Autor Thema: Querdenken  (Gelesen 1001833 mal)

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Offline Richard Sharpe

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Re: Querdenken
« Antwort #10740 am: 29. November 2022, 13:08:26 »
Das hätten die Querdenker gerne. Allerdings gilt das Gesetz über die Entschädigung für Strafverfolgungsmassnahmen nur bei Verurteilungen durch ein Gericht oder für andere Strafverfolgungsmaßnahmen. § 105 StGB bezieht sich auch auf andere Tatbestände und verjährt natürlich auch.

https://www.gesetze-im-internet.de/streg/__1.html

https://www.gesetze-im-internet.de/streg/__2.html
« Letzte Änderung: 29. November 2022, 13:10:14 von Richard Sharpe »
" Artikel 19 Grundgesetz ist zu akzeptieren! Da steht, was da steht. Aufgrund dessen sind quasi alle Gesetze ungültig. "
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Offline Gerichtsreporter

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Re: Querdenken
« Antwort #10741 am: 29. November 2022, 13:28:24 »
Da geht so einiges durcheinander. Die angegebene Bankverbindung ist aus Österreich. Da sie schreiben, dass sie bis zum OGH gehen wollen, scheint dort auch geklagt zu werden. Dann wäre der § 105 des österreichischen StGB gemeint, der unserem § 140 StGB (Nötigung) entspricht. Das StrEG ist dagegen eine deutsche Norm, das österreichische Gegenstück wird StEG (ohne r) abgekürzt. Der § 7 StEG behandelt den Rückgriff des Staates auf seine Organwalter bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, was hier nicht passt.

Außerdem bietet die Webseite auch Schweizern die Möglichkeit, eine Entschädigung einzuklagen. Wie ein Schweizer vor einem österreichischen Gericht mit einer deutschen Rechtsgrundlage eine Entschädigung von der Schweiz einklagen will, ist mir aber nicht ersichtlich.
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Offline Sandmännchen

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Re: Querdenken
« Antwort #10742 am: 29. November 2022, 14:01:41 »
Natürlich können sie klagen, wo immer sie wollen: Irgendwas zusammenachwurbeln, ab ans Gericht und die Kosten entrichten. Sie müssen dabei aich nicht prüfen, ob die Klage zulässig ist. Das machen dann schon die Gerichte.

Bezeichenderweise klagen die Leute, die solche Vorschläge verbreiten, eher selten im eigenen Namen und auf eigene Kosten.
soɥdʎsıs sǝp soɥʇʎɯ ɹǝp 'snɯɐɔ ʇɹǝqlɐ –
˙uǝllǝʇsɹoʌ uǝɥɔsuǝɯ uǝɥɔılʞɔülƃ uǝuıǝ slɐ soɥdʎsıs sun uǝssüɯ ɹıʍ ˙uǝllüɟnzsnɐ zɹǝɥuǝɥɔsuǝɯ uıǝ ƃɐɯɹǝʌ lǝɟdıƃ uǝƃǝƃ ɟdɯɐʞ ɹǝp

P.S.: Cantor became famous by proving it can't be done.
 
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Offline Reichsschlafschaf

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Re: Querdenken
« Antwort #10743 am: 29. November 2022, 18:08:50 »
Zitat
Verurteilung wegen Landfriedensbruchs

Geld­strafe nach Kra­wallen am Reichs­tags­ge­bäude

29.11.2022

Im August 2020 versuchten Teilnehmer einer Querdenken-Demonstration, den Berliner Reichstag zu stürmen. Einer von ihnen wurde nun zu einer Geldstrafe verurteilt, nachdem er sich gegen einen Strafbefehl gewehrt hatte.

Mehr als zwei Jahre nach Krawallen am Reichstagsgebäude in Berlin ist ein 28-Jähriger wegen Landfriedensbruchs zu einer Geldstrafe von 1.800 Euro verurteilt worden, das entspricht 60 Tagessätzen zu je 30 Euro. Das Amtsgericht (AG) Berlin-Tiergarten sah es am Dienstag als erwiesen an, dass der Mann am 29. August 2020 Polizeisperren am Bundestag beiseite geschafft hat, um einen Durchbruch zur Treppe des Gebäudes zu ermöglichen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig (Urt. v. 29.11.2022, Az. 237 Cs 96/21).

Damals hatten sich Hunderte Menschen nach Demonstrationen gegen Corona-Maßnahmen vor dem Reichstagsgebäude versammelt. Einige stürmten dann auf die Treppe des Parlaments, was bundesweit Schlagzeilen machte.

Der 28-Jährige war laut Urteil nicht darunter. Allerdings soll er nach Aussagen von Polizeibeamten aus einer Gruppe von 20 bis 50 Menschen herausgetreten sein, um gemeinsam mit einer unbekannt gebliebenen Person drei bis vier Gitter zu beseitigen. Dabei soll er gerufen haben "Lasst uns stürmen!". Die Stimmung sei "sehr, sehr aufgeheizt" gewesen, sagte Richterin Lena Borth bei der Urteilsbegründung. 

Der Mann war an jenem Augusttag festgenommen worden, nachdem Polizeibeamte ihn identifiziert hatten. Aus Sicht der Richterin gab es keinen Grund, dies anzuzweifeln. Der Verteidiger des Mannes hatte dagegen auf Freispruch plädiert. Die Situation sei damals unübersichtlich gewesen, eine Verwechslung sei möglich, argumentierte er. Zum Prozess kam es, weil der 28-Jährige einen Strafbefehl über eine Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 30 Euro nicht akzeptiert hatte. Das Urteil entspricht nun aber ebenfalls dieser Höhe.

Im Zusammenhang mit den Krawallen im August 2020 hat die Berliner Staatsanwaltschaft nach eigenen Angaben etwa 85 Verfahren bearbeitet. Nach ihrer Auskunft gegenüber LTO am Dienstag gab es mittlerweile insgesamt acht rechtskräftige Verurteilungen wegen Landfriedensbruchs im Zusammenhang mit der Stürmung der Reichtstagstreppe, zwei davon sind noch nicht rechtskräftig.  Ein Großteil der vielen Verfahren wurde eingestellt, weil Beweise nicht ausreichten oder Täter nicht identifiziert werden konnten.

dpa/pab/LTO-Redaktion

https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/ag-berlin-tiergarten-krawall-reichtstagsgebude-august-2020-corona-landfriedensbruch/


Und eine schöne Urteilsgebühr gibt's auch noch.  ;D
Merke: Es genügt natürlich nicht, dämlich zu sein. Es soll schon auch jeder davon wissen!

„Nur weil es Fakt ist, muß es noch lange nicht stimmen!“ (Nadine, unerkannte Philosophin)
 
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Offline Fleckis Hauspersonal

Re: Querdenken
« Antwort #10744 am: 29. November 2022, 19:17:56 »
Da geht so einiges durcheinander. Die angegebene Bankverbindung ist aus Österreich. Da sie schreiben, dass sie bis zum OGH gehen wollen, scheint dort auch geklagt zu werden. Dann wäre der § 105 des österreichischen StGB gemeint, der unserem § 140 StGB (Nötigung) entspricht. Das StrEG ist dagegen eine deutsche Norm, das österreichische Gegenstück wird StEG (ohne r) abgekürzt. Der § 7 StEG behandelt den Rückgriff des Staates auf seine Organwalter bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, was hier nicht passt.

Außerdem bietet die Webseite auch Schweizern die Möglichkeit, eine Entschädigung einzuklagen. Wie ein Schweizer vor einem österreichischen Gericht mit einer deutschen Rechtsgrundlage eine Entschädigung von der Schweiz einklagen will, ist mir aber nicht ersichtlich.

Die Bank ist ja ganz in meiner Nähe, Raiffeisenbank Millstättersee eG - wer die mal informieren will:

Raiffeisenbank Millstättersee eG
Hauptstr. 82
9871 Seeboden
Tel.  +43 4762 81197
E-Mail: [email protected]

Ihr macht das sicher besser als ich. Ach ja und im Vereinsregister konnte ich auch keinen passenden Verein finden.

Tante Edid sagt: Meinen Meldeversuch angehängt.



« Letzte Änderung: 29. November 2022, 20:52:09 von Fleckis Hauspersonal »
 
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Offline Anmaron

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Re: Querdenken
« Antwort #10745 am: 29. November 2022, 21:43:25 »
Wie ein Schweizer vor einem österreichischen Gericht mit einer deutschen Rechtsgrundlage eine Entschädigung von der Schweiz einklagen will, ist mir aber nicht ersichtlich.
Nachhilfe beim Sürmeli drei Monate lang Montag und Freitag nach Arbeit 4 Stunden. Dann wirst Du Sachbearbeiter und Spitzenanwalt für Entschädigungsfälle.
Wer sich politisch nicht engagiert, hilft im Grunde jenen, die das Gegenteil von dem wollen, was man selber für wichtig und richtig hält. (Alain Berset)
Die Demokratie ist so viel wert wie diejenigen, die in ihrem Namen sprechen. (Robert Schuman)

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Offline SchlafSchaf

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Re: Querdenken
« Antwort #10746 am: 29. November 2022, 21:50:50 »
Wenn Ballweg bis Weihnachten nicht draußen ist, wollen die Querlüfter vorm Knast feiern
An Rüdiger Hoffmann: Der Faschist sagt immer, da ist der Faschist  (in Anlehnung an die Signatur des geschätzten MitAgenten Schnabelgroß)

Wir kamen
Wir sahen
Wir traten ihm in den Arsch
 
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Offline Ba_al

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Re: Querdenken
« Antwort #10747 am: 29. November 2022, 21:58:54 »
Gibt es dan Gans a la Frank Zander?
 
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Offline oschy

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Re: Querdenken
« Antwort #10748 am: 29. November 2022, 22:01:10 »
Wenn Ballweg bis Weihnachten nicht draußen ist, wollen die Querlüfter vorm Knast feiern
Stell ich mir relativ "ramontisch" vor. Sich schön in der Kälte, sich was auch immer holen - fröhliches Kerzenensemble auf den Trommeln - Alle mit Bommelmützen unterwegs... Und das wichtigste: Glühwein mit Schuss^^

Fröhliche Weihnacht an alle antretenden ♥♥♥en  8)

gruß oschy
 
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Re: Querdenken
« Antwort #10749 am: 29. November 2022, 22:03:33 »
Wenn er an Weihnachten nicht draußen ist, feier ich auch.  ;D
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Offline Gerntroll

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Re: Querdenken
« Antwort #10750 am: 29. November 2022, 22:04:02 »
Ich frage mich, wer "wir alle" sind. Ich gehe davon aus, dass höchstens drei einsame Verwirrte da rumstehen und Glühwein saufen.
Ich liebe Sarkasmus. Es ist wie jemandem die Tastatur in die Fresse zu hauen, nur mit Worten.
 
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Offline oschy

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Re: Querdenken
« Antwort #10751 am: 29. November 2022, 22:10:37 »
Ich gehe davon aus, dass höchstens drei einsame Verwirrte da rumstehen und Glühwein saufen.
Irre dich mal nicht. Beim letzten Woende waren auch ein Schwall Suxxen in Stammheim... Und die haben es ja weniger mit dem 24.12 - Die gedenken ja schon traditionsgemäß am 20.04.^^

gruß oschy
 
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Offline Fleckis Hauspersonal

Re: Querdenken
« Antwort #10752 am: 29. November 2022, 23:07:09 »
Irre dich mal nicht. Beim letzten Woende waren auch ein Schwall Suxxen in Stammheim... Und die haben es ja weniger mit dem 24.12 - Die gedenken ja schon traditionsgemäß am 20.04.^^

Am 20.04.2017 geschah das unfassbare Verbrechen gegen die Wahrheit, Licht und Liebe. Dabei waren die Akteure des SBÖ ja unantastbar!


 
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Offline -:D-

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Re: Querdenken
« Antwort #10753 am: 30. November 2022, 10:43:45 »
Querdenken 763? Das ist doch keine vollständige Vorwahl wie sonst immer?
 
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Offline Prahlhans

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Re: Querdenken
« Antwort #10754 am: 30. November 2022, 10:55:57 »
Wenn sie es ernst meinem würden, würden sie IM Knast mit ihm feiern.
Potenzial ausreichend Blödsinn dafür anzustellen ist bei den Verstrahlten ja dauerHAFT gegeben.
 
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