaltschaft zu der aberwitzigen Konstruktion greifen, der Querdenken-Gründer habe seine eigenen Anhänger betrogen. Doch die Strafverfolgungsbehörde kann nicht einmal die einfachsten Tatsachen präsentieren.

Wie viel Geld wurde für Querdenken gespendet? Wie viel Geld wurde ausgegeben? Wie viel soll veruntreut worden sein? Und wofür? Das war Gegenstand monatelanger Ermittlungen einer mehrköpfigen Ermittlungsgruppe namens „Kreuz“. Doch nichts ist geklärt, die Zahlen der Staatsanwaltschaft konnten die Ermittlungen nicht bestätigen.

Wie die Hütchenspieler
Der Polizeioberkommissar M., Finanzermittler des Polizeipräsidiums Stuttgart, war zuständig für die Zusammenstellung der Einnahmen von Querdenken. Auf dem Querdenken-Konto sollen 1,222 Millionen Euro eingegangen sein, erklärte er zunächst. Auf Nachfrage von Ballweg-Verteidiger Ralf Ludwig über die gesamte Schenkungssumme nannte er dann den Betrag von - gerundet - 1,385 Millionen Euro.

Ludwig: Laut Staatsanwaltschaft beträgt die Spendensumme knapp 1,27 Millionen Euro, hinzu kommen Bareinzahlungen über 205.000 Euro, was zusammen 1,474 Millionen Euro ergibt. Können Sie das erklären?

POK M.: Nein, das kann ich nicht erklären.

Ludwig: Können Sie die 205.000 Euro erklären?

POK M.: Nein.

Dasselbe Spiel bei den Ausgaben. Dafür war die Kriminalhauptkommissarin H. zuständig. Was sie Gericht und Publikum an Ermittlungen präsentierte, kam einem Hütchenspiel gleich. Sie nannte x-verschiedene Ausgabensummen: von 946.000 Euro, zwischenzeitlich von 739.303 und von 873.901 Euro, etwas später 887. 811 Euro und schließlich 873.930 Euro, die „eindeutig Querdenken zuzurechnen“ seien. Die angeblich „belegte“ Summe von 843.111 Euro, die die Staatsanwaltschaft in der Anklageschrift nennt, taucht im Ermittlungsbericht kein einziges Mal auf.

Befremdliches Zahlenspiel
Rechtsanwalt Ludwig hat noch eine andere Summe an Ausgaben für Querdenken-Aktivitäten errechnet, nämlich 1.095.000 Euro. Er rechnete sie der Ermittlerin vor und erlebte ein Wunder: die Kriminalhauptkommissarin bestätigte diese Summe als Höchstsumme der Querdenken-Ausgaben.

Das befremdliche Zahlenspiel galt schließlich auch für die Summe von 576.000 Euro, die Ballweg unterschlagen und privat verwendet haben soll: Die Strafverfolger können auch nach fünf Monaten Beweiserhebung nicht darlegen, wie sie auf die Summe gekommen sind und wo das Geld geblieben sein soll.

Michael Ballweg: Was haben Sie ermittelt, wozu ich die 576.000 Euro verwendet haben soll?

KHK'in H.: Ich habe nichts ermittelt. War nicht mein Auftrag.

Im Mai 2022 hatte die Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren gegen Ballweg eröffnet. Einer der ersten Schritte war eine Hausdurchsuchung Ende Juni 2022. Weil Ballweg das Haus verkauft und leergeräumt hatte, witterten die Ermittler Fluchtpläne und erwirkten einen Haftbefehl. Damit saß Ballweg in der Falle. Seine sämtlichen Unterlagen wurden beschlagnahmt, später auch sein Vermögen. Nun begann der zweite Teil der Operation.

Bis zum 31. August 2022 gab es keinen Steuerstraftäter Ballweg. An diesem Tag lief die Frist für die Abgabe der Erklärungen für das Steuerjahr 2020 ab. Wegen Corona war sie zweimal und um ein halbes Jahr verlängert worden. Einen Tag später, am 1. September 2022, wurde er zum Steuerhinterzieher. Und bereits am 6. September wurde ein Strafverfahren gegen ihn eingeleitet, das die Staatsanwaltschaft wieder nur wenige Tage später an sich zog. Ballweg war ein Sonderfall, gegen keine andere Person gab es zu jenem Zeitpunkt ein Steuerstrafverfahren, obwohl anzunehmender weise Dutzende die Frist versäumt haben dürften.

Die Aussage des Finanzbeamten ziehen nicht nur Juristen in Zweifel
Der Steuerfahnder Mu. sagte als Zeuge auf die Frage, warum nach Ablauf der Abgabefrist für die Steuererklärungen am 31. August 2022 einzig gegen den Steuerpflichtigen Ballweg ein Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung eingeleitet worden war und gegen niemand anderes, das sei zwingend gewesen, ein „Pflichtfall“, sonst hätte er sich strafbar gemacht. Als Grund bezeichnete er, dass gegen Ballweg „Vorermittlungen“ der Steuerfahndung liefen. Sei dies der Fall, habe das Finanzamt keinen Spielraum anders zu entscheiden. Also nicht, zunächst Mahnungen zu verschicken.

Die Aussage des Finanzbeamten, das Strafverfahren gegen Ballweg habe eingeleitet werden „müssen“, ziehen nicht nur Juristen in Zweifel. Bemerkenswerter Weise stellt auch das Finanzamt Stuttgart II, bei dem die Steuerfahndung angesiedelt ist, den Sachverhalt auf Nachfrage anders dar, als sein Mitarbeiter vor Gericht.

Laut Amtsleitung existierten „keine Kenntnisse“ über eine entsprechende „Handhabung“, jeder Fall werde „individuell bearbeitet und bewertet“. Er könne „keine Aussage über irgendwelche Spielräume oder Nicht-Spielräume“ treffen, so der Leiter des Finanzamtes Stuttgart II. Demnach hätte im Finanzamt durchaus die Möglichkeit bestanden, den Fall so zu behandeln, wie alle anderen, bei denen die Frist überschritten wurde.

Gibt es eine höhere Instanz, die hinter dem Fall steht? Sicher ist, dass das Strafverfahren gegen den Gründer der coronakritischen Querdenken-Bewegung spätestens ab 2022 ein politischer Berichtsfall gegenüber der Landesregierung von Winfried Kretschmann war. Die Staatsanwaltschaft Stuttgart musste dem zuständigen Justizministerium von Ministerin Marion Gentges (CDU) „fortlaufend“ über das Ermittlungsverfahren im Fall Ballweg berichten. Das geht aus einer Antwort des Ministeriums der Justiz und für Migration auf die Kleine Anfrage eines Landtagsabgeordneten hervor.

Beispielsweise führte das Ministerium am 30. August 2022 mit der Staatsanwaltschaft ein Telefonat, bei dem es um die „technische Umsetzung von Akteneinsicht an den Beschuldigten in der Justizvollzugsanstalt“ gegangen sei. Relevanz hat das deshalb, weil am 31. August 2022 die Abgabefrist für Steuererklärungen schlussendlich ablief. Die Antwort der baden-württembergischen Landesregierung auf die Anfrage des Landtagsabgeordneten ist von Ende November 2023. Man kann sie inzwischen besser einordnen, weil durch den derzeit laufenden Prozess gegen Ballweg Abläufe im Hintergrund sichtbar geworden sind.

Dass es sich bei dem Abgeordneten der kleinen Anfrage um einen Vertreter der AfD handelte, zeigt nebenbei nur, wie die etablierten Parteien inzwischen komplett versagen und der AfD den Platz als Opposition überlassen.

Wenn die Causa Ballweg im Justizministerium Chefinsache war, kann man davon ausgehen, dass sie im Kabinett Chefsache gewesen ist. Zumal bei einem derartigen Ego-Chef wie Ministerpräsident Kretschmann, der wie ein Gutsherr seine eigenen Corona-Regeln aufstellte und nach Belieben veränderte.

Und kaum vorstellbar, dass in diesem politisch aufgeladenen Prozess mit Staatsraisoncharakter von dieser Ebene keine Finger im Spiel waren, als das Gericht jetzt auf einmal die Beendigung des Trauerspiels vorschlug.

Thomas Moser ist freiberuflicher Journalist und Autor. Der studierte Politologe beschäftigte sich in der Vergangenheit mit dem NSU-Komplex und veröffentlichte hierzu mehrere Bücher (u.a. „Ende der Aufklärung. Die offene Wunde NSU“). Außerdem berichtete er über die Untersuchungsausschüsse zum Anschlag vom Berliner Breitscheidplatz und veröffentlichte dazu das Buch „Der Amri-Komplex“.

Das ist ein Beitrag, der im Rahmen unserer Open-Source-Initiative eingereicht wurde. Mit Open Source gibt der Berliner Verlag freien Autorinnen und Autoren sowie jedem Interessierten die Möglichkeit, Texte mit inhaltlicher Relevanz und professionellen Qualitätsstandards anzubieten. Ausgewählte Beiträge werden veröffentlicht und honoriert.
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„eine höhere Instanz, die hinter dem Fall steht“? :eek:

Der Politologe Moser verräte es uns leider nicht.  ???
„Nur weil es Fakt ist, muß es noch lange nicht stimmen!“ (Nadine)

„Wenn die verdorbenen Leute sich zusammentun und dadurch eine Macht werden, dann müssen die anständigen Leute nur das gleiche tun. So einfach ist das. (Leo Tolstoi, Krieg und Frieden)
 
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Offline SchlafSchaf

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Re: Querdenken
« Antwort #15286 am: Heute um 14:01 »
Captn No-Future in zivil mit seiner "GroßDemo" in Berlin
Da wird ein gewisser NeoFaschist bestimmt neidisch

https://x.com/AndiThorstenNeu/status/1901965938599047469

An Rüdiger Hoffmann: Der Faschist sagt immer, da ist der Faschist  (in Anlehnung an die Signatur des geschätzten MitAgenten Schnabelgroß)

Wir kamen
Wir sahen
Wir traten ihm in den Arsch
 
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