Autor Thema: Querdenken  (Gelesen 1260961 mal)

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Offline Schnabelgroß

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Re: Querdenken
« Antwort #15270 am: 16. März 2025, 19:11:21 »
Mironov  setzt sich immer für die Menschenrechtler ein, aber jetzt kann er es sich nicht mehr leisten - kurz nachdem er aus dem Verein geworfen wurde, kräht der nächste Pleitegeier vom Baum...
Ts,Ts, Ts  :facepalm:
Aber stoppen will er sie doch, mit Kraft der Gemeinschaft

https://t.me/FreePeopleGermany/12621
« Letzte Änderung: 16. März 2025, 19:14:23 von Schnabelgroß »
"Der Kaufhausdieb ruft immer: Haltet den Kaufhausdieb!" Kaufhausdieb Rüdiger
 
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Re: Querdenken
« Antwort #15271 am: 16. März 2025, 19:20:39 »
Im Fall Ballweg sind für morgen Montag Neuigkeiten angekündigt:

Zitat
Wende im Ballweg-Prozess? Gericht will Fahrplan verkünden
Der Betrugsprozess gegen den „Querdenken“-Initiator Michael Ballweg steht vor einem entscheidenden Wendepunkt. Gericht, Verteidigung und Staatsanwaltschaft hatten sich vergangene Woche in einer nicht öffentlichen Sitzung über den Verfahrensstand ausgetauscht. Am Montag (9.00 Uhr) will das Gericht informieren, wie es weitergeht.
Die Prozessparteien hüllen sich in Schweigen. Es könnte sein, dass das Gericht eine Einstellung des Verfahrens vorschlägt. Das Verteidigerteam von Ballweg sprach von einem konstruktiven Rechtsgespräch zwischen Gericht, Staatsanwaltschaft und Verteidigung. „Damit steht eine entscheidende Phase im Prozess bevor.“

Quelle: https://www.suedkurier.de/baden-wuerttemberg/wende-im-ballweg-prozess-gericht-will-fahrplan-verkuenden;art417930,12337155
 
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Re: Querdenken
« Antwort #15272 am: 16. März 2025, 20:17:21 »
mit Kraft der Gemeinschaft
Er weiss natürlich auch wo die Kraft Kohle herkommen soll:
Zitat
Von 60 Millionen Wahlberechtigten, haben 50 Millionen Menschen gewählt und 10 Millionen Menschen haben nicht gewählt. Stell dir vor, welche Potenzial wir zur Entfaltung bringen könnten, wenn wir unserer Kraft bewusst werden. Wir brauchen keine Scheindemokratie und keine Scheinwahlen. Einzige was wir brauchen ist der Zusammenhalt und die Fähigkeit sich organisieren zu können.
Er ist ein schlauer Fuchs, der Roman.
https://www.youtube.com/watch?v=Ksaxp-5dvQs&ab_channel=FREIEMENSCHEN

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Re: Querdenken
« Antwort #15273 am: 16. März 2025, 21:30:59 »
„Damit steht eine entscheidende Phase im Prozess bevor.“

Wir werden sehen...
Ein Rechtsgespräch, auch Verständigung genannt (§ 257c StPO), findet nicht-öffentlich in Gegenwart von Berufsrichtern, Staatsanwalt und Verteidigern statt. Der Inhalt und das Ergebnis müssen aber protokolliert und in öffentlicher Sitzung vorgetragen werden (§ 243 StPO).

Wir reden also derzeit über einen normalen prozessualen Ablauf und nicht über eine Wende oder gar Sensation...
« Letzte Änderung: 16. März 2025, 21:34:35 von Knallfrosch »
Nobody except for Goedel became famous by saying it can't be done.
 
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Re: Querdenken
« Antwort #15274 am: 17. März 2025, 02:19:30 »
https://www.ardmediathek.de/video/verurteilt-der-gerichtspodcast/eier-fuer-die-querdenker-103/hr/MzQxZjIyZWEtYmEyNC00NjhhLWI4ZDYtNGIwOTMyMGU4NDdj

Amüsante Folge

Zitat
Eier für die Querdenker (103)
15.03.2025 ∙ Verurteilt! - Der Gerichtspodcast ∙ hr

Verurteilt! mit Heike Borufka und Basti Red / Text: Verurteilt! Der Gerichtspodcast

Am 13. Januar 2022 zieht wie jeden Montag ein Demonstrationszug von sog. Querdenkern und Kritikern der Corona-Maßnahmen durchs Frankfurter Nordend, auch am Haus eines 43-Jährigen und seiner Familie vorbei. Der Mann soll sich so sehr über den Protestmarsch aufgeregt haben, dass er zum rohen Ei gegriffen und es aus dem Fenster geschmissen haben soll. Es verfehlte nur knapp ...
 
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Re: Querdenken
« Antwort #15275 am: 17. März 2025, 07:21:06 »
Die Lückenpresse:


Zitat
Verfahren gegen Michael Ballweg in Stuttgart
Kommt ein Deal im „Querdenker“-Prozess?

17.03.2025 - 06:30 Uhr

Der Prozess gegen den Erfinder der „Querdenken“-Bewegung könnte eine entscheidende Wendung nehmen: Die beteiligten Parteien haben hinter verschlossenen Türen gesprochen. Was kommt dabei heraus?

Lokales: Christine Bilger (ceb)

Der Begriff Mammut-Verfahren ist im Zusammenhang mit der Anklage gegen den „Querdenken“-Erfinder Michael Ballweg etliche Male gefallen. Denn seit Anfang Oktober wird bereits verhandelt, Termine sind für ein Jahr angesetzt. Unter anderem wurde Ballweg versuchter Betrug sowie vollendete und versuchte Steuerhinterziehung vorgeworfen. Aus Sicht der Anklagebehörde ging es dabei um beträchtliche Summen.

Der Prozess läuft seit Anfang Oktober 2024
Das Verfahren könnte nun nach fünfeinhalb Monaten eventuell auf die Zielgerade gehen. Denn in der vergangenen Woche fanden Gespräche der Verfahrensparteien außerhalb der Hauptverhandlung statt, deren Ergebnis am Montag am Landgericht bekannt gegeben werden. Solch ein Austausch ist in langen Verfahren nicht unüblich. Die Beteiligten sprechen darüber, was die Beweisaufnahme bislang erbracht hat. Ein mögliches Ergebnis solcher Gespräche ist eine Verständigung, oft auch Deal genannt. Das bedeutet, dass das Gericht darlegt, welches Strafmaß es nach bisherigem Stand sieht, aber auch, dass die beklagte Seite entgegenkommt, etwa mit einem Geständnis.

Über solche Verständigungen muss öffentlich informiert werden. Das wird im Fall Ballweg mit Spannung erwartet. Die Beweisaufnahme war bislang sehr kleinteilig und gründlich. Aus Sicht der Verteidigung seien noch keine Beweise für ein Fehlverhalten des 50-jährigen IT-Unternehmers aus Stuttgart geliefert worden. Tatsächlich drang bis Montagfrüh auch nichts aus den Gesprächen nach außen. Ballweg ließ lediglich auf der „Querdenken 711“ Homepage verkünden, dass er und seine Verteidiger seine vollständige Rehabilitierung für erlittenes Unrecht zum Ziel hätten. Das Landgericht hat auf der Internetseite veröffentlicht, man weise „aus gegebenem Anlass darauf hin, dass die bereits festgelegten Termine weiter bestehen, so sie nicht aufgehoben werden. Angesetzt ist das Verfahren bis Anfang Oktober – exakt ein Jahr nach dem Prozessauftakt. Die Beteiligten waren zu Beginn auch schon aufgefordert worden, sich Termine bis Ende des Jahres vorsorglich freizuhalten, falls diese notwendig werden würden. Ballweg hatte wegen der Vorwürfe in Untersuchungshaft gesessen.

Ballweg hatte im Frühjahr 2020 im ersten Corona-Lockdown angefangen, gegen die Schutzmaßnahmen zur Eindämmung der Pandemie zu protestieren. Erst mit einer kleinen Schar auf dem Stuttgarter Schlossplatz, dann mit mehreren Tausend auf dem Cannstatter Wasen. Mehrfach kam es rund um die Demos zu Konflikten mit der Stadt als Versammlungsbehörde, wenn es um Auflagen, insbesondere um solche des Infektionsschutzes ging.
https://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.verfahren-gegen-michael-ballweg-in-stuttgart-kommt-ein-deal-im-querdenker-prozess.0c4bdc4b-fe08-4a1b-a7cc-06eb4b691631.html


„die beklagte Seite“?

Fühlt sich Frau Bilger in einem Zuvielprozeß?
„Nur weil es Fakt ist, muß es noch lange nicht stimmen!“ (Nadine)

„Wenn die verdorbenen Leute sich zusammentun und dadurch eine Macht werden, dann müssen die anständigen Leute nur das gleiche tun. So einfach ist das. (Leo Tolstoi, Krieg und Frieden)
 
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Re: Querdenken
« Antwort #15276 am: 17. März 2025, 10:12:40 »
Also doch

Zitat
Das Landgericht Stuttgart schlägt eine Einstellung des Betrugsverfahrens gegen den "Querdenken"-Initiator Michael Ballweg vor. Das teilte die Vorsitzende Richterin in Stuttgart mit.
dpa

https://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.steuervorwuerfe-gericht-schlaegt-einstellung-des-ballweg-verfahrens-vor.a085623e-d323-410c-ba3b-356384461494.html
 
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Re: Querdenken
« Antwort #15277 am: 17. März 2025, 10:19:02 »
Also doch

Zitat
Das Landgericht Stuttgart schlägt eine Einstellung des Betrugsverfahrens gegen den "Querdenken"-Initiator Michael Ballweg vor. Das teilte die Vorsitzende Richterin in Stuttgart mit.
dpa

Verbrechen lohnt sich eben doch. Warum noch mal bin ich so ehrlich?
"Wenn ich mein Leben noch einmal leben könnte, würde ich die gleichen Fehler wieder machen, aber ein bisschen früher anfangen, damit ich mehr davon habe."

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Re: Querdenken
« Antwort #15278 am: 17. März 2025, 10:22:58 »
Zitat
Das Landgericht Stuttgart schlägt eine Einstellung des Betrugsverfahrens gegen den "Querdenken"-Initiator Michael Ballweg vor. 

Schaisz-Diktatur. Nicht mal sowas kriegt sie gescheit hin.
Das gibt wieder Schahnsersatzforderungen in Fantastilliarden-Höhe!
Ich habe mir bereits eine feste Meinung gebildet! Verwirren Sie mich bitte nicht mit Fakten!
 
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Re: Querdenken
« Antwort #15279 am: 17. März 2025, 10:31:17 »
Zitat
Die Staatsanwaltschaft stimmte dem Vorschlag jedoch nicht zu. Eine Verurteilung sei wahrscheinlich, sagten die Ankläger.

Noch ist der Fisch nicht vom Haken
An Rüdiger Hoffmann: Der Faschist sagt immer, da ist der Faschist  (in Anlehnung an die Signatur des geschätzten MitAgenten Schnabelgroß)

Wir kamen
Wir sahen
Wir traten ihm in den Arsch
 
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Re: Querdenken
« Antwort #15280 am: 17. März 2025, 11:11:03 »
Zitat
Die Staatsanwaltschaft stimmte dem Vorschlag jedoch nicht zu. Eine Verurteilung sei wahrscheinlich, sagten die Ankläger.

Noch ist der Fisch nicht vom Haken

Und notfalls gibt es dann ja noch die Revision, in die wahlweise die Seite geht, deren Erwartung (Freispruch oder Verurteilung) nicht erfüllt wurde. Das Drama ist mit Sicherheit noch nicht vorbei.
« Letzte Änderung: 17. März 2025, 11:35:58 von Neubuerger »
Sebastian Leber über Rüdi: Hoffmanns Beweisführung ist, freundlich ausgedrückt, unorthodox. Es geht in seinen Filmen drunter und drüber wie bei einem Diavortrag, bei dem der Vortragende kurz vor Beginn ausgerutscht ist und alle Dias wild durcheinander auf den Boden flogen.
 
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Re: Querdenken
« Antwort #15281 am: 17. März 2025, 11:24:06 »
Also doch

Zitat
Das Landgericht Stuttgart schlägt eine Einstellung des Betrugsverfahrens gegen den "Querdenken"-Initiator Michael Ballweg vor. Das teilte die Vorsitzende Richterin in Stuttgart mit.
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Verbrechen lohnt sich eben doch. Warum noch mal bin ich so ehrlich?

Nur die Ruhe. Betrug ist ja nicht der einzige Vorwurf. Auch Steuerhinterziehung ist im Spiel. Von einer diesbezüglichen Einstellung lese ich nichts.

Und außerdem: Das Landgericht wollte das Verfahren wegen Betrugs schon gar nicht eröffnen. Erst auf Beschwerde der Staatsanwaltschaft eröffnete das OLG auch insoweit das Verfahren.

https://landgericht-stuttgart.justiz-bw.de/pb/,Lde/9813112/?LISTPAGE=1195716
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Re: Querdenken
« Antwort #15282 am: 17. März 2025, 11:46:38 »
Nur die Ruhe. Betrug ist ja nicht der einzige Vorwurf. Auch Steuerhinterziehung ist im Spiel. Von einer diesbezüglichen Einstellung lese ich nichts.

DU vielleicht nicht, aber die Querdeppen. Damit ist doch erwiesen, dass Ballweg von der Diktatur völlig zu Unrecht eingekerkert wurde. Und man darf nicht vergessen, wie viele einen Schnupfen bekommen haben, weil sie für die Freilassung von Ballweg demonstrierten.
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"And where are we going to find a lobotomized monkey at this time of night?"
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Re: Querdenken
« Antwort #15283 am: 17. März 2025, 16:46:07 »
Die ausführliche Pressemitteilung des Landgerichts:

Spoiler
Ergebnisse der Erörterung des Verfahrensstands gegen ein führendes Mitglied der sog. „Querdenken“-Bewegung
Datum: 17.03.2025

Kurzbeschreibung: Ergebnisse der Erörterung des Verfahrensstands gegen ein führendes Mitglied der sog. „Querdenken“-Bewegung

 
 
I. Überblick

Am 12.03.2025 erörterten die erkennenden Berufsrichter, die Schöffen, die Vertreter der Staatsanwaltschaft Stuttgart sowie die Verteidiger des Angeklagten außerhalb der Hauptverhandlung den Verfahrensstand.

Das rund 70-minütige Gespräch erfolgte auf Anregung der Strafkammer.

Die Vorsitzende Richterin teilte in der heutigen öffentlichen Hauptverhandlung den Inhalt dieses Gesprächs mit.

Demnach sei es nach der bisherigen Beweisaufnahme an 26. Hauptverhandlungstagen die vorläufige Auffassung des Gerichts, dass weder hinsichtlich des Tatvorwurfs des versuchten Betruges in 9.450 Fällen noch hinsichtlich des Großteils der angeklagten versuchten Steuerhinterziehung bzw. vollendeten Steuerhinterziehung die Tatvorwürfe nachweisbar seien.

Daher regte die Strafkammer an, das Verfahren wegen Geringfügigkeit gemäß § 153 Abs. 2 StPO einzustellen. Diese Einstellung hätte unmittelbar erfolgen können.

Hierfür wäre eine Zustimmung der Staatsanwaltschaft und des Angeklagten erforderlich gewesen.

Die Vertreterin der Staatsanwaltschaft erklärte, dem Vorschlag der Strafkammer nicht zuzustimmen.

Nach dem gesetzlichen Regelfall wären im Falle einer Verfahrenseinstellung gemäß § 153 StPO die Verfahrenskosten sowie die notwendigen Auslagen des Angeklagten von der Staatskasse zu tragen gewesen. Mögliche Ansprüche des Angeklagten nach dem Strafentschädigungsgesetz wären anschließend gesondert zu prüfen gewesen.

 II. Weiterer Verfahrensgang

Die Kammer wies im Erörterungsgespräch darauf hin, dass für den Fall, dass keine Zustimmung zur Verfahrenseinstellung erteilte werde, bis auf weiteres verhandelt werde. Die Beweisaufnahme sei trotz der nun mitgeteilten Prognose nicht abgeschlossen. Daher könne der Angeklagte derzeit auch weder freigesprochen noch verurteilt werden.

Folglich begann die Strafkammer unmittelbar nach der Verfahrensunterbrechung noch am Vormittag mit der Vernehmung eines weiteren geladenen Zeugen. 

Die weitere Dauer des Verfahrens sei nach Auffassung der Strafkammer nicht absehbar, weil derzeit noch nicht alles aufgeklärt sei und weitere Zeugen vernommen werden würden. Für das Verfahren sind bislang weitere 25 Hauptverhandlungstage bis zum 02. Oktober angesetzt.

III. Begründung der Strafkammer im Detail

Im Einzelnen begründete die Strafkammer ihre Entscheidung wie folgt:

1. Zum Tatvorwurf des versuchten Betruges in 9.450 Fällen

Nach derzeitiger Auffassung der Strafkammer habe der Angeklagte wohl zu Schenkungen aufgerufen. Allerdings sei zweifelhaft, inwieweit ihm nachgewiesen werden könne, dass er sich dabei vorbehalten habe, eingeworbene Gelder jedenfalls teilweise für sich zu verwenden. Um auf einen solchen inneren geheimen Vorbehalt des Angeklagten schließen zu können, brauche man äußere Tatsachen, die einen solchen Rückschluss ermöglichten. Eine solche äußere Tatsache stelle insbesondere die Verwendung eingeworbener Gelder für private Zwecke dar. Dies sei nach der bisherigen – relativ weit vorangeschrittenen – Beweisaufnahme wohl nicht feststellbar.

Dabei habe die Kammer die Schlussverwendung der nach der Anklage eingeworbenen Schenkungen, die in einem Umfang von 575.929,84 EUR für private Zwecke verwendet worden sein sollen, eingehend untersucht. Der Nachweis einer privaten Verwendung könne hiernach voraussichtlich nicht geführt werden. Insoweit reiche es nicht aus, festzustellen, dass offen sei, was mit dem Geld geschehen sei. Vielmehr müsse sich die Strafkammer für eine Verurteilung wegen dieses Tatvorwurfs auf Grundlage des Beweisergebnisses eine Überzeugung bilden können, dass der Angeklagte das Geld tatsächlich nicht zweckentsprechend verwendet habe.

Beim größeren Teil dieses Geldbetrags sei nicht feststellbar, wofür das Geld schließlich verwendet worden sei. Dies gelte zum einen für einen Betrag von 272.190,73, den der Angeklagte in Bar vom für Schenkungen eingerichteten Konto abgehoben habe. Auch hinsichtlich der 55 Einzeltransaktionen zu je 1.000 EUR, die der Angeklagte an ein Kryptowährungskonto im Zeitraum vom 3. Mai 2021 bis 21. September 2021 (insgesamt 55.000 EUR) überwiesen habe, sei schlicht nicht aufzuklären, was mit dem Geld passiert ist. Jedenfalls der Betreff der Überweisungen „QD711“ spreche dem ersten Anschein nach gegen eine zweckwidrige Verwendung. Auch hinsichtlich weiterer Zahlungen von insgesamt 54.500 EUR an verschiedene Privatkonten des Angeklagten sei nach dem derzeitigen Stand der Beweisaufnahme das Geld – bis auf eine Einzelbuchung im Zusammenhang mit „Querdenken“-Aktivitäten – wohl auf Kryptokonten weitergeleitet worden. Auch hier wisse man derzeit nicht, wie das Geld weiterverwendet worden sei, oder ob das Geld noch vorhanden sei. Die Aktenlage spreche derzeit dagegen, dass hierzu weitere Aufklärung möglich sei.

Bei den übrigen Beträgen hätten sich Anhaltspunkte für eine Verwendung im Zusammenhang mit Querdenken ergeben. Dies gelte etwa für etliche Überweisungen des Angeklagten an Privatpersonen in Höhe von 48.239,11 EUR. Auch bei der m. GmbH, der Firma des Angeklagten, sei nicht ausschließbar, dass diese für Querdenken-711 tätig gewesen sei. Daher könne auch aus den an sie erfolgten zehn Überweisungen in Höhe von insgesamt 131.000 EUR nicht auf einen Vorsatz des Angeklagten für eine private Verwendung der eingeworbenen Gelder geschlossen werden. Schließlich hätten sich nach der Beweisaufnahme Anhaltspunkte ergeben, dass die vom Angeklagten eingerichtete „Familienstiftung“ auch der Schaffung einer gemeinnützigen Gesellschaftsstruktur für Querdenken-711 dienen sollte, weshalb auch die an diese erfolgte Überweisung von 15.000,- Euro nicht nachweisbar privatnützig sei.

 2. Zum Tatvorwurf der versuchten Steuerhinterziehung bzw. der vollendeten Steuerhinterziehung:

Nach vorläufiger rechtlicher Auffassung handele es sich bei den von dem Angeklagten eingeworbenen Schenkungen zunächst nicht um gewerbliche Einkünfte. Die Organisation von Demonstrationen oder gesellschaftlicher Protest stelle keine Teilnahme am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr dar, was aber für das Vorliegen eines Gewerbes notwendig sei. Daran ändere auch nichts, dass der Angeklagte auf Anregung seines Steuerberaters zunächst trotzdem ein Gewerbe anmeldete, welches er später rückwirkend abgemeldet habe. Auch die für ein Gewerbe erforderliche Gewinnerzielungsabsicht sei bislang nicht nachweisbar.

Letztlich könne dies offen bleiben, wenn, wie nach dem bisherigen Verlauf der Beweisaufnahme zu erwarten, dem Angeklagten nicht nachgewiesen werden könne, dass er vorsätzlich habe Steuern hinterziehen wollen. Demnach habe er darauf vertrauen dürfen, dass die notwendigen Steuererklärungen von seinem langjährigen Steuerberater abgegeben werden würden. Hierdurch könne ihm auch nicht der strafbare Vorwurf einer leichtfertigen Steuerverkürzung gemäß § 378 AO gemacht werden.

Die Strafkammer sei vorläufig der Auffassung, dass der Angeklagte die Steuererklärungen über seinen Steuerberater wohl hätte fristgerecht abgeben können. Insoweit stütze sie sich auf die Angaben eines Steuerfahnders, wonach bei dem damaligen Steuerberater des Angeklagten ein Entwurf der Einkommensteuererklärung für 2020 mit bereits aktuellen Zahlen aufgefunden werden konnte. Für die Steuererklärungen der m. GmbH habe es nach bisherigem Erkenntnisstand bereits eine Freigabeerklärung des Angeklagten gegeben, die die Körperschafts-, Gewerbe- und Umsatzsteuer erfasst habe. Nicht zuletzt weil der Steuerberater durch den Angeklagten nicht von seiner Schweigepflicht entbunden worden sei und deshalb nicht habe vernommen werden können, könnten die Ursachen, warum die Abgabe einer Einkommenssteuererklärung trotzdem nicht rechtzeitig erfolgt sei, nicht aufgeklärt werden. Aufgrund der Freigabeerklärungen für die m. GmbH und den im Grunde fertigen Entwurf der Einkommensteuererklärung, habe für den Angeklagten aus seiner Sicht in den ersten Wochen seiner Inhaftierung bis zum Ablauf der Abgabefrist auch kein Anlass bestanden, sich mit dem Steuerberater zu beraten.

Lediglich soweit der Angeklagte mutmaßlich private Umsätze oder solche mit Bezug zu Querdenken-711 möglicherweise zu Unrecht über die m. GmbH verbucht und entsprechende Umsatzsteuervoranmeldungen abgegeben habe, könnte er Steuern hinterzogen haben. Hierbei handele es sich jedoch um allenfalls einen Betrag von 2.112,18 Euro. Hier wäre für einen entsprechenden Tatnachweis allerdings noch eine längere Beweisaufnahme erforderlich.

 

§ 153 Strafprozessordnung: Absehen von der Verfolgung bei Geringfügigkeit

(1) Hat das Verfahren ein Vergehen zum Gegenstand, so kann die Staatsanwaltschaft mit Zustimmung des für die Eröffnung des Hauptverfahrens zuständigen Gerichts von der Verfolgung absehen, wenn die Schuld des Täters als gering anzusehen wäre und kein öffentliches Interesse an der Verfolgung besteht. Der Zustimmung des Gerichtes bedarf es nicht bei einem Vergehen, das nicht mit einer im Mindestmaß erhöhten Strafe bedroht ist und bei dem die durch die Tat verursachten Folgen gering sind.

(2) Ist die Klage bereits erhoben, so kann das Gericht in jeder Lage des Verfahrens unter den Voraussetzungen des Absatzes 1 mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft und des Angeschuldigten das Verfahren einstellen. Der Zustimmung des Angeschuldigten bedarf es nicht, wenn die Hauptverhandlung aus den in § 205 angeführten Gründen nicht durchgeführt werden kann oder in den Fällen des § 231 Abs. 2 und der §§ 232 und 233 in seiner Abwesenheit durchgeführt wird. Die Entscheidung ergeht durch Beschluss. Der Beschluss ist nicht anfechtbar.
[close]

https://landgericht-stuttgart.justiz-bw.de/pb/,Lde/Startseite/Aktuelles/Ergebnisse+der+Eroerterung+des+Verfahrensstands+gegen+ein+fuehrendes+Mitglied+der+sog_+_Querdenken_-Bewegung/?LISTPAGE=1195716
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Re: Querdenken
« Antwort #15284 am: 18. März 2025, 02:45:53 »
Die ausführliche Pressemitteilung des Landgerichts:

Zitat
Demnach sei es nach der bisherigen Beweisaufnahme an 26. Hauptverhandlungstagen die vorläufige Auffassung des Gerichts, dass weder hinsichtlich des Tatvorwurfs des versuchten Betruges in 9.450 Fällen noch hinsichtlich des Großteils der angeklagten versuchten Steuerhinterziehung bzw. vollendeten Steuerhinterziehung die Tatvorwürfe nachweisbar seien.
[…]
Die Beweisaufnahme sei trotz der nun mitgeteilten Prognose nicht abgeschlossen.
[…]
Die weitere Dauer des Verfahrens sei nach Auffassung der Strafkammer nicht absehbar, weil derzeit noch nicht alles aufgeklärt sei und weitere Zeugen vernommen werden würden.

Kann sein, daß ich da irgendwas nicht verstehe, das ist sogar sehr wahrscheinlich, weil ich von der Juristerei so gar keine Ahnung habe, aber das klingt für mich doch sehr seltsam.
Also man sagt, man weiß gar nicht genau, ob er schuldig oder unschuldig ist und würde ihn deshalb davonkommen lassen. Falls man aber doch weiterverhandelt schaut man mal, ob weitere Zeugen und Beweise etwas zur Feststellung von Schuld oder Unschuld beitragen können …

Das Gericht weiß also und sagt das auch ganz klar, daß es noch nicht alle Beweise kennt und deshalb noch gar keine Entscheidung treffen kann, trifft aber gleichzeitig die Entscheidung, daß es einfacher wäre, ihn laufen zu lassen, weil es ja sein könnte, daß er unschuldig ist. Ja sicher, ich verstehe das garantiert komplett falsch - hoffe ich zumindest, denn das wäre nicht unbedingt der Rechtsstaat, wie ich ihn mir vorstelle, wenn ein Gericht aus Unlust auf Arbeit einfach mal alle Angeklagten gehen lässt, weil es sich ja herausstellen könnte, daß sie unschuldig sind.
"Wenn ich mein Leben noch einmal leben könnte, würde ich die gleichen Fehler wieder machen, aber ein bisschen früher anfangen, damit ich mehr davon habe."

Marlene Dietrich
 
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