Die hatten mir ziemlich deutlich gesagt, dass Unsinn labern kein Grund für die Entziehung der Approbation ist. Unsinn labern fällt bei denen unter die freie Meinungsäußerung.
Ich hab inzwischen die BÄO gefunden, diendie Approbation regelt. Nach § 3 Abs.1 S. 1 Nr. 2 ist Voraussetzung, dass der Arzt
sich nicht eines Verhaltens schuldig gemacht hat, aus dem sich seine Unwürdigkeit oder Unzuverlässigkeit zur Ausübung des ärztlichen Berufs ergibt
Und bei Wegfall der Voraussetzung ist diese zwingend nach § 5 Abs. 2 zz widerrufen.
Kistel labert eben nicht nur unbedeutenden Unsinn, sondern sie macht deutlich, dass sie die wichtigsten Prinzipien bei der Auswahl einer geeigneten Behandlung nicht beherrscht. Ich würde das als Unzuverlässigkeit werten, weswegen die Approbation zu entziehen ist.
Mit der freien Meinungsäußerung hat das nichts zu tun. Sie darf das ja gerne weiter äußern, das kann ihr niemand verbieten, aber dennoch dürfen daraus Schlüsse über ihre Zuverlässigkeit gezogen werden. Es dürfen ja auch gerne Leute der Reichsbürgerei anhängen, aber halt nicht unter Beibehaltung ihrer Schusswaffen.
Dazu näheres aus dem Netz:
Unzuverlässig im Sinne der BÄO ist, wer nach seiner Gesamtpersönlichkeit keine ausreichende Gewähr für eine ordnungsgemäße Berufsausübung bietet. Es müssen Tatsachen vorliegen, die die Annahme rechtfertigen, der Arzt werde in Zukunft die berufsspezifischen Vorschriften und Pflichten nicht beachten. Ausschlaggebend für die Prognose der Zuverlässigkeit ist die Würdigung der gesamten Persönlichkeit des Arztes und seiner Lebensumstände. Maßgeblich für die Prognoseentscheidung ist die jeweilige Situation des Arztes im Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung sowie sein vor allem durch die Art, die Schwere und die Zahl der Verstöße gegen die Berufspflichten manifest gewordener Charakter.
https://www.der-niedergelassene-arzt.de/praxis/news-details/recht/was-gefaehrdet-meine-aerztliche-approbationDanach geht es nicht darum, ob der Arzt bisher Patienten falsch behandelt hat, sondern um eine Prognoseentscheidung für die Zukunft aufgrund von bereits bestehenden Tatsachen. Check.