Wird ein Pflichtverteidiger nicht dem Angeklagten seitens des Staates resp. seiner Rechtsorgane zur Seite gestellt?
Wie kommt man in dem Fall drauf, einem mutmaßlich mörderischen Neonazi einen Neonazi zur Seite zu stellen? Ist das irgendein Juristenhumor, den ich nicht verstehe? Oder sollten sich Angeklagter und Verteidiger auf Augenhöhe unterhalten können?
Das "Pflicht" in Pflichtverteidiger kommt daher, dass der
Angeklagte die Pflicht hat, sich verteidigen lassen. In der Strafprozessordnung heißt das
"notwendige Verteidigung". Im Falle einer Verurteilung und einer entsprechenden Kostenentscheidung muss er auch die Kosten dieses Verteidigers tragen.
In der Tat wird der Verteidiger, wenn der Angeklagte sich selbst keinen leisten kann, zunächst(!) vom Staat bezahlt. Eine Pflichtverteidigung ist daher für einen Anwalt eine recht sichere Sache: Es gibt nicht viel Geld, aber das ist sicher.
Wegen des besonderen Vertrauensverhältnisses zwischen Anwalt und Mandant (und sicher auch ein bisschen, weil der Angeklagte ihn am Ende bezahlen darf), darf sich der Angeklagte den Verteidiger in der Regel aussuchen. Ich finde auch, dass das einem Rechtsstaat sehr gut zu Gesicht steht.