Autor Thema: Widerstand2020 - Dr. Bodo Schiffmann - Schwindelambulanz Sinsheim  (Gelesen 351535 mal)

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Offline klingsor3

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Re: Widerstand2020 - Dr. Bodo Schiffmann - Schwindelambulanz Sinsheim
« Antwort #180 am: 21. Mai 2020, 13:23:11 »
schon wieder neues vom Schiffmann. Behandelt der eigentlich noch Patienten?

"Als kommissarischer SHAEF-Souverän in staatlicher Selbstverwaltung ist es meine heilige Pflicht, die Menschenrechte der BRiD-Insassen gemäß der Haager Landkriegsordnung gegen die Wortmarke-Schergen der EU-SSR und der NWO GmbH zu verteidigen - so wahr mir Putin und die Bereinigungsgesetze helfen!"
 
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Re: Widerstand2020 - Dr. Bodo Schiffmann - Schwindelambulanz Sinsheim
« Antwort #181 am: 23. Mai 2020, 08:23:04 »
Der Super(ex)anwalt, Internet- und Parteienexperte Langhans erklärt den Widerstand für gescheitert. Ich höre zwischen den Zeilen: Er hat auch keine "Spitzenposition" abbekommen.  :D


Zitat
DE
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Der Widerstand ist abgebrannt: Von der Mitmach zur Jasagerpartei
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"Da die Kommentarfunktion Tag für Tag mehr durch Störer und Trolle missbraucht wurde, um Beleidigungen gegen Teilnehmer der Videos  auszusprechen. Da immer mehr Beleidigungen und Diffamierungen der Community zu beobachten waren und ein Ausblenden der Benutzer nur zu ich mehr Fake-Accounts geführt hat, habe ich mich schweren Herzens dazu entschlossen, die Kommentarfunktion wieder abzuschalten. Ich hatte dies bereits einmal für einen gewissen Zeitraum gemacht. Schade um die vielen schönen Kommentare und die Möglichkeit sich mit der Community auszutauschen. Bei neuen Videos werde ich ggf. vorübergehend alle Kommentare zur Überprüfung zurückhalten und dann freischalten. Es geht nicht um Zensur, sondern um Netiquette. Wenn die Umgangsformen nicht mehr eingehalten werden und einzelne Personen in Videos auf das übelste beschimpft und diffamiert werden, ist dies auf meinem Kanal nicht gewünscht. Ich freue mich über jeden Besucher und auch über Kommentar, behalte mir aber vor diese vor der Veröffentlichung zu überprüfen. Ich hoffe, dass viele diesen Schritt verstehen werden und weiß, dass viele enttäuscht sein werden. Ich bin es auch."
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Re: Widerstand2020 - Dr. Bodo Schiffmann - Schwindelambulanz Sinsheim
« Antwort #182 am: 23. Mai 2020, 21:33:27 »


Dr. Bobo bemüht diesmal eine Kollegin. Auch sie wil nur das Beste und den Patienten die Panik nehmen, wie schon der Intensivmediziner aus der Schweiz. Erster Brüller bei 5:44. Sie labert über die Reproduktionsrate und verweist auf "Prof. Homburg aus Leipzig". Dazu blendte sie ein Bild von Stefan Homburg ein. Der ist aber aus Hannover und dort Prof. für Öffentliche Finazen. Er ist an der Leibniz-Universität. Anscheinend hat Frau Doktor da was durcheinander gebracht (Leipzig, Leibniz, kann frau schon mal verwechseln). Frage: Kann ich den Aussagen der Dame zu Covid-19 vertrauen, wenn sie nicht einmal so einfache Sachen unfallfrei geschwurbelt bekommt?  :facepalm:

Zitat
Ich als, so gesehen, ehemalige Wissenschaftlerin ...
Ja, für Therapiewissenschaften, was auch immer das sein soll. Übrigens schreibt sie inzwischen Bücher über Grundschulpädagogik.

Frau Doktor erklärt uns jedenfalls, dass es sie nur beunruhigen würde, wenn junge und gesunde Menschen sterben. Bei einer Magen-Darm-Erkrankung sei die Infektiosität zum Beispiel viel höher und würde dann ganz einfach so, ohne Lockdown, zurückgehen.

Sie als "Wissenschaftlerin" legt großen Wert darauf, dass alle Aussagen belegt werden könne. Die Politik aber würde mit Vermutungen arbeiten und die Menschen dadurch in Panik versetzen. Wenn Sterbefälle in die Sterberate für Corona einfließen sollen, dann müsse vorher eine Obduktion erfolgen. Die Zahlen aus Italien waren erschreckend hoch, aber das Durchschnittsalter der Toten sei auch hoch gewesen.  :facepalm: War die beim Palmer in der Lehre? Ältere Tote zählen nicht?

In New York (City) hätte es so viele Tote gegeben wegen der Feinstaubbelastung. Deswegen war in Wyoming die Sterberate viel geringer. Klar, von der Bevölkerungsdichte ist da auch fast kein Unterschied. :banghead: Immerhin weist sie darauf hin, dass der Stresslevel auf dem Lande niedriger sein könnte als in der Stadt.

Sie erklärt, dass Viren keine Lebewesen sind, um dann darauf hinzuweisen, dass Viren auf Oberflächen nicht überleben können. Was denn nun? Jedenfalls Handschuhe tragen und Hände desinfizieren macht die Haut kaputt. Das Einatmen von Viren läßt sich nicht durch Tragen von Alltagsmasken verhindern. Umgekehrt schützen die FFP-Maksen nicht die anderen Menschen wegen der ungefilterten Ausatemluft. Daher sei das Tragen von Masken medizinisch nicht sinnvoll (als Beweis wird ein Zeitungsartikel eingeblendet, keine Veröffentlichung in einer Fachzeitschrift). Außerdem könnten sich Bakterien auf der feuchten Maske vermehren.

Man solle sich nicht durch den Begriff Sterberate erschrecken lassen. Ihr tue es ja um jeden toten Menschen leid. Insbesondere bei den eigenen Patienten würde sie mitfühlen. Tote durch Infektionskrankheiten lassen sich nicht vermeiden, im Winter sterben nun mal mehr Menschen als im Sommer. Aber das rechtfertigt noch nicht, dass man nur alleine auf einer Parkbank sitzen oder kein Motorrad oder Cario fahren darf (  :scratch: Wo ist das verboten? ). Sie hat keinen einzigen Corona-Patienten. Ihr Praxispartner hatte zwei positiv Getestete. Einer davon hatte gar keine Symptome und der andere nur leichte.

Wieder der Trugschluss, dass wenige Erkrankungen bedeutet, dass die Maßnahmen unsinnig waren. Man könnte daraus auch folgern, dass die Maßnahmen sehr wirksam waren. Mimimi, die armen Leuten in den Pflegeheimen.

Gegen Ende kommen wir endlich zum Punkt: Vielen ihrer Freunde geht es wegen der Maßnahmen wirtschaftlich schlecht. Deswegen ist sie da auch "zerrissen". Sie bezieht sich dann noch auf Prof. Bhakdi, dem ehemaligen "Leiter der Johannes-Gutenberg-Universität". Nein, er war Leiter des Institutes für Mikrobiologie, nicht der gesamten Universität-. Mensch Mädel, bist Du bei der Behandlung Deiner Patienten auch so schusselig?

Ihr Fazit: Wer Angst hat soll in Quarantäne bleiben. Wer keine Angst hat soll in den Alltag zurückkehren. Angst macht Stress und führt zu Kreislaufkrankheiten. An Weihnachten, Silvester und bei der Fußballweltmeisterschaft gäbe es auch eine Übersterblichkeit.

So langsam verliere ich das Vertrauen in die Mediziner. Die Deppendichte scheint mir dort erschreckend hoch zu sein. Die ist es in anderen Berufen auch, aber da geht es nicht um Leben und Tod. Besonders bei ihr als Diabetologin muss man bedenken, dass die eine Risikogruppe als Patient hat, die sie möglicherweise falsch berät.

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Offline Morris

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Re: Widerstand2020 - Dr. Bodo Schiffmann - Schwindelambulanz Sinsheim
« Antwort #183 am: 23. Mai 2020, 23:05:08 »
Mal sehen, was die Ärztekammer RLP dazu meint.
Sie müssen nicht alles glauben, was Sie denken!
 
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Offline kairo

Re: Widerstand2020 - Dr. Bodo Schiffmann - Schwindelambulanz Sinsheim
« Antwort #184 am: 24. Mai 2020, 14:17:54 »
Sie als "Wissenschaftlerin" legt großen Wert darauf, dass alle Aussagen belegt werden könne. Die Politik aber würde mit Vermutungen arbeiten und die Menschen dadurch in Panik versetzen.

Ist sie nicht Medizinerin? Also keine Wissenschaftlerin.

Offenbar hat sie sich niemals Rechenschaft darüber abgelegt, in welchem Ausmaß die Medizin mit Vermutungen arbeitet. Panik entsteht dadurch nicht, weil die Patientin von den ärztlichen Ratespielen kaum etwas mitkriegen. Aber die Wissenschaft arbeitet ebenfalls mit Vermutungen. Die Hauptsätze der Thermodynamik sind ihrer Natur nach ungeweisbar, also Vermutungen. Dennoch arbeiten alle Wissenschaftler auf ihrer Grundlage, und das mit großem Erfolg.

Politiker müssen heute Entscheidungen für die Situation von morgen treffen. Dass sie dabei mit Vermutungen arbeiten müssen, liegt in der Natur der Sache. Wenn sie bis morgen warten, sind ihre Entscheidungen ohne Wert.
 
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Re: Widerstand2020 - Dr. Bodo Schiffmann - Schwindelambulanz Sinsheim
« Antwort #185 am: 24. Mai 2020, 15:26:14 »

Bobo verkündet, dass er die Kommentarfunktion unter den Videos abgeschaltet wird. Insbesonere unter dem Video zur "Bundes"pressekonferenz waren zu viele kritische StimmenBeleidigungen. Man kann zukünftig noch Kommentare schreiben, aber Bobo muss die erst freigeben.


Schwindel-Bodo erzählt aus seinem Leben, zum Beispiel von seiner Wehrdienstverweigerung. Musterung hält er für sinnlos. Aber ihm hat die Behandlung nicht gefallen, so als ob er ein Befehlsempfänger wäre. Der Weg ins Querulantentum war also früh angelegt. Er hat kein Problem mit Waffen, aber er will sich nicht vorschreiben lassen auf wen er schießen soll.

Mimimi die armen Kinder, keine Schule, keine Bildung. Er hat immer gerne mit Polizisten zusammen gearbeitet in seiner Zeit als Notarzt. Aber die Festnahme von Attila findet er schlimm. Überhaupt, wie die Polizisten heute aussehen, wie im Western. Mit dem Remonstrationsrecht fängt er auch an.

Schwarz ist im Western die Farbe der Bösen. Deswegen schlägt Dr. Schwindelmann vor, dass wir alle weiße Kleidung tragen sollen. Macht er als Arzt sowieso. Wer von den Ärzten der Meinung ist, dass der Kurs der Regierung richtig ist, soll gefälligst schwarz tragen. Das paßt dann auch zur Polizei.

Bodo klingt müde, lange wir er das nicht mehr machen.



« Letzte Änderung: 24. Mai 2020, 15:43:52 von Gerichtsreporter »
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Re: Widerstand2020 - Dr. Bodo Schiffmann - Schwindelambulanz Sinsheim
« Antwort #186 am: 24. Mai 2020, 15:27:03 »
Off-Topic:
Die Hauptsätze der Thermodynamik sind ihrer Natur nach ungeweisbar, also Vermutungen. Dennoch arbeiten alle Wissenschaftler auf ihrer Grundlage, und das mit großem Erfolg.
Einspruch/Widerspruch oder gar Widerstand (bietet sich aufgrund des Fadens an): Zwischen einer wissenschaftlichen Vermutung und einer wissenschaftlichen Theorie (Thermodynamik) ist noch einer großer Schritt. Mehr als eine Theorie bekommt man in Wissenschaften nicht. Im besten Fall hangelt man sich von Unzulänglichkeit zu Unzulänglichkeit einer Theorie.
Eine Vermutung würde ich eher in den Bereich einer These einordnen, ein gut begründete Vermutung als Hypothese bezeichnen.

Eine "Vermutung" einer Allgemeinmedizinerin (und auch -mediziner), insbesondere wenn es um fremde Fachgebiete geht, würde ich eher in Bereich einer Spekulation einordnen. Ich würde auch keinen Proktologen, auch wenn er Arzt ist, an meinem Hirn rumoperieren lassen, obwohl das einiges erklären würde.


https://www.youtube.com/watch?v=KG1c3clRhOw
Bobo verkündet, dass er die Kommentarfunktion unter den Videos abgeschaltet wird. Insbesonere unter dem Video zur "Bundes"pressekonferenz waren zu viele kritische StimmenBeleidigungen. Man kann zukünftig noch Kommentare schreiben, aber Bobo muss die erst freigeben.
Von der Plattform/Partei, bei der jeder seine Meinung sagen darf und zählt, über die moderierte Kommentarfunktion ist es nur noch ein kleiner Schritt in die bekannte Merkeldiktatur. Beeindruckende Geschwindigkeit, die der Widerstand2020 hingelegt hat. Fehlt nur noch die Auflösung wegen Erfolglosigkeit, gleich nach der Abspaltung diverser Ableger.
« Letzte Änderung: 24. Mai 2020, 15:30:40 von lobotomized.monkey »
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Offline kairo

Re: Widerstand2020 - Dr. Bodo Schiffmann - Schwindelambulanz Sinsheim
« Antwort #187 am: 24. Mai 2020, 16:33:14 »
Schwindel-Bodo erzählt aus seinem Leben, zum Beispiel von seiner Wehrdienstverweigerung. ... Aber ihm hat die Behandlung nicht gefallen, so als ob er ein Befehlsempfänger wäre. Der Weg ins Querulantentum war also früh angelegt. Er hat kein Problem mit Waffen, aber er will sich nicht vorschreiben lassen auf wen er schießen soll.

Seine Vorstellungen vom Soldatenleben scheinen ein wenig verschwommen zu sein. Er will sich also nicht vorschreiben lassen, nicht auf seinen vorgesetzten Offizier zu schießen? Und Befehle zu befolgen ist auch nicht so ganz sein Fall?
 
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Re: Widerstand2020 - Dr. Bodo Schiffmann - Schwindelambulanz Sinsheim
« Antwort #188 am: 25. Mai 2020, 08:45:42 »
Zitat
Schwarz ist im Western die Farbe der Bösen. Deswegen schlägt Dr. Schwindelmann vor, dass wir alle weiße Kleidung tragen sollen. Macht er als Arzt sowieso. Wer von den Ärzten der Meinung ist, dass der Kurs der Regierung richtig ist, soll gefälligst schwarz tragen. Das paßt dann auch zur Polizei.

Sprachs und setzte sich mit schwarzem Hemd vor die Kamera. Der merkt auch schon nichts mehr.  :facepalm:
 
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Re: Widerstand2020 - Dr. Bodo Schiffmann - Schwindelambulanz Sinsheim
« Antwort #189 am: 25. Mai 2020, 16:34:41 »


Schwindel-Bodo hat den nächsten Kollegen gefunden, der seine Inkompetenz im Netz präsentiert. Postings macht er über seine Frau und er war auch schon bei Hallo Meinung. Wer seinen Namen aufs Hemd sticken läßt, der hat glaube ich andere Probleme als die Corona-Maßnahmen.

Verstehendes Zuhören klappt vor lauter Gebrüll auch nicht so ganz. Er bemängelt, dass die Politiker von einer "Zweiten Welle wie in Schweden oder Singapur" reden würden, dabei gab es dort keien zweite Welle.  :facepalm: Nein gab es nicht, aber die zweite Welle bei uns soll nicht so ablaufen wie die erste Welle dort.

Zitat
Infizierte haben wir jeden Tag. Jeden Tag infiziert sich einer mit irgendwas.

Krank werden aber nur einer von hundert. Und von denen werden wieder nur einer von hundert kritisch krank. Und von den hundert kritischen stirbet einer. Wenn überhaupt.
Zitat
Wir sind im Promillebereich.
Nein. Bei 1 % von 1 % von 1% sind wir im ppb Bereich. Bei dem Zahlenverständnis habe ich keine weiteren Fragen an Dr. Wutausbruch. Er findet es eine persönliche Beleidigung gegenüber allen anderen Ärzten und hochkarätigen Professoren, wenn er sich von Politikern als Verschwörungstheoreiker bezeichnen lassen muss.

Er meint, dass in dem Wort "Verschwörungstheoretiker" drei Fehler drin sind:

1. Verschwörung ist illegal. Er ist nicht illegal.
2. Theoretiker. Er ist kein Theoretiker sondern Praktiker.
3. Verschwörungstheoretiker kann er dann auch nicht sein.

Er hat jetzt bei den Politikern drei Beleidigungen gut.  :facepalm:

Es folgt ein geschichtlicher Vortrag über Humboldt, Röntgen, Behring und Koch. Ihm mißfällt es, dass da jetzt ein Tierarzt im RKI sitzt. Der soll Hund und Katz behandeln, aber ihn mit humanpatologischen Keimen in Ruhe lassen. 180.000 Infizierte, na und.

Die alten Leute sterben nicht an Corona sondern an Lungenembolie. Hätte man gleich obduziert, dann hätten Tote vermieden werden können. Da müsse jetzt die Bundesanwaltschaft ermitteln.  Masken findet er sinnvoll, aber dann bitte auch im Oktober und November wenn die Grippe kommt. Den Virus gibt es schon seit 60 Jahren, jetzt ist der nur aus dem Wuhan-Labor ausgebüchst und wegen kommunistisches Land werden wir nie erfahren warum.

Im November braucht er keinen Corona-Impfstoff sondern Grippe. Er braucht Reporter und Zeitungen, die darauf anspringen. Auf den Demos sind keine Links- oder Rechtsradikale. Da sind nur AfDler.  :facepalm: Seit 5 Wochen hat er keinen Husten oder Schniefer mehr. Eine Mittelohrentzündung weil die mit nassen Haaren um 6 Uhr morgens mit dem Hund Gassi war. Seehofer hat schon als Gesundheitsminister nix getaugt. Der hat die Budgetierung eingeführt. Die teuren Medikamente waren doch besser verträglich als die Billigen. Aspirin löst sich im Wasser auf, bei ASSirgendwas gibt es Schlieren. Auch er kommt wieder mit dem Homburg an.

Da ist mal ein Kind an Corona gestorben, passiert halt. :puke:

Dieser Ulrich Krämer ist wirklich das Paradebeispiel eines überheblichen Arztes.

Hier noch der Link zu seinem Auftritt bei Hallo Meinung
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Re: Widerstand2020 - Dr. Bodo Schiffmann - Schwindelambulanz Sinsheim
« Antwort #190 am: 25. Mai 2020, 17:57:41 »
Die alten Leute sterben nicht an Corona sondern an Lungenembolie.
Korrekt, jedenfalls was die Todesursache angeht. Embolien werden wahrscheinlich auch, wie viele andere Symptome, durch das Corona-Virus hervorgerufen. Aber das sind nur aktuelle Erkenntnisse.
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Re: Widerstand2020 - Dr. Bodo Schiffmann - Schwindelambulanz Sinsheim
« Antwort #191 am: 25. Mai 2020, 18:22:10 »
Ralf Ludwig gibt das Scheitern auf ganzer Linie seiner Spaßpartei bekannt. Auch das mit dem die Leute anschreiben und prüfen ob sie echt sind funktioniert nicht.

https://www.facebook.com/deine.Mitmachpartei/posts/132189758476434?__tn__=K-R

Zitat
Liebe Widerständler,
viele fragen aktuell nach der rechtlichen Situation rund um die Mitgliedschaft in der Partei Widerstand2020.
Ich möchte euch die Einschätzung unseres Juristenteams mitteilen:
Die automatisierte Annahme einer Mitgliedschaft war nicht durch einen Vorstandsbeschluss gedeckt.
Gem. § 3 Abs. 2. S. 1 i.V.m. § 3 Abs. 1 S. 2 der Satzung entscheidet der Bundesvorstand über die Aufnahme von Mitgliedern. Weder hat der Bundesvorstand über die Aufnahme der auf der Webseite www.widerstand2020.de angemeldeten Mitglieder entschieden, noch hat der Bundesvorstand einen Beschluss darüber gefasst, dass eine automatisierte Mitgliederbestätigung erfolgen dürfe. Einen notwendigen formalen Beschluss über eine Mitgliedschaft hat es somit zu keinem Zeitpunkt gegeben.

Gem. § 3 Abs. 8 der Satzung, erhält jedes Mitglied einen digitalen Mitgliedsausweis. Ein solcher Mitgliedsausweis ist noch nicht versandt worden, so dass eine Mitgliedschaft auch noch nicht bestätigt worden ist. Diese Rechtsansicht bestätigt auch der Bundesgerichtshof in einer Entscheidung vom 29. Juni 1987 (BGHZ II ZR 295/86). So u.a. auch das Berliner Kammergericht in einer Entscheidung vom 26.02.2004 1 W 549/01:
"Schon nach allgemeinen Grundsätzen erfordert der Erwerb der Vereinsmitgliedschaft den Abschluss eines Aufnahmevertrags zwischen dem Beitrittswilligen und dem Verein. Der Vertrag kommt regelmäßig dadurch zustande, dass der Beitrittswillige einen Aufnahmeantrag stellt und der Verein diesen annimmt. Bei dem Aufnahmeantrag und ebenso bei dessen Annahme handelt es sich um empfangsbedürftige Willenserklärungen, die Rechtswirksamkeit erst dadurch erlangen, dass sie der Gegenseite mitgeteilt werden. Eine Annahme des Aufnahmeantrags durch den Verein ohne Erklärung an den Antragenden (§ 151 Satz 1 BGB) kommt bei einem Vereinsbeitritt den Umständen nach nicht in Frage (vgl. BGHZ 101, 193/196f.). Soweit die Satzung ein besonderes Aufnahmeverfahren – wie hier nach § 2 Satz 3 des Revidierten Statuts einen förmlichen Aufnahmebeschluss des Vorstands – vorsieht, ist ein formloser Beitritt, der auch in schlüssigem Verhalten zu sehen sein kann, ausgeschlossen (vgl. OLG Naumburg ZfG 49, 312; Reichert a.a.O. Rdn. 632b). Aber auch wenn die Satzung formlose bzw. schlüssige Beitrittserklärungen vorsieht, was zulässig ist (vgl. BayObLG NJW 1972, 1323; BGH NJW 1989, 1724/1725; aber BayObLG NStZ 1982, 387: keine Behandlung bloßer Spendenzahlungen als Beitritt; Sauter/Schweyer/Waldner a.a.O. Rdn.70f.), bedarf es in jedem Fall einer Annahmeerklärung des Vereins gegenüber dem Bewerber. Deren Wirksamkeit setzt wiederum voraus, dass der Erklärende über die erforderliche Vertretungsmacht verfügte, da es sich um eine Vertretung des Vereins bei einem Vertragsschluss handelt (vgl. Reichert a.a.O. Rdn. 625; Soergel/Hadding, a.a.O. § 38 Rdn. 7a; Staudinger/Weick a.a.O. § 38 Rdn. 26)."
Wir haben am 21. April 2020 aufgrund der damals akuten Situation schnell die Partei gegründet. Leider waren wir nur drei Personen. Durch die Rücktrittsankündigung von Victoria Hamm sind wir in Schwierigkeiten geraten, da wir mit nur zwei Vorstandsmitgliedern handlungsunfähig sind. Wir haben deshalb gemeinsam mit Victoria 34 weitere Personen als Mitglieder verifiziert, um den Vorstand auf einem Sonderparteitag, der am 29. Mai 2020 stattfindet gem. § 11 Abs. 3 der Satzung wieder komplettieren zu können, und wieder handlungsfähig zu werden. Es werden auf diesem Parteitag keine anderen Beschlüsse getroffen, als über die Vervollständigung des Vorstandes.
Hätten wir das nicht gemacht, hätten wir einen Notvorstand beim Amtsgericht beantragen müssen und wären auf Sicht handlungsunfähig geblieben.
Wir wollten ursprünglich alle Personen, die sich auf der Webseite angemeldet haben anschreiben, damit diese ihren Anmeldewunsch erneut bestätigen können. Leider dürfen wir diese Möglichkeit nicht nutzen, da unsere Webseite keine sogenannte double-opt-in-Verifizierung genutzt hat und wir somit die vorhandenen Daten nicht nutzen dürfen. Die vorhandenen Daten sind datenschutzkonform sicher vernichtet worden.
Das bedeutet, dass wir ein erneutes Anmeldeverfahren für Mitglieder anbieten müssen. Dieses Anmeldeverfahren werden wir in Kürze veröffentlichen. Wir werden dann auch alle Mitgliedsanträge umgehend verifizieren. Bitte bedenkt, dass wir erst ab dem 29. Mai 2020 über Aufnahmeanträge abstimmen können, weil wir erst dann wieder handlungsfähig sind.
Aktuell sind wir dabei Landeskoordinationsteams aufzubauen, damit nach der Verifizierung der Mitglieder schnell Landesparteitage durchgeführt werden können. Ihr werdet als Mitglieder an allen Gründungsversammlungen, Vorbereitungsfragen etc. beteiligt. Du kannst dich jederzeit einem Landeskoordinationsteam anschließen.
Bitte achte darauf, dass nur diejenigen Landeskoordinationsteams durch Widerstand2020 autorisiert sind, deren Ansprechpartner auf unserer Webseite zu finden sind.
Nach der Bildung der Landesverbände - in etwa 4 - 5 Monaten - werden wir einen Bundesparteitag abhalten, an dem sich auch alle Mitglieder beteiligen können. Erst bei diesem Parteitag werden inhaltliche Beschlüsse getroffen. Wir werden schon vorher Apps zur Verfügung stellen, die völlige Transparenz und basisdemokratische Entscheidungen ermöglichen.
Bitte bedenkt, dass wir - wäre Victoria im Vorstand geblieben - ohnehin frühestens in einem Jahr einen Bundesparteitag hätten durchführen müssen. Das bedeutet, die Mitglieder können sich bereits zu einem früheren Zeitpunkt über einen Parteitag beteiligen.
Es tut uns sehr leid, dass es so viel Probleme mit dem Gründen gegeben hat und noch immer gibt. Wir sind aber an das Parteiengesetz und an die Satzung gebunden und werden diese Fehler so schnell wie möglich beheben. An allen inhaltlichen Anträgen, Beschlüssen und am Aufbau werdet ihr alle beteiligt.
Dafür verbürge ich mich persönlich. Ich bitte alle diejenigen, die Mitglieder der Partei werden möchten, um Vertrauen. Es wird niemand übergangen. Eine Mitmach-Partei lebt vom Mitmachen. Ich persönlich stehe für die vier Grundsätze: Freiheit, Machtbeschränkung (nach innen und außen), liebevoller Umgang und Schwarmintelligenz . Ich werde mich immer dafür einsetzen, dass diese Grundsätze auch in die Praxis umgesetzt werden. Hätte ich das Gefühl, dass Mitglieder übergangen werden oder wir aus internen Machtgründen nicht transparent und ehrlich wären, würde ich mein Amt sofort zur Verfügung stellen.

Herzlichst, euer Ralf Ludwig

Erstaunlicherweise gibt es überwiegend positive Reaktionen. Wenn mal etwas negatives kommt, dann wird die Länge des Textes kritisiert.
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Offline Schrohm Napoleon

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Re: Widerstand2020 - Dr. Bodo Schiffmann - Schwindelambulanz Sinsheim
« Antwort #192 am: 25. Mai 2020, 19:02:47 »
Zitat von: Gerichtsreporter am Heute um 16:34

    Die alten Leute sterben nicht an Corona sondern an Lungenembolie.

Korrekt,...


"Die förmlich-respektvolle Höflichkeit schafft den nötigen Raum für inhaltliche Verachtung."
-Chan-jo Jun, Philosoph (und Rechtsanwalt)
 
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Offline Morris

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Re: Widerstand2020 - Dr. Bodo Schiffmann - Schwindelambulanz Sinsheim
« Antwort #193 am: 25. Mai 2020, 19:25:47 »
Mal sehen, was die Ärztekammer RLP dazu meint.

Sehr geehrter Herr ...,
vielen Dank für Ihre Mail und die Informationen.
In Deutschland wird ,glücklicherweise,  der Meinungsfreiheit ein sehr großer Raum/Spielraum eingeräumt. Man mag dies im vorliegenden Fall bedauern, zeigt m.E. aber auch in solchen Situationen die Stärke einer Demokratie. Es ist völlig klar, dass wir von Seiten der Landesärztekammer die Auffassung von Frau Kessler auch nicht ansatzweise teilen , sondern sie für grob falsch und auch gefährlich halten. Gleiches gilt für die Ausführungen des Mikrobiologen auf den sie verweist.
Wir werden deshalb die Kollegin zu einem Gespräch einbestellen, sind uns aber darüber im Klaren, dass solche Auffassungen nur schwer zu ändern sind.
Mit freundlichen Grüßen
Sie müssen nicht alles glauben, was Sie denken!
 

Offline desperado

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Re: Widerstand2020 - Dr. Bodo Schiffmann - Schwindelambulanz Sinsheim
« Antwort #194 am: 25. Mai 2020, 22:28:45 »
Zitat


 Die für Schiffmann zuständige Bezirksärztekammer Nordbaden erklärte auf Nachfrage von MedWatch, „dass das Berufsrecht dem Patientenschutz dient und rechtlich keine Handhabe bietet, Ärztinnen und Ärzte außerhalb eines konkreten Behandlungsverhältnisses in ihren Grundrechten einzuschränken“.

Kammer sieht sich nicht verantwortlich
Patientenschutz ja – aber keine Handhabe? Die Argumentation der Kammer ist, dass sie eben nur bei konkreten Behandlungen einzelner Patienten einschreiten könne – nicht aber etwa bei allgemeinen Aussagen in der Öffentlichkeit. „Selbst der Grundsatz der Kollegialität schützt nicht primär den Kollegen, sondern den Patienten, der nicht verunsichert werden soll“, erklärt ein Sprecher der Ärztekammer Baden-Württemberg. Ärzte dürfen „die Grenzen der Meinungsfreiheit und der Wissenschaftsfreiheit ebenso ausschöpfen, wie jeder andere Bürger dieses Landes auch“ – Einschränkungen ergäben sich nur etwa aus dem Heilmittelwerberecht.

Quelle und Zitat: https://medwatch.de/2020/05/25/wenn-aerzte-unsinn-behaupten-und-kammern-dennoch-wegschauen/

Spoiler
Protestbewegung „Widerstand2020“
Wenn Ärzte Unsinn behaupten und Kammern dennoch wegschauen
25. Mai 2020

Unter Corona-Leugnern und Quarantäne-Verweigerern sind auch immer wieder Ärzte. Selbst wenn diese teils sehr problematische und unwissenschaftliche Ansichten vertreten, greifen Ärztekammern kaum ein.

„Die Freiheit steht über allem“, „Moral vor Politik“ oder „Gesundheit muss lukrativer sein als Krankheit“: Mit scheinbar markigen, aber inhaltsleeren Sprüchen wirbt derzeit die Bewegung „Widerstand2020“ um Unterstützer. Sie richtet sich unter anderem gegen die Einschränkungen, mit denen der Staat Covid-19 eindämmen will – und versammelt dabei Verschwörungstheoretiker und Extremisten bis hin zum rechten Rand. Die Protestbewegung bezeichnet sich dabei sogar als Partei und behauptete zwischenzeitlich auf seiner Homepage, es gebe mehr als 100.000 Mitglieder. Parteienrechtler wie Sophie Schönberger von der Uni Düsseldorf sehen das aber anders. „Um eine Partei zu sein, braucht man ein Mindestmaß an politischem Programm“, sagte sie dem ZDF – das gebe es aber noch nicht.

Gegründet wurde „Widerstand2020“ von dem HNO-Arzt Bodo Schiffmann, einem Rechtsanwalt und einer weiteren Gründerin, die zwischenzeitlich wieder abgesprungen ist. Schiffmann, der eigentlich eine Schwindelambulanz betreibt, sieht Covid-19 als nicht gefährlicher als die Grippe an, obwohl gegen das Virus SARS-CoV-2 weder ein größerer Teil der Bevölkerung immun ist noch ein Impfstoff existiert – oder er vergleicht aktuelle Gesetze mit den Ermächtigungsgesetzen der Nazis. Dutzende seiner Videos haben auf Youtube jeweils mehrere hunderttausend Aufrufe.

Vor einer Woche sprach Schiffmann in einem Livestream zur Stuttgarter „Querdenken“-Demo mit einem Moderator : Letzterer sagte, er habe das Gefühl, dass ARD und ZDF „beten, dass die zweite Welle kommt“ – offenbar da die Sender seiner Vorstellung nach eine Agenda verfolgen. Er könne sich „vorstellen, dass sie das hinkriegen mit irgendeinem Pseudovirus“. Schiffmann widersprach nicht, sondern sagte, dass es immer wieder Erkrankungswellen gebe, „die bisher niemand interessiert haben“. Natürlich sei es schlimm, wenn Menschen sterben – aber „das größte Problem ist einfach immer dieses Draufhalten mit der Kamera“, sagte er. Hierdurch entstünde die Gefahr, dass aufgrund von Panik das Gesundheitssystem zusammenbreche.

Arzt spricht von „Laborpandemie“
„So schlecht wissenschaftlich gearbeitet wurde definitiv noch nie“, behauptete Schiffmann. Er sprach von einer „Laborpandemie“: Etwa in den USA würden die Fallzahlen steigen, weil „wahnsinnig viel“ getestet werde und es falsch-positive Ergebnisse gebe. Impfgegner sei er nicht, gegen viele Krankheiten sei er geimpft – nicht jedoch gegen die Masern, die er noch nicht gehabt habe. Schiffmanns Argumentation: Man könne ja entscheiden, ob man einen Kranken vielleicht lieber nicht besucht. „Das wird man dann tun, denn man ist ja vernünftig.“


Auch Personen mit rechtsnationalen Überzeugungen nehmen an den Demos teil.
Ärzten – wie Schiffmann – wird aufgrund ihres Berufs von der Bevölkerung vergleichsweise viel Vertrauen geschenkt. Wenn sie ihrer Vorbildfunktion nicht enstprechen, kann ein besonders großer Schaden entstehen. Schiffmann hielt auf der Stuttgarter Demo Abstandsregeln nicht ein und schüttelte vielen Personen die Hände schüttelte, Konsequenzen hat es nicht. „Ein Einschreiten ist nicht möglich“, erklärt eine Pressesprecherin der Stadt Stuttgart, die auch für die Polizei spricht. Denn: Ein Abstandsverstoß sei in Baden-Württemberg nicht bußgeldbewehrt. Auch hätten keine Anzeigen vorgelegen.

Aufgaben der Ärztekammern ist es eigentlich auch, Patienten zu schützen und das generelle Ansehen der Ärzteschaft zu wahren – doch gleichzeitig sind sie eine Interessensvertretung des Berufsstands. Die für Schiffmann zuständige Bezirksärztekammer Nordbaden erklärte auf Nachfrage von MedWatch, „dass das Berufsrecht dem Patientenschutz dient und rechtlich keine Handhabe bietet, Ärztinnen und Ärzte außerhalb eines konkreten Behandlungsverhältnisses in ihren Grundrechten einzuschränken“.

Kammer sieht sich nicht verantwortlich
Patientenschutz ja – aber keine Handhabe? Die Argumentation der Kammer ist, dass sie eben nur bei konkreten Behandlungen einzelner Patienten einschreiten könne – nicht aber etwa bei allgemeinen Aussagen in der Öffentlichkeit. „Selbst der Grundsatz der Kollegialität schützt nicht primär den Kollegen, sondern den Patienten, der nicht verunsichert werden soll“, erklärt ein Sprecher der Ärztekammer Baden-Württemberg. Ärzte dürfen „die Grenzen der Meinungsfreiheit und der Wissenschaftsfreiheit ebenso ausschöpfen, wie jeder andere Bürger dieses Landes auch“ – Einschränkungen ergäben sich nur etwa aus dem Heilmittelwerberecht.

Im baden-württembergischen Heilberufe-Kammergesetz ist unter Paragraph 55 geregelt:

Berufsrechtswidrig sind Handlungen, welche gegen die Pflichten verstoßen, die einem Mitglied der einzelnen Kammer zur Wahrung des Ansehens seines Berufs obliegen. Politische, religiöse und wissenschaftliche Ansichten und Handlungen oder die Stellungnahme zu wirtschaftlichen Berufsangelegenheiten können niemals den Gegenstand eines Berufsgerichtsverfahrens darstellen.

Und die dortige Berufsordnung sagt:

Eine gewissenhafte Ausübung des Berufs erfordert insbesondere die notwendige fachliche Qualifikation und die Beachtung des anerkannten Standes der medizinischen Erkenntnisse.

„Nicht konkret berufsbezogene Handlungen müssen von vorneherein außer Betracht bleiben“, erklärt der Kammersprecher. So sei „unkollegiales Verhalten“ nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2000 „nur dann relevant, wenn es der Patient ‚mitbekommt‘, also den Patientenschutz tangiert“. Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zum ärztlichen Werbeverbot „zeigen, dass der Patientenbezug ein sehr intensiver sein muss, um berufsrechtliche Einschränkungen der Meinungsfreiheit oder der Berufsfreiheit zu legitimieren“, sagt der Sprecher.


Mahnung bei „Trunkenheit am Steuer“
Dabei wird andernorts der Handlungsspielraum deutlich weiter ausgelegt. Dass Ärzte nur in Bezug auf die Berufsausübung oder Patientenkontakte berufsrechtlich belangt werden können, ist ohnehin falsch: Wenn Strafgerichte Ärzte wegen anderer Delikte verurteilen, prüfen Kammern anschließend, ob es zusätzlicher Strafen aufgrund des Berufsrecht bedürfe. Bei der Ärztekammer Nordrhein handele es sich bei knapp jedem zweiten dieser Fällen um „Trunkenheit am Steuer“, hieß es 2011 in einem Beitrag im „Ärzteblatt“. „In solchen Fällen gibt es regelhaft eine Mahnung“, erklärte ein Kammerjustiziar – auch wenn die Autofahrt rein privat gewesen sei. „Ein Arzt sollte sich grundsätzlich beruflich und außerberuflich so verhalten, wie es dem Ansehen und dem Vertrauen entspricht, das die Ärzteschaft in der Öffentlichkeit genießt“, erklärte er.

Auch in anderen Fällen greifen Ärztekammern teils ein. Als die Ärztin Cornelia Bajic, die bis vor rund einem Jahr den Zentralverein Homöopathischer Ärzte geleitet hat, vor einigen Wochen auf Facebook eine Empfehlung zur Corona-Prophylaxe mittels homöopathischer Mittel veröffentlicht hat, hatte MedWatch bei der zuständigen Ärztekammer Nordrhein nachgefragt, wie sie die Aussagen bewertet. Diese schaltete ihre Rechtsabteilung ein, da das von Bajic veröffentlichte Schreiben irreführend sei. Doch die Ärztin löschte es wieder: Deshalb „sah unsere Rechtsabteilung keine ausreichende Grundlage für eine Intervention“, erklärt eine Kammersprecherin. „Sollte der Ärztekammer Nordrhein erneut ein Eintrag dieser Art bekannt werden, wird sie berufsaufsichtsrechtlich tätig werden.“

Oft gehen die 17 Ärztekammern in Deutschland aber nicht so klar vor. Die für die Gefahrenabwehr zuständigen Stellen wie die Ordnungsbehörden, die Polizei oder Staatsanwaltschaft werden erst eingeschaltet, wenn „Gefahren für Leib und Leben Dritter drohen“, erklärt die Sprecherin der Kammer Nordrhein. Die Ärztekammer in Baden-Württemberg wenden sich erst bei Verdacht auf gefährliche Körperverletzung oder bei Vermögensdelikten an die Staatsanwaltschaft, sagt der dortige Sprecher. Dabei kann auch schon irreführende Werbung – ohne konkrete Gefährdung einzelner Menschen – strafbar sein und mit bis zu einem Jahr Gefängnis sanktioniert werden.

Bircher-Enkel ist nicht erreichbar
In Österreich zeigen Kammern Ärzten zumindest teilweise auch ihre Grenzen auf: Nachdem ein Zahnmediziner in einem Facebook-Video behauptet hatte, ein Energiesymbol könne bei Covid-19 als Schutz oder zur Heilung eingesetzt werden, schritt die Landeszahnärztekammer für Tirol auf Nachfrage von MedWatch ein. Diese lehne „solche Äußerungen entschieden ab und verurteilt sie auch“, erklärte ihr Sprecher. „Demgemäß haben wir es der Österreichischen Zahnärztekammer vorgelegt, die dies disziplinarrechtlich überprüfen wird.“


Der Schweizer Arzt Andreas Bircher sieht Covid-19 als weitgehend unproblematisch an.
In der Schweiz verlief ein Verfahren jedoch im Sande: Der Arzt Andreas Bircher, Enkel des gleichnamigen Müsli-Erfinders, hatte behauptet, warme Bäder töteten das Virus und „lebendige Pflanzennahrung“ seien ein guter Schutz. „Wir erachten die Ratschläge von Herrn Bircher als schädlich“, erklärte Christoph Thalmann, Präsident der Glarner Ärztegesellschaft, gegenüber MedWatch. „Sie gefährden die Gesundheit der Betroffenen, indem sie die Covid-19-Erkrankung verharmlosen.“ Doch Bircher wird nicht belangt – er sei mittlerweile pensioniert und aus der Ärztegesellschaft ausgetreten. „Ich konnte ihn leider nie telefonisch erreichen“, sagt Thalmann.

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