Er hat die Langsamkeit der Ermittlungen kritisiert.
Das verstehe ich weiterhin anders, ausgehend von dem SPON-Bericht:
Spoiler
Seit Monaten fällt der einst als Kochbuchautor zu Ruhm und Wohlstand gekommene Attila Hildmann zunehmend durch die Verbreitung von Verschwörungstheorien und rechtsextremer Hetze auf - im Netz und bei Veranstaltungen. Dabei bedroht der Corona-Leugner immer offener auch Politiker und Prominente. Grünen-Fraktionsvize Konstantin von Notz hat den Strafverfolgungsbehörden in dem Fall nun Untätigkeit vorgeworfen.
"Die Hetze, die auf diesen Veranstaltungen verbreitet wird, ist unerträglich", sagte von Notz den Zeitungen des "Redaktionsnetzwerks Deutschland" nach einem weiteren Auftritt Hildmanns am Wochenende in Berlin.
"Es ist schon bemerkenswert, dass die exzessiven Gewaltfantasien und völlig unverhohlenen Drohungen die Strafverfolgungsbehörden bisher nicht die Bohne zu interessieren scheinen", sagte von Notz. Mit Blick auf die rechtsextremistischen Morde und Attentate in Deutschland in den vergangenen Monaten fügte er hinzu: "Aus Halle, Kassel und Hanau hat man offensichtlich nichts gelernt - bis wieder etwas passiert."
https://www.spiegel.de/politik/deutschland/attila-hildmann-konstantin-von-notz-beklagt-nach-drohung-gegen-volker-beck-untaetigkeit-der-behoerden-a-86cfd38f-fa33-45c3-bf0c-adab46c685e1Der Ansatzpunkt von v. Notz ist danach die Befürchtung, dass mal wieder erst etwas passieren muss, bevor etwas passiert, weil sich die die StA für das Geschehen nicht interessiert. Damit wird ersichtlich daran angeknüpft, dass die StA eine strafrechtliche Relevanz der Äußerungen des Fenchel-Freislers sehr schnell verneint hat.
Hinsichtlich der Versammlungen sehe ich iÜ unabhängig von der Strafbarkeit der Äußerungen durchaus Ansätze für Auflagen. Dazu muss man die einzelnen Äußerungen aber einzeln bewerten. So ist die Äußerung des Wunsches nach einer Einführung der Todesstrafe für bestimmte Personen (nicht: Taten) rechtlich schwer zu greifen, aber ein möglicher Ansatzpunkt für gefahrenabwehrrechtliche Maßnahmen, wenn die Gefahr besteht, dass einzelne Anhänger sich zum "Vollstrecker des gesunden Volksempfindens" machen. Das bedroht dann ein wichtiges Individualrechtsgut (Leben und Gesundheit), so dass keine hohen Anforderungen an die Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts als Voraussetzung einer Intervention zu stellen sind.
Würde dergleichen dann wiederholt, bestünde die Möglichkeit, die Veranstaltung zu beenden oder als milderes Mittel und unbeschadet der Polizeifestigkeit des Versammlungsrechts die Rede zu beenden und den Urheber von der Versammlung auszuschließen.
Damit braucht man nur den Willen und ein bißchen Mut, auch mal ein rechtliches Risiko einzugehen.