Autor Thema: Deutsche Rente & Deutsche Gesundheit  (Gelesen 35566 mal)

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Müllmann

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Re: Deutsche Rente & Deutsche Gesundheit
« Antwort #105 am: 11. September 2014, 08:41:04 »
Die Milchmädchen rechnen wieder:

http://forum.koenigreichdeutschland.de/index.php/Thread/446-Telefonzentrale/?pageNo=2

Milchmädchen 1 hat eingesehen, dass er das nicht unfallfrei hinbekommt:

Zitat
So. Meine Berechnungsgrundlage ignorierst du erstmal einfach Die ist total falsch. Du hast es allerdings richtig gemacht. Eine Änderung noch: Rechne mit 17,50%. Denn das sind die 15,50+2,0% Pflegeversicherung. Die zahlt jeder. Theoretisch gibts noch einen Singelzuschlag von knapp 2%, aber den lassen wir mal unberücksichtigt.

Milchmädchen 2 (namibischer Schwanzlurch) hatte die zündende Idee vor der nächsten Rechnung mal ein paar Fakten zu beschaffen:

Zitat
@Manuel
Kannst du mir bitte eine Berechnungsgrundlage für die DG-Beiträge im KRD zukommen lassen ?
Wie das mit den Extraleistungen aussieht.
Das geht aus der Website der DG nicht wirklich klar hervor.
Das ist auch der Grund, warum ich selbst bisher noch keinen Antrag gestellt habe. Ich weiß nicht welche Leistung mich wieviel kostet. Besonderns wenn man Selbständig oder gar nicht mehr im offiziellen Arbeitssystem ist.

 

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Re: Deutsche Rente & Deutsche Gesundheit
« Antwort #106 am: 16. September 2014, 20:56:27 »
Wer die Wartezeit bis zum Bericht vom Müllmann überbrücken will, kann derweil die "Rechtliche Ausführung zur Deutschen Gesundheit" studieren. Warnung! Entspricht etwa acht Stunden Teletubbies in Endlosschleife.

Deutsche Gesundheit
Rechtliche Ausführung zur Deutschen Gesundheit

Der Gesetzgeber hat in der Bundesrepublik Deutschland mit dem Gesundheits- reformgesetz im Jahr 2007 eine generelle Pflicht eingeführt, im Falle von Krankheit abgesichert zu sein. Damit wollte er erreichen, daß jeder Mensch in Deutschland im Falle von Krankheit der Allgemeinheit nicht zur Last fällt.

Dabei hat der Gesetzgeber verschiedene Möglichkeiten vorgesehen, so daß dieser Pflicht durch eine Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenkasse, einer privaten Krankenversicherung als auch im Falle des Bestehens einer "anderweitigen Absicherung im Krankheitsfalle" entsprochen wird.

Um auch private Solidargemeinschaften und andere Formen der Absicherung zu ermöglichen, hat der Gesetzgeber in allen Gesetzen unbestimmte normative Rechtsbegriffe, wie "anderweitige Absicherung im Krankheitsfall", "der freien Heilfürsorge vergleichbare Ansprüche" oder auch "sonstige Gesundheits- fürsorge" verwendet, die jeweils bei der Rechtsanwendung im Einzelfall einer Auslegung bedürfen.

Im Schreiben des Bundesministeriums vom 15.09.2010 an die NeuDeutsche Gesundheitskasse (ein Vorgänger der Deutschen Gesundheit) bestätigte das Bundesministerium für Gesundheit, daß die Krankenversicherungspflicht in der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung nachrangig für alle Personen ohne anderweitigen Anspruch auf Absicherung im Krankheitsfall ist.

Im Urteil des Sozialgerichtes Landshut vom 10.08.2009 (S 4 KR 124/09 ER) hat das Gericht dargelegt, daß es zur Anerkennung als "anderweitige Absicherung im Krankheitsfalle" der Gewährung eines Rechtsanspruches im Sinne der Legaldifinition des § 194 Abs. 1 BGB bedarf.
"Zwar hat der Gesetzgeber den Begriff des anderweitigen Anspruchs auf Absicherung im Krankheitsfall nicht näher definiert, aber es sind im Wortlaut des §§ 5 Abs. 1 Nr. 13 Buchst. a, 5 Abs. 8 a 190 Abs. 13 Satz 1 Nr. 1 SGB V keine Anhaltspunkte erkennbar, dass der Gesetzgeber entgegen der sonst üblichen Verfahrensweise dem Begriff des Anspruchs eine andere Bedeutung als in der Legaldefinition geregelt beimessen wollte."
Danach ist ein Anspruch, "das Recht, von einem anderen ein Tun oder Unterlassen zu verlangen (Anspruch) ..."

Die "Deutsche Gesundheit" ist eine aufsichtsfreie Einrichtung zur Absicherung im Krankheitsfalle, obwohl sie einen Rechtsanspruch gewährt. Trotz allem wird sie nicht als Versicherungsunternehmen eingestuft. Das ist auch kein gesetzliches Erfordernis.

Jeder Zugehörige zum Königreich Deutschland und damit auch jede in der Deutschen Gesundheit abgesicherte Person hat durch die gesonderte Erklärung der Zugehörigkeit zum Königreich Deutschland und die einzelvertragliche Ausgestaltung eines Leistungsvertrages als auch die unselbständige Nebenabrede zum Leistungsvertrag die Möglichkeit, Ansprüche im Sinne der Legaldefinition des § 194 Abs. (1) BGB geltend zu machen, denn das Königreich Deutschland gewährt jedem Staatsangehörigen und Staatszugehörigen die Anrufung eines deutschen Schiedsgerichts als auch eines gewählten deutschen Einzelrichters im Falle von Streitigkeiten zwischen den Angehörigen und Zugehörigen und dem Königreich Deutschland. Dabei kann die Deutsche Gesundheit trotz allem nicht als Versicherung eingestuft werden, denn ein aufsichtspflichtiges Versicherungsgeschäft liegt dann vor, wenn gegen Entgelt für den Fall eines ungewissen Ereignisses bestimmte Leistungen übernommen werden, wobei das übernommene Risiko auf eine Vielzahl durch die gleiche Gefahr bedrohter Personen verteilt wird und der Risikoübernahme eine auf dem Gesetz der großen Zahl beruhende Kalkulation zugrunde liegt.
Dabei sind Vereinbarungen dann nicht als Versicherungsgeschäft einzuordnen, wenn sie in einem inneren Zusammenhang mit einem Rechtsgeschäft anderer Art stehen und von dort ihr eigentliches rechtliches Gepräge erhalten. Dies ist dann der Fall, wenn die betreffende Vereinbarung mit einem anderen Vertrag, der seinerseits kein Versicherungsvertrag ist, verbunden und als unselbständige Nebenabrede dieses Hauptvertrages zu werten ist.
Die auf eben diese Weise ausgestalteten und diesen Vorgaben entsprechenden Verträge zur Gewährung von Unterstützungsleistungen bieten der Deutschen Gesundheit die Möglichkeit, einen Anspruch zu gewähren, da im Hauptvertrag eine Leistungsvereinbarung mit dem Königreich Deutschland begründet wird. Hierbei hat jeder Staatsangehörige und Staatszugehörige einen Anspruch auf rechtliches Gehör und Entscheidung bei allen Streitigkeiten vor einem deutschen Schiedsgericht oder einem deutschen Einzelrichter.

In der Nebenabrede gewährt die Deutsche Gesundheit Unterstützungs- leistungen als anderweitige Absicherung im Krankheitsfalle. Die Deutsche Gesundheit ist eine Institution des Königreiches Deutschland.

Durch die Vorschriften nach Maßgabe der §§ 1025 ff. der Zivilprozessordnung bleiben die Entscheidungen des deutschen Schiedsgerichtes oder eines deutschen Einzelrichters auch zur Prüfung durch die ordentlichen Gerichte zugänglich, wenn es sich um Menschen handelt, die in der Bundesrepublik ihren Wohnsitz innehaben. So ist ein echter Anspruch gewährleistet. Dies bestätigte auch die BaFin in ihrem Schreiben vom 24.02.2011 an die NDGK, dem Vorgänger der Deutschen Gesundheit.
Somit ist die Deutsche Gesundheit eine anderweitige Absicherung im Krankheitsfalle, die ihren Abgesicherten Rechtsansprüche gemäß der Legal- definition des § 194 Abs. 1 BGB gewährt.

Ein "anderweitiger Anspruch auf Absicherung" iSd § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V ist naturgemäß zunächst dann gegeben, wenn die betroffene Person anderen öffentlich-rechtlichen Sicherungssystemen als der gesetzlichen Kranken- versicherung angehört, etwa im Rahmen des SGB XII, des SGB II, des Strafvollzugs oder des BVG. Aus der bis dato zu der Bestimmung des § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V ergangenen Rechtsprechung – regelmäßig erst in Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes – und auch aus der nunmehrigen Fassung des VVG ergibt sich darüber hinaus, daß diese "anderweitige Absicherung" keineswegs immer auf öffentlich-rechtlichen Vorschriften beruhen muß, sondern daß die Voraussetzungen dafür ebenso gut von privatrechtlichen Absicherungen erfüllt werden können; für eine Versicherung bei einem klassischen privaten Versicherungsunternehmen ist dies völlig unstreitig und auch vom bundesrepublikanischen Gesetzgeber bei Erlaß des einschlägigen Gesetzes zur Abänderung des SGB V so gesehen worden (vgl. u.a. BT-Drucks. 16/3100 S. 87).
Es läßt sich nirgendwo herleiten, daß eine auf privatrechtlichen Vorschriften beruhende "Absicherung" iSd § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V nur bei einem Unternehmen der "klassischen" privaten Krankenversicherung erfolgen kann. Die Bestimmung des § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V stellt wie das gesamte SGB V eine Vorschrift zur Realisierung des "Sozialstaatsgebots" des Grundgesetzes dar, seine Regelungen zielen daher nicht darauf ab, private Unternehmen der Krankenversicherung zu privilegieren, zumal die grundgesetzlich-rechtliche Grundlegung für deren Tätigkeit auch nicht das "Sozialstaatsgebot", sondern die allgemeine Handlungsfreiheit bzw. die Berufsausübungsfreiheit des Grundgesetzes (Art. 2 Abs: 1, 12 Abs. 1 GG) ist.

Aus dem Gesetzestext des § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V kann somit zu diesem Punkt nur entnommen werden, dass ein "anderweitiger Anspruch auf Absicherung" iSd § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V vorliegt, wenn es sich bei der Zusage der jeweiligen Einrichtung sowohl
a. um etwas handelt, was als "Anspruch" gelten kann,
als auch,
b. wenn sich daraus eine "Absicherung" ergibt.

Beides ist bei der Deutschen Gesundheit zu bejahen. Die Deutsche Gesundheit gewährt in diesem Sinne einen Anspruch, und aus diesem ergibt sich eine wirksame "Absicherung".
Dementsprechend können hier auch auf (noch) privatrechtlichen Regeln beruhende Leistungen, deren Verbindlichkeit nicht geringer ist als die von öffentlich-rechtlichen Leistungen, nicht außer Acht gelassen werden. Deshalb muß auch im Falle der Deutschen Gesundheit vom Vorliegen eines "Anspruchs" im Sinne des § 194 Abs. (1) BGB ausgegangen werden.

Was sodann die "Absicherung" angeht, so ist zunächst Folgendes zu bedenken: Das Gesetz verwendet bewußt nicht den Begriff "Versicherung" und macht damit deutlich, daß im Falle des § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V nicht nur an öffentlich-rechtliche Regelwerke wie die gesetzliche Sozialversicherung und auch nicht allein an die Unternehmen der privaten Krankenversicherung gedacht war. Vielmehr sollte an dieser Stelle – als Ausgleich gegenüber der allgemeinen gesetzlichen Erzwingung einer Absicherung des Risikos Krankheit durch § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V – auch jede andere seriöse und tragfähige Regelung zur Abdeckung des Risikos "Krankheit" akzeptiert werden, an eine Exklusivität speziell der Unternehmen der klassischen privaten Krankenversicherung war hier offensichtlich nicht gedacht.

Der von der Deutschen Gesundheit gebotene Schutz stellt eine "gleichwertige Absicherung" dar. Zunächst ist hier darauf hinzuweisen, daß der Vorläufer der Deutschen Gesundheit (die NDGK) nicht etwa im Hinblick auf die zum 01.04.2007 eingeführte Versicherungspflicht geschaffen worden ist, sondern bereits längere Zeit vorher, genau im Oktober 2006, gegründet worden ist und ihre Tätigkeit aufgenommen hat. Daraus folgt, daß die NDGK in Deutschland bereits schon vorher durchaus im Sinne einer "Absicherung im Krankheitsfall" existiert hatte, ehe das heute zur Diskussion stehende Problem überhaupt auftreten konnte. Somit hat in diesem gesamten Zeitraum eine "Absicherung" gegen das Risiko Krankheit durch die NDGK, wie sie § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V nunmehr fordert, bestanden und tatsächlich funktioniert. Schon damit kann der Nachweis einer "Absicherung" im genannten Sinne bereits als erbracht angesehen werden.

Der Deutschen Gesundheit kann nicht entgegengehalten werden, daß diese – anders als die gesetzlichen Krankenkassen und anders als die privaten Krankenversicherer – nicht in allen Fällen einen eigenen Leistungskatalog zur Grundlage legt. Die Deutsche Gesundheit macht auf Wunsch gelegentlich auch den Leistungskatalog des Vorversicherers des Antragstellers im jeweiligen Einzelfall zum geltenden Leistungskatalog. Es werden jedoch immer individuell verhandelbare Lösungen mit oder ohne Selbstbeteiligung und auch mit oder ohne weitere Leistungseinschränkungen getätigt.

Dies mag aus Sicht des heutigen Zustandes unseres öffentlichen Gesundheitswesens ungewöhnlich erscheinen, stellt aber eine deutliche Verbesserung für die Vertragschließenden gegenüber den gesetzlichen Trägern der gesetzlichen Krankenversicherung oder gar gegenüber privaten Versicherungsunternehmen dar, ist allerdings ziemlich untypisch, kann aber keinesfalls in der Einschätzung der Deutschen Gesundheit als negativ iSd § 5 Abs. 1 Nr. 13 gewertet werden und spricht zudem klar für das Bestehen einer "Absicherung" iSd § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V.

Hinzu kommt die finanzielle Situation der Deutschen Gesundheit, die sich als durchaus tragfähig darstellt. Allein der Umstand, daß aus den Leistungs- verträgen jeden Monat erhebliche Überschüsse für den Aufbau eines tragfähigen gemeinnützigen neuen Gesellschaftssystems verwendet werden können, sollte genügen, um die ökonomische Zuverlässigkeit der seit 2006 erprobten Strukturen zu begründen. Diese Überschüsse können auch jederzeit wieder zur Aufstockung von Rücklagen verwendet werden. Da die Deutsche Gesundheit keine risikobehafteten Anlagen getätigt hat, ihre Gelder vielmehr in der Region ausschließlich in Form von konzessionsfreien Unternehmungen in Form von Zweckbetrieben und in Immobilien gemäß § 83 SGB IV anlegt, besteht insoweit auch kein nennenswertes Insolvenzrisiko, wodurch sich die DG erheblich von den Unternehmen der privaten Versicherungswirtschaft als auch der gesetzlichen Kassen unterscheidet.
Zudem können ebenfalls die Einlagen und Rücklagen der Königlichen Reichsbank, die eine aufsichtsfrei tätige Alternative zu den bestehenden Banken ist, hinzugerechnet werden, da auch diese Gelder durch eine qualifizierte Nachrangabrede im Bedarfsfalle vom Königreich Deutschland zur Absicherung herangezogen werden können.

Im Übrigen haben die Träger der gesetzlichen Krankenversicherung ihre Rücklagen mitunter in zweifelhafter Weise angelegt. Die Deutche Gesundheit setzt Gelder ausschließlich im Sinne des GG Art. 14 (2) "Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohl der Allgemeinheit dienen" ein. Von ungenügender "Absicherung" im Sinne des § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V kann hier daher nicht gesprochen werden. Dies gilt erst recht dann, wenn man in die Betrachtung einbezieht, wie niedrig der Verwaltungsaufwand pro Abgesichertem bei der DG und wie hoch er anderswo ist. In dieser Überlegung kommt vor allem die Kostenersparnis zum Ausdruck, die sich daraus ergibt, daß die DG vom Vorstand ehrenamtlich verwaltet wird. Es ist nicht zulässig, diese kosten- minimierende Besonderheit in eine negative Bewertung, etwa im Sinne mangelnder Professionalität, umzumünzen. Ehrenamtliches Engagement wird zwar nicht allenthalben gefördert, aber gefordert, weshalb auch hieraus für die Bewertung der Deutschen Gesundheit keine nachteiligen Folgerungen hergeleitet werden dürfen. "Professionalität" ist kein Tatbestandsmerkmal des § 5 Abs. 1 Ziff. 13 SGB V.

Die Schwierigkeit, die einige haben, die Absicherung durch die Deutsche Gesundheit als anderweitige Absicherung iSv § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V gelten zu lassen, liegt daher wohl zu einem guten Teil daran, daß sie nicht in das vertraute Schema von gesetzlicher und privater Kranken"ver"sicherung paßt. Es fehlt vor allem der vertraute aufgeblähte Verwaltungsapparat, und die als selbstverständlich empfundene Hinnahme des dafür erforderlichen Aufwands. Genau dies bzw. das Geltenlassen auch solcher Institutionen wie die Deutsche Gesundheit ist aber mit der Einführung des § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V bewußt in Kauf genommen worden. Daß die Deutsche Gesundheit innerhalb des Gesundheitswesens nicht genau das Gewohnte widerspiegelt, ist kein für § 5 Abs.1 Nr. 13 SGB V relevanter Gesichtspunkt.

Außerdem sollte auch bedacht werden: Von Grundgesetzes wegen ist es vielleicht zulässig, jedermann die Möglichkeit zu geben, sich in ein Krankenversicherungssystem einbeziehen zu lassen. Zum Schutze der öffentlichen Finanzen und zum Schutz der Menschen mag es dabei auch bedingt zulässig sein, jedermann zu zwingen, sich selbst um eine brauchbare Absicherung zu bemühen. Im Lichte des Art. 2 GG ist es aber nicht unproblematisch, bei diesem Zwang auch noch die Auswahlmöglichkeiten so einzuengen, daß am Ende – fast – nur noch die GKV und die "klassischen" Privatversicherungen übrig bleiben. Eine Gestaltung, in welcher funktionierende Selbsthilfeeinrichtungen faktisch ausgegrenzt und damit zerstört werden, wäre somit unzulässig. Daß die Deutsche Gesundheit eine solche funktionierende Selbsthilfeeinrichtung ist, hat ihr Vorläufer schon hinreichend nachgewiesen. Nimmt man dies aber nicht genügend zur Kenntnis, betreibt man genau diese Art der Ausgrenzung. § 5 Abs. 1 Ziff. 13 SGB V statuiert zwar einen – eher zweifelhaft zulässigen – Zwang, sich um eine angemessene Vorsorge gegen das Risiko Krankheit zu bemühen, enthält aber keine ausschließliche Regelung zu einer Mitgliedschaft in GKV und PKV.

Zusammenfassend ist also festzustellen, daß die Deutsche Gesundheit ein wünschenswerter vollwertiger Ersatz zu jeder gesetzlichen Krankenkasse, jeder privaten Krankenversicherung und jedem Versicherungsverein auf Gegen- seitigkeit ist.
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Diese sogenannte "Rechtliche Ausführung" ist im Menü der Website übrigens in der großspurigen Rubrik "Rechtliches Gutachten zur Deutschen Gesundheit" einsortiert. Aber die Lüge als Überschrift zu nutzen, war wohl selbst dem KRD zu heiß.

Inhaltlich das übliche Geschwurbel. Der Definitionsunsinn riecht arg nach Manuel oder seinem Meister. Das Urteil von Landshut wird auf den Kopf gestellt. Und sehr überzeugend sind auch die "Rückwärts-Bestätigungen" der BaFin und anderer Behörden. Weil die BaFin einmal angemerkt hat, dass die KRD-Kasse schon mangels Rechtsanspruch auf Leistung keine valide Absicherung darstellen kann, schlussfolgern die Schwurbelhelden daraus: Die BaFin hat uns bestätigt, dass eine Kasse mit Rechtsanspruch zulässig ist.
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Re: Deutsche Rente & Deutsche Gesundheit
« Antwort #107 am: 16. September 2014, 22:14:39 »
Wenn diese "Ersatz-Kasse" tatsächlich solide wäre und ernstzunehmende Leistungen anbietet (und nicht "Geistheilerei"), könnte ich mir prinzipiell vorstellen, daß eine Absicherung darüber unter Austritt aus der GKV möglich wäre. Eine "Institution" eines Phantasiestaates, rechtlich also ein nicht eingetragener Verein oder eine BbR, jedenfalls ohne Rechtspersönlichkeit, die noch nicht mal auf nennenswerte finanzielle Mittel oder Rückversicherungen zurückgreifen kann, dürfte die Ansprüche an eine "anderweitige Absicherung" nicht erfüllen; eine Pseudo-Absicherung durch einen Pleiteverein dürfte nicht vom Gesetzgeber beabsichtigt sein, und wir sind hier nicht im Bereich des Strafrechts. Die Krankenkassen werden sich erst mal weigern, die Kündigung anzuerkennen, da ja keine anderweitige Absicherung nachgewiesen wird.
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Re: Deutsche Rente & Deutsche Gesundheit
« Antwort #108 am: 16. September 2014, 22:28:33 »
Nach dem Landshut-Urteil, dem sich die Bundesregierung angeschlossen hat, ist ein uneingeschränkter Rechtsanspruch Voraussetzung für die anderweitige Absicherung. Und darunter verstehen die Gerichte gesetzlich festgelegte Dinge wie die Beihilfe etc.

Ein paar (im Ausland erfolgreiche und) durchaus solide Solidargemeinschaften haben es nicht geschafft sich unter Berufung auf diesen Passus als KV-Alternative zu etablieren. Daher hat und hatte Peters Gurkentruppe nie auch nur den Hauch einer Chance.
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Re: Deutsche Rente & Deutsche Gesundheit
« Antwort #109 am: 16. September 2014, 23:11:02 »
Ein paar (im Ausland erfolgreiche und) durchaus solide Solidargemeinschaften haben es nicht geschafft sich unter Berufung auf diesen Passus als KV-Alternative zu etablieren. Daher hat und hatte Peters Gurkentruppe nie auch nur den Hauch einer Chance.

Ach was, das ist sowas von abwegig, eine eigene Versicherung aufmachen zu wollen, darüber auch nur ansatzweise zu sinnieren, ist ein Gedankenspiel weitab jeglicher Realität. Vor einem Vierteljahrhundert hatten wir das in der Ausbildung im Fach Versicherungskunde, was für Voraussetzungen vorliegen müssen, um eine Versicherungs-AG oder einen VVaG gründen und betreiben zu können (bei Krankenversicherungen gibt es einen Batzen zusätzlicher Anforderungen).

Details sind mir entfallen. Weil es schon so lange her ist, und eben weil keinerlei realistische Verbindungen zum täglichen Leben in der Versicherungswelt bestehen. Das, was in der nächsten Klausur drankommen könnte, hatte ich mir ins Kurzzeitgedächtnis gewemst und gut war's mit dem Thema.


Es ist einfacher, ein neues Deutsches Reich zu gründen als eine Versicherung, erst recht eine Krankenversicherung. Ehrlich jetzt.
 
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Re: Deutsche Rente & Deutsche Gesundheit
« Antwort #110 am: 20. Oktober 2014, 23:19:40 »
Hmm, wurde das BaFin-Schreiben vom 30.9. und die Antwort schon thematisiert? Hängt an. Laut Fitzek wollen sie tatsächlich alles in "Engel" bezahlen. Das ist sicher eine echte Hilfe für den Versicherten, wenn er die in Euro bezahlten Rechnungen in Engel ersetzt bekommt. :facepalm:

Die Reichsdeppenschwurbeldichte hat stark abgenommen.
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Re: Deutsche Rente & Deutsche Gesundheit
« Antwort #111 am: 23. Oktober 2014, 19:45:26 »
Hmm, wurde das BaFin-Schreiben vom 30.9. und die Antwort schon thematisiert? Hängt an. Laut Fitzek wollen sie tatsächlich alles in "Engel" bezahlen. Das ist sicher eine echte Hilfe für den Versicherten, wenn er die in Euro bezahlten Rechnungen in Engel ersetzt .

Erfolgskozept ist es anscheinend auch möglichst keine/ wenig Auszahlungen zu machen, egal ob in € oder Phantasiewährungen.
S. vorherige Beiträge, nur ca. 20% der Einnahmnen werden für "Heilung" ausgegeben.

Ich bekomme einfach nicht das Bild aus dem Kopf wie ein Sachbearbeiter von Schlag Manuel über
die Erstattung einer Krankenhausrechnung für eine OP entscheidet :

Krankheit - das müssen wir erst einmal definieren.
Operation - da mache ich mich erst mal schlau.
Krankenhaus - sind das nicht Vasallen der Pharmaindustrie ?
usw. usf....

So ein Vorgehen kann schon sehr effektiv sein  :D


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Re: Deutsche Rente & Deutsche Gesundheit
« Antwort #112 am: 23. Oktober 2014, 20:09:50 »
So ein Vorgehen kann schon sehr effektiv sein  :D

Natürlich ist es mit hoher Wahrscheinlichkeit effektiv, weil sehr teure Krankheitskosten selten anfallen und noch seltener in kurzer Frist bei Personen, die überhaupt in der Lage sind ihre Krankenkasse zu wechseln. Besonders hohe Kosten gibt es oft erst kurz vor dem Tod.

Und "sicher" ist das Verfahren auch. Wenn es überraschend doch schnell zu hohen Kosten kommen sollte, ist das auch fast egal, weil dann sowieso nicht gezahlt werden kann.

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Re: Deutsche Rente & Deutsche Gesundheit
« Antwort #113 am: 25. Oktober 2014, 01:49:58 »
Motto: PARASITÄR - weil es uns EGAL ist!

Da schließe ich mich sofort an.

Wenn ich mir Fatzkes BaFin - Antwort ansehe, kann ich mir aber auch vorstellen wie es z.Zt. um das Königliche Versicherungsgeschäft steht :

Das ganze Schreiben- ein einziges Rückzugsgefecht inkl. Schwurbelgenerator und eingebauter Exit- Strategie, die einen Gesichtsverlust vor seinen Anhängern verhindern soll.
Er schreibt dort u.a. , das seine Kassen noch keine Kunden außerhalb der Traumwelt Wittenberger Anstalten gefunden haben.
Ausnahmsweise werde ich dieser Behauptung von Ihm gerne Glauben schenken.
Er verlegt in seinem Schreiben, natürlich in Absicht aktuell einer evtl. Strafverfolgung zu entgehen, die ganzen Tätigkeiten der "Versicherungen" in eine so rosige Zukunft, in der dereinst ganze Gemeinden unzufriedener BRD - Bürger mit wehenden Fahnen in die schöne neue Welt seines "Königreiches" überlaufen werden.

Also wieder nur heiße Luft. Gleichzeitig ein weiterer Versuch, die Grenzen bei den Deutschen Behörden auszuloten.
Mit großem Tamtam wurde etwas angekündigt, willfährig u. euphorisch stürzten sich seine Anhänger darauf, arbeiteten Konzepte aus im Glauben
auf den richtigen Weg zu sein und beim kleinsten Gegenwind namens Realität, welcher behördliche Sanktionen für den Möchtegern - Guru bedeuten könnte, wird der (Pferde-) Schwanz eingezogen.
Prompt gib es ein Antwortschreiben an, die ja im Verständnis Fitze eigentlich nicht zuständigen, Behörden mit dem Tenor : Niemand hier hat die Absicht eine Versicherung zu betreiben....

Es zeugt schon wirklich von der Größe,Güte; Weisheit und Geduld des Königs eines souveränen Staates, wenn dieser immer wieder den Behörden seines
zurückgebliebnen und vor Angst zitternden Nachbarstaates, auf deren impertinente Anfrage hin, erklärt warum er dies und jenes macht - oder wie im Beispiel - eben gerade nicht macht.
Er könnte sich ja einfach auf seine Souveränität berufen, keck die Krone in den Nacken schieben und die lästigen Schreiben mit Bitte um die nicht weitere Einmischung in innere Angelegenheiten in den Papierkorb schnicken.
So einfach scheint es aber den wohl doch nicht zu sein.

Kurz gesagt ist hier wieder nur der Versuch - an das große Geld zu kommen - gescheitert.
Der nächste wird folgen. Bin schon gespannt. Die Schreiber hier im Forum werden es wohl wie gewohnt sportlich nehmen.

Es ist das immergleiche Muster bei Fitze, welches mich langsam langweilt.
Diese Taktik gab es ja im kleinen u.a. schon hier: Großkotzigmundig und publikumswirksam gibt er seinen Führerschein bei den Behörden ab. Wieder einen unwiderlegbaren  Beweis für meine Anhänger geliefert: Meine Staatsfantasien sind somit Realität ! (Gähn.)
Seine Anhänger danken es mit Jubel und Bewunderung.
Sobald Sanktionen drohen - MIMIMI war doch gar nicht so gemeint, die Fahrerlaubnis Eures Staates habe ich doch noch ! Obwohl ich die ja nach meinem Verständnis der Rechtslage gar nicht benötige. Pferdeschwanz rein....

Solange es Fitze gelingt, daß seine Darstellung der Geschehnisse von seinen Anhängern geglaubt wird, werden diese Spielchen weitergehen.
Irgendwann, so spekuliert er, wird schon einer seiner Versuche zum Jackpot führen. Umso mehr willfährige Helfer - desto höher eben dieser.

Er wird weiter bemüht sein, in seinen Äußerungen, s. Schreiben an die BaFin , immer Schuldige für das evtl. Scheitern seiner erhofften
(hier Versicherungs - )Geldmaschine zu benennen.
An der einen Stelle wird dann über "Hintermänner" gemunkelt, die seine NeuDeutschland -Ideen unterdrücken wollen, dann taucht natürlich noch die
Pharma - Lobby auf. Die in Angst vor seinen Ideen schon zitternde BRD ist auch immer dabei. Wirklich böse böse Gegner hat dieser arme Wicht.
Im Zweifelsfall müssen die noch nicht erwachten und unterdrückten Massen Deutschlands, die noch nicht in Scharen zu ihm überlaufen, herhalten.

Aber der Prophet sorgt ja für seine Getreuen, die nächste Möhre für die Esel Staatsbürger Gläubigen ist schnell aufgehangen, die Erlösung und der überwältigende Erfolg sind wieder mal wieder nicht weit..... Blablabla...morgen wird alles gut. Blablabla .... Nächstes Projekt - Weiterarbeiten liebe Vasallen...
Soviel zur Fitze - Exit - Strategie zur Erhaltung der Treue seiner Anhängerschaft bei misslungenen Experimenten.

Zugegebendermaßen nicht ganz ungeschickt - aber Elegant geht wirklich anders.

Zurück zum Ausgangspunkt.
Die Höhe des Schadens, den ein Fitze anrichten kann, bemisst sich zum einen an der Größe des Ihm behördlich/ gesellschaftlich gelassenen Spielraumes.
Zum anderen an Qualität und Quantität seiner Anhängerschaft.

Momentan habe ich das Gefühl, immer öfter eine Schiedsrichterpfeiffe in Wittenberg zu hören. Das sollte im Sinne der Schadensbegrenzung so bleiben. Auch wenn es nun mal Arbeit macht ,liebe Behörden, präventives dranbleiben lohnt sich hier.
Wie viele Menschen sich momentan in den Staatsfantasien Fitzes verfangen haben und wirklich aktiv sind kann ich schwer einschätzen.
Es können nicht allzu viele sein.
Solange sich deren Betätigung etwa auf dem Niveau der KRD Forum - Unterhaltung dieser zwei wirklich ausgemachten Marketing- u. Versicherungsexperten (http://forum.koenigreichdeutschland.de/index.php/Thread/446-Telefonzentrale/?pageNo=2) bewegt, habe ich nicht wirklich Angst vor allzu großem Schaden oder weiterem massenhaften Zulauf.
Auch wenn jeder einzelne Euro an Schaden und jeder einzelne Mensch der sich dorthin verirrt hat natürlich einer zuviel ist.



Falls Andre und Stefan K. hier mitlesen sollten :
Nehmt es bitte nicht persönlich, daß ich oben im Text, rein exemplarisch, auf Euch eingehe.
Ich habe nichts gegen Euch und die anderen- Hallo auch an Manuel an dieser Stelle.
Im Gegenteil : Ich habe sogar viel Verständnis und Sympathie für Euer Ansinnen die Welt zum positiven zu verändern. Leider habt Ihr Euch m.E. das falsche Spielfeld hierfür ausgesucht und ganz eindeutig die falschen Sponsoren.

Als einer derjenigen, die voraussehbar für Eure Eskapaden unter Fitzes Führung in Form ihrer Steuer -Soz.Vers. -gelder u. Krankenkassenbeiträge mitbezahlen werden, seid Ihr mir sicherlich nicht böse, wenn ich mir für mein gutes Geld auch etwas Spaß auf Eure Kosten gönne :

In Anbetracht der reichlichen Leistungen von Andre u. Stefan K., u.a. wie oben dargelegt  unter  http://forum.koenigreichdeutschland.de/index.php/Thread/446-Telefonzentrale/?pageNo=2    im Fach Königreichliche BWL, insbesondere auch für die Leistungen in den Fachgebieten Königreichliche Versicherungsmathematik, Königreichliches Direktmarketing und Königreichlich fortgeschrittene Tabellenkalkulation schlage ich sie hiermit zur Verleihung eines Königreichlichen Ehrendoktortitels der Königreichlichen Universität vor.
Ihre Arbeiten werden mit Sicherheit dabei helfen, weit über alle Grenzen hinweg, das Vertrauen in die Fähigkeiten und die Seriosität des Königreich Deutschland zu stärken und werden somit mitwirken, das endlich die geknechteten Massen der Nachbarstaaten aufwachen, ihre Bündel packen um gen Wittenberge ziehen....

Autsch ! Ach ja... die Uni gibt es ja noch gar nicht.
Fragt einfach den Manuel ob er Euch, natürlich nach Nachfrage beim Oberzopf, nicht mal schnell eine definieren kann.
Oder gar den Imperator himself - Warum es wie die Uni sowie anderes, bereits vollmundig verkündetes, noch nicht gibt.
Ihr könntet Euch die Fragerei aber auch sparen, Fitzes etwaige Antworten sind bereits alle in div. seiner früheren Schriftstücke, s.auch BaFin Antwort, festgehalten.
Die Begründungen für alle künftigen Fehlschläge findet Ihr dort ebenso.
Da kann ja eigentlich nichts mehr schiefgehen bei Euch. Glaube hilft ja bekanntlich über viele Widrigkeiten der Realität hinweg.
Macht einfach weiter so.....:whistle:

Die Mainstreampresse lügt immer. Das Königreich Deutschland und auch alles, was aus dem Königreich kommt und mit ihm zu tun hat, ist wahrhaftig. (KRD Website)
 
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Müllmann

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Re: Deutsche Rente & Deutsche Gesundheit
« Antwort #114 am: 25. Oktober 2014, 10:36:52 »
Oder gar den Imperator himself - Warum es wie die Uni sowie anderes, bereits vollmundig verkündetes, noch nicht gibt.

Die Frage kann ich beantworten. Habe ihn bei meinem Besuch beim zweijährigen Kindergeburtstag drauf angesprochen. Die offizielle Begründung ist, dass leider das BRiD Schulsystem nicht in der Lage ist Absolventen zu produzieren, die den Leistungsanforderungen einer Königlichen Universität gewachsen sind. Daher muss er jetzt erst einmal mit dem Kinderreich und dem Lehrreich anfangen. Und aus den Absolventen kann er dann auch die Dozenten für sein Universität rekrutieren.

Denn, und jetzt kommen wir wohl zum wahren Grund,  bis auf einen Juniorprofessor für Mathematik, der Staatshöriger ist und bei den Feierlichkeiten auch anwesend war (ist wohl der Stecher von irgend einer der wenigen Frauen im KRD), hat der Pluralzopf leider keinen Dozenten finden können, der seinen Anforderungen genügt (oder bereit ist sich auf den Schwachsinn einzulassen).
 
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Re: Deutsche Rente & Deutsche Gesundheit
« Antwort #115 am: 25. Oktober 2014, 11:08:57 »
Das war ja abzusehen, dass das Problem, welches Fatzke schon lange mit der Rekrutierung von fähigen Juristen hat, nun auch im Hinblick auf die königliche Fantasie - Universität  auftritt. Selbst Imperator Grinsekatz kann den Spagat nicht schaffen zwischen 1. dem Verbreiten in nächtlichen Sitzungen zusammenfantasierter Schöpfungsgesetze und 2. dem Ziel, für richtige Wissenschaftler in irgendeiner Weise interessant zu sein.

Die Vorstellung Fatzkes und seiner Getreuen von mathematischer Kompetenz ist ohnehin reichlich weltfremd. Es kann nicht das Ziel sein (und ist es unter richtigen Mathematikern auch nicht), möglichst schnell im Kopf irgendwelche Zahlen zu teilen oder zu multiplizieren. Dazu gibt es in der BRD schon lange Taschenrechner. Nur mit denen kann man natürlich schwer jemanden beeindrucken.

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Offline Lisa

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Re: Deutsche Rente & Deutsche Gesundheit
« Antwort #116 am: 25. Oktober 2014, 12:35:38 »
Ach, da ist doch alles eine Frage der Definition.
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Offline BlueOcean

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Re: Deutsche Rente & Deutsche Gesundheit
« Antwort #117 am: 25. Oktober 2014, 15:45:12 »
Oder gar den Imperator himself - Warum es wie die Uni sowie anderes, bereits vollmundig verkündetes, noch nicht gibt.

Die Frage kann ich beantworten. Habe ihn bei meinem Besuch beim zweijährigen Kindergeburtstag drauf angesprochen. Die offizielle Begründung ist, dass leider das BRiD Schulsystem nicht in der Lage ist Absolventen zu produzieren, die den Leistungsanforderungen einer Königlichen Universität gewachsen sind.

Mein Gott!!! Was für ein arrogantes Geschwätz von jemand, der (mit schriftlichem Nachweis!) nicht einmal die Prozentrechnung beherrscht und bei anderen Naturwissenschaften auch die wunderlichsten aber grottenfalschen Thesen vertritt. Wobei seine völlig unbelegten Anti-Thesen auch noch dadurch glänzen, dass sie sich selbst widersprechen und gegenseitig ausschließen. So muss Wissenschaft.

Zitat von: Müllmann
Daher muss er jetzt erst einmal mit dem Kinderreich und dem Lehrreich anfangen. Und aus den Absolventen kann er dann auch die Dozenten für sein Universität rekrutieren.

Denn, und jetzt kommen wir wohl zum wahren Grund,  bis auf einen Juniorprofessor für Mathematik, der Staatshöriger ist und bei den Feierlichkeiten auch anwesend war (ist wohl der Stecher von irgend einer der wenigen Frauen im KRD), hat der Pluralzopf leider keinen Dozenten finden können, der seinen Anforderungen genügt (oder bereit ist sich auf den Schwachsinn einzulassen).

Immerhin könnte der Herr Juniorprofessor dem Oberzopf schon mal den Dreisatz erklären. Damit wäre schon viel erreicht.
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Offline Decimus

Re: Deutsche Rente & Deutsche Gesundheit
« Antwort #118 am: 25. Oktober 2014, 16:43:23 »
Das war ja abzusehen, dass das Problem, welches Fatzke schon lange mit der Rekrutierung von fähigen Juristen hat, nun auch im Hinblick auf die königliche Fantasie - Universität  auftritt. Selbst Imperator Grinsekatz kann den Spagat nicht schaffen zwischen 1. dem Verbreiten in nächtlichen Sitzungen zusammenfantasierter Schöpfungsgesetze und 2. dem Ziel, für richtige Wissenschaftler in irgendeiner Weise interessant zu sein.

Die Vorstellung Fatzkes und seiner Getreuen von mathematischer Kompetenz ist ohnehin reichlich weltfremd. Es kann nicht das Ziel sein (und ist es unter richtigen Mathematikern auch nicht), möglichst schnell im Kopf irgendwelche Zahlen zu teilen oder zu multiplizieren. Dazu gibt es in der BRD schon lange Taschenrechner. Nur mit denen kann man natürlich schwer jemanden beeindrucken.

Peter Fitzek: ein Leben nach dem Motto: wer meint, alles am besten zu können, muss alles alleine machen.

Vielleicht wird im KRD Arithmetik als germanische Mathematik definiert und alles andere ist eben unnütz (analog zur arischen und jüdischen Physik bei den Nazis). Zuzutrauen wäre es dem Trottelverein.
 

Offline BlueOcean

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Re: Deutsche Rente & Deutsche Gesundheit
« Antwort #119 am: 3. November 2014, 03:00:56 »
Hmm, wurde das BaFin-Schreiben vom 30.9. und die Antwort schon thematisiert? Hängt an. Laut Fitzek wollen sie tatsächlich alles in "Engel" bezahlen. Das ist sicher eine echte Hilfe für den Versicherten, wenn er die in Euro bezahlten Rechnungen in Engel ersetzt bekommt. :facepalm:
Die Reichsdeppenschwurbeldichte hat stark abgenommen.

Die Briefe waren schon erwähnt worden. Aber eine sehr wichtige Kleinigkeit ist uns bisher entgangen!!! Der letzte Brief der BaFin ist nicht an Fitzek oder Schulz, sondern explizit an den nicht eingetragenen Verein »Königreich Deutschland« adressiert und gerichtet!

Damit schafft die BaFin sich (endlich) die Voraussetzungen für die Möglichkeit gegen den gesamten Saftladen samt Staats-hinwegzu-hörigen vorzugehen. Die jetzigen Spielchen bei Pfändungen was wann wem gehört hat oder nicht, dürften dann deutlich schwieriger werden. Und mein alter Traum, dass mal alle "Staatsvereinsmitglieder" von amtlicher Seite gefragt werden, ob sie an den illegalen Machenschaften mitwirken und ob sie dafür mithaften wollen, scheint immerhin schon greifbarer zu werden. Chapeau!
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