Autor Thema: Querdenken  (Gelesen 1260958 mal)

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Offline Reichsschlafschaf

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Re: Querdenken
« Antwort #15285 am: 18. März 2025, 06:52:51 »
Ho, ho, hoo!

„der geheime Machtkampf“!  Hört, hört!   :o

So geheim, dass er coram publico stattfindet!


Zitat
Staatsanwälte gegen Richter: Im Querdenken-Prozess eskaliert der geheime Machtkampf

Das Gericht schlägt eine Einstellung des Strafverfahrens gegen Michael Ballweg vor. Die Staatsanwaltschaft lehnt ab und stellt einen Befangenheitsantrag gegen die Richter der Kammer.

Thomas Moser
18.03.2025 06:26 Uhr

Dies ist ein Open-Source-Beitrag. Der Berliner Verlag gibt allen Interessierten die Möglichkeit, Texte mit inhaltlicher Relevanz und professionellen Qualitätsstandards anzubieten.

Am 12. März 2025 verließ die zehnte Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts die ordentlichen Pfade der Strafverfahrens, das die Staatsanwaltschaft Stuttgart gegen den Gründer der coronakritischen Querdenken-Bewegung, Michael Ballweg, angestrengt hatte. Es lud die Prozessparteien Staatsanwaltschaft und Verteidigung zum internen Gespräch hinter verschlossenen Türen, um, wie es in nüchternem Juristendeutsch heißt, den Stand des Verfahrens zu erörtern.

Fünf Tage später, am 17. März, gibt die Kammer die Ergebnisse dieses Rechtsgespräches bekannt - und löst eine kleine Erschütterung aus. Sie schlägt vor, das Verfahren, das am 2. Oktober 2024 in Stuttgart begann, einzustellen. Kurz zusammengefasst, weil der Tatvorwurf des Betruges nicht belegt ist, weil es sich bei Schenkungen nicht um gewerbliche Einkünfte handelt, also auch keine Gewerbesteuer zu entrichten ist, weil man bei dem Angeklagten keine Tatvorsätze feststellen könne, und weil möglicherweise Steuerhinterziehungsbeträge von lediglich zwischen 6,47 Euro und 2.112,18 Euro anfielen.

Für eine Einstellung des Verfahrens nach § 153 der Strafprozessordnung wegen Geringfügigkeit müssen beide Seiten zustimmen. Die Staatsanwaltschaft nimmt Michael Ballweg die Entscheidung ab, indem sie erklärt, einer Einstellung nicht zuzustimmen. Die Schuld des Angeklagten sei nicht gering, seine Verurteilung sei wahrscheinlich, die Sachlage sei noch dieselbe wie bei Prozessbeginn. Die Anklagebehörde greift dann die Kammer frontal an: Sie habe nur einzelne Indizien berücksichtigt ohne Gesamtschau und lasse Belastungsindizien außer Betracht.

Die alten Fragen gehen ins Leere
Am Ende des Sitzungstages, als die etablierte Presse den Schauplatz bereits wieder verlassen hat, stellt Staatsanwältin Franziska Gräfe für ihre Behörde einen Befangenheitsantrag gegen die drei Berufsrichter der fünfköpfigen Strafkammer, zu der noch zwei Schöffen gehören. Die Richter hätten eine Verurteilung des Angeklagten bereits jetzt ausgeschlossen, so die Anklägerin.

Es ist fast wie eine Kriegserklärung an das Gericht. Der hintergründige Machtkampf um dieses Verfahren ist damit voll entbrannt und tritt in eine offene Phase.
Spoiler
Wer diesen Gespensterprozess verfolgte, musste nicht überrascht über diese Wendung und diese Zuspitzung sein. Überrascht waren diejenigen, die zur Eröffnung der Hauptverhandlung noch zahlreich mit Kameras und Laptops erschienen waren, sich dann aber bald wieder von der Veranstaltung verabschiedeten. Die etablierte Presse floh regelrecht, als sie erkannte, dass der Prozess nicht zum Schlachtfest gegen die verdammten Corona-Kritiker und einen ihrer Anführer taugt. Jetzt waren sie wieder für einen Tag da, aber ihre alten Fragen gehen ins Leere.

Um gegen Ballweg, eines der Gesichter der Corona-Proteste, vorzugehen, musste die Staatsanwaltschaft zu der aberwitzigen Konstruktion greifen, der Querdenken-Gründer habe seine eigenen Anhänger betrogen. Doch die Strafverfolgungsbehörde kann nicht einmal die einfachsten Tatsachen präsentieren.

Wie viel Geld wurde für Querdenken gespendet? Wie viel Geld wurde ausgegeben? Wie viel soll veruntreut worden sein? Und wofür? Das war Gegenstand monatelanger Ermittlungen einer mehrköpfigen Ermittlungsgruppe namens „Kreuz“. Doch nichts ist geklärt, die Zahlen der Staatsanwaltschaft konnten die Ermittlungen nicht bestätigen.

Wie die Hütchenspieler
Der Polizeioberkommissar M., Finanzermittler des Polizeipräsidiums Stuttgart, war zuständig für die Zusammenstellung der Einnahmen von Querdenken. Auf dem Querdenken-Konto sollen 1,222 Millionen Euro eingegangen sein, erklärte er zunächst. Auf Nachfrage von Ballweg-Verteidiger Ralf Ludwig über die gesamte Schenkungssumme nannte er dann den Betrag von - gerundet - 1,385 Millionen Euro.

Ludwig: Laut Staatsanwaltschaft beträgt die Spendensumme knapp 1,27 Millionen Euro, hinzu kommen Bareinzahlungen über 205.000 Euro, was zusammen 1,474 Millionen Euro ergibt. Können Sie das erklären?

POK M.: Nein, das kann ich nicht erklären.

Ludwig: Können Sie die 205.000 Euro erklären?

POK M.: Nein.

Dasselbe Spiel bei den Ausgaben. Dafür war die Kriminalhauptkommissarin H. zuständig. Was sie Gericht und Publikum an Ermittlungen präsentierte, kam einem Hütchenspiel gleich. Sie nannte x-verschiedene Ausgabensummen: von 946.000 Euro, zwischenzeitlich von 739.303 und von 873.901 Euro, etwas später 887. 811 Euro und schließlich 873.930 Euro, die „eindeutig Querdenken zuzurechnen“ seien. Die angeblich „belegte“ Summe von 843.111 Euro, die die Staatsanwaltschaft in der Anklageschrift nennt, taucht im Ermittlungsbericht kein einziges Mal auf.

Befremdliches Zahlenspiel
Rechtsanwalt Ludwig hat noch eine andere Summe an Ausgaben für Querdenken-Aktivitäten errechnet, nämlich 1.095.000 Euro. Er rechnete sie der Ermittlerin vor und erlebte ein Wunder: die Kriminalhauptkommissarin bestätigte diese Summe als Höchstsumme der Querdenken-Ausgaben.

Das befremdliche Zahlenspiel galt schließlich auch für die Summe von 576.000 Euro, die Ballweg unterschlagen und privat verwendet haben soll: Die Strafverfolger können auch nach fünf Monaten Beweiserhebung nicht darlegen, wie sie auf die Summe gekommen sind und wo das Geld geblieben sein soll.

Michael Ballweg: Was haben Sie ermittelt, wozu ich die 576.000 Euro verwendet haben soll?

KHK'in H.: Ich habe nichts ermittelt. War nicht mein Auftrag.

Im Mai 2022 hatte die Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren gegen Ballweg eröffnet. Einer der ersten Schritte war eine Hausdurchsuchung Ende Juni 2022. Weil Ballweg das Haus verkauft und leergeräumt hatte, witterten die Ermittler Fluchtpläne und erwirkten einen Haftbefehl. Damit saß Ballweg in der Falle. Seine sämtlichen Unterlagen wurden beschlagnahmt, später auch sein Vermögen. Nun begann der zweite Teil der Operation.

Bis zum 31. August 2022 gab es keinen Steuerstraftäter Ballweg. An diesem Tag lief die Frist für die Abgabe der Erklärungen für das Steuerjahr 2020 ab. Wegen Corona war sie zweimal und um ein halbes Jahr verlängert worden. Einen Tag später, am 1. September 2022, wurde er zum Steuerhinterzieher. Und bereits am 6. September wurde ein Strafverfahren gegen ihn eingeleitet, das die Staatsanwaltschaft wieder nur wenige Tage später an sich zog. Ballweg war ein Sonderfall, gegen keine andere Person gab es zu jenem Zeitpunkt ein Steuerstrafverfahren, obwohl anzunehmender weise Dutzende die Frist versäumt haben dürften.

Die Aussage des Finanzbeamten ziehen nicht nur Juristen in Zweifel
Der Steuerfahnder Mu. sagte als Zeuge auf die Frage, warum nach Ablauf der Abgabefrist für die Steuererklärungen am 31. August 2022 einzig gegen den Steuerpflichtigen Ballweg ein Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung eingeleitet worden war und gegen niemand anderes, das sei zwingend gewesen, ein „Pflichtfall“, sonst hätte er sich strafbar gemacht. Als Grund bezeichnete er, dass gegen Ballweg „Vorermittlungen“ der Steuerfahndung liefen. Sei dies der Fall, habe das Finanzamt keinen Spielraum anders zu entscheiden. Also nicht, zunächst Mahnungen zu verschicken.

Die Aussage des Finanzbeamten, das Strafverfahren gegen Ballweg habe eingeleitet werden „müssen“, ziehen nicht nur Juristen in Zweifel. Bemerkenswerter Weise stellt auch das Finanzamt Stuttgart II, bei dem die Steuerfahndung angesiedelt ist, den Sachverhalt auf Nachfrage anders dar, als sein Mitarbeiter vor Gericht.

Laut Amtsleitung existierten „keine Kenntnisse“ über eine entsprechende „Handhabung“, jeder Fall werde „individuell bearbeitet und bewertet“. Er könne „keine Aussage über irgendwelche Spielräume oder Nicht-Spielräume“ treffen, so der Leiter des Finanzamtes Stuttgart II. Demnach hätte im Finanzamt durchaus die Möglichkeit bestanden, den Fall so zu behandeln, wie alle anderen, bei denen die Frist überschritten wurde.

Gibt es eine höhere Instanz, die hinter dem Fall steht? Sicher ist, dass das Strafverfahren gegen den Gründer der coronakritischen Querdenken-Bewegung spätestens ab 2022 ein politischer Berichtsfall gegenüber der Landesregierung von Winfried Kretschmann war. Die Staatsanwaltschaft Stuttgart musste dem zuständigen Justizministerium von Ministerin Marion Gentges (CDU) „fortlaufend“ über das Ermittlungsverfahren im Fall Ballweg berichten. Das geht aus einer Antwort des Ministeriums der Justiz und für Migration auf die Kleine Anfrage eines Landtagsabgeordneten hervor.

Beispielsweise führte das Ministerium am 30. August 2022 mit der Staatsanwaltschaft ein Telefonat, bei dem es um die „technische Umsetzung von Akteneinsicht an den Beschuldigten in der Justizvollzugsanstalt“ gegangen sei. Relevanz hat das deshalb, weil am 31. August 2022 die Abgabefrist für Steuererklärungen schlussendlich ablief. Die Antwort der baden-württembergischen Landesregierung auf die Anfrage des Landtagsabgeordneten ist von Ende November 2023. Man kann sie inzwischen besser einordnen, weil durch den derzeit laufenden Prozess gegen Ballweg Abläufe im Hintergrund sichtbar geworden sind.

Dass es sich bei dem Abgeordneten der kleinen Anfrage um einen Vertreter der AfD handelte, zeigt nebenbei nur, wie die etablierten Parteien inzwischen komplett versagen und der AfD den Platz als Opposition überlassen.

Wenn die Causa Ballweg im Justizministerium Chefinsache war, kann man davon ausgehen, dass sie im Kabinett Chefsache gewesen ist. Zumal bei einem derartigen Ego-Chef wie Ministerpräsident Kretschmann, der wie ein Gutsherr seine eigenen Corona-Regeln aufstellte und nach Belieben veränderte.

Und kaum vorstellbar, dass in diesem politisch aufgeladenen Prozess mit Staatsraisoncharakter von dieser Ebene keine Finger im Spiel waren, als das Gericht jetzt auf einmal die Beendigung des Trauerspiels vorschlug.

Thomas Moser ist freiberuflicher Journalist und Autor. Der studierte Politologe beschäftigte sich in der Vergangenheit mit dem NSU-Komplex und veröffentlichte hierzu mehrere Bücher (u.a. „Ende der Aufklärung. Die offene Wunde NSU“). Außerdem berichtete er über die Untersuchungsausschüsse zum Anschlag vom Berliner Breitscheidplatz und veröffentlichte dazu das Buch „Der Amri-Komplex“.

Das ist ein Beitrag, der im Rahmen unserer Open-Source-Initiative eingereicht wurde. Mit Open Source gibt der Berliner Verlag freien Autorinnen und Autoren sowie jedem Interessierten die Möglichkeit, Texte mit inhaltlicher Relevanz und professionellen Qualitätsstandards anzubieten. Ausgewählte Beiträge werden veröffentlicht und honoriert.
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https://www.berliner-zeitung.de/open-source/staatsanwaelte-gegen-richter-im-querdenken-prozess-eskaliert-der-geheime-machtkampf-li.2308189


„eine höhere Instanz, die hinter dem Fall steht“? :eek:

Der Politologe Moser verräte es uns leider nicht.  ???
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Re: Querdenken
« Antwort #15286 am: 18. März 2025, 14:01:04 »
Captn No-Future in zivil mit seiner "GroßDemo" in Berlin
Da wird ein gewisser NeoFaschist bestimmt neidisch

https://x.com/AndiThorstenNeu/status/1901965938599047469

An Rüdiger Hoffmann: Der Faschist sagt immer, da ist der Faschist  (in Anlehnung an die Signatur des geschätzten MitAgenten Schnabelgroß)

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Re: Querdenken
« Antwort #15287 am: 22. März 2025, 18:58:57 »
Ich glaube das FüllMeineTaschen diesen Preis wird nicht persönlich entgegennehmen wird können

An Rüdiger Hoffmann: Der Faschist sagt immer, da ist der Faschist  (in Anlehnung an die Signatur des geschätzten MitAgenten Schnabelgroß)

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Offline kairo

Re: Querdenken
« Antwort #15288 am: 22. März 2025, 20:10:50 »
Ich glaube das FüllMeineTaschen diesen Preis wird nicht persönlich entgegennehmen wird können

Schon gar nicht, wenn er sich nicht irgendwann mal rasiert. Aber das ist wohl ohnehin so eine Art Faschingsaktion. Karneval ist vorbei? Nicht in Kölle am Rhein, die Jecken schlafen nie.
 
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Re: Querdenken
« Antwort #15289 am: 22. März 2025, 21:47:20 »
Ich hätte ganz unjuristisch erwartet, dass es strafbar ist, für Zwecke im Gemeinwohl Spenden anzunehmen und davon einen ordentlichen Betrag auszugeben, ohne dass er nachweisen kann, wofür das geschehen ist.

Wenn ich mir denke, was so manche Vereine für einen Bohei um die Kassenführung und Belege machen, frag ich mich auch: Wozu eigentlich?
soɥdʎsıs sǝp soɥʇʎɯ ɹǝp 'snɯɐɔ ʇɹǝqlɐ –
˙uǝllǝʇsɹoʌ uǝɥɔsuǝɯ uǝɥɔılʞɔülƃ uǝuıǝ slɐ soɥdʎsıs sun uǝssüɯ ɹıʍ ˙uǝllüɟnzsnɐ zɹǝɥuǝɥɔsuǝɯ uıǝ ƃɐɯɹǝʌ lǝɟdıƃ uǝƃǝƃ ɟdɯɐʞ ɹǝp

P.S.: Cantor became famous by proving it can't be done.
 
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Re: Querdenken
« Antwort #15290 am: 22. März 2025, 22:46:31 »
Warum sollte er auch. Der Preis besteht aus einem Pappschild und 200 Öcken. Da ist der Mann besseres gewöhnt.
"Gibt man einem Mann Feuer, dann ist er für einen Tag gewärmt; zündet man ihn aber an, dann ist ihm für den Rest seines Lebens warm."
— Solid Jackson, Fischer aus Ankh-Morpork
 
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Re: Querdenken
« Antwort #15291 am: 23. März 2025, 08:26:15 »
Wenn ich mir denke, was so manche Vereine für einen Bohei um die Kassenführung und Belege machen, frag ich mich auch: Wozu eigentlich?
Weil die ehrlich sind? Ist vielleicht bei Querdenken ein ungewöhnliches Konzept, aber halt nicht überall.
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Offline kairo

Re: Querdenken
« Antwort #15292 am: 23. März 2025, 09:10:18 »
Ich hätte ganz unjuristisch erwartet, dass es strafbar ist, für Zwecke im Gemeinwohl Spenden anzunehmen und davon einen ordentlichen Betrag auszugeben, ohne dass er nachweisen kann, wofür das geschehen ist.

Von der Strafbarkeit mal abgesehen wird das Finanzamt in so einem Fall ganz schnell die Gemeinnützigkeit aberkennen und saftige Nachforderungen erheben. Die sind bei so etwas ziemlich humorbefreit.
 
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Offline klingsor3

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Re: Querdenken
« Antwort #15293 am: 25. März 2025, 18:56:17 »
Bründel hat heute mal wieder eine Deppendemo durch Berlin gemacht. Zur Abwechslung mal im Bademantel.

"Als kommissarischer SHAEF-Souverän in staatlicher Selbstverwaltung ist es meine heilige Pflicht, die Menschenrechte der BRiD-Insassen gemäß der Haager Landkriegsordnung gegen die Wortmarke-Schergen der EU-SSR und der NWO GmbH zu verteidigen - so wahr mir Putin und die Bereinigungsgesetze helfen!"
 
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Offline Ba_al

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Re: Querdenken
« Antwort #15294 am: 26. März 2025, 11:50:49 »
 
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Offline kairo

Re: Querdenken
« Antwort #15295 am: 26. März 2025, 13:17:24 »
Ich hab das doch nicht so gemeint.....und sicher war der Andere Schuld.....

https://www.n-tv.de/panorama/Prozess-in-Wels-nach-Suizid-Deutscher-bestreitet-Drohungen-gegen-Arztin-Kellermayr-article25657598.html

Oder wie Onkel Donald: diese sogenannte "Ärztin" war in Wirklichkeit eine in der ganzen Gegend verrufene Quacksalberin, noch dazu keine gute Patriotin und überhaupt und auch sonst. Geimpft hat sie auch, ohne Genehmigung. Die Schuldkomplexe, denen sie zum Opfer gefallen ist, hat sie selbst ausgelöst. Kein Verlust für die Medizin.
 
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Offline Reichsschlafschaf

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Re: Querdenken
« Antwort #15296 am: 26. März 2025, 16:30:11 »
Die SZ:


Zitat
Prozess gegen Impfgegner

Wer ist schuld am Suizid von Dr. Kellermayr?
26. März 2025, 15:49 Uhr


Die Ärztin Lisa-Maria Kellermayr nahm sich nach Anfeindungen während der Corona-Zeit das Leben. Ein 61-jähriger Mann aus Starnberg steht nun vor Gericht, weil er die Ärztin in Hassmails bedroht haben soll.

Von Verena Mayer, Wels

Roman M. huscht mit Wollmütze und Sonnenbrille den Flur zum Gerichtssaal entlang. Als wolle er nicht erkannt und erst gar nicht gesehen werden. So wie während der Tat, für die er sich im Landesgericht Wels verantworten muss. Aus der Deckung des Internets heraus verschickte Roman M. Anfang 2022 sehr viele Nachrichten. An den Gesundheitsminister und den bayerischen Ministerpräsidenten, an Politiker und Ärzte. Der Inhalt war immer derselbe: Als Impfgegner war Roman M. wütend über die Corona-Impfkampagne und kurzfristige Pläne der Politik, eine Impfpflicht einzuführen. „Wir beobachten Sie“, schrieb er etwa, „und werden Kreaturen wie Sie vor ein Volkstribunal bringen.“

Auch die österreichische Hausärztin Lisa-Maria Kellermayr erhielt eine Mail von ihm. Kellermayr hatte sich damals auf Twitter kritisch über Gegner der Corona-Maßnahmen geäußert, die bei einer Demo ein Krankenhaus umstellt hatten. Wie viele andere Ärzte und Virologinnen, die während der Corona-Pandemie an die Öffentlichkeit gegangen waren, erhielt sie danach über Monate Hassnachrichten und Drohmails. Die psychische Belastung für Lisa-Maria Kellermayr war so groß, dass sie sich im Sommer 2022 das Leben nahm. Sie wurde 36 Jahre alt.

Ihr Tod schlug enorme Wellen. Er gilt bis heute nicht nur als Fallbeispiel dafür, welche Folgen Hass im Netz besonders für Frauen haben kann, sondern auch dafür, wie überfordert die Behörden mit dem Phänomen sind. Kellermayr wandte sich an die Polizei und später auch an die Politik, um auf ihre Lage aufmerksam zu machen und Schutz zu bekommen, vergeblich. Ein Polizeisprecher sagte, Kellermayr wolle sich nur profilieren und „über die Medien das eigene Fortkommen“ befördern. Die Ärztekammer teilte ihr, wie ein Zeuge vor Gericht erzählt, mit: „Sollten Sie nicht mehr können, werden wir die Praxis sicher bald nachbesetzen.“

„Claas, der Killer“ drohte ihr, sie in ihrer Praxis umzubringen
Kellermayr beauftragte einen privaten Sicherheitsdienst, richtete in ihrer Praxis einen Panikraum ein und erstattete gegen die Absender der Hassnachrichten Anzeige. Sicher fühlte sie sich dennoch nicht, was auch daran lag, dass der Strom der anonymen Drohungen nicht abriss. Besonders die Mails eines Schreibers, der sich „Claas, der Killer“ nannte, setzten ihr zu. Er schrieb ihr, er sei bewaffnet, und drohte ihr, sie in ihrer Praxis aufzusuchen und vor den Augen ihrer Mitarbeiterinnen umzubringen.

„Claas“ wurde trotz längerer Ermittlungen in Österreich und Deutschland nicht ausfindig gemacht. Der Account, von dem die Mails stammten, war im Darknet angelegt worden und konnte keiner Person zweifelsfrei zugeordnet werden. Sehr wohl ausgeforscht werden konnte Roman M., 61, selbstständiger Unternehmer aus Starnberg. Der Mann, der sich in seinen Mails an Kellermayr als Mitarbeiter einer Menschenrechtsorganisation ausgab und schrieb, er werde sie „verfolgen, bis Sie auf die Anklagebank kommen“. Die Staatsanwaltschaft Wels hat ihn wegen gefährlicher Drohung angeklagt. Es gebe, so der Staatsanwalt, eine „hohe Wahrscheinlichkeit“, dass Roman M.s Nachrichten „Mitursache“ für den Tod von Lisa-Maria Kellermayr waren.
Spoiler
Am Landesgericht in Wels geht es um die Jahre der Pandemie, eine Zeit, in der der Diskurs dermaßen aufgeheizt war, dass etwa ein Ärztekollege eine E-Mail an Lisa-Maria Kellermayr schrieb und sie unter Klarnamen als „abartige Corona-Drecksau“ beschimpfte. Das ist es auch, was Roman M. über sein dreiköpfiges Verteidigerteam zu Protokoll gibt: Er habe seine Mails „so scharf und direkt“ geschrieben, wie es dem „gesellschaftlichen Klima damals entsprach“.

Vor allem aber geht es vor Gericht um die Fragen: Trägt jemand die Verantwortung für den Suizid der Ärztin? Und wenn ja, ist diese Person Roman M.?

„Ich bin nicht derjenige, den man gesucht hat, sondern der, den man gefunden hat.“
Roman M. ist ein sportlicher Mann in Jeans und Lederjacke, der vor Gericht einen gutbürgerlichen Eindruck macht. Sagen will er nichts, lässt seine Verteidigerin aber erklären: Kellermayrs Tod sei für ihn „eine Tragödie, die mich nicht kaltlässt“. Er verstehe, dass man jemanden suche, der Schuld an ihrem Tod hat. Aber das sei er nicht. „Ich bin nicht derjenige, den man gesucht hat, sondern der, den man gefunden hat.“

Am ersten Prozesstag am Mittwoch schält sich heraus, wie komplex die Gemengelage ist. Kellermayr war, wie vor Gericht aus einem Arztbrief hervorgeht, seit langer Zeit suizidal. Im Laufe ihres Lebens hatte sie mehrere Suizidversuche unternommen und nahm Medikamente gegen Depressionen. Ihr Vater erzählt, dass die psychischen Probleme mit dem 14. Lebensjahr begannen und es während und nach dem Medizinstudium immer wieder Phasen gab, in denen seine Tochter „sehr belastet“ war.

Die Corona-Zeit war für Kellermayr dann wie für viele Ärzte äußerst aufreibend. Sie testete und behandelte Infizierte, impfte gegen Corona, informierte in den sozialen Medien über die Krankheit und die Impfung, gab Experteninterviews. In ihrem Fall kamen aber noch die massiven Anfeindungen hinzu. Ein Kollege, der sie manchmal in der Praxis vertrat, erzählt, wie hochgerüstet die Hausarztpraxis war. Es gab Videokameras, man musste durch eine Schleuse, an deren Ende ein Sicherheitsmann alle kontrollierte. Die Maßnahmen hätten Kellermayr 100 000 Euro gekostet, sagt der Arzt, als Grund für den Aufwand habe seine Kollegin „die Angst vor den E-Mails, die sie bekam“, angegeben.

Roman M. sagt, er habe sich damals als Aktivist gesehen und unzähligen Leuten geschrieben. Niemand habe auf seine Nachrichten geantwortet – bis auf Lisa-Maria Kellermayr. Tatsächlich entspann sich ein längerer E-Mail-Wechsel zwischen ihm und der Ärztin. Kellermayr drohte ihm rechtliche Schritte an, nannte ihn „Cov♥♥♥en“. Er nannte sie „Lügnerin“, schickte Links zu extrem rechten Portalen und kündigte an, sie wegen Volksverhetzung anzuzeigen, weil sie „über Impfgegner hergezogen“ sei. Er habe dabei jedoch nie den Eindruck gehabt, dass die Ärztin sich vor ihm gefürchtet habe, so Roman M. Auch habe sie ihm nie zu verstehen gegeben, dass sie den Mail-Wechsel beenden wolle. Die Polizei hielt später in ihrem Bericht fest, die Kommunikation zwischen M. und Kellermayr sei von „gegenseitiger Feindseligkeit“ geprägt gewesen.

Die Verteidigung glaubt, dass M.s Äußerungen von der Meinungsfreiheit gedeckt gewesen seien. So habe das Landgericht München, das den Fall ebenfalls behandelt hatte, 2023 festgestellt, dass mit „Tribunal“ auch ein rechtmäßiges Gericht gemeint gewesen sein könnte. Vor allem aber habe Roman M. aus dem Mail-Wechsel mit Kellermayr nicht erkennen können, dass sie sich von ihm bedroht fühle – genau das aber sei die Voraussetzung, um ihn für ihren Tod mitverantwortlich zu machen. Der Prozess wird am Donnerstag fortgesetzt.

Anmerkung der Redaktion: Wir berichten in der Regel nicht über Selbsttötungen. Grund dafür ist die hohe Nachahmerquote nach jeder Berichterstattung über Suizide. Wenn Sie sich selbst betroffen fühlen von Suizidgedanken, kontaktieren Sie bitte umgehend die Telefonseelsorge ( www.telefonseelsorge.de ). Unter der kostenlosen Hotline 0800-1110111 oder 0800-1110222 erhalten Sie Hilfe von Beratern, die schon in vielen Fällen Auswege aus schwierigen Situationen aufzeigen konnten.
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https://www.sueddeutsche.de/panorama/lisa-maria-kellermayr-aerztin-suizid-impfgegner-prozess-li.3224453
„Nur weil es Fakt ist, muß es noch lange nicht stimmen!“ (Nadine)

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Re: Querdenken
« Antwort #15298 am: 29. März 2025, 19:19:02 »
Die SPD scheint auch von allen guten Geistern verlassen. Warum checkt da keiner, mit wem man es zu tun hat?
«Die Dummheit hat aufgehört, sich zu schämen»
 
(Psychiaterin und Gerichtsgutachterin Heidi Kastner)
 
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Re: Querdenken
« Antwort #15299 am: 29. März 2025, 19:38:11 »
Vielleicht wenn sie vor Nürnberg 2.0 stehen?


….wie konnte das nur passieren
 
Folgende Mitglieder bedankten sich: Goliath