Autor Thema: Querdenken  (Gelesen 1003172 mal)

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Re: Querdenken
« Antwort #11745 am: 21. März 2023, 14:01:46 »
Off-Topic:
3. Flaschen müssen etikettiert werden.
Der gefällt mir besonders gut! Den merke ich mir. Zur ständigen Erbauung und gelegentlichen Verwendung. :dance:
Danke!
Eine von VRiBGH Prof. Dr. Thomas Fischer erfundene Statistik besagt, dass 90% der Prozessgewinner die fragliche Entscheidung für beispielhaft rechtstreu halten, 20% der Unterlegenen ihnen zustimmen, hingegen von den Verlierern 30% sie für grob fehlerhaft und 40% für glatt strafbar halten.
 
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Offline mork77

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Re: Querdenken
« Antwort #11746 am: 21. März 2023, 14:04:34 »
Ein Anwalt fand es mal nicht so gut, als ich ihm vorhielt, er erinnere mich an Lionel Hutz von den Simpsons. Es passte aber genau.


Die Erfahrung lehrt uns, dass Liebe nicht darin besteht, dass man einander ansieht, sondern dass man gemeinsam in gleicher Richtung blickt.
Antoine de Saint-Exupéry (1900-44), frz. Flieger u. Schriftsteller
 
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Offline SchlafSchaf

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Re: Querdenken
« Antwort #11747 am: 21. März 2023, 21:04:13 »
HaintzelMixxer hält sich echt für den Nabel der Welt
An Rüdiger Hoffmann: Der Faschist sagt immer, da ist der Faschist  (in Anlehnung an die Signatur des geschätzten MitAgenten Schnabelgroß)

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Re: Querdenken
« Antwort #11748 am: 21. März 2023, 21:14:14 »
Nabel ...

Dass der Kerl meist auf der falschen Seite unterwegs ist und sich dann auch noch zu hoch einstuft, wusste ich.  :whistle:
«Die Dummheit hat aufgehört, sich zu schämen»
 
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Re: Querdenken
« Antwort #11749 am: 21. März 2023, 21:23:36 »
HaintzelMixxer hält sich echt für den Nabel der Welt

Ja, das ist natürlich ein absolut wichtiges Leitmedium.
Rete Informazione Europea hat auf YouTube immerhin 369 Abonnenten.
Bei Facebook stammt der letzte Beitrag von vor einem Jahr.
Ich habe mir bereits eine feste Meinung gebildet! Verwirren Sie mich bitte nicht mit Fakten!
 
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Offline Gerntroll

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Re: Querdenken
« Antwort #11750 am: 21. März 2023, 21:33:56 »
Du glaubst doch nicht das seine Folgemännchen/frauchen so weit rescherschieren
Ich liebe Sarkasmus. Es ist wie jemandem die Tastatur in die Fresse zu hauen, nur mit Worten.
 
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Offline echt?

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Re: Querdenken
« Antwort #11751 am: 22. März 2023, 04:39:08 »
Nicht an Trump und Putin?
Ich bremse nicht für Nazis!
 
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Re: Querdenken
« Antwort #11752 am: 22. März 2023, 07:13:34 »
Einige Perlen von „liebergottganzlogisch“ hatten wir schon. Die gute Pia darf selbst bei FB nicht mehr schreiben seit Okt. 2020
https://www.facebook.com/207564003190352/posts/d41d8cd9/590145041598911/?locale=de_DE

Aber es gibt ja Telegram und so.

Nun hat die Gute Post bekommen.






Das ist natürlich Unsinn.

Denn „Postbetrüger“ ist gar kein registriertes Schimpfwort.

Das Schreiben ist zwar unterzeichnet, jedoch unleserlich und außerhalb hatte die Person (der Mensch?) keine Dienstmütze während der sog. Unterschrift auf! Beamte gibt‘s ja auch gar nicht.

Alles ungültig und gildet net!
(Pia hat das selbst mit voller Adresse veröffentlicht, falls Fragen kommen)



 :facepalm:
Merke: Es genügt natürlich nicht, dämlich zu sein. Es soll schon auch jeder davon wissen!

„Nur weil es Fakt ist, muß es noch lange nicht stimmen!“ (Nadine, unerkannte Philosophin)
 
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Re: Querdenken
« Antwort #11753 am: 22. März 2023, 09:51:59 »
Das muss Fake sein......jeder weiss doch dass "Eder" in Haft ist.    ;D ;D ;D
 

Offline SchlafSchaf

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Re: Querdenken
« Antwort #11754 am: 22. März 2023, 16:44:16 »
WHAT????

Zitat
Steht die Anklage gegen Michael Ballweg auf wackeligen Füßen? „Achtung, Reichelt!“ erfuhr exklusiv: Die Stuttgarter Staatsanwaltschaft hat sämtliche Ermittlungen wegen Geldwäsche gegen den Querdenken-Gründer eingestellt. Ballweg meldete sich aus der U-Haft bereits zu Wort: „Ich bin erfreut. Die Wahrheit kommt immer ans Licht.“

Erst am Montag wurde bekannt, dass die Stuttgarter Staatsanwaltschaft gegen Querdenken-Gründer Michael Ballweg Anklage erhoben hat. Anklagegrund: noch unbekannt! Nur zwei Tage später stellt sich heraus: Im Zuge der Anklage-Erhebung wurden sämtliche Geldwäsche-Vorwürfe gegen Ballweg fallengelassen. Ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Stuttgart bestätigte die Einstellung am Mittwoch gegenüber „Achtung, Reichelt!“

Im Einstellungsschreiben der Staatsanwaltschaft, das „Achtung, Reichelt!“ exklusiv vorliegt, heißt es: „Hinsichtlich der vorgenannten Tatvorwürfe wird das Verfahren gem. §170 Abs. 2 StPO eingestellt, da im Rahmen der Ermittlungen nicht der Nachweis erbracht werden konnte, dass die vom Beschuldigten ein- und ausgezahlten Barbeträge […] tatsächlich aus Geldern, die aus der dem Beschuldigten vorgeworfenen versuchten Betrugstat erlangt wurden , stammt, da der Beschuldigte im fraglichen Zeitraum auch über größere Bargeldsummen aus anderen Quellen verfügte.“

Außer der Drecksseite hab ich bisher nix gefunden. Das timing ist auch sehr sonderbar, Montag Anklage erhoben, Mittwoch eingestellt?  :scratch:
https://pleiteticker.de/wende-im-fall-ballweg-geldwaesche-ermittlungen-gegen-querdenken-gruender-eingestellt/

Wenn das wahr ist, verliere ich so langsam ernsthaft den Glauben an den Rechtsstaat

Edith sagt: Durchatmen hilft. Es betrifft wohl nur den kleinsten Teil der Anklage, die Schwurbler und ein gewisser Bauschaumanwalt träumen schon davon ihn auf Händen aus dem Knast zu tragen
« Letzte Änderung: 22. März 2023, 16:51:04 von SchlafSchaf »
An Rüdiger Hoffmann: Der Faschist sagt immer, da ist der Faschist  (in Anlehnung an die Signatur des geschätzten MitAgenten Schnabelgroß)

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Re: Querdenken
« Antwort #11755 am: 22. März 2023, 17:11:31 »

Zitat
[...] Ermittlungen wegen Geldwäsche [...]

[...] eingestellt, da im Rahmen der Ermittlungen nicht der Nachweis erbracht werden konnte, dass die vom Beschuldigten ein- und ausgezahlten Barbeträge […] tatsächlich aus Geldern, die aus der dem Beschuldigten vorgeworfenen versuchten Betrugstat erlangt wurden , stammt, da der Beschuldigte im fraglichen Zeitraum auch über größere Bargeldsummen aus anderen Quellen verfügte.“

Kling für mich seltsam. Ist es nicht gerade ein Zeichen von Geldwäsche, daß man Gelder lustig so hin- und herverschiebt, daß damit erschwert wird, die Geldflüsse nachzuvollziehen?

Weiter lese ich das so, daß es jedoch beim Vorwurf des versuchten Betruges bleibt.
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Re: Querdenken
« Antwort #11756 am: 22. März 2023, 17:18:33 »
da der Beschuldigte im fraglichen Zeitraum auch über größere Bargeldsummen aus anderen Quellen verfügte

Und hat sich mal jemand für diese Quellen interessiert?
Ich habe persönlich jetzt nicht so viel Quellen, die mich mit Bargeld zuschütten...
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Re: Querdenken
« Antwort #11757 am: 22. März 2023, 17:20:35 »
Kling für mich seltsam. Ist es nicht gerade ein Zeichen von Geldwäsche, daß man Gelder lustig so hin- und herverschiebt, daß damit erschwert wird, die Geldflüsse nachzuvollziehen?

Ich lese da raus, dass die Staatsanwaltschaft keine Lust hatte, sich da näher mit zu beschäftigen. Wie lange ist Ballweg schon in U-Haft? Etwa genau so lange dürfte man ja ermitteln. Und selbst wenn sich nur ein einziger Mitarbeiter nur stundenweise damit beschäftigt, sollte er trotzdem die Geldbewegungen analysieren können. Ich traue Ballweg nicht zu, dass er so professionell Geldwäsche betrieben hat, dass man Quellen und Ziele nicht mehr eindeutig zuordnen kann. Und es werden auch nicht Dutzende Konten gewesen sein, die da zu untersuchen waren. Und wenn es alles Bargelder waren, dann dürfte ja eine ordentliche Buchhaltung existieren. Sonst würde ich generell erst mal von Schwarzgeld ausgehen.
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Offline Seb

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Re: Querdenken
« Antwort #11758 am: 22. März 2023, 22:24:29 »
Zitat
"Impfen macht frei": Verurteilung wegen Volksverhetzung

Ein 46-Jähriger ist nach der Veröffentlichung eines Bildes mit dem Eingang eines Konzentrationslagers und der Aufschrift «Impfen macht frei» im Internet rechtskräftig wegen Volksverhetzung verurteilt worden. Das Bayerische Oberste Landesgericht bestätigte nach einer Revision des Angeklagten zwei entsprechende Urteile des Amtsgerichts München und des Landgerichts München I, wie ein Sprecher am Mittwoch in München mitteilte. Der Immobilienmanager muss deshalb nun die vorgesehene Geldstrafe zahlen.

Der Mann hatte im November 2020 auf seinem öffentlich einsehbaren Facebook-Account ein zweigeteiltes Bild veröffentlicht. Auf dessen unterer Hälfte war der Eingang eines Konzentrationslagers mit dem Schriftzug «Arbeit macht frei» über dem Eingangstor zu sehen. In der oberen Bildhälfte wiederholte sich das Motiv, der Schriftzug dort lautete allerdings «Impfen macht frei». Außerdem waren zwei schwarz uniformierte Männer mit überdimensionalen Spritzen abgebildet. Sein 52 Mal gelikter Kommentar dazu lautete «Alles schon mal dagewesen.»

Damit habe er auch unter Beachtung seines Rechts auf freie Meinungsäußerung in strafbarer Art und Weise die Verfolgung insbesondere von Juden im Dritten Reich bagatellisiert, urteilte nun das Oberste Landesgericht. Er habe die von den Nationalsozialisten im Dritten Reich in den Konzentrationslagern begangenen Massenmorde verharmlost und zugleich Gegnern der Corona-Maßnahmen suggeriert, ihnen «werde ein den Gräueltaten der NS-Zeit vergleichbares Unrecht zugefügt, um sie nach Art eines geistigen Brandbeschleunigers aggressiv zu emotionalisieren».
https://www.zeit.de/news/2023-03/22/impfen-macht-frei-verurteilung-wegen-volksverhetzung
Niemand sollte diskreditiert werden, weil er anderer Meinung ist. Aber wer Blödsinn erzählt, hat kein Recht darauf, ernst genommen zu werden.
 
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Re: Querdenken
« Antwort #11759 am: 22. März 2023, 23:06:28 »
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