Querdenker mit Querverbindungen zu SHAEF.
Prozess um Krawalldemo
Eklat im Gerichtssaal: Richter muss Polizei zur Hilfe rufen
Der Berufungsprozess um die Tuttlinger Krawalldemo läuft aus dem Ruder. Ständig gibt es Unterbrechungen, dann wird die Lage ernst.
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Im Prozess vor dem Landgericht Rottweil um die 1.-Mai-Krawalldemo 2021 von Corona-Gegnern in Tuttlingen kam es zu einem selten dagewesenen Eklat: Am späten Abend des vierten Verhandlungstages rückte die Polizei nach fortgesetzten Unmutsbekundungen der Zuhörer an.
Der Tag beginnt mit der schon bekannten Prozedur: Der Angeklagte demonstriert seine Abneigung gegen das Gericht, indem er jedes Wort verweigert und inständig die Hände vor dem Gesicht verschränkt. Richter Dr. Thomas Geiger muss die Zuhörer im vollbesetzten Gerichtssaal erneut „bitten“, aufzustehen, wenn das Gericht eintritt - auch sie können und wollen ihre Protesthaltung, trotz aller Warnungen, nicht zurückhalten.
Was Sie hier beantragen, ist völliger Blödsinn.
Der Staatsanwalt
Nicht zuletzt: Die beiden Gutachter berichten einmal mehr, der Angeklagten habe „nicht kooperiert und nichts gesagt“, sei aber trotzdem verhandlungsfähig. Nur eins ist anders: Der Staatsanwalt, der das turbulente Geschehen zuletzt schweigend verfolgt hatte, wirkt plötzlich wie ausgewechselt. Von Beginn an mischt er sich engagiert ein.
Spöttische Kommentare aus dem Publikum
Als der Richter berichtet, dass sich Thomas Straub, der frühere Tuttlinger Amtsgerichtsdirektor, der als Zeuge vernommen werden soll, sich krank gemeldet habe, kommen spöttische Kommentare aus dem Publikum. „Im Namen des Volkes“, ruft eine Frau ironisch. Die Atmosphäre wird immer hitziger, der Richter ruft schließlich zurück: „Sie sprechen nicht für das Volk!“
Verteidiger Rainer Schad beharrt darauf, dass Straub aussagen müsse. Der Staatsanwalt versteht die Begründung („Wir müssen klären, ob der Datenschutz eingehalten worden ist!”) nicht und kontert: „Das ist völlig irrelevant!“ Schad beantragt zehn weitere Zeugen-Vernehmungen, vor allem Corona-Experten, und zeigt damit, dass er den juristischen Prozess auch zu einem Corona-Aufarbeitungsprozess machen will.
Seine Liste gipfelt darin, dass er auch Gesundheitsminister Karl Lauterbach und seinen Vorgänger Jens Spahn herbeizitieren will. Das bringt den Staatsanwalt auf die Palme: „Was Sie hier beantragen ist völliger Blödsinn“, schimpft er, „das ist völlig unbedeutend!“
Alle sind genervt
Es ist mit Händen zu greifen: Hier sind alle nur noch genervt. Richter Geiger versucht zwischendurch zu beruhigen und klar zu machen, dass die entscheidende Beweisfrage in diesem Prozess „relativ einfach“ sei: Es gehe ausschließlich darum, betont er, ob der Angeklagte damals, am 10. Oktober 2022 in Tuttlingen, zu Recht oder zu Unrecht, dem Prozess ferngeblieben sei. Dem Gericht lag ein ärztliches Attest mit der kurzen Begründung „akute Erkrankung“ vor.
Außerdem wurde eine Erklärung des Angeklagten bekannt, wonach das Amtsgericht Tuttlingen nach den „SHAEF-Gesetzen“ nicht zuständig sei. Bei SHAEF handelt es sich um eine Verschwörungsideologie von Reichsbürgern. Sie geht davon aus, dass Deutschland immer noch ein besetzter Staat sei.
Als der Richter beiläufig erwähnt, die beiden Gutachter seien neutral, schallt ihm lautes, höhnisches Gelächter entgegen. Zum wiederholten Mal droht Geiger den Zuhörern mit einem Ordnungsgeld.
Alle 20 Minuten zur Toilette
In der Folge kommt es immer wieder zu Unterbrechungen, mal weil der Angeklagte etwa alle 20 Minuten eine Toiletten-Pause benötigt, aber vor allem, weil die Strafkammer über die neuen Verteidiger-Anträge berät.
Die Entscheidung fällt eindeutig aus: Alle Anträge abgelehnt. Das verbessert die Stimmung im Saal nicht, im Gegenteil. Zum endgültigen Eklat kommt es, als Dr. Frank Wehner, der medizinische Sachverständige von der Universität Tübingen, eine Frage beantwortet und schallendes Gelächter erntet.
Es ist 19.15 Uhr, und dem Richter platzt jetzt endgültig der Geduldsfaden. Er kündigt an, dass er „wegen der mehrfachen Störungen“ die Polizei rufen werde und unterbricht die Sitzung. Nach etwa 20 Minuten erscheinen fünf Beamte im Gerichtssaal, auf dem Flur stehen zeitweise etwa fünf weitere.
„Da war es mucksmäuschenstill“, berichtet ein Augenzeuge. Das Gericht setzt die Verhandlung in Anwesenheit der Polizisten, die nicht eingreifen müssen, fort. Es bleibt ruhig. Am Schluss, kurz nach 21.15 Uhr, stellt Verteidiger Schad noch einen Befangenheitsantrag gegen Richter Geiger. Darüber entscheidet ein unbeteiligte Richter des Landgerichts. Auf Anfrage erklärt sie, „vorerst“ werde Richter Geiger weiterverhandeln.
Der Prozess soll am Freitag, 17. Mai 2024, fortgesetzt werden.
https://www.schwaebische.de/regional/tuttlingen/rottweil/eskalation-im-gerichtssaal-richter-ruft-polizei-zur-hilfe-2533654
Auf den Bericht über den Fortsetzungstermin bin ich gespannt.
Die Fortsetzung nicht mehr so spektakulär, wie es die Überschrift vermuten lässt.
Coronagegner erhält Watsche
Organisator von Krawalldemo bekommt eine dicke Rechnung
Weil er Gerichte ablehnt und nicht zu einer Verhandlung erscheint, bekommt er nun die Quittung. Der Richter wird bei seiner Begründung sehr deutlich.
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Der Platz auf der Anklagebank bleibt leer. Die erneut zahlreichen Zuhörer – zuletzt so lautstark, dass ein Polizei-Einsatz nötig war - nehmen das Urteil des Gerichts schweigend hin, obwohl es nicht in ihrem Sinn ausfällt: Berufung abgelehnt. Ein Organisator der Krawalldemo vom 1. Mai 2021 am Fuß des Tuttlinger Honbergs muss nicht nur die Geldstrafe über 4800 Euro zahlen, sondern auch die ungleich höheren Kosten des Verfahrens tragen.
Ich denke manchmal, man hält uns hier für völlig bescheuert
Thomas Geiger
So geht ein ungewöhnlicher Prozess vor der Kleinen Strafkammer des Landgerichts Rottweil zu Ende, ein Prozess mit bemerkenswerten Begleiterscheinungen, beeinflusst von Corona-Gegnern.
Auch der fünfte Prozesstag wird noch einmal zur Nervenprobe - fünfeinhalb Stunden lang, und zeitweise sieht es danach aus, als drohe ein sechster. Erneut muss der Richter die Zuhörer „bitten“ aufzustehen, wenn das Gericht eintritt. Erneut verweigert der junge Mann auf der Anklagebank jedes Wort und jede Mitarbeit. Trotzdem erklärt ihn der Gutachter erneut für verhandlungsfähig.
Verteidiger stellt Befangenheitsanträge
Und auch der Befangenheitsantrag von Verteidiger Rainer Schad gegen Thomas Geiger, den Vorsitzenden Richter, hat keinen Erfolg; eine unbeteiligte Richterin des Landgerichts stellt keine Verstöße fest. Der Verteidiger nimmt es zur Kenntnis und stellt sogleich einen weiteren Befangenheitsantrag, diesmal gegen eine der beiden Schöffinnen. Begründung: Sie sei die Mutter eines Jugendspielers, dessen Fußballtrainer er vor Jahren mal gewesen sei. Jetzt könnte sie Vorbehalte gegen ihn haben, zum Beispiel, weil er den Jungen mal nicht aufgestellt oder ausgewechselt habe.
Das Gericht zieht sich zur Beratung zurück, und das wird sich in den folgenden drei Stunden mehrfach wiederholen, weil der Verteidiger weitere Anträge stellt, auch solche, die er zuletzt schon gestellt hatte. Allesamt stoßen auf Ablehnung des Gerichts.
Staatsanwalt Felix Miller verfolgt das Geschehen mit wachsendem Unmut („Warum verschwenden Sie unsere Zeit?“, „So ein Blödsinn!“) und wirft seinem Gegenüber „Prozessverschleppung“ vor.
Einen Arzt? Der Richter sieht keinen Grund dafür
Nach einer der Unterbrechungen die nächste Überraschung in diesem Prozess voller Überraschungen: „Wir brauchen einen Arzt“, ruft Verteidiger Schad, „meinem Mandanten ist schlecht geworden, er kann nicht weitermachen!“
Der Richter bleibt unbeeindruckt. „Wir brauchen keinen Arzt!“, betont Geiger, der den Gutachter bereits kurz nach Beginn entlassen hatte. Und jetzt spricht der Richter auch seinen Verdacht aus: „Es riecht hier nach Prozessverschleppung!“ Doch er ist entschlossen, die Verhandlung durchzuziehen - auch ohne den Angeklagten. Der sitze im Hinterhof zusammen mit seinem Vater auf einer Bank, sagt Geiger.
Angeklagter schreibt im Reichsbürger-Stil
Er macht weiter, berichtet, der Angeklagte habe damals den Strafbefehl an den Tuttlinger Amtsgerichtsdirektor Thomas Straub zurückgeschickt und verliest das ungewöhnliche Begleitschreiben. Es ist ziemlich lang und von vorne bis hinten im Reichsbürger-Stil verfasst: „Das deutsche Reich ist nicht untergegangen“, lautet der erste Satz, und so geht es weiter.
Das Tuttlinger Urteil habe „keinerlei rechtliche Grundlage“, weil das Gericht überhaupt nicht legal sei. Der junge Mann, der mit großen Worten die Existenz des deutschen Staats leugnet, macht sich ganz klein, sagt in fünf langen Verhandlungstagen kein Wort und verweigert so, streng nach seiner Logik, dem Gericht jeglichen Respekt und damit auch die Anerkennung.
Die Plädoyers bringen keine Überraschung, wenn man davon absieht, dass sich der Verteidiger verhältnismäßig kurz fasst. Er fordert, die Berufung zuzulassen und das Verfahren an das Amtsgericht Tuttlingen zurückzuverweisen.
Urteilsverkündung mit Spannung erwartet
Er kritisiert vor allem, dass der frühere Tuttlinger Amtsgerichtsdirektor nach dessen Krankmeldung nicht erneut als Zeuge geladen wurde. Schad spricht von einem „Kampf für Einigkeit und Recht und Freiheit“ und bittet: „Bewahren Sie einen kleinen Rest von Anstand!“
Staatsanwalt Miller beantragt in einem ausführlichen Vortrag, die Berufung abzulehnen und beklagt „die vielen Nebenkriegsschauplätze der Verteidigung“, deren Beweisführung sei völlig unglaubwürdig.
Corona spielt in diesem Verfahren überhaupt keine Rolle.
Thomas Geiger
Die mit Spannung erwartete Urteilsbegründung des Richters ist an Klarheit nicht zu überbieten: „Corona spielt in diesem Verfahren überhaupt keine Rolle!“, betont Geiger und erklärt in einem kleinen Exkurs den Unterschied zwischen politischen und juristischen Entscheidungen.
Vor Gericht gehe es allein um die Frage, ob der Angeklagte triftige Gründe gehabt habe, damals vor dem Amtsgericht Tuttlingen nicht zu erscheinen. Und da sprächen alle Indizien gegen ihn. Das Attest des Arztes habe keine konkrete Diagnose ausgewiesen, sondern nur die allgemeine Feststellung „akute Erkrankung“. Das aber reiche vor Gericht nicht aus.
Richter weist Berufung zurück
In der Folge seien diverse Symptome genannt worden, aber erst jetzt, ganz am Schluss, während des Prozesses in Rottweil, habe der Verteidiger Durchfall ins Gespräch gebracht und mehrere Zeugen benannt. Deren Angaben hätten sich allerdings als „erfunden und erlogen“ erwiesen, sagt der Richter und fügt empört hinzu: „Ich denke manchmal, man hält uns hier für völlig bescheuert!“ Es ist mucksmäuschenstill im Saal, jetzt wagt keiner mehr, auch nur ein Wort zu sagen.
Verteidiger will bis zum Menschengerichtshof klagen
Geiger erklärt abschließend noch, der Angeklagte können innerhalb einer Woche Revision einlegen. Verteidiger Schad sagt auf Anfrage, „wahrscheinlich“ werde man das tun, aber er müsse das zunächst mit seinem Mandanten abstimmen.
Zuvor hatte der Anwalt bereits angekündigt, er wolle vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ziehen.
https://www.schwaebische.de/regional/tuttlingen/rottweil/organisator-von-krawalldemo-scheitert-vor-gericht-und-erhaelt-dicke-rechnung-2551832Und weiter geht die Aufarbeitung:
Reichsbürgerin bei Corona-Demo
„Was da steht, ist zu 90 Prozent völliger Blödsinn!“
Das Rottweiler Gericht verwirft die Berufung einer weiteren Tuttlinger Corona-Demo-Teilnehmerin. So begründet der Richter seine Entscheidung.
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Es ist der nächste Tuttlinger Corona-Fall binnen weniger Tage vor der Berufungskammer des Landgerichts Rottweil. Aber hier geht es nicht um die Krawalldemo vom 1. Mai 2021, sondern um eine nicht angemeldete Demonstration mit ungeimpften Menschen ohne Masken in der Tuttlinger Innenstadt knapp zwei Monate davor, ebenfalls mitten während der Corona-Pandemie. Auf der Anklagebank sitzt die 58-jährige Anführerin von jenem 7. März 2021.
Wieder beginnt der Prozess mit einem Paukenschlag. Kaum ist das Gericht mit zwei Frauen als Schöffinnen hereingetreten, soll es auch schon wieder raus - jedenfalls wenn es nach Verteidiger Rainer Schad geht. Er stellt sogleich einen Befangenheitsantrag gegen Richter Thomas Geiger. Der habe versäumt, ihm die Akten zuzustellen. Der Richter entgegnet, das sei gar nicht möglich gewesen, weil Schad das Mandat erst wenige Tage zuvor übernommen habe.
Verhandlung geht über neun Stunden
Hier treffen zwei Gegenpole aufeinander. Der Richter geht streng juristisch vor und da, so betont er immer wieder, gehe es auch dieses Mal nur um die eine Frage: Kann die Frau einen triftigen Grund vorweisen, dass sie zum ersten Verhandlungstermin vor dem Amtsgericht Tuttlingen nicht erschienen ist?
Die Verhandlung zieht sich fast einen ganzen Tag lang hin, über neun Stunden lang, bis abends kurz vor 20 Uhr, immer wieder unterbrochen. Diesmal sind nur wenige Zuhörer erschienen. Eine nicht beteiligte Richterin des Landgerichts lehnt den Befangenheitsantrag ab.
Verteidiger Schad setzt erneut darauf, aus dem juristischen Prozess auch einen Corona-Aufarbeitungsprozess zu machen.
Richter Geiger argumentiert hingegen streng nach der Faktenlage: Zunächst erhielt die Beschuldigte einen Strafbefehl über 900 Euro. Dagegen legte sie Einspruch ein, verbunden mit langen Schreiben im reinsten Reichsbürger-Deutsch. Der Richter liest sie vor. Es beginnt mit „Ich, der Mensch“, dann ihr Name und die Feststellung: „Das deutsche Reich ist nicht untergegangen!“ Deshalb habe das Amtsgericht Tuttlingen auch überhaupt keine Berechtigung, über sie zu urteilen. Es folgen seitenweise irritierende Verschwörungstheorien. Da kapituliert selbst Verteidiger Schad, der sich ansonsten mit seinen Mandanten in der Ablehnungen aller Corona-Maßnahmen völlig einig ist.
Selbst der Verteidiger weiß nicht weiter
Wie kommt eine Frau mit 58 Jahren, die einen Sohn im Teenager-Alter hat, die einer geregelten Arbeit nachgeht, auch sonst bürgerlich im besten Sinn wirkt, eigentlich auch einen umgänglichen Eindruck macht, zu so etwas? Sie hat bereits den dritten Verteidiger in diesem Verfahren und sagt: „Er ist der Erste, zu dem ich Vertrauen habe!“ Aber da ist auch Schad mit seinem Latein am Ende. „Ich kenne mich ja gut aus im Verfassungsrecht“, sagt er, „aber so etwas würde ich mir so nicht zutrauen. Ich glaube, da war sie einfach überfordert!“
Richter Geiger sagt es deutlicher: „Was da steht, ist zu 90 Prozent völliger Blödsinn!“
Für den 22. März 2021, einem Dienstag, also ein Jahr nach der Demo mit „mindestens 30 Teilnehmern“, wie es in der Anklage steht, ist die Verhandlung vor dem Tuttlinger Amsgericht angesetzt. Am Sonntagabend gegen 18 Uhr schickt die Frau ein Fax an das Gericht mit der Erklärung, sie könne nicht kommen, weil sie ihre kranken Eltern pflegen müsse.
Das ist der Knackpunkt in diesem Prozess. Verteidiger Schad stellt den Antrag, den behandelnden Arzt als Zeugen zu vernehmen, zum Beweis, dass die Eltern wirklich krank waren. Das Gericht lehnt ab und stellt fest, damit sei ja nicht bewiesen, dass die Angeklagte nicht trotzdem hätte kommen können und sich jemand anderes, zum Beispiel ein Pflegedienst, um die Eltern kümmert.
Verteidiger sieht Schreiben als "Hilferuf"
Der Verteidiger betont in seinem Plädoyer, seine Mandantin habe eine nachvollziehbare Entschuldigung vorgewiesen, und er setzt auch auf emotionale Argumente: „Demente Menschen kann man nicht alleine lassen!“ Zwei Monate später sei der Vater dann verstorben. Die auch für ihn irritierenden Schreiben bezeichnet er als „Hilferuf“. Deshalb sollte das Verfahren an das Amtsgericht Tuttlingen zurückverwiesen werden, um dann in der Sache zu verhandeln.
Der Staatsanwalt Ritz widerspricht und erklärt, die Angeklagte habe keine nachvollziehbaren Grüne für ihr Fernbleiben vorlegen können.
Zu diesem Ergebnis kommt auch das Gericht, lehnt die Berufung ab und erlegt der Angeklagten auf, die Kosten des Verfahrens zu tragen. „Wir halten Ihre Entschuldigung für das Fernbleiben nicht für ausreichend!“, betont Richter Geiger.
Eine Zuhörerin ruft dem Gericht in aggressivem Tonfall hinterher: „Habt ihr keine Eltern?!“
Verteidiger Schad erklärt auf Nachfrage, er werde, wie schon im Fall der Mai-Krawalldemo wenige Tage zuvor, Revision einlegen. Dabei wird das Oberlandesgericht Stuttgart nicht neu verhandeln, sondern nur feststellen, ob ein Verfahrensfehler vorliegt oder nicht.
https://www.schwaebische.de/regional/tuttlingen/rottweil/was-da-steht-ist-zu-90-prozent-voelliger-bloedsinn-2572734