Autor Thema: Attila Hildmann - Der Hirse-König  (Gelesen 480597 mal)

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Offline hair mess

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Re: Attila Hildmann - Der Hirse-König
« Antwort #1935 am: 16. November 2020, 17:12:53 »
Ich traue nicht Vielen eine anständige Remonstration zu.
Nicht nur dass man sich in der Verfassung und in der Bedeutung des angesprochenen Artikels auskennen muss, man sollte auch noch seine Rechtsansicht fundiert und in bestem Deutsch darstellen können.
Ein "ich finn das so nich gut, wie wir das machen tun sollen, un Axel Hillman oder so hat das auch gesagt" reicht nicht, außer zu gewaltigen Problemen, die diese Sache sicher nicht wert ist.
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Offline Anmaron

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Re: Attila Hildmann - Der Hirse-König
« Antwort #1936 am: 16. November 2020, 23:44:57 »
Ist die Remonstration nicht vielmehr Pflicht als Recht?
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Offline hair mess

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Re: Attila Hildmann - Der Hirse-König
« Antwort #1937 am: 17. November 2020, 06:31:42 »
Pflicht? Hmmmm?
Ich weiß, was Du meinst.
Es wäre schön, wenn es so gesehen wäre.

Ich glaube nicht, dass das alle Vorgesetzte so sehen. Auch heute noch nicht.
In diesem Punkt war ich ein besserer Vorgesetzter als ich das nur kommissarisch machte.

Damals konnten Kollegen Zweifel noch direkt und ohne Berührungsangst ansprechen.
Das wäre nämlich das Richtige, eine Zweifel sofort anzusprechen.

Üblicherweise ist die Schwelle zu einem unbekannten Vorgesetzten sehr hoch und ich hätte mir das nicht vorstellen können, dass da so eine Distanz wächst. Ich kannte das für mich nicht und habe Zweifel immer angesprochen. Auch Zweifel weit unter einer Verfassungsschwelle.
Das fehlt mir jetzt ein wenig. Hier kann dann etwas wachsen, was ähnlich eines Vulkans Druck aufbaut und zum Falschen (Remonstration) führt.

Es gibt es ja gar keine Vorschriften, die so weit in Rechte eingreifen, dass es Verfassungsrang hat. Auch für die Polizei nicht wirklich.
Und Zweifel sollte man ansprechen können und ansprechen. Man darf nicht übersehen, dass sich Hilfmann und Co etwas zusammenreimen, was ja so nicht ist.

Wenn es denn so wäre, sollte das Recht auf Remonstration, für einen selbst die Pflicht sein.
Aber so gibt es nur eine Recht dazu.



 
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Offline kairo

Re: Attila Hildmann - Der Hirse-König
« Antwort #1938 am: 17. November 2020, 07:20:03 »
Ist die Remonstration nicht vielmehr Pflicht als Recht?

Egal - das gibt es nur für Beamte, aber nicht für Soldaten.
 
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Re: Attila Hildmann - Der Hirse-König
« Antwort #1939 am: 17. November 2020, 08:03:00 »
Egal - das gibt es nur für Beamte, aber nicht für Soldaten.


Ein Soldat, der glaubt, einen Befehl nicht ausführen zu dürfen, hat seinem Vorgesetzten unmittelbar (!) Meldung zu machen und seine Bedenken vorzutragen!

Zitat
Soldatengesetz § 11 Gehorsam


(1) Der Soldat muss seinen Vorgesetzten gehorchen. Er hat ihre Befehle nach besten Kräften vollständig, gewissenhaft und unverzüglich auszuführen. Ungehorsam liegt nicht vor, wenn ein Befehl nicht befolgt wird, der die Menschenwürde verletzt oder der nicht zu dienstlichen Zwecken erteilt worden ist; die irrige Annahme, es handele sich um einen solchen Befehl, befreit den Soldaten nur dann von der Verantwortung, wenn er den Irrtum nicht vermeiden konnte und ihm nach den ihm bekannten Umständen nicht zuzumuten war, sich mit Rechtsbehelfen gegen den Befehl zu wehren.

(2) Ein Befehl darf nicht befolgt werden, wenn dadurch eine Straftat begangen würde. Befolgt der Untergebene den Befehl trotzdem, so trifft ihn eine Schuld nur, wenn er erkennt oder wenn es nach den ihm bekannten Umständen offensichtlich ist, dass dadurch eine Straftat begangen wird.

(3) Im Verhältnis zu Personen, die befugt sind, dienstliche Anordnungen zu erteilen, die keinen Befehl darstellen, gelten § 62 Absatz 1 und § 63 des Bundesbeamtengesetzes entsprechend.


Hat man uns in der Lw jedenfalls schon zu Beginn des Grundwehrdienstes klargemacht.
Im Heer scheint das nicht immer der Fall gewesen zu sein.
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Re: Attila Hildmann - Der Hirse-König
« Antwort #1940 am: 17. November 2020, 08:14:05 »
Im Heer scheint das nicht immer der Fall gewesen zu sein.

Ich kann nun nicht für "das Heer" sprechen, aber bei uns wurde da auch in der ersten Woche sehr deutlich darauf hingewiesen.
Sebastian Leber über Rüdi: Hoffmanns Beweisführung ist, freundlich ausgedrückt, unorthodox. Es geht in seinen Filmen drunter und drüber wie bei einem Diavortrag, bei dem der Vortragende kurz vor Beginn ausgerutscht ist und alle Dias wild durcheinander auf den Boden flogen.
 
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Re: Attila Hildmann - Der Hirse-König
« Antwort #1941 am: 17. November 2020, 08:29:53 »
Im Heer scheint das nicht immer der Fall gewesen zu sein.

Ich kann nun nicht für "das Heer" sprechen, aber bei uns wurde da auch in der ersten Woche sehr deutlich darauf hingewiesen.
Als vormaliger Heeresangehöriger kann ich aus meiner Erfahrung sagen, dass wir in der Grundausbildung anfangs ein paar Paragraphen des Soldatengesetzes (§ 6 bis 14) auswendig und verinnerlichen musstn. Die Ausbilder fragten nicht nur ab, sondern forderten auch uns auf, zu erklären, was es in unseren Worten heißt. Als der kleine Kanonier, der ich war, habe mich da doch des Öfteren lobend hervorgetan, wie der Hauptmann und der Oberfeldwebel mehrfach erwähnten.
In meiner Stammeinheit hatte ich das Vergnügen - ja, Vergnügen sage ich - einen Hauptfeldwebel als direkten Vorgesetzten zu haben, der sich nicht scheute Kritik zu üben. Er eckte damit an, aber vielfach änderte die Anderen trotzdem ihr Verhalten, ihre Befehle, ihre Sichtweise. Nur er wurde bei der Beförderung zum Stabsfeldwebel schon länger übergangen.
Rückblickend war er für doch in mancherlei Weise ein Vorbild, auch noch Jahre nach meinem Ausscheiden aus dem aktiven Dienst.

Den Hildmann würde der so schnell rundmachen - ohne laut zu werden -, dass er nicht mal das Umdrehen seines Steaks verpassen würde.
« Letzte Änderung: 17. November 2020, 08:44:45 von Agrippa »
Tertius gaudens!
 
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Offline kairo

Re: Attila Hildmann - Der Hirse-König
« Antwort #1942 am: 17. November 2020, 08:51:28 »
Egal - das gibt es nur für Beamte, aber nicht für Soldaten.


Ein Soldat, der glaubt, einen Befehl nicht ausführen zu dürfen, hat seinem Vorgesetzten unmittelbar (!) Meldung zu machen und seine Bedenken vorzutragen!

Stimmt, ein Soldat braucht einen rechtswidrigen Befehl nicht auszuführen (und das wird er natürlich seinem Chef erklären müssen), aber eine Remonstration im Sinne des BBG ist das nun mal nicht.

Im Übrigen darf man ja niemanden zu rechtswidrigen Handlungen zwingen.
 
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Re: Attila Hildmann - Der Hirse-König
« Antwort #1943 am: 17. November 2020, 09:20:45 »
bei uns wurde da auch in der ersten Woche sehr deutlich darauf hingewiesen.

Als vormaliger Heeresangehöriger kann ich aus meiner Erfahrung sagen, dass wir in der Grundausbildung anfangs ein paar Paragraphen des Soldatengesetzes (§ 6 bis 14) auswendig und verinnerlichen musstn.


Das ist sehr erfreulich! 


aber eine Remonstration im Sinne des BBG ist das nun mal nicht.

Aber im praktischen Sinne kommt es doch auf das nämliche raus?

Im Übrigen darf man ja niemanden zu rechtswidrigen Handlungen zwingen.

Es kommt gar nicht so selten vor, daß man von einem Beamten hört, er halte das, was er jetzt gerade tue, für rechtswidrig, sei aber von seinem Vorgesetzten - nach Darlegung seiner Bedenken - dazu angewiesen und er rate daher zu einer Klage vor dem VG.

Und in gar nicht so wenigen Fällen ist die Klage dann auch erfolgreich.


Wenn es auch im Heer zu verfassungs- und gesetzesmäßigem Anhalten der Soldaten an die korrekte Vorgehensweise eines Rechtsstaates gekommen ist, so ist das natürlich erfreulich.

Bei der Lw war ich - wie im übrigen die ganze Kompanie - zum Sani vorgesehen.
Nun waren wir allen anderen Soldaten fachvorgesetzt, uns konnte also keiner was, nicht einmal ein General (es sei denn, er wäre Generaloberfeldarzt oder so etwas gewesen).

Einer meiner Schulfreunde hatte einen Vater (HFw) im Heer, der die Soldaten schonmal das Klo mit der Zahnbürste reinigen ließ (Verstoß gegen die Menschenwürde, Befehl darf verweigert werden wie ich später gelernt habe). Regelmäßig berichtete das lokale Blättle, welchen Orden er wieder bekommen hatte.

Die Stammeinheit war die SanStff einer Fliegerhorstgruppe (2 Oberstabsärzte, also Berufssoldaten, 2 Stabsärzte, also auch Wehrpflichtige) und die nächste Heereskaserne war 6 km entfernt (Panzertruppe des Heeres).
Dort ist/war der Stabsarzt dem KpChef unterstellt, schreibt also Soldaten schonmal auf Befehl eines Nichtfachmmanes wieder gesund.

Nun begab es sich allerdings öfter, daß die keinen Stabsarzt hatten, daher kamen die Krankmeldungen zu uns.
Panzergrenadiere, die schon 72 Stunden Dienst ohne zu schlafen verrichtet hatten (der Ruß schläft ja auch nicht!) wurden KzH geschrieben ebenso wie solche, die sich mit dem Koppel unter der Dusche gegenseitig verprügelt hatten.
Insgesamt scheinen Panzers und Pios ohnehin etwas rauhere Burschen zu sein.
Mit eher nicht so viel Hirn wie es schien. Ok. damals, ob das heute noch so ist, kann ich nicht beurteilen.
Dann immer das gleiche Vorgehen: KpChef ruft an, schreit Stabsarzt oder Oberstabsarzt an. Was er sich einbildet und so. Darauf der jedesmal ganz kühl: „Herr Hauptmann, ich bin Ihnen fachvorgesetzt und auf meinen Befehl hin bleiben die Soldaten bis zur Genesung zu Hause! Zuvor setze ich einen Wiedervorstellungstermin an! Einen festen Termin zur Diensttauglichkeit kann ich jetzt noch nicht nennen! Schönen Tag noch!“

Die Soldaten selbst kannten ihre Rechte gar nicht.

Aus diesem Grunde war mein Eindruck vom Heer nicht der beste.

Schön, wenn es auch anders läuft und die Soldaten auf ihre Rechte hingewiesen werden!  :)
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Re: Attila Hildmann - Der Hirse-König
« Antwort #1944 am: 17. November 2020, 10:13:46 »
Die Belehrungen/Schulungen der Soldat/innen zu ihren Rechten ist mittlerweile ziemlich gut geregelt und umgesetzt. Ich selbst habe nie eine AGA-Einheit (Allgemeine GrundAusbildung) geführt, weiss jedoch von keiner AGA, wo nicht innerhalb der ersten Woche diese Unterrichte durchgeführt wurden... also noch bevor es wirklich anspruchsvoll wird. Über das Heer mag ich nicht urteilen, da wird die Qualität vom Unterrichtenden abhängen. Auch bei Eingaben an den Wehrbeauftragten, welche die Missachtung/Nichtwahrnehmung von Soldatenrechten betreffen wurde meiner Kenntnis nach IMMER abgefragt, wann und wie der betreffende Soldat über seine Rechte unterrichtet wurde. Im weiteren Verlauf des Dienstes war die Auffrischung Teil des jährlichen Unterrichts- und Belehrungsplanes, sowohl aktiv als Vorgesetzter ggü den Untergebenen als auch passiv im Rahmen der Vorgesetztenweiterbildung. Ein klassischer Fall Befehlsrecht: "Sie sind Fahrer des Generals und dieser befiehlt Ihnen aufgrund Termindrucks auf der Autobahn 180 statt der erlaubten 120 zu fahren. Haben Sie das Recht, diesen Befehl zu verweigern?"

Womit der Hirse-Hitler falsch liegt: Soldaten können nicht remonstrieren, dieser Begriff kommt aus dem Beamtenrecht. Theoretisch könnte er die zivilen Beamten der Wehrverwaltung meinen, aber mit soviel Differenzierung ist der Biomasseerhitzer massiv überfordert. Wie § 11 (3) SG ausdrückt, gibt es Möglichkeiten der Weisung, welche keinen Befehl darstellen, zurückzuweisen. Solche Weisungen können bspw. von besagten Beamten kommen. Befehle können nur militärische Vorgesetzte erteilen. Die Diskussion, wer militärischer Vorgesetzter warum sein könnte, sparen wir uns für die Weihnachtsfeier auf, ohne Adrenochrom-Red Bull ist das kaum erträglich.

Des Weiteren ist die BW derzeit im Rahmen der Amtshilfe unterwegs und diese ist gerade dadurch definiert, dass sie unterhalb der Einsatzschwelle liegt. Die BW hat dadurch nicht mehr Rechte als jene Behörde für die sie tätig wird. Weiterhin ist im Rahmen der Amtshilfe der Einsatz von Drohpotential (streng genommen könnte man dazu auch den Einsatz im Feldanzug sehen) untersagt. Interessant, aber für Avocadolf geistig schon auf einer anderen Umlaufbahn wäre die Frage, ob und wie BW-Personal Amtshilfe für Polizei leisten dürfte.... Auch hier verweise ich auf die Weihnachtsfeier... das letzte Mal, als ich diese Diskussion beginnen wollte hatte ich den Schampuswhirlpool plötzlich für mich allein... zusammen mit der tauben Reptodame aus dem 666. UG^^
 
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Re: Attila Hildmann - Der Hirse-König
« Antwort #1945 am: 17. November 2020, 12:07:14 »
Ganz schön wild, hier!

Off-Topic:
Mal der Reihe nach:

Stimmt, ein Soldat braucht einen rechtswidrigen Befehl nicht auszuführen (und das wird er natürlich seinem Chef erklären müssen), aber eine Remonstration im Sinne des BBG ist das nun mal nicht.

Im Übrigen darf man ja niemanden zu rechtswidrigen Handlungen zwingen.
Ein Soldat muss verbindliche Befehle ausführen. Auf die Rechtmäßigkeit des Befehls kommt es nicht an. Mit anderen Worten: Rechtswidrigkeit allein ist notwendiges, aber nicht hinreichendes Kriterium, den Befehl zu verweigern. Wird ein rechtswidriger, aber verbindlicher Befehl wiederholt und nicht befolgt, macht sich der Soldat sogar der Gehorsamsverweigerung strafbar (§ 20 Abs. 1 Nr. 2 Wehrstrafgesetz (WStG)). In dem Fall begeht selbstverständlich der Vorgesetzte, der auf einem rechtswidrigen Befehl beharrt, seinerseits ein Dienstvergehen, da er gegen die Vorgesetztenpflicht zur Gabe ausschließlich rechtmäßiger Befehle verstoßen hat, § 10 Abs. 4 Soldatengesetz (SG).

Aus Sicht des Untergebenen gibt es vier Sorten von Befehlen:
  • Rechtmäßige Befehle sind auszuführen, bei Nichtausführung droht Strafe (§§ 19, 20 WStG: Ungehorsam, Gehorsamsverweigerung).
  • Rechtswidrige Befehle, die verbindlich sind, sind ebenfalls auszuführen. Es gilt das oben gesagte; gleichzeitig kann der Soldat aber durch Wehrbeschwerde gegen den befehlsgebenden Vorgesetzten (§ 1 Abs. 1 Satz 1 Wehrbeschwerdeordnung (WBO)) eine disziplinare Würdigung dessen Befehlspraxis erwirken. Ein Beispiel eines rechtswidrigen, aber trotzdem verbindlichen Befehls wäre die Aufforderung, eine Ordnungswidrigkeit zu begehen. So müsste der bereits angesprochene Generalsfahrer auf Befehl des angesprochenen Generals in zweiter Reihe parken, wenn "sein" General es befiehlt. Der sich daraus ergebende Papierkram kann allerdings beim Inspekteur zu Unmut führen.
  • Rechtswidrige Befehle, die unverbindlich sind, müssen nicht ausgeführt werden (dürfen aber ggf.). Unverbindliche Befehle sind solche, die gegen die Menschenwürde verstoßen ("Essen Sie vom Fußboden!"), objektiv nicht durchführbar sind ("Laufen Sie zum Horizont, schlagen Sie an und kommen Sie zurück!"), unzumutbar sind ("Einsatznah ausbilden heißt: Durch den Rhein, auch ohne Sicherung! Auf geht's!") oder keinem dienstlichen Zweck dienen ("Waschen Sie mein Privat-Kfz!").
  • Rechtswidrige Befehle, deren Befolgung eine Straftat darstellte, dürfen nicht ausgeführt werden, sondern müssen verweigert werden.

Man darf also durchaus Soldaten zu rechtswidrigen Handlungen zwingen.
Und jetzt Befehlsrecht so richtig am Hochreck
Richtig interessant wird das, bedenkt man, dass durchaus diskutiert wird, dass der Befehl zu "leichten" Verstößen gegen das humanitäre Völkerrecht zulässig sein soll. Einen eigenen Tatbestand enthält § 11 SG dazu nicht. Bei Kriegsverbrechen ("schweren" Verstößen, vgl. Art. 8 Römisches Statut für den Internationalen Strafgerichtshof (IStGH-Statut)) greift § 11 Abs. 2 SG. Allerdings können Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht durchaus zum Verlust des Anspruchs auf Kriegsgefangenenstatus führen. Wobei das dann wiederum für Unverbindlichkeit sprechen könnte.

Sehr spannend, das alles. :)
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Insgesamt scheinen Panzers und Pios ohnehin etwas rauhere Burschen zu sein.
Ich habe mal die Formel: "Breit fahren – schmal denken." gehört und gehe aus Höflichkeit vor gedienten Mitforisten nicht weiter darauf ein. :)

Dann immer das gleiche Vorgehen: KpChef ruft an, schreit Stabsarzt oder Oberstabsarzt an. Was er sich einbildet und so. Darauf der jedesmal ganz kühl: „Herr Hauptmann, ich bin Ihnen fachvorgesetzt und auf meinen Befehl hin bleiben die Soldaten bis zur Genesung zu Hause! Zuvor setze ich einen Wiedervorstellungstermin an! Einen festen Termin zur Diensttauglichkeit kann ich jetzt noch nicht nennen! Schönen Tag noch!“
Da haben sich die Herren Stabsarzt und Oberstabsarzt aber auf ein sehr dünnes Brett begeben. Das Anmaßen von Befehlsbefugnis kann in den strafbaren Bereich übergehen.

Tatsächlich bestand im geschilderten Fall wohl keine Befehlsbefugnis in keine Richtung. Der Stabsarzt entspricht dem Hauptmann des Heeres, der Oberstabsarzt dem Major. Soweit ich weiß, waren KpChefs früher eher Hauptleute und sind heute eher Majore. Soweit im Einzelfall (der Major gegenüber dem Stabsarzt) eine Befehlsbefugnis aufgrund des Dienstgrades bestanden hätte, scheiterte diese spätestens daran, dass sich die beiden (Telefon-)Gesprächspartner in unterschiedlichen Liegenschaften, weswegen eine Befehlsbefugnis aufgrund eines höheren Dienstgrades entfällt. Die angesprochenen Fachvorgesetzten beziehen sich auf fachliche Befehlsstränge, die von den (truppen)dienstlichen Strängen entkoppelt sind. Zum Beispiel im Sanitätsdienst. Hier kann medizinisches Personal durchaus nichtmedizinischem Personal (disziplinar) unterstellt sein. Der Nichtmediziner könnte dann z.B. Dienstpläne schreiben oder aber Zuspätkommen zum Dienst disziplinarisch ahnden. Fachliche Weisungen, wie z.B. Verbände richtig angelegt/gewechselt etc. würden, kommen dann aber vom Mediziner, der insoweit einer eigenen (fachlichen) Befehlskette angehört. Da aber der KpChef augenscheinlich kein Mediziner war, entfällt das wohl aber.

Es ist auch nicht so, dass eine Krankschreibung des Arztes irgendeine Anweisung an den Vorgesetzten darstellte. Es ist die fachliche Beurteilung eines medizinischen Zustandes. Auf diese fachlichen Beurteilung stützt sich der KpChef in seiner(!) Entscheidung, den Soldaten vom Dienst zu befreien - oder eben nicht. Nicht umsonst wird Soldaten in der Grundausbildung eingeschärft, nach einer "Krankschreibung" durch den Truppenarzt nicht direkt nach Hause zu gehen, sondern zuerst zum KpChef zu gehen. Denn der schickt nach Hause - sonst ist es Fahnenflucht.

In dem Fall hat also der eine Ahnungslose den anderen Ahnungslosen angeschrien. Was, nebenbei bemerkt, meinerm bescheidenen Eindruck nach, das Phänomen Bundeswehr weitgehend auf den Punkt bringt.



Ein klassischer Fall Befehlsrecht: "Sie sind Fahrer des Generals und dieser befiehlt Ihnen aufgrund Termindrucks auf der Autobahn 180 statt der erlaubten 120 zu fahren. Haben Sie das Recht, diesen Befehl zu verweigern?"
Der Fall ist wirklich klassisch, inzwischen aber etwas aus der Zeit gefallen und eignet sich meiner Auffassung nach inzwischen nicht mehr dazu, die Rechtskenntnisse des Durchschnitts-Gefreiten abzufragen. Ich würde jetzt auf das Offizierskorps (ggf. die Chef-Ebene) verweisen, aber wir haben ja ein paar Absätze weiter oben gesehen, wie es um deren Rechtskenntnis bestellt ist und das hat sich seither meinem Eindruck nach nicht verändert. Aber das ist eine tolle Frage im Bewerbungsgespräch für einen Aspiraten auf das Amt des Regierungsrates in der Rechtspflege der Bundeswehr.

Was ist passiert? Auf dem Ku'damm haben ein paar ♥♥♥en einen Rentner totgefahren und seither gibt es den Stratftatbestand des § 315d StGB – verbotene Kraftfahrzeugrennen. Darunter fällt auch, sich im Straßenverkehr als Kraftfahrzeugführer mit nicht angepasster Geschwindigkeit (im Fall: Geschwindigkeitsbegrenzung von 130 km/h überschritten) und grob verkehrswidrig (bei Überschreitung der Begrenzung um 50 km/h unproblematisch) und rücksichtslos (da ist der Fall etwas unkonkret) fortbewegt, um eine höchstmögliche Geschwindigkeit zu erreichen (§ 315d Abs. 1 Nr. 3 StGB). Mit anderen Worten: Je nachdem, wie viele andere Fahrzeuge auf der Autobahn unterwegs sind, bewegt sich der Generalsfahrer damit im strafbaren Bereich und darf den Befehl gar nicht ausführen, sonder muss ihn verweigern.

Um das Beispiel also soldatensicher zu machen, muss man die Autobahn im Beispiel explizit von anderen Verkehrsteilnehmern befreien. Dann macht es auch keinen Unterschied, ob die Geschwindigkeitsbegrenzung vom Straßenschild oder von der BwFuhrparkService GmbH stammt.

Interessant, aber für Avocadolf geistig schon auf einer anderen Umlaufbahn wäre die Frage, ob und wie BW-Personal Amtshilfe für Polizei leisten dürfte.... Auch hier verweise ich auf die Weihnachtsfeier... das letzte Mal, als ich diese Diskussion beginnen wollte hatte ich den Schampuswhirlpool plötzlich für mich allein... zusammen mit der tauben Reptodame aus dem 666. UG^^
Für derartige Diskussionen ist der Rechtsfinder stets, ständig und immer zu haben. :D
Eine von VRiBGH Prof. Dr. Thomas Fischer erfundene Statistik besagt, dass 90% der Prozessgewinner die fragliche Entscheidung für beispielhaft rechtstreu halten, 20% der Unterlegenen ihnen zustimmen, hingegen von den Verlierern 30% sie für grob fehlerhaft und 40% für glatt strafbar halten.
 

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Re: Attila Hildmann - Der Hirse-König
« Antwort #1946 am: 17. November 2020, 12:42:01 »
Off-Topic:
Cool, die Wendung im Geschwindigkeitsfall ist mir noch nicht untergekommen. Da es sich um den ehem. General der Panzertruppe T. handelt, wird die Autobahn durch Querstellen von Leopard II Kampfpanzern auf dem betreffenden Abschnitt autofrei gemacht :D ;)

Zu Sanis und KpChefs: Der Krankenmeldeschein ist die fachliche Einschätzung des Arztes, egal welcher Dienstgrad. Die Dienstbefreiung spricht aber der KpChef aus, weil Vorgesetzter. dabei kann sich der KpChef über die fachliche Empfehlung hinwegsetzen, trägt damit aber auch die Verantwortung für die Folgen. In diesem Bereich habe ich anekdotisch den Versuch erlebt, dass die Empfehlung des Fachmannes geändert werden sollte, damit sich der betreffende KpChef/Disziplinarvorgesetzte exkulpieren konnte. Ist ihm nicht gelungen, es gab 2 Tage später ein nettes 6-Augen-Gespräch zwischen DV, Kdr und mit dem Kdr dienstgradgleichen Batallionsarzt... gefolgt von einer intensiven Ansprache der jüngeren Vorgesetzten bei den nächsten Sanitätsweiterbildungen.

Kann mir vieleicht mal jemand erklären, warum jemand in Uniform (und ich meine jetzt nicht irgendwelche verstörten Reservisten) dem Gurkengustel folgen sollte? Positive Anreize gibts nicht (ich bin mir nicht sicher, dass der Veganfrass aus der Frittenbude von Klaus Peter wirklich besser als Truppenküche ist), nur hirnrissige Drohungen...

 
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Offline SchlafSchaf

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Re: Attila Hildmann - Der Hirse-König
« Antwort #1947 am: 17. November 2020, 12:58:24 »


Kann mir vieleicht mal jemand erklären, warum jemand in Uniform (und ich meine jetzt nicht irgendwelche verstörten Reservisten) dem Gurkengustel folgen sollte? Positive Anreize gibts nicht (ich bin mir nicht sicher, dass der Veganfrass aus der Frittenbude von Klaus Peter wirklich besser als Truppenküche ist), nur hirnrissige Drohungen...

Weil wir in einer kommunistischen-stalinistischen-faschistischen Merkeldiktatur leben und Atti uns hinterher fliegende  TofuBurger ausgibt...oder so ähnlich  :scratch: :scratch: :scratch:
An Rüdiger Hoffmann: Der Faschist sagt immer, da ist der Faschist  (in Anlehnung an die Signatur des geschätzten MitAgenten Schnabelgroß)

Wir kamen
Wir sahen
Wir traten ihm in den Arsch
 
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Re: Attila Hildmann - Der Hirse-König
« Antwort #1948 am: 17. November 2020, 16:25:36 »
Das Imperium schlägt zurück!
Zitat
ATTILA HILDMANN OFFICIAL ⚫️⚪️🔴⚔️, [17.11.20 16:14]
Das Haus von Attila Hildmann wurde heute mit 10 Beamten der Polizei gestürmt ua wurden alle Computer, Handys, Speichermedien und Simkarten beschlagnahmt, um seine Aufklärungsarbeit auf Telegram zu unterbinden! Genaueres ist noch nicht bekannt! Attila Hildmann wurde ausgelistet bei 5000 Märkten mit seinen Bio-Tierschutz-Produkten aufgrund seiner Meinung im Mai, in der Presse monatelang diffamiert und verleumdet, mehrmals auf Demonstrationen rechtswidrig festgenommen und einen Tag vor der Verabschiedung des Ermächtigungsgesetzes ist er ein politisch Verfolgter geworden! Alles nur deshalb weil er für die Freiheit Deutschlands kämpfte! Die BRD ist kein sicheres "Land" mehr! Nach Verabschiedung des Ermächtigungsgesetz am 18.11. ist Jens Spahn jederzeit dazu befugt, alle Deutschen mit einem Gen-Impfstoff zu impfen oder Schlimmeres und euch und eure Kinder in Quarantäne zu bringen!

Natürlich geht Attila Hildmanns Aufklärung weiter, seine Accounts sind nicht hackbar und werden weiter gepflegt!


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-Chan-jo Jun, Philosoph (und Rechtsanwalt)
 

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Re: Attila Hildmann - Der Hirse-König
« Antwort #1949 am: 17. November 2020, 16:28:08 »
Zitat
Natürlich geht Attila Hildmanns Aufklärung weiter...

Nach der Zwangsimpfung mit dem Gateschip wird auch Attidolf an die Systemlügen glauben.  :lol:
Das wird man ja wohl noch sagen dürfen!
 
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