Autor Thema: Querdenken  (Gelesen 1019822 mal)

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Offline Froschkönig

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Re: Querdenken
« Antwort #14610 am: 11. September 2024, 18:46:47 »
Zur Realität gehört aber auch, dass es regelmäßig bei Demos - unabhängig wofür oder wogegen demonstriert wird - zu Gewaltausbrüchen seitens der Polizei kommt, bei der rechtlichen Aufarbeitung Polizei und Staatsanwaltschaft keine große Motivation verspüren, gegen ihre eigenen Leute zu ermitteln und sie anzuklagen, und Polizisten ihre Aussagen vor Gericht untereinander absprechen und füreinander lügen.

Hier ein Beispiel von einer Corona-Demo in Hamburg (im Bezug auf einen Passanten): https://www.zeit.de/gesellschaft/2022-11/polizeigewalt-hamburg-prozess-corona-protest

Spoiler
Ganz am Ende, nach zwei Prozesstagen, geht es auf einmal sehr schnell. Gerade noch steht Aussage gegen Aussage, da reicht Rechtsanwalt Jonas Hennig der Richterin einen Stick herüber und bittet sie, das Video darauf abzuspielen. Nur wenige Minuten ist der Film lang. Anschließend spricht die Richterin den Angeklagten sofort mit knappen Worten frei. "Was auf dem Video zu sehen ist", sagt sie, "erschreckt mich sehr."
Viel mehr musste wohl nicht gesagt werden nach diesem Film. Denn darauf zu sehen ist unzweifelhaft ein Fall von Polizeigewalt. Aber nicht die Polizisten, die einen Spaziergänger mit dem Schlagstock zu Boden schlugen, die ihn fesselten und dabei ein Knie auf seinen Hals drückten, saßen auf der Anklagebank, sondern der Spaziergänger Robert B.

Robert B, Feuerwehrmann von Beruf, ist am Nachmittag des 5. Februar 2022 mit Freunden an der Hamburger Binnenalster unterwegs. Es ist die Hochphase der Proteste gegen die Corona-Maßnahmen. Jedes Wochenende gehen Protestierende auf die Straße, in angemeldeten Demonstrationen oder auf verabredeten Spaziergängen in kleinen Gruppen. Auch Robert B. schlendert an diesem Tag mit seiner Lebensgefährtin und Freunden am Jungfernstieg entlang, in der Hand eine Packung Bratreis vom Asia-Schnellimbiss. Ob sie zufällig oder bewusst gerade dort entlanglaufen, wo sich auch die Demonstrierenden versammeln – das weiß man nicht. Was man weiß: Sie stoßen dort auf Polizisten und wenige Minuten später liegt Robert B. mit Handschellen gefesselt auf dem Boden, über ihm uniformierte Beamtinnen und Beamte.

Polizisten wird mehr geglaubt

Es gibt zwei Versionen davon, was in den Minuten davor geschah. Die erste trägt die Staatsanwältin am 22. November vor, als sie in Saal 297 des Hamburger Amtsgerichts die Anklage verliest. Sie wirft Robert B. vor, dass er einen Polizisten attackiert und Widerstand gegen ihn geleistet habe. Der Beamte habe ihn gestoppt, weil er glaubte, Robert B. wolle zu einer verbotenen Corona-Demonstration. Er sei mit den Fäusten auf den Polizisten losgegangen. Als der ihn zurückschubste, habe sich Robert B., schon am Boden liegend, heftig gegen seine Festnahme gewehrt.

Ganz anders die Version des Angeklagten. "Mein Mandant bestreitet die Vorwürfe, er ist nachweislich unschuldig", sagt sein Anwalt zu Beginn der Verhandlung und klagt damit implizit die Polizisten an, gewalttätig gewesen zu sein. Wenn Robert B. tatsächlich keinen Widerstand geleistet haben sollte – warum haben die Polizisten ihn dann mit ihrem Schlagstock zu Boden gebracht?

Aussage gegen Aussage. Das ist die klassische Konstellation in Fällen, in denen Polizisten Demonstrierende beschuldigen und umgekehrt. Wirft jemand Polizeibeamten eine Grenzüberschreitung vor, kontern die oft mit einer Anzeige wegen Widerstandes gegen die Staatsgewalt. In der Regel sind es dann die Demonstrierenden, die vor Gericht gebracht werden – Vertretern der Staatsgewalt wird oft schlichtweg mehr geglaubt. Das beste Beispiel dafür kommt aus Hamburg, wo nun auch Robert B. auf der Anklagebank sitzt. Nach den Ausschreitungen beim G20-Staatsgipfel 2017 klagte die Staatsanwaltschaft 449 Gipfel-Gegnerinnen und -Gegner wegen mutmaßlicher Gewalt- und Widerstandshandlungen an. Es gab Hunderte Prozesse, manche G20-Gegnerinnen und -Gegner kamen für Monate oder gar Jahre in Haft. Es gab zwar auch 157 Strafanzeigen und Ermittlungsverfahren gegen Polizistinnen und Polizisten wegen Gewaltvorwürfen – aber keine einzige Anklage.

Die Ruhr-Universität Bochum hat 2019 eine große Studie zu Polizeigewalt in Deutschland durchgeführt. Das Ergebnis: Nur neun Prozent der Befragten, die Polizeigewalt erlebt hatten, zeigten das an. Die anderen Befragten sagten dem Kriminologen und Studienleiter Tobias Singelnstein zufolge, sie hätten bei einer Anzeige gegen Polizisten keine Chance auf Erfolg gesehen oder befürchtet, im Gegenzug selbst eine Anzeige zu kassieren. Und wenn es doch zur Strafanzeige kam, so ein weiteres Ergebnis des 2019 veröffentlichten Zwischenberichts, wurden die Ermittlungen bis auf wenige Ausnahmen eingestellt. Weniger als zwei Prozent der Fälle kamen vor Gericht, weniger als ein Prozent endeten Singelnstein zufolge mit einer Verurteilung.

Der Fall sollte nicht in den Akten verschwinden

Auch Robert B. kennt diese Zahlen. Und genau deshalb sitzt er jetzt hier. Denn es gibt dieses Video, das eine Passantin an jenem Februartag mit ihrem Handy aufnahm und das zeigt, dass nicht er den Polizisten angegriffen hatte, sondern umgekehrt: Robert B. stand einfach mit seinem Bratreis da und aß. Als er fertig war, diskutierte er mit dem Polizisten vor ihm darüber, ob er die leere Essenspackung zum Mülleimer bringen dürfe, und der ging unvermittelt mit seinem Schlagstock auf Robert B. los.

Seine Anwälte hätten das Video schon im Ermittlungsverfahren an die Staatsanwaltschaft schicken können, dann hätte die den Feuerwehrmann wohl nie angeklagt. Doch der wollte gerade nicht, dass dieser Fall wie so viele einfach in den Akten verschwindet. Er wollte etwas anderes: einen Freispruch. Und vor allem: "Ein Exempel statuieren", sagt sein Anwalt Jonas Hennig.

Am ersten Verhandlungstag wird Matz H. als Zeuge in den Saal gerufen, ein kräftiger Mann mit breitem Kreuz und dunklem Haar. Der 34-Jährige ist der Polizist, der die kleine Gruppe damals am Jungfernstieg angehalten und der Robert B. schließlich mit seinem Schlagstock zu Boden gebracht hat. "Wir hatten den Auftrag, Leute anzusprechen, die sich den Spaziergängen anschließen wollten", sagt er aus. Bei der Personengruppe rund um Robert B. habe er das Gefühl gehabt, sie könne zu den Protestierenden dazugehören. Also stoppte er sie. "Ich hatte gleich das Gefühl, dass die Grundstimmung aggressiv war. Die wollten gleich eine Konfrontation aufbauen", behauptet der Polizist. Deshalb habe er zusammen mit anderen Beamtinnen und Beamten einen "Sicherungskreis" um Robert B. gezogen. Der aber habe eine Faust gegen den Beamten erhoben – Matz H. spielt den angeblichen Faustschlag im Gerichtssaal sogar vor – und erst daraufhin sei die Situation dynamisch geworden, wie er sagt. Kurz darauf lag Robert B. gefesselt am Boden.

Ermittlungen wegen Körperverletzung und Falschaussage

Eine Aussage, die an einzelnen Punkten widersprüchlich erscheint, in sich aber schlüssig ist und von einem Kollegen des Polizisten am zweiten Verhandlungstag bestätigt wird. Es sieht nicht gut aus für den Angeklagten Robert B., aber da holt sein Anwalt den Stick mit dem Video hervor und das Blatt wendet sich: Freispruch für Robert B.

Abgeschlossen ist die Sache damit nicht. Jetzt geht ein zweites Kapitel der Geschichte los: Der Anwalt von Robert B. stellt noch im Gerichtssaal Strafanzeige gegen Matz H. und den anderen Polizeikollegen, der im Gericht ebenfalls eine andere Version des Nachmittags am Jungfernstieg geschildert hat. "Mein Mandant ist Opfer von schweren Straftaten geworden. Und Sie waren schon auf Verurteilungskurs, weil Sie Polizeibeamten einfach immer alles glauben", hält er der Staatsanwältin vor.

Die Staatsanwältin wird nun gegen die beteiligten Polizisten wegen des Verdachts einer Falschaussage vor Gericht und gefährlicher Körperverletzung ermitteln. Das kündigt sie im Gerichtssaal an. Und die Richterin, sichtlich erschrocken über das, was sie soeben erlebt hat, wendet sich mit ihren letzten Worten direkt an Robert B. "Ich finde es richtig, wie Sie sich entschieden haben", sagt sie zu ihm. "Was wir hier gesehen haben, muss an die Öffentlichkeit."
[close]

Dagegen könnte man übrigens sehr wohl einiges im Rahmen des Rechtsstaats tun. Zum Beispiel, dass bei Straftaten mit Polizisten oder Staatsanwälten als Täter oder Opfer grundsätzlich eine andere Behörde zuständig ist, (entweder eine Spezialbehörde auf Bundesebene, oder ein anderes Land). Außerdem könnte man einführen, dass Straftaten im Amt grundsätzlich zu einer Verdopplung des Strafrahmens führen, immer vor der Strafkammer verhandelt werden müssen, um die Beteiligung von Schöffen sicherzustellen, und bei einer Verurteilung der Beamtenstatus automatisch weg ist, unabhängig vom Strafmaß. Außerdem könnte man das Absprechen von Aussagen dadurch verhindern, dass bei dringendem Tatverdacht eines Beamten sofort eine unbezahlte Suspendierung bis zum rechtskräftigen Urteil (bei einem Freispruch wird der Sold nachgezahlt) und ein Kontaktverbot zu den Kollegen verhängt wird.

Dazu müsste man aber erst einmal anerkennen, dass Polizeigewalt auch dann schlecht ist, wenn sie jemanden trifft, den man nicht mag. Da dies kaum jemand tut, sehe ich zumindest in nächster Zeit keine Hoffnung auf Besserung.
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Re: Querdenken
« Antwort #14611 am: 15. September 2024, 19:16:28 »
Ballweg ist unter die Handyverkäufer gegangen
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Re: Querdenken
« Antwort #14612 am: 15. September 2024, 19:36:37 »
Ballweg ist unter die Handyverkäufer gegangen

Das Ding ist vielleicht alles Mögliche, aber kein Fairphone 5. Das hat ja nicht mal entfernte Ähnlichkeit damit.
Dafür ein ordentlicher Aufschlag auf den Preis. Das macht das Ganze wieder rund.

Edith meinte grad, dass das Ding mit gar keinem Fairphone (egal welche Version) Ähnlichkeit hat...
« Letzte Änderung: 15. September 2024, 19:39:33 von Chemtrail-Fan »
Ich habe mir bereits eine feste Meinung gebildet! Verwirren Sie mich bitte nicht mit Fakten!
 
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Re: Querdenken
« Antwort #14613 am: 15. September 2024, 20:02:43 »
[Das ist soweit richtig.
Aber selbst für ein Fairphone 5 schon ziemlich überteuert.
Das Teil gibt es, so jedenfalls das Ergebnis einer kurzen Recherche, für ca. 500 bis 600 Euro.
Demnach scheint Ballwegs Autogramm also 400 bis 500 Euro wert zu sein.
Da möchte ich auch mal hinkommen.......
Entweder ist gerade ein grünes Zebra in meinen Kleiderschrank geklettert und singt dort jetzt die Nationalhymne.......
...oder das war gar kein Aspirin....
 
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Re: Querdenken
« Antwort #14614 am: 15. September 2024, 21:01:53 »
Das Ding ist vielleicht alles Mögliche, aber kein Fairphone 5. Das hat ja nicht mal entfernte Ähnlichkeit damit.
Dafür ein ordentlicher Aufschlag auf den Preis. Das macht das Ganze wieder rund.

Das gezeigte Smartphone ist kein Fairphone, sondern ein Pixel 8a. Es gibt aber in dem Shop auch von Ballweg signierte Fairphones 5 für 1050€.

Das Teil gibt es, so jedenfalls das Ergebnis einer kurzen Recherche, für ca. 500 bis 600 Euro.
Demnach scheint Ballwegs Autogramm also 400 bis 500 Euro wert zu sein.

Für nicht von Ballweg signierte Pixel 8a zahlt man auch 930€ bzw. 1050€ für ein Fairphone 5. D.h. Ballwegs Autogramm gibt es umsonst, den Aufpreis zahlt man für das vorinstallierte LineageOS bzw. GrapheneOS. Für's simple Installieren von alternativer Firmware ist das ein ganz schön netter Zuverdienst.


« Letzte Änderung: 15. September 2024, 21:08:55 von lordescobar »
 
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Re: Querdenken
« Antwort #14615 am: 15. September 2024, 21:07:05 »
[Das ist soweit richtig.
Aber selbst für ein Fairphone 5 schon ziemlich überteuert.
Das Teil gibt es, so jedenfalls das Ergebnis einer kurzen Recherche, für ca. 500 bis 600 Euro.
Demnach scheint Ballwegs Autogramm also 400 bis 500 Euro wert zu sein.
Da möchte ich auch mal hinkommen.......

Das sind für die 100 Stück gerade mal 50.000 € Gewinn. Da sieht man wie bescheiden er ist.
Dummheit schützt vor Strafe nicht!

Captain Andra für die USSF
 
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Re: Querdenken
« Antwort #14616 am: 15. September 2024, 21:17:26 »
Währenddessen hängt die König gemeinsam mit Maaßen vor der Kamera und reitet weiter den toten Gaul Coronaimpfung

https://x.com/helgol/status/1835385536472838622?s=46&t=DrXE2YUiu-l88FJRQE4VlA
« Letzte Änderung: 15. September 2024, 21:40:56 von SchlafSchaf »
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Re: Querdenken
« Antwort #14617 am: 16. September 2024, 17:44:14 »
@Lonovis Vor allem wird er so viele verkaufen wie bestellt werden, da zählt doch niemand mit.
 
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Re: Querdenken
« Antwort #14618 am: 16. September 2024, 19:35:23 »
Zitat
„+++ EILMELDUNG +++

Unser geschätzter Kamerad, Familienvater von drei Kindern, und Alleinverdiener -
OFw Alexander Bittner ist in Haft!

Warum?:
Weil er von seinem Recht auf körperliche Unversehrtheit gebrauch gemacht hat, und sich dem Zwang der mRNA Spritze widersetzt hat!

Wo?:
JVA AICHACH
Münchener Straße 33
86551 Aichach“

Kommentar: ich habe eben mit einem Kameraden von Oberfeldwebel Bittner gesprochen, der die Haft bestätigt hat.

Was das Haintzelmännchen geflissentlich weglässt - er ist nicht wegen des Nicht-Impfen-lassen im Knast, sondern weil er eine Geldstrafe nicht zahlt


https://x.com/haintz_medialaw/status/1835655745787826504?s=46&t=DrXE2YUiu-l88FJRQE4VlA
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Re: Querdenken
« Antwort #14619 am: 17. September 2024, 15:30:42 »
Klimper-Arne wills jetzt wissen:

Zitat
‼️⚖️ MEINE BESCHWERDE GEGEN DEN EINSTELLUNGSBESCHLUSS⚖️‼️
DENN SIE WOLLEN DIE WAHRHEIT VERTUSCHEN!
Der Gerechtigkeit und Wahrheit wegen habe ich (Arne Schmitt) mich dazu entschlossen,  gegen die Einstellung des Strafverfahrens gegen mich wegen u.a.  angeblichen tätlichen Angriff gegen Vollstreckungsbeamte BESCHWERDE einzulegen.
Das wird denen nicht schmecken, aber mir.

Es ist scheinheilig ein Verfahren einzustellen, mit der Begründung, die zu erwartende Strafe sei in Bezug auf ein anderes Verfahren gering, wobei ein FREISPRUCH im Raum steht.
Ich werde alle Rechtsmittel ausschöpfen um diesen Machenschaften das Handwerk zu legen.
Sie fürchten die Öffentlichkeit wie der Teufel das Weihwasser!
https://t.me/pianoacrosstheworld/3737

seine Beschwerde im Anhang.
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Re: Querdenken
« Antwort #14620 am: 17. September 2024, 15:54:23 »
Die Beschwerde ist unzulässig, denn er wird durch diesen Beschluss nicht beschwert.
Das wird man ja wohl noch sagen dürfen!
 
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Re: Querdenken
« Antwort #14621 am: 17. September 2024, 15:57:08 »
Wird der Level an Geisteskrankheit mittlerweile in der Einheit "Querdepp" gemessen?
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Re: Querdenken
« Antwort #14622 am: 18. September 2024, 09:30:19 »
Nachdem Tobys gofund.me (habt ihr mal 250.000 Euro für ein Hauptquartier?) bisher völlig in die Hose gegangen ist #1,

hat er gestern eine weitere Spendenbüchse ins Netz gestellt, jetzt möchte er 7.500 für Technik und Wohnmobil #2

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Re: Querdenken
« Antwort #14623 am: 18. September 2024, 09:56:09 »
hat er gestern eine weitere Spendenbüchse ins Netz gestellt, jetzt möchte er 7.500 für Technik und Wohnmobil #2

Die ist bisher noch erfolgloser, als die andere, da gibt es aktuell überhaupt keine Spendenzusagen. Mal sehen wann er merkt, das ihm keine goldenen Kunstgegenstände einfach so zuflattern werden.
Sebastian Leber über Rüdi: Hoffmanns Beweisführung ist, freundlich ausgedrückt, unorthodox. Es geht in seinen Filmen drunter und drüber wie bei einem Diavortrag, bei dem der Vortragende kurz vor Beginn ausgerutscht ist und alle Dias wild durcheinander auf den Boden flogen.
 
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Re: Querdenken
« Antwort #14624 am: 18. September 2024, 10:01:58 »
Hatten wir das nicht schon? Und dann festgestellt, daß das ohne Eva nicht funzt?

Sex sells!

Edith: ne das war Großmeister RA Ludwig. Das kann Toby sicher besser
« Letzte Änderung: 18. September 2024, 10:04:53 von Ba_al »
 
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