Autor Thema: Querdenken  (Gelesen 1038003 mal)

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Offline SchlafSchaf

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Re: Querdenken
« Antwort #14895 am: 5. Dezember 2024, 21:20:43 »
Und ist die Ärztin Kellermayr noch im Gedächtnis die Selbstmord begonnen hat, nachdem sie dauerhaften Anfeindungen und Bedrohungen von Querdeppen ausgesetzt war.

Im März beginnt jetzt ein Prozess gegen eine der verantwortlichen Personen

Zitat
Fall Kellermayr: Prozess gegen Deutschen startet im März

Ab dem 5. März muss sich ein 61-jähriger Deutscher wegen gefährlicher Drohung verantworten.

Der Fall der oberösterreichischen Ärztin Lisa-Maria Kellermayr, die nach massiven Drohungen im Sommer 2022 Suizid begangen hat, kommt ab 5. März 2025 in Wels vor Gericht. Ein 61-jähriger Deutscher muss sich wegen gefährlicher Drohung verantworten. Für den Prozess wurden vier Verhandlungstage anberaumt, teilte das Landesgericht Donnerstagabend mit. Ein Urteil ist für den 20. März geplant.

Dem Angeklagten wird vorgeworfen, die Ärztin im Zeitraum von Februar bis Juli 2022 in vier E-Mails sowie in drei Twitter-Nachrichten bedroht zu haben. So soll er angekündigt haben, sie vor ein noch einzurichtendes "Volkstribunal" zu stellen und sie "auf die Anklagebank und dann sicher ins Gefängnis" zu bringen. Im Falle einer Verurteilung drohen dem in Deutschland bereits einschlägig vorgemerkten Mann ein bis zehn Jahre Gefängnis.

Kellermayr hatte während der Corona-Pandemie über Monate Drohungen per E-Mail und über Soziale Medien - mutmaßlich aus der Impfgegnerszene - erhalten. Am 22. November 2021 hatte sie erstmals Anzeige erstattet. Im Sommer 2022 schloss sie ihre Ordination aus Sicherheitsgründen. Einige Wochen später nahm sie sich das Leben.


https://www.puls24.at/news/chronik/vier-verhandlungstage-im-maerz-im-fall-kellermayr/371536
An Rüdiger Hoffmann: Der Faschist sagt immer, da ist der Faschist  (in Anlehnung an die Signatur des geschätzten MitAgenten Schnabelgroß)

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Re: Querdenken
« Antwort #14896 am: 6. Dezember 2024, 08:34:59 »
Zitat
Prozess gegen "Querdenker"-Anwalt Fuellmich verzögert sich erneut

Der seit Januar laufende Prozess gegen den früheren Rechtsanwalt Reiner Fuellmich wird erst im Juli fortgesetzt. Die Sitzung am Donnerstag ist ausgefallen, weil ein Verteidiger nicht erschienen ist.

ndr.de am 06.11.2024

Die unendliche Geschichte geht weiter - mindestens bis Juli.  ::)
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Offline Knallfrosch

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Re: Querdenken
« Antwort #14897 am: 6. Dezember 2024, 09:57:03 »
Eine Fortsetzung erst im Juli kann ich mir nicht vorstellen.
Zum einen gilt der Beschleunigungsgrundsatz in Haftsachen, zum anderen gilt §229 StPO.
Ich vermute, dass weitere Fortsetzungstermine bis Juli festgesetzt wurden.
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Online Rabenaas

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Re: Querdenken
« Antwort #14898 am: 6. Dezember 2024, 10:14:47 »
Ja.
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Offline Reichskasper Adulf Titler

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Re: Querdenken
« Antwort #14899 am: 6. Dezember 2024, 14:37:19 »
Faszinierend. Die Verteidigerin krank, der Verteidiger unentschuldigt ferngeblieben.

Frage an die Juristen: wie lange kann man solche Spielchen treiben?
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Offline Judge Roy Bean

Re: Querdenken
« Antwort #14900 am: 6. Dezember 2024, 17:24:43 »
Ich habe zwar keine vertiefte Ahnung von Strafrecht, weise aber auf Para. 145 StPO hin. Insbesondere Abs. 4 ist interessant.
Gesegnet seien jene, die nichts zu sagen haben und trotzdem den Mund halten (Karl Valentin).

Um etwas zu gelten, müssen sich Nullen immer hübsch rechts halten (Adolf Glaßbrenner).
 
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Re: Querdenken
« Antwort #14901 am: 6. Dezember 2024, 18:33:02 »
Macht es einen Unterschied, ob der Wahl- oder der Pflichtverteidiger unentschuldigt fernblieb?
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Offline Judge Roy Bean

Re: Querdenken
« Antwort #14902 am: 6. Dezember 2024, 19:04:36 »
Laut OLG Stuttgart 5 - 2 StE 9/18 nicht. Aber ich begebe mich immer mehr auf unsicheres Terrain.
Gesegnet seien jene, die nichts zu sagen haben und trotzdem den Mund halten (Karl Valentin).

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Offline Knallfrosch

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Re: Querdenken
« Antwort #14903 am: 6. Dezember 2024, 19:22:42 »
Ein unentschuldigter Pflichti dürfte sehr schnell von der Pflichtverteidigerliste des Gerichts verschwinden.
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Offline Habra

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Re: Querdenken
« Antwort #14904 am: 6. Dezember 2024, 20:00:55 »
Und ist die Ärztin Kellermayr noch im Gedächtnis die Selbstmord begonnen hat, nachdem sie dauerhaften Anfeindungen und Bedrohungen von Querdeppen ausgesetzt war.

Im März beginnt jetzt ein Prozess gegen eine der verantwortlichen Personen
...

Und ich hoffe, dass noch vielen weiteren Hasspredigern gegen Frau Kellermayr ein Prozess gemacht werden wird. Und nein, nicht Geldstrafe, sondern, wenn es auch nur zu niedrigen Haftstrafen reichen sollten, die ohne Bewährung.
 

Offline Knallfrosch

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Re: Querdenken
« Antwort #14905 am: 6. Dezember 2024, 20:19:49 »
wenn es auch nur zu niedrigen Haftstrafen reichen sollten, die ohne Bewährung.

Ich bin auch der Meinung, dass bei bestimmten Tätern bzw. Taten eine auch kurze Haftstrafe ohne Bewährung lehrreicher sei kann als eine Geldstrafe. Letztere kann beispielsweise durch Spendenaufrufe beglichen werden. Eine Freiheitsstrafe mit Bewährung hat hingegen keine unmittelbare Konsequenz für den Betroffenen, abgesehen davon, dass er vermehrt an sich merken muss.
Aber so ein kurzer Einblick in den Strafvollzug soll schon dem einen oder anderen die Augen geöffnet haben...

(Ich habe beruflich immer mal wieder mit Strafgefangenen zu tun, die von einer auswärtigen Haftanstalt mitgebracht werden. Wenn man sich mit den Beamten unterhält, erfährt man z.B., dass häufig schon die erste Nacht in Haft einen nachhaltigen Eindruck vermittelt.).

(Leider) haben viele Revisionsgerichte hohe Anforderungen, kurze Haftstrafen ohne Bewährung durchzuwinken.
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Offline Sandmännchen

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Re: Querdenken
« Antwort #14906 am: 6. Dezember 2024, 22:33:56 »
@Knallfrosch

Das liegt daran:

Zitat
Strafgesetzbuch (StGB)
§ 47 Kurze Freiheitsstrafe nur in Ausnahmefällen
(1) Eine Freiheitsstrafe unter sechs Monaten verhängt das Gericht nur, wenn besondere Umstände, die in der Tat oder der Persönlichkeit des Täters liegen, die Verhängung einer Freiheitsstrafe zur Einwirkung auf den Täter oder zur Verteidigung der Rechtsordnung unerläßlich machen.
(2) Droht das Gesetz keine Geldstrafe an und kommt eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten oder darüber nicht in Betracht, so verhängt das Gericht eine Geldstrafe, wenn nicht die Verhängung einer Freiheitsstrafe nach Absatz 1 unerläßlich ist. Droht das Gesetz ein erhöhtes Mindestmaß der Freiheitsstrafe an, so bestimmt sich das Mindestmaß der Geldstrafe in den Fällen des Satzes 1 nach dem Mindestmaß der angedrohten Freiheitsstrafe; dabei entsprechen dreißig Tagessätze einem Monat Freiheitsstrafe.
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Re: Querdenken
« Antwort #14907 am: 6. Dezember 2024, 22:49:11 »
Ich frage mich schon lange, wieso es in Deutschland nicht geteilte Haftstrafe gibt. Ein Drittel unbedingt, den Rest bedingt. Oder halb halb, sie auch immer.
Wer sich politisch nicht engagiert, hilft im Grunde jenen, die das Gegenteil von dem wollen, was man selber für wichtig und richtig hält. (Alain Berset)
Die Demokratie ist so viel wert wie diejenigen, die in ihrem Namen sprechen. (Robert Schuman)

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Offline Mr. Devious

Re: Querdenken
« Antwort #14908 am: 9. Dezember 2024, 08:30:40 »
Der Bauschäumer scheint selbst in eigener Sache nicht so richtig erfolgreich zu sein. ;D

Spoiler
Zitat von: Jo Jumpertz
Zahlreiche Unterlassungsansprüche und Schadensersatzforderungen im 5-stelligen Bereich hat @Haintz_MediaLaw
 gegen mich geltend gemacht. 4 Verfahren seit 2022 vor dem LG Ellwangen führten am 24.01.24 zum Urteil, bei dem 2/3 seines Unterlassungsbegehren abgewiesen wurden. Auch Schadensersatz bekam er nicht zugesprochen, weil eine schwerwiegende Verletzung des Persönlichkeitsrechts nicht zu erkennen war.

Gegen dieses Urteil hatte der Winkeladvocat vor dem OLG Stuttgart Berufung eingelegt. Bei der dortigen Verhandlung war er zum ersten Mal persönlich anwesend. Anwaltlich vertreten wurde er von seiner Prokuristin Viktoria Dannenmaier, die während der Sitzung kein Wort sagte. Der in Juristenkreisen nicht ernst genommene, kraft-und saftlos wirkende #Haintz versuchte noch einmal, die 3 Richter von seiner Position zu überzeugen. Ohne Erfolg.

Mit Urteil vom 13.11.24 bekam er die Quittung für seine demokratiefeindliche Gesinnung. Das OLG hat fast alle Äußerungen, die ich in Tweets #Haintz gegenüber tätigte, als zulässige Meinung bejaht und damit das Urteil des LG Ellwangen nicht nur bestätigt sondern auch zu Ungunsten des #Haintz verschärft. Zulässig ist:

Unterirdisch niveauloser Voll♥♥♥
Volksverhetzer+widerlicher Volksverhetzer
Rechtsextremer Verschwörungsverdreher
Antisemitischer Verschwörungsfaschist
Verschwörungs♥♥♥
Antisemit
Widerlich antisemitisches Gedankengut
Winkeladvocat
Rechtsextremist
Demokratiefeind
Terrorist
Reichsbürger
Betrüger
Coronaleugner
Hassprediger

Entscheidend bei der Wahl der Begriffe ist, dass immer auch ein sachlicher Kontext vorhanden sein muss, was aufgrund seiner zahlreichen Posts bejaht werden kann.

Nicht zulässig sind herablassende Äußerungen mit bestimmten Hashtags. Benutzt bitte diese nicht mehr und löscht die entsprechenden Tweets. #Haintz wird mit seinem Geschäftsmodell nicht aufhören, Schadensersatzforderungen gegen User vor den Gerichten quer durch 🇩🇪 geltend zu machen. Seine wirtschaftliche Situation ist offensichtlich sehr angespannt. Nicht umsonst bietet er auf jämmerliche Weise sinnlose und völlig überteuerte Heilkräuter an und bettelt mehrmals täglich um Geld oder Bitcoininvests.
Die Revision ist nicht zugelassen. #Haintz trägt zu 4/5 die Kosten.
Beauftragt hatte ich für LG Ellwangen und OLG Stuttgart die Rechtsanwaltskanzlei Skradde aus Köln. Anwaltlich war Herr Wanja Kleiber tätig, bei dem ich mich für seine tolle Arbeit bedanke. Er ist bereits jetzt für 2 weitere Unterlassungsklagen zuständig, die ein gewisser #Haintz für seinen rechtsextremen Demokumpel @ehrlichetweets
 vor dem AG Rheine(!) eingereicht hat.
Nochmal…gebt #Haintz keine Chance, mit Unterlassungserklärungen Geld zu verdienen.
[close]

https://x.com/ToleranzNaklar/status/1858140527989801238

Das Urteil zum Nachlesen:

https://www.landesrecht-bw.de/bsbw/document/NJRE001593983
Ich weiß nicht immer, was ich will, aber ich weiß immer, was ich nicht will.
 

Offline SchlafSchaf

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Re: Querdenken
« Antwort #14909 am: 9. Dezember 2024, 15:04:04 »
Und weiter geht die Aufarbeitungn natürlich darf Mimimi über nass und kalt nicht fehlen

An Rüdiger Hoffmann: Der Faschist sagt immer, da ist der Faschist  (in Anlehnung an die Signatur des geschätzten MitAgenten Schnabelgroß)

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