Ich habe jetzt gerade einen Knoten in meinem Rechtsverständnis bzw Rechtsempfinden
Angenommen, das ärztliche Gutachten kommt zu dem Schluß, dass Eichelburg in Sachen Volksverhetzung nicht schuldfähig sei. Begründung sei dahin gestellt. Das hieße, er könne für seine Vergehen in dieser Sache in der Vergangenheit nicht bestraft werden.
Soweit mir verständlich.
Heißt dass denn auch, dass es gegen
fortgesetzte Volksverhetzung von seiner Seite keinerlei Handhabe mehr gibt?
Das wiederum wäre mir unverständlich.
Ich meine, wenn ich eine paranoid-neurotische Episode habe, glaube, der Mensch, der mir gerade entgegenkommt, wolle mich umbringen, und ihm deswegen heftig vor's Schienbein trete (damit ich schneller weglaufen als er mich verfolgen kann),
und vor Gericht das Vorhandensein dieser paranoid-neurotischen Episode nachgewiesen/anerkannt wird, werde ich nicht bestraft, auch wenn ich zum Zeitpunkt der Gerichtsverhandlung wieder geistig frisch bin.
Das kann aber doch nicht heißen, dass ich von da an in Zukunft ungeschoren ständig Leuten vor's Schienbein treten und auf die Nase hauen kann.
Aber davon abgesehen, falls
Eichelburg für schuldunfähig erklärt würde, wird das ja nicht auf seine Jüngerschaft vererbt, sofern sie real ist.
Krimpartisan und
Mitdenker könnte man dennoch drankriegen, auch wenn sie sich sicher fühlen.