Autor Thema: Querdenken  (Gelesen 1256730 mal)

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Offline Reichskasper Adulf Titler

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Re: Querdenken
« Antwort #12720 am: 18. Oktober 2023, 10:51:03 »
Nein, sie würde am nächsten Tag verkünden, dass das halbe Land hinter Fuellmich steht und sie deshalb ganz viele liebe Briefe erhalten hat.
Deshalb muss er freigelassen werden.
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Offline Gerntroll

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Re: Querdenken
« Antwort #12721 am: 18. Oktober 2023, 11:45:29 »
dass das halbe Land hinter Fuellmich steht

Das ganze Folg steht hinter ihm!
Ich liebe Sarkasmus. Es ist wie jemandem die Tastatur in die Fresse zu hauen, nur mit Worten.
 
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Re: Querdenken
« Antwort #12722 am: 18. Oktober 2023, 11:54:10 »
Wenn Du in den Abgrund blickst, da stehen immer ganz viele Leute hinter Dir......
 
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Re: Querdenken
« Antwort #12723 am: 18. Oktober 2023, 11:54:43 »
Also ich stehe hinter Füllmich. Aber nur wenn ich Justizvollzugsbeamter wäre.
 
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Offline Sandmännchen

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Re: Querdenken
« Antwort #12724 am: 18. Oktober 2023, 12:25:07 »
Tut sie durchaus: § 144 StPO.

Ohne jetzt die Literatur befragt zu haben - das ist nur anwendbar, wenn es zur Durchführung eines zügigen Verfahrens erforderlich ist, und nicht etwa, weil der Anwalt ein offensichtlicher ♥♥♥ ist. Oder?
soɥdʎsıs sǝp soɥʇʎɯ ɹǝp 'snɯɐɔ ʇɹǝqlɐ –
˙uǝllǝʇsɹoʌ uǝɥɔsuǝɯ uǝɥɔılʞɔülƃ uǝuıǝ slɐ soɥdʎsıs sun uǝssüɯ ɹıʍ ˙uǝllüɟnzsnɐ zɹǝɥuǝɥɔsuǝɯ uıǝ ƃɐɯɹǝʌ lǝɟdıƃ uǝƃǝƃ ɟdɯɐʞ ɹǝp

P.S.: Cantor became famous by proving it can't be done.
 
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Offline Rechtsfinder

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Re: Querdenken
« Antwort #12725 am: 18. Oktober 2023, 12:40:13 »
Offensichtliche ♥♥♥en ziehen gern mal Verfahren in die Länge... ;)

Der Punkt ist, dass auch die Bestellung von Verteidigern, insb. gegen den Willen des/der Angeklagten, ein Eingriff in dessen Rechte ist. Wenn der von Seiten des Gerichts kommt, das später auch verurteilt (und eine Verurteilung im Vorfeld ja auch schon für wahrscheinlicher hielt, als einen Freispruch, Stichwort: Zwischenverfahren), dann sind davor aus rechtsstaatlichen Erwägungen sehr hohe Hürden zu stellen. Irgendwo fängt es nämlich an, dass das Gericht sich einen Verurteilungsbegleiter beordert und den anderen Verteidiger einfach ignoriert. Oder jedenfalls, das genau das vorgeworfen wird.
« Letzte Änderung: 18. Oktober 2023, 12:44:04 von Rechtsfinder »
Eine von VRiBGH Prof. Dr. Thomas Fischer erfundene Statistik besagt, dass 90% der Prozessgewinner die fragliche Entscheidung für beispielhaft rechtstreu halten, 20% der Unterlegenen ihnen zustimmen, hingegen von den Verlierern 30% sie für grob fehlerhaft und 40% für glatt strafbar halten.
 
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Online Rabenaas

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Re: Querdenken
« Antwort #12726 am: 18. Oktober 2023, 13:50:05 »
Tut sie durchaus: § 144 StPO.

Ohne jetzt die Literatur befragt zu haben - das ist nur anwendbar, wenn es zur Durchführung eines zügigen Verfahrens erforderlich ist, und nicht etwa, weil der Anwalt ein offensichtlicher ♥♥♥ ist. Oder?

Haftsachen müssen immer beschleunigt gefördert werden!
Das wird man ja wohl noch sagen dürfen!
 
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Offline Ba_al

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Re: Querdenken
« Antwort #12727 am: 18. Oktober 2023, 14:16:59 »
@echt?

Nein.....sie würde damit eine Class Action bei den Maori starten und somit die Briefe als Beweis weiterleiten
 
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Offline Gerntroll

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Re: Querdenken
« Antwort #12728 am: 18. Oktober 2023, 14:52:36 »
die Briefe als Beweis weiterleiten

Eine wirksame Zustellung muss per Gefangenenpost im blauen Turnbeutel oder per Fax mit blutigem Fingerabdruck erfolgen!
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Re: Querdenken
« Antwort #12729 am: 18. Oktober 2023, 15:16:27 »
Impfgegner und Wahnsinn, manchmal gar nicht weit auseinander:
https://www.msn.com/de-de/nachrichten/panorama/20-j%C3%A4hriger-ermordete-eigene-mutter-um-impfung-zu-verhindern/ar-AA1in5Wa?ocid=winp2fptaskbarhover&cvid=840d439a8c9f48aac50c136a07a79b8d&ei=2

Ich habe bei der Überschrift zweimal hinschauen müssen, man will es nicht glauben.

Spoiler
20-Jähriger ermordete eigene Mutter um Impfung zu verhindern
Artikel von RP ONLINE •

Hof. Er litt an Wahnvorstellungen und war überzeugt, die Impfung habe sein Leben ruiniert. Um zu verhindern, dass sein Bruder auch eine Impfung erhält, tötete er seine eigene Mutter.
Ein 20-Jähriger hat zu Prozessbeginn vor dem Landgericht Hof eingeräumt, seine Mutter getötet zu haben. Der Angeklagte habe angegeben, dass er damit eine Impfung seines jüngeren Bruders habe verhindern wollen, teilte ein Gerichtssprecher am Dienstag mit.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten vor, seine 54-jährige Mutter im März dieses Jahres in ihrer Wohnung im bayerischen Thiersheim ermordet zu haben. Der Mann leidet laut Anklage unter Wahnvorstellungen und ist demnach überzeugter Impfgegner. Seine Mutter machte er den Angaben nach dafür verantwortlich, zuvor geimpft worden zu sein. Die Impfungen hatten seiner Überzeugung nach sein Leben ruiniert.
Mit der mutmaßlichen Tat wollte er demnach verhindern, dass sein elf Jahre alter Bruder im April eine Impfung erhält. Mit roher Gewalt soll der Angeklagte deshalb seine Mutter geschlagen und anschließend stranguliert haben. Als die 54-Jährige bereits tot war, soll er ihr zudem mit einer Armbrust mehrere Bolzen in den Kopf geschossen haben.

Der junge Mann hatte daraufhin selbst den Notruf verständigt und angegeben, seine Mutter getötet zu haben, wie Polizei und Staatsanwaltschaft damals mitgeteilt hatten. Rettungskräfte fanden die Frau leblos vor und konnten nur noch ihren Tod feststellen. Die Polizei nahm den Deutschen widerstandslos fest. Er sitzt seitdem in Untersuchungshaft.
Das Verfahren wird aufgrund des Alters des Angeklagten vor einer Jugendkammer verhandelt. Es sind fünf weitere Termine bis Ende Oktober geplant.
Quelle: RP-online
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Offline theodoravontane

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Re: Querdenken
« Antwort #12730 am: 18. Oktober 2023, 17:11:07 »
Nein, sie würde am nächsten Tag verkünden, dass das halbe Land hinter Fuellmich steht und sie deshalb ganz viele liebe Briefe erhalten hat.
Deshalb muss er freigelassen werden.

Wenn das halbe Land hinter ihm steht, tut es die andere Hälfte nicht. Von den anderen Bundesländern, Fürstent(h)ümern, König- Kaiser- und anderen Reichen haben wir da noch gar nicht gesprochen.

Die Lage dürfte unübersichtlich sein.

SCNR …
"Wenn ich mein Leben noch einmal leben könnte, würde ich die gleichen Fehler wieder machen, aber ein bisschen früher anfangen, damit ich mehr davon habe."

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Offline Schrohm Napoleon

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Re: Querdenken
« Antwort #12731 am: 18. Oktober 2023, 21:19:38 »
Pankalla hat neue Informationen über seine Kollegin Dagmar Schön, der Verdreherin von Füllmich. Sie war wohl "Teil der Baghwan-Sekte". 
(Im Video noch einmal ab ca. 1:45)   

 :D




https://www.youtube.com/watch?v=TXcuZSPioTg

« Letzte Änderung: 18. Oktober 2023, 21:27:52 von Schrohm Napoleon »
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Re: Querdenken
« Antwort #12732 am: 19. Oktober 2023, 10:55:59 »
Und auch bei Bhagwan floss Geld ja nur in eine Richtung  ;D
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Offline nixweiter

Re: Querdenken
« Antwort #12733 am: 19. Oktober 2023, 14:29:53 »
https://www.swr.de/swraktuell/baden-wuerttemberg/heilbronn/prozess-feier-trotz-versammlungsverbot-katzenbachsee-100.html
Zitat
Geldstrafe für Party-Veranstalter aus "Querdenker"-Bewegung
19.10.2023, 12:52 Uhr
Das Amtsgericht in Brackenheim hat einen "Querdenker"-Aktivisten zu einer Geldstrafe verurteilt. Er hatte während Corona eine Party mit bis zu 1.000 Gästen organisiert.

2.400 Euro Geldstrafe wegen des Verstoßes gegen das Versammlungsgebot: So lautete am Donnerstag das Urteil am Amtsgericht Brackenheim (Kreis Heilbronn). Der verurteilte Veranstalter hatte im Sommer 2021 am Katzenbachsee in Zaberfeld (Kreis Heilbronn) eine Party mit - laut Staatsanwaltschaft - bis zu 1.000 Gästen organisiert und das mitten in der Pandemie. Prominentester Gast war Sängerin Nena. Viele Unterstützer des Verurteilten waren bei dem Prozess dabei.

Vor allem während der Pandemie soll der Angeklagte als "Querdenker"-Aktivist aufgetreten sein und Verschwörungstheorien über den Messengerdienst Telegram verbreitet haben. Der Vorwurf vor Gericht: Mehrere Hundert Gäste seien auf Einladung des Beschuldigten trotz des zu dieser Zeit geltenden Versammlungsverbots am Katzenbachsee zusammengekommen, um zu feiern.

Unter den Gästen war damals auch die Popsängerin Nena. Kurz nach der Veranstaltung äußerte sich die Sängerin in den sozialen Medien - ohne die Veranstaltung zu erwähnen - mit einem allgemeinen Statement, in dem sie sich dafür einsetzte, andere nicht auszugrenzen.

Der Veranstalter erhielt damals einen Strafbefehl der Staatsanwaltschaft. Gegen diesen legte er Einspruch ein, weshalb die Sache nun vor Gericht verhandelt wurde. Die Vorladung teilte der Angeklagte im Internet über einen "Querdenken"-Kanal.
As for free speech, it comes with the responsibility to be truthful.
 
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Offline SchlafSchaf

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Re: Querdenken
« Antwort #12734 am: 19. Oktober 2023, 14:32:53 »
https://www.swr.de/swraktuell/baden-wuerttemberg/heilbronn/prozess-feier-trotz-versammlungsverbot-katzenbachsee-100.html
Zitat
Geldstrafe für Party-Veranstalter aus "Querdenker"-Bewegung
19.10.2023, 12:52 Uhr
Das Amtsgericht in Brackenheim hat einen "Querdenker"-Aktivisten zu einer Geldstrafe verurteilt. Er hatte während Corona eine Party mit bis zu 1.000 Gästen organisiert.

2.400 Euro Geldstrafe wegen des Verstoßes gegen das Versammlungsgebot: So lautete am Donnerstag das Urteil am Amtsgericht Brackenheim (Kreis Heilbronn). Der verurteilte Veranstalter hatte im Sommer 2021 am Katzenbachsee in Zaberfeld (Kreis Heilbronn) eine Party mit - laut Staatsanwaltschaft - bis zu 1.000 Gästen organisiert und das mitten in der Pandemie. Prominentester Gast war Sängerin Nena. Viele Unterstützer des Verurteilten waren bei dem Prozess dabei.

Vor allem während der Pandemie soll der Angeklagte als "Querdenker"-Aktivist aufgetreten sein und Verschwörungstheorien über den Messengerdienst Telegram verbreitet haben. Der Vorwurf vor Gericht: Mehrere Hundert Gäste seien auf Einladung des Beschuldigten trotz des zu dieser Zeit geltenden Versammlungsverbots am Katzenbachsee zusammengekommen, um zu feiern.

Unter den Gästen war damals auch die Popsängerin Nena. Kurz nach der Veranstaltung äußerte sich die Sängerin in den sozialen Medien - ohne die Veranstaltung zu erwähnen - mit einem allgemeinen Statement, in dem sie sich dafür einsetzte, andere nicht auszugrenzen.

Der Veranstalter erhielt damals einen Strafbefehl der Staatsanwaltschaft. Gegen diesen legte er Einspruch ein, weshalb die Sache nun vor Gericht verhandelt wurde. Die Vorladung teilte der Angeklagte im Internet über einen "Querdenken"-Kanal.

Es handet sich hierbei um Querdenken-Party-Veranstalter & Reichsideologe Friedemann Mäckle Mack.
An Rüdiger Hoffmann: Der Faschist sagt immer, da ist der Faschist  (in Anlehnung an die Signatur des geschätzten MitAgenten Schnabelgroß)

Wir kamen
Wir sahen
Wir traten ihm in den Arsch
 
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