Autor Thema: Querdenken  (Gelesen 1020374 mal)

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Offline Lonovis

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Re: Querdenken
« Antwort #13995 am: 1. Juni 2024, 19:25:09 »
Wenn das Füllmirdietäsch hört, gibt es nur noch zwei Möglichkeiten für ihn: 1. weinen, auf den Knien um Verzeihung bitten und seine Frau anweisen, alles Geld mit Zins und Zinseszins zurückzuzahlen oder 2. schallend zu lachen.

Dummheit schützt vor Strafe nicht!

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Offline Gerntroll

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Re: Querdenken
« Antwort #13996 am: 1. Juni 2024, 19:39:30 »
Und da die Restmittel bei weitem nicht ausreichen um den Vorstand zu sättigen: SPENDET!!!
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Offline Chipmunk

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Re: Querdenken
« Antwort #13997 am: 1. Juni 2024, 20:41:53 »
Interessanter Artikel der die Geschichte der Impfgegner vom Kaiserreich bis in die Gegenwart beleuchtet:

https://www.mdr.de/geschichte/zeitgeschichte-gegenwart/politik-gesellschaft/impfgegner-impfen-zwangsimpfungen-100.html


Offline Mr. Devious

Re: Querdenken
« Antwort #13998 am: 2. Juni 2024, 17:48:53 »
Querdenker mit Querverbindungen zu SHAEF.

Zitat
Prozess um Krawalldemo
Eklat im Gerichtssaal: Richter muss Polizei zur Hilfe rufen

Der Berufungsprozess um die Tuttlinger Krawalldemo läuft aus dem Ruder. Ständig gibt es Unterbrechungen, dann wird die Lage ernst.

Spoiler
Im Prozess vor dem Landgericht Rottweil um die 1.-Mai-Krawalldemo 2021 von Corona-Gegnern in Tuttlingen kam es zu einem selten dagewesenen Eklat: Am späten Abend des vierten Verhandlungstages rückte die Polizei nach fortgesetzten Unmutsbekundungen der Zuhörer an.

Der Tag beginnt mit der schon bekannten Prozedur: Der Angeklagte demonstriert seine Abneigung gegen das Gericht, indem er jedes Wort verweigert und inständig die Hände vor dem Gesicht verschränkt. Richter Dr. Thomas Geiger muss die Zuhörer im vollbesetzten Gerichtssaal erneut „bitten“, aufzustehen, wenn das Gericht eintritt - auch sie können und wollen ihre Protesthaltung, trotz aller Warnungen, nicht zurückhalten.

Was Sie hier beantragen, ist völliger Blödsinn.
Der Staatsanwalt

Nicht zuletzt: Die beiden Gutachter berichten einmal mehr, der Angeklagten habe „nicht kooperiert und nichts gesagt“, sei aber trotzdem verhandlungsfähig. Nur eins ist anders: Der Staatsanwalt, der das turbulente Geschehen zuletzt schweigend verfolgt hatte, wirkt plötzlich wie ausgewechselt. Von Beginn an mischt er sich engagiert ein.

Spöttische Kommentare aus dem Publikum
Als der Richter berichtet, dass sich Thomas Straub, der frühere Tuttlinger Amtsgerichtsdirektor, der als Zeuge vernommen werden soll, sich krank gemeldet habe, kommen spöttische Kommentare aus dem Publikum. „Im Namen des Volkes“, ruft eine Frau ironisch. Die Atmosphäre wird immer hitziger, der Richter ruft schließlich zurück: „Sie sprechen nicht für das Volk!“

Verteidiger Rainer Schad beharrt darauf, dass Straub aussagen müsse. Der Staatsanwalt versteht die Begründung („Wir müssen klären, ob der Datenschutz eingehalten worden ist!”) nicht und kontert: „Das ist völlig irrelevant!“ Schad beantragt zehn weitere Zeugen-Vernehmungen, vor allem Corona-Experten, und zeigt damit, dass er den juristischen Prozess auch zu einem Corona-Aufarbeitungsprozess machen will.

Seine Liste gipfelt darin, dass er auch Gesundheitsminister Karl Lauterbach und seinen Vorgänger Jens Spahn herbeizitieren will. Das bringt den Staatsanwalt auf die Palme: „Was Sie hier beantragen ist völliger Blödsinn“, schimpft er, „das ist völlig unbedeutend!“

Alle sind genervt
Es ist mit Händen zu greifen: Hier sind alle nur noch genervt. Richter Geiger versucht zwischendurch zu beruhigen und klar zu machen, dass die entscheidende Beweisfrage in diesem Prozess „relativ einfach“ sei: Es gehe ausschließlich darum, betont er, ob der Angeklagte damals, am 10. Oktober 2022 in Tuttlingen, zu Recht oder zu Unrecht, dem Prozess ferngeblieben sei. Dem Gericht lag ein ärztliches Attest mit der kurzen Begründung „akute Erkrankung“ vor.

Außerdem wurde eine Erklärung des Angeklagten bekannt, wonach das Amtsgericht Tuttlingen nach den „SHAEF-Gesetzen“ nicht zuständig sei. Bei SHAEF handelt es sich um eine Verschwörungsideologie von Reichsbürgern. Sie geht davon aus, dass Deutschland immer noch ein besetzter Staat sei.

Als der Richter beiläufig erwähnt, die beiden Gutachter seien neutral, schallt ihm lautes, höhnisches Gelächter entgegen. Zum wiederholten Mal droht Geiger den Zuhörern mit einem Ordnungsgeld.

Alle 20 Minuten zur Toilette
In der Folge kommt es immer wieder zu Unterbrechungen, mal weil der Angeklagte etwa alle 20 Minuten eine Toiletten-Pause benötigt, aber vor allem, weil die Strafkammer über die neuen Verteidiger-Anträge berät.

Die Entscheidung fällt eindeutig aus: Alle Anträge abgelehnt. Das verbessert die Stimmung im Saal nicht, im Gegenteil. Zum endgültigen Eklat kommt es, als Dr. Frank Wehner, der medizinische Sachverständige von der Universität Tübingen, eine Frage beantwortet und schallendes Gelächter erntet.

Es ist 19.15 Uhr, und dem Richter platzt jetzt endgültig der Geduldsfaden. Er kündigt an, dass er „wegen der mehrfachen Störungen“ die Polizei rufen werde und unterbricht die Sitzung. Nach etwa 20 Minuten erscheinen fünf Beamte im Gerichtssaal, auf dem Flur stehen zeitweise etwa fünf weitere.

„Da war es mucksmäuschenstill“, berichtet ein Augenzeuge. Das Gericht setzt die Verhandlung in Anwesenheit der Polizisten, die nicht eingreifen müssen, fort. Es bleibt ruhig. Am Schluss, kurz nach 21.15 Uhr, stellt Verteidiger Schad noch einen Befangenheitsantrag gegen Richter Geiger. Darüber entscheidet ein unbeteiligte Richter des Landgerichts. Auf Anfrage erklärt sie, „vorerst“ werde Richter Geiger weiterverhandeln.

Der Prozess soll am Freitag, 17. Mai 2024,  fortgesetzt werden.
[close]

https://www.schwaebische.de/regional/tuttlingen/rottweil/eskalation-im-gerichtssaal-richter-ruft-polizei-zur-hilfe-2533654

Auf den Bericht über den Fortsetzungstermin bin ich gespannt.

Die Fortsetzung nicht mehr so spektakulär, wie es die Überschrift vermuten lässt.

Zitat
Coronagegner erhält Watsche
Organisator von Krawalldemo bekommt eine dicke Rechnung

Weil er Gerichte ablehnt und nicht zu einer Verhandlung erscheint, bekommt er nun die Quittung. Der Richter wird bei seiner Begründung sehr deutlich.

Spoiler
Der Platz auf der Anklagebank bleibt leer. Die erneut zahlreichen Zuhörer – zuletzt so lautstark, dass ein Polizei-Einsatz nötig war - nehmen das Urteil des Gerichts schweigend hin, obwohl es nicht in ihrem Sinn ausfällt: Berufung abgelehnt. Ein Organisator der Krawalldemo vom 1. Mai 2021 am Fuß des Tuttlinger Honbergs muss nicht nur die Geldstrafe über 4800 Euro zahlen, sondern auch die ungleich höheren Kosten des Verfahrens tragen.

    Ich denke manchmal, man hält uns hier für völlig bescheuert

Thomas Geiger

So geht ein ungewöhnlicher Prozess vor der Kleinen Strafkammer des Landgerichts Rottweil zu Ende, ein Prozess mit bemerkenswerten Begleiterscheinungen, beeinflusst von Corona-Gegnern.

Auch der fünfte Prozesstag wird noch einmal zur Nervenprobe - fünfeinhalb Stunden lang, und zeitweise sieht es danach aus, als drohe ein sechster. Erneut muss der Richter die Zuhörer „bitten“ aufzustehen, wenn das Gericht eintritt. Erneut verweigert der junge Mann auf der Anklagebank jedes Wort und jede Mitarbeit. Trotzdem erklärt ihn der Gutachter erneut für verhandlungsfähig.
Verteidiger stellt Befangenheitsanträge

Und auch der Befangenheitsantrag von Verteidiger Rainer Schad gegen Thomas Geiger, den Vorsitzenden Richter, hat keinen Erfolg; eine unbeteiligte Richterin des Landgerichts stellt keine Verstöße fest. Der Verteidiger nimmt es zur Kenntnis und stellt sogleich einen weiteren Befangenheitsantrag, diesmal gegen eine der beiden Schöffinnen. Begründung: Sie sei die Mutter eines Jugendspielers, dessen Fußballtrainer er vor Jahren mal gewesen sei. Jetzt könnte sie Vorbehalte gegen ihn haben, zum Beispiel, weil er den Jungen mal nicht aufgestellt oder ausgewechselt habe.

Das Gericht zieht sich zur Beratung zurück, und das wird sich in den folgenden drei Stunden mehrfach wiederholen, weil der Verteidiger weitere Anträge stellt, auch solche, die er zuletzt schon gestellt hatte. Allesamt stoßen auf Ablehnung des Gerichts.

Staatsanwalt Felix Miller verfolgt das Geschehen mit wachsendem Unmut („Warum verschwenden Sie unsere Zeit?“, „So ein Blödsinn!“) und wirft seinem Gegenüber „Prozessverschleppung“ vor.
Einen Arzt? Der Richter sieht keinen Grund dafür

Nach einer der Unterbrechungen die nächste Überraschung in diesem Prozess voller Überraschungen: „Wir brauchen einen Arzt“, ruft Verteidiger Schad, „meinem Mandanten ist schlecht geworden, er kann nicht weitermachen!“

Der Richter bleibt unbeeindruckt. „Wir brauchen keinen Arzt!“, betont Geiger, der den Gutachter bereits kurz nach Beginn entlassen hatte. Und jetzt spricht der Richter auch seinen Verdacht aus: „Es riecht hier nach Prozessverschleppung!“ Doch er ist entschlossen, die Verhandlung durchzuziehen - auch ohne den Angeklagten. Der sitze im Hinterhof zusammen mit seinem Vater auf einer Bank, sagt Geiger.

Angeklagter schreibt im Reichsbürger-Stil

Er macht weiter, berichtet, der Angeklagte habe damals den Strafbefehl an den Tuttlinger Amtsgerichtsdirektor Thomas Straub zurückgeschickt und verliest das ungewöhnliche Begleitschreiben. Es ist ziemlich lang und von vorne bis hinten im Reichsbürger-Stil verfasst: „Das deutsche Reich ist nicht untergegangen“, lautet der erste Satz, und so geht es weiter.

Das Tuttlinger Urteil habe „keinerlei rechtliche Grundlage“, weil das Gericht überhaupt nicht legal sei. Der junge Mann, der mit großen Worten die Existenz des deutschen Staats leugnet, macht sich ganz klein, sagt in fünf langen Verhandlungstagen kein Wort und verweigert so, streng nach seiner Logik, dem Gericht jeglichen Respekt und damit auch die Anerkennung.

Die Plädoyers bringen keine Überraschung, wenn man davon absieht, dass sich der Verteidiger verhältnismäßig kurz fasst. Er fordert, die Berufung zuzulassen und das Verfahren an das Amtsgericht Tuttlingen zurückzuverweisen.
Urteilsverkündung mit Spannung erwartet

Er kritisiert vor allem, dass der frühere Tuttlinger Amtsgerichtsdirektor nach dessen Krankmeldung nicht erneut als Zeuge geladen wurde. Schad spricht von einem „Kampf für Einigkeit und Recht und Freiheit“ und bittet: „Bewahren Sie einen kleinen Rest von Anstand!“

Staatsanwalt Miller beantragt in einem ausführlichen Vortrag, die Berufung abzulehnen und beklagt „die vielen Nebenkriegsschauplätze der Verteidigung“, deren Beweisführung sei völlig unglaubwürdig.

    Corona spielt in diesem Verfahren überhaupt keine Rolle.

Thomas Geiger

Die mit Spannung erwartete Urteilsbegründung des Richters ist an Klarheit nicht zu überbieten: „Corona spielt in diesem Verfahren überhaupt keine Rolle!“, betont Geiger und erklärt in einem kleinen Exkurs den Unterschied zwischen politischen und juristischen Entscheidungen.

Vor Gericht gehe es allein um die Frage, ob der Angeklagte triftige Gründe gehabt habe, damals vor dem Amtsgericht Tuttlingen nicht zu erscheinen. Und da sprächen alle Indizien gegen ihn. Das Attest des Arztes habe keine konkrete Diagnose ausgewiesen, sondern nur die allgemeine Feststellung „akute Erkrankung“. Das aber reiche vor Gericht nicht aus.
Richter weist Berufung zurück

In der Folge seien diverse Symptome genannt worden, aber erst jetzt, ganz am Schluss, während des Prozesses in Rottweil, habe der Verteidiger Durchfall ins Gespräch gebracht und mehrere Zeugen benannt. Deren Angaben hätten sich allerdings als „erfunden und erlogen“ erwiesen, sagt der Richter und fügt empört hinzu: „Ich denke manchmal, man hält uns hier für völlig bescheuert!“ Es ist mucksmäuschenstill im Saal, jetzt wagt keiner mehr, auch nur ein Wort zu sagen.

Verteidiger will bis zum Menschengerichtshof klagen

Geiger erklärt abschließend noch, der Angeklagte können innerhalb einer Woche Revision einlegen. Verteidiger Schad sagt auf Anfrage, „wahrscheinlich“ werde man das tun, aber er müsse das zunächst mit seinem Mandanten abstimmen.

Zuvor hatte der Anwalt bereits angekündigt, er wolle vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ziehen.
[close]

https://www.schwaebische.de/regional/tuttlingen/rottweil/organisator-von-krawalldemo-scheitert-vor-gericht-und-erhaelt-dicke-rechnung-2551832

Und weiter geht die Aufarbeitung:

Zitat
Reichsbürgerin bei Corona-Demo
„Was da steht, ist zu 90 Prozent völliger Blödsinn!“

Das Rottweiler Gericht verwirft die Berufung einer weiteren Tuttlinger Corona-Demo-Teilnehmerin. So begründet der Richter seine Entscheidung.

Spoiler
Es ist der nächste Tuttlinger Corona-Fall binnen weniger Tage vor der Berufungskammer des Landgerichts Rottweil. Aber hier geht es nicht um die Krawalldemo vom 1. Mai 2021, sondern um eine nicht angemeldete Demonstration mit ungeimpften Menschen ohne Masken in der Tuttlinger Innenstadt knapp zwei Monate davor, ebenfalls mitten während der Corona-Pandemie. Auf der Anklagebank sitzt die 58-jährige Anführerin von jenem 7. März 2021.

Wieder beginnt der Prozess mit einem Paukenschlag. Kaum ist das Gericht mit zwei Frauen als Schöffinnen hereingetreten, soll es auch schon wieder raus - jedenfalls wenn es nach Verteidiger Rainer Schad geht. Er stellt sogleich einen Befangenheitsantrag gegen Richter Thomas Geiger. Der habe versäumt, ihm die Akten zuzustellen. Der Richter entgegnet, das sei gar nicht möglich gewesen, weil Schad das Mandat erst wenige Tage zuvor übernommen habe.
Verhandlung geht über neun Stunden

Hier treffen zwei Gegenpole aufeinander. Der Richter geht streng juristisch vor und da, so betont er immer wieder, gehe es auch dieses Mal nur um die eine Frage: Kann die Frau einen triftigen Grund vorweisen, dass sie zum ersten Verhandlungstermin vor dem Amtsgericht Tuttlingen nicht erschienen ist?

Die Verhandlung zieht sich fast einen ganzen Tag lang hin, über neun Stunden lang, bis abends kurz vor 20 Uhr, immer wieder unterbrochen. Diesmal sind nur wenige Zuhörer erschienen. Eine nicht beteiligte Richterin des Landgerichts lehnt den Befangenheitsantrag ab.

Verteidiger Schad setzt erneut darauf, aus dem juristischen Prozess auch einen Corona-Aufarbeitungsprozess zu machen.

Richter Geiger argumentiert hingegen streng nach der Faktenlage: Zunächst erhielt die Beschuldigte einen Strafbefehl über 900 Euro. Dagegen legte sie Einspruch ein, verbunden mit langen Schreiben im reinsten Reichsbürger-Deutsch. Der Richter liest sie vor. Es beginnt mit „Ich, der Mensch“, dann ihr Name und die Feststellung: „Das deutsche Reich ist nicht untergegangen!“ Deshalb habe das Amtsgericht Tuttlingen auch überhaupt keine Berechtigung, über sie zu urteilen. Es folgen seitenweise irritierende Verschwörungstheorien. Da kapituliert selbst Verteidiger Schad, der sich ansonsten mit seinen Mandanten in der Ablehnungen aller Corona-Maßnahmen völlig einig ist.
Selbst der Verteidiger weiß nicht weiter

Wie kommt eine Frau mit 58 Jahren, die einen Sohn im Teenager-Alter hat, die einer geregelten Arbeit nachgeht, auch sonst bürgerlich im besten Sinn wirkt, eigentlich auch einen umgänglichen Eindruck macht, zu so etwas? Sie hat bereits den dritten Verteidiger in diesem Verfahren und sagt: „Er ist der Erste, zu dem ich Vertrauen habe!“ Aber da ist auch Schad mit seinem Latein am Ende. „Ich kenne mich ja gut aus im Verfassungsrecht“, sagt er, „aber so etwas würde ich mir so nicht zutrauen. Ich glaube, da war sie einfach überfordert!“

Richter Geiger sagt es deutlicher: „Was da steht, ist zu 90 Prozent völliger Blödsinn!“

Für den 22. März 2021, einem Dienstag, also ein Jahr nach der Demo mit „mindestens 30 Teilnehmern“, wie es in der Anklage steht, ist die Verhandlung vor dem Tuttlinger Amsgericht angesetzt. Am Sonntagabend gegen 18 Uhr schickt die Frau ein Fax an das Gericht mit der Erklärung, sie könne nicht kommen, weil sie ihre kranken Eltern pflegen müsse.

Das ist der Knackpunkt in diesem Prozess. Verteidiger Schad stellt den Antrag, den behandelnden Arzt als Zeugen zu vernehmen, zum Beweis, dass die Eltern wirklich krank waren. Das Gericht lehnt ab und stellt fest, damit sei ja nicht bewiesen, dass die Angeklagte nicht trotzdem hätte kommen können und sich jemand anderes, zum Beispiel ein Pflegedienst, um die Eltern kümmert.
Verteidiger sieht Schreiben als "Hilferuf"

Der Verteidiger betont in seinem Plädoyer, seine Mandantin habe eine nachvollziehbare Entschuldigung vorgewiesen, und er setzt auch auf emotionale Argumente: „Demente Menschen kann man nicht alleine lassen!“ Zwei Monate später sei der Vater dann verstorben. Die auch für ihn irritierenden Schreiben bezeichnet er als „Hilferuf“. Deshalb sollte das Verfahren an das Amtsgericht Tuttlingen zurückverwiesen werden, um dann in der Sache zu verhandeln.

Der Staatsanwalt Ritz widerspricht und erklärt, die Angeklagte habe keine nachvollziehbaren Grüne für ihr Fernbleiben vorlegen können.

Zu diesem Ergebnis kommt auch das Gericht, lehnt die Berufung ab und erlegt der Angeklagten auf, die Kosten des Verfahrens zu tragen. „Wir halten Ihre Entschuldigung für das Fernbleiben nicht für ausreichend!“, betont Richter Geiger.

Eine Zuhörerin ruft dem Gericht in aggressivem Tonfall hinterher: „Habt ihr keine Eltern?!“

Verteidiger Schad erklärt auf Nachfrage, er werde, wie schon im Fall der Mai-Krawalldemo wenige Tage zuvor, Revision einlegen. Dabei wird das Oberlandesgericht Stuttgart nicht neu verhandeln, sondern nur feststellen, ob ein Verfahrensfehler vorliegt oder nicht.
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https://www.schwaebische.de/regional/tuttlingen/rottweil/was-da-steht-ist-zu-90-prozent-voelliger-bloedsinn-2572734
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Re: Querdenken
« Antwort #13999 am: 2. Juni 2024, 18:17:47 »
Tja, im Fall vor dem Landgericht Rottweil ging es nur um einfachste Formalien: Die Quertante hat einen Strafbefehl bekommen, dagegen Einspruch eingelegt und ist dann nicht zur Hauptverhandlung erschienen, ohne entschuldigt gewesen zu sein. Ergo hatte das AG Tuttlingen den Einspruch ohne Sachprüfung zu verwerfen (Para. 412, 329 Abs. 1 StPO). Ergo hatte das LG Rottweil im Berufungsverfahren lediglich zu entscheiden, ob dies zu recht erfolgt ist (also wiederum ohne materiellrechtliche Würdigung). Zu "Corona" gab es sozusagen zweimal nichts aufzuarbeiten. Das kapiert natürlich kein Querlüfter.

Stattdessen muss der Unwalt über 9 h heiße Luft absondern. Dass die Quertante erstmals zu diesem - ihrem dritten - Verteidiger Vertrauen hat, bestätigt meine Berufserfahrung: Der Anwalt findet seinen Mandanten, der Mandant findet seinen Anwalt.
Gesegnet seien jene, die nichts zu sagen haben und trotzdem den Mund halten (Karl Valentin).

Um etwas zu gelten, müssen sich Nullen immer hübsch rechts halten (Adolf Glaßbrenner).
 

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Re: Querdenken
« Antwort #14000 am: 2. Juni 2024, 19:00:10 »
Der Tuttlinger Rechtsanwalt scheint aus der Quer"denker"szene durchaus recht gute finanzielle Erlöse zu erwirtschaften. Irgendein Strafprozess in den Bereichen Rottweil, Tuttlingen, Villingen-Schwenningen, selbst Stockach, die Wahrscheinlichkeit, dass dieser Rechtsanwalt von den Quernichtdenkeren mandatiert wird, ist doch recht hoch.
Er ist halt schlauer als Füllmichdietasche und erwirtschaftet sein  Geld auf dezentere Weise nach dem Motto: Kleinvieh macht auch Mist.
 
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Offline Schattendiplomat

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Re: Querdenken
« Antwort #14001 am: 2. Juni 2024, 20:13:35 »
Denkverweigerer sind sicher auch sehr unkritische Kunden beim Anwalt.
Die glauben was man ihnen sagt solange es sich gut anfühlt, hinterfragen gleichzeitig wenig und prüfen auch keine Schreiben weshalb man immer gleiche Standartschreiben schicken kann.
Außerdem werden sie immer "kämpfen" wollen, man kann sie also leicht motivieren alle Rechtsmittel auszuschöpfen und wenn man verliert war das System schuld.

Ich meine, dass u.a. Haintz, die Hafenanwälte (das war doch der Name?) sowie eine dieser Rechtshilfsgruppen daraus ein schönes Geschäftsmodel entwickelt haben.
Ich hatte da mal eine Zeit lang Bewertungen auf verschiedenen Portalen beobachtet und bei den negativen konnte man obiges Vorgehen immer herauslesen.

Querdenker sind für Anwälte eine einfache Kundschaft, wie es scheint.
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Re: Querdenken
« Antwort #14002 am: 4. Juni 2024, 00:19:25 »
Ist das Haintzelmännchen mittlerweile „Reichelt bei wish bestellt“?
An Rüdiger Hoffmann: Der Faschist sagt immer, da ist der Faschist  (in Anlehnung an die Signatur des geschätzten MitAgenten Schnabelgroß)

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Re: Querdenken
« Antwort #14003 am: 4. Juni 2024, 00:36:29 »
Immer wieder lustig, wie das Hainzelmännchen bettelt:

In eigener Sache: Unsere Arbeit kostet Zeit & Geld und ist nur mit eurer Unterstützung möglich. Unterstützen könnt ihr uns per Überweisung,

Tja, die Sache ist nur: er muss diese Arbeit ja nicht machen, denn er ist ja eigentlich ein Anwalt. Und Anwälte müssen nicht schlecht verdienen, wenn sie was draufhaben.
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Re: Querdenken
« Antwort #14004 am: 4. Juni 2024, 17:55:13 »
Die Basis gibt ein Stelldichein zur Europawahl in Halle. Wie nicht zu übersehen: Die Massen wählen "Die Basis" und lauschen gespannt.
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Re: Querdenken
« Antwort #14005 am: 4. Juni 2024, 21:17:01 »
Oh, die haben die NATO zum Thema.
Wer sich politisch nicht engagiert, hilft im Grunde jenen, die das Gegenteil von dem wollen, was man selber für wichtig und richtig hält. (Alain Berset)
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Re: Querdenken
« Antwort #14006 am: 4. Juni 2024, 22:28:44 »
Und weiter geht die Aufarbeitung:

Wow, da ist ja wirklich fast alles dabei. Reichsbürgerei, Zeugen, die akuten Durchfall bestätigen sollen, ein StA, der Miller heißt und keinen Herzchenporsche fährt … und dabei geht es in keinem der Fälle um Corona, sondern einfach nur darum, daß, ja, es ist Schad, aber es ist halt so, die Leute nicht zu ihren Gerichtsterminen erschienen sind.

Würde man sich sowas ausdenken, der Academy Award für das beste Drehbuch wäre einem sicher.
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Offline Schnabelgroß

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Re: Querdenken
« Antwort #14007 am: 5. Juni 2024, 14:20:14 »
« Letzte Änderung: 5. Juni 2024, 14:52:22 von Schnabelgroß »
"Der Kaufhausdieb ruft immer: Haltet den Kaufhausdieb!" Kaufhausdieb Rüdiger
 
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Offline Ba_al

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Re: Querdenken
« Antwort #14008 am: 5. Juni 2024, 17:23:34 »
Man könnte momentan von Gericht zu Gericht tingeln.




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Offline SchlafSchaf

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Re: Querdenken
« Antwort #14009 am: 6. Juni 2024, 11:24:47 »
Da möchte jemand ganz billigen Applaus einsammeln
Querdeppen ist ein echtes Sammelbecken der geistig total Verlorenen und deren Abzocker

Mit seiner Einstellung kann er ja mal nach Moskau reisen und an der Kremltür rütteln

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Wir kamen
Wir sahen
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