Autor Thema: Querdenken  (Gelesen 1020550 mal)

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Offline theodoravontane

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Re: Querdenken
« Antwort #13860 am: 13. Mai 2024, 14:45:47 »
Welche Stelle ist denn bei Ärzten dafür zuständig? Ärztekammer? Die ausbildende Uni?

Ich habe da nur ungesundes Halbwissen, aber ich meine, für einen möglichen akademischen Titel ist es die Uni, für eine Kassenzulassung die Ärztekammer. Dafür, für die Zulassung, ist aber kein Doktortitel erforderlich. Die meisten Menschen sagen zwar Doktor, wenn sie einen Arzt meinen, aber es gibt gute Ärzte, die keinen Doktortitel haben. Den Unterschied zu erklären habe ich z.B. bei meiner Mutter längst aufgegeben.
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Re: Querdenken
« Antwort #13861 am: 13. Mai 2024, 14:46:14 »
Wer zu dieser Verrückten geht, erwartet wohl keine Behandlung, die dem Stand der Wissenschaft entspricht, sondern eine, die gegen jede Wissenschaft spricht und rein auf Glauben und alternativen Fakten beruht.
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Offline theodoravontane

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Re: Querdenken
« Antwort #13862 am: 13. Mai 2024, 14:48:36 »
Wer zu dieser Verrückten geht, erwartet wohl keine Behandlung, die dem Stand der Wissenschaft entspricht, sondern eine, die gegen jede Wissenschaft spricht und rein auf Glauben und alternativen Fakten beruht.

Was dann aber in der Welt und im Glaubensgebilde dieser Menschen genau dem entspricht, was sie für die alternativlose Wahrheit halten.
"Wenn ich mein Leben noch einmal leben könnte, würde ich die gleichen Fehler wieder machen, aber ein bisschen früher anfangen, damit ich mehr davon habe."

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Offline lobotomized.monkey

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Re: Querdenken
« Antwort #13863 am: 13. Mai 2024, 14:54:21 »
Ich hatte mich an die zuständige Ärztekammer im Fall von Schiffmann gehalten. Die hatten mir ziemlich deutlich gesagt, dass Unsinn labern kein Grund für die Entziehung der Approbation ist. Unsinn labern fällt bei denen unter die freie Meinungsäußerung. Im Fall von Schiffmann lauerten sie eher auf eine Verurteilung, weil er dann vorbestraft wäre und man dann einen Hebel hätte. Nun hockt der Schlechte jedoch in Tansania und das Verfahren ruht.

Die genannte Gefährdung durch eine Behandlung wäre auch ein Grund, aber die Kistel macht es halt nicht. Und Fernheilversuche per Quantenirgendetwas dürfte aufgrund der Wirkungslosigkeit keine Gefährdung darstellen. Das nachweisliche Abraten von einer bestehenden Therapie, was in der Regel aus Gründen vermieden wird, könnte ein Grund sein, aber wie schon geschrieben "nachweislich". Am Ende muss der Patient/-in selbst die Entscheidung treffen, das passen diese Herzensmenschen mit Liebe und Licht schon auf.
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Offline Sandmännchen

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Re: Querdenken
« Antwort #13864 am: 13. Mai 2024, 15:41:02 »
Wer zu dieser Verrückten geht, erwartet wohl keine Behandlung, die dem Stand der Wissenschaft entspricht, sondern eine, die gegen jede Wissenschaft spricht und rein auf Glauben und alternativen Fakten beruht.
Also in meinem Freundeskreis sind mehrere "Halbesoteriker", die sagen, sie finden Ärzte mit Zusatzausbildung Homöopathie oder sonstwas richtig toll, weil die ja genau wüssten, ob es "schulmedizinisch" sein müsse oder alternativiegendwie besser sei.

Die erwarten also durchaus ärztliche Behandlung nach dem Stand der Wissenschaft.
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Offline Sandmännchen

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Re: Querdenken
« Antwort #13865 am: 13. Mai 2024, 15:56:44 »
Die hatten mir ziemlich deutlich gesagt, dass Unsinn labern kein Grund für die Entziehung der Approbation ist. Unsinn labern fällt bei denen unter die freie Meinungsäußerung.

Ich hab inzwischen die BÄO gefunden, diendie Approbation regelt. Nach § 3 Abs.1 S. 1 Nr. 2 ist Voraussetzung, dass der Arzt

Zitat
sich nicht eines Verhaltens schuldig gemacht hat, aus dem sich seine Unwürdigkeit oder Unzuverlässigkeit zur Ausübung des ärztlichen Berufs ergibt

Und bei Wegfall der Voraussetzung ist diese zwingend nach § 5 Abs. 2 zz widerrufen.

Kistel labert eben nicht nur unbedeutenden Unsinn, sondern sie macht deutlich, dass sie die wichtigsten Prinzipien bei der Auswahl einer geeigneten Behandlung nicht beherrscht. Ich würde das als Unzuverlässigkeit werten, weswegen die Approbation zu entziehen ist.

Mit der freien Meinungsäußerung hat das nichts zu tun. Sie darf das ja gerne weiter äußern, das kann ihr niemand verbieten, aber dennoch dürfen daraus Schlüsse über ihre Zuverlässigkeit gezogen werden. Es dürfen ja auch gerne Leute der Reichsbürgerei anhängen, aber halt nicht unter Beibehaltung ihrer Schusswaffen.

Dazu näheres aus dem Netz:

Zitat
Unzuverlässig im Sinne der BÄO ist, wer nach seiner Gesamtpersönlichkeit keine ausreichende Gewähr für eine ordnungsgemäße Berufsausübung bietet. Es müssen Tatsachen vorliegen, die die Annahme rechtfertigen, der Arzt werde in Zukunft die berufsspezifischen Vorschriften und Pflichten nicht beachten. Ausschlaggebend für die Prognose der Zuverlässigkeit ist die Würdigung der gesamten Persönlichkeit des Arztes und seiner Lebensumstände. Maßgeblich für die Prognoseentscheidung ist die jeweilige Situation des Arztes im Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung sowie sein vor allem durch die Art, die Schwere und die Zahl der Verstöße gegen die Berufspflichten manifest gewordener Charakter.

https://www.der-niedergelassene-arzt.de/praxis/news-details/recht/was-gefaehrdet-meine-aerztliche-approbation

Danach geht es nicht darum, ob der Arzt bisher Patienten falsch behandelt hat, sondern um eine Prognoseentscheidung für die Zukunft aufgrund von bereits bestehenden Tatsachen. Check.
« Letzte Änderung: 13. Mai 2024, 16:05:48 von Sandmännchen »
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Re: Querdenken
« Antwort #13866 am: 13. Mai 2024, 16:06:20 »
Kann die Approbation auch wegen erwiesener Unfähigkeit entzogen werden?

Sie ist doch bereits wegen Fake-Attesten rechtskräftig verurteilt? Das sollte für einen Entzug der Approbation reichen.
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Offline Rolly

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Re: Querdenken
« Antwort #13867 am: 13. Mai 2024, 20:06:09 »
Bei der Myokarditis oder Perikarditis ist tatsächlich ein Signal zu finden
Das übrigens viel wahrscheinlicher von einer Infektion mit SARS-CoV-2 kommt wie von der Impfung.

https://dzhk.de/aktuelles/news/artikel/herzmuskelentzuendung-myokarditis-wie-hoch-ist-das-risiko-durch-covid-19-und-corona-impfung/

Zitat
So ist das Myokarditis-Risiko durch eine Covid-19-Erkrankung mindestens um das Vierfache höher als das einer impfbedingten Herzmuskelentzündung, wie Studien aus den USA, Großbritannien und Israel zeigen (1, 2, 3).
Da kann man doch sagen: "Beim SSL haben wir etwas gelernt!"
https://www.youtube.com/watch?v=9uZLrHiCMhQ
 
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Offline knautschzone

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Re: Querdenken
« Antwort #13868 am: 13. Mai 2024, 20:21:55 »
Im Verfahren gegen Fuellmich (LG Göttingen 5 KLs 18/23) sind weitere Verhandlungstage anberaumt:

Freitag, den 03.05.2024 um 09:15 Uhr,

Dienstag, den 07.05.2024 um 09:15 Uhr,

Dienstag, den 14.05.2024 um 09:15 Uhr und

Mittwoch, den 15.05.2024 um 09:15 Uhr.

Es scheint sich zu einer unendlichen Geschichte auszuwachsen.

Aktuell sind noch keine weiteren Fortsetzungstermine bekanntgegeben. Man darf gespannt sein.

Noch immer sind keine weiteren Fortsetzungstermine bekanntgegeben worden - wenn morgen plädiert wird, dürfte übermorgen tatsächlich Showdown sein.

Bei der Schadenshöhe dürften 3 - 4 Jahre drin sein.

Der Zeitplan ist nicht mehr aktuell. der 14. und 15. Mai fallen aus, weil es keine Zeugen gibt, die man was fragen könnte. Der nächste Termin ist Freitag, der 17. Mai.
Der Richter hat selbst keine Zeugen mehr auf seiner Liste. Die Verteidiger möchten hingegen noch einige vorladen. Das soll am 17. wohl geklärt werden. Oder so.
Der nächste folgende Termin wird der 10. Juni sein. Man scheint vor Juli nicht mit einem Urteil zu rechnen. Füllmich ist guter Dinge. Er hat sich an den Common Law Court Great Britain and international gewandt und gewonnen.
Ich weiß, daß ich nichts weiß. Also erzähl mir nix.
 
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Offline Chemtrail-Fan

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Re: Querdenken
« Antwort #13869 am: 13. Mai 2024, 20:27:29 »
Füllmich ist guter Dinge. Er hat sich an den Common Law Court Great Britain and international gewandt und gewonnen.

Und der ist dann gegenüber dem LG Göttingen weisungsbefugt? :rofl:
Ich habe mir bereits eine feste Meinung gebildet! Verwirren Sie mich bitte nicht mit Fakten!
 
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Offline Gerntroll

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Re: Querdenken
« Antwort #13870 am: 13. Mai 2024, 20:31:49 »
Das LG Göttingen diskutiert gerade darüber ob Füllmich 45 Mio oder 450 Mio Euro Haftentschädigung bekommt.
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Re: Querdenken
« Antwort #13871 am: 13. Mai 2024, 21:53:43 »
nächster Termin 17.5., dann 10.6.

Zwischen diesen Terminen liegen mehr als drei Wochen. Eine Unterbrechung von mehr als drei Wochen ist nach § 229 StPO nur zulässig, wenn zuvor an mindestens 10 Tagen hauptverhandelt wurde. Ob das so war, habe ich jetzt nicht auf dem Schirm. Hat da jemand Detailkenntnisse?
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Offline Ba_al

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Re: Querdenken
« Antwort #13872 am: 13. Mai 2024, 22:14:43 »
@Gerntroll wären statt der 450 Melonen nicht ein paar Faberge Eier als Huldigung angebrachter?
 
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Offline Gerntroll

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Re: Querdenken
« Antwort #13873 am: 13. Mai 2024, 22:16:19 »
Die kommen später. Zur Entlassung Ostern 2030. Bis dahin ist die Lieferung der chinesischen Kopien da.
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Offline knautschzone

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Re: Querdenken
« Antwort #13874 am: 13. Mai 2024, 23:29:54 »
nächster Termin 17.5., dann 10.6.

Zwischen diesen Terminen liegen mehr als drei Wochen. Eine Unterbrechung von mehr als drei Wochen ist nach § 229 StPO nur zulässig, wenn zuvor an mindestens 10 Tagen hauptverhandelt wurde. Ob das so war, habe ich jetzt nicht auf dem Schirm. Hat da jemand Detailkenntnisse?


Das sind Ferien. Danke, immer wieder gerne.

P.S. Außerdem gab es bislang 14 Verhandlungstage, wenn die Freitage als ganze Tage zählen.

P.P.S Die Entschädigung lt. Common Law Court and international beträgt 124000 Pfund, jeweils persönlich zu zahlen vom Justizminister und vom zuständigen Staatsanwalt, der die "Entführung" aus Mexiko eingefädelt hat. Eben ob dieser "Entführung" haben lt. CLC deutsche Gerichte keine Jurisdiktion mehr über Füllmich. (dies stammt aus einem statement von F.)      Kann ein Anwalt tiefer sinken?
« Letzte Änderung: 14. Mai 2024, 00:14:48 von knautschzone »
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