@dtx
Genau, worüber wir reden? Ich rede davon, dass es keine erneute Verurteilung gegeben hat.
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Doch, schon. Aber der Blick ins BZR scheint, Deinen Hinweisen nach zu urteilen, weder das Gericht, noch die StA sonderlich beeindruckt zu haben. Sonst würde es ein anderes Urteil gegeben haben bzw. die StA in Berufung gegangen sein.
Die Gründe dafür, daß letztere sich immer wieder vornehm zurückhält, mag man unter anderem auch in der Unwilligkeit von Landerfinanz- und -justizminsterien finden, für einer ordentliche Personal- und Sachausstattung zu sorgen. Das vernichtet offenbar jede Motivation, schwierigere Tatbestände überhaupt erst zur Anklage zu bringen, auch wenn sie ausnahmsweise einmal leicht zu belegen wären und sich am Rest des Falles "festzubeißen", wenn das Urteil nicht so recht nachvollziehbar erscheint.
Als Berufsrichter bzw. Schöffe muß man sich überlegen, ob man nicht einer Zwei-Klassen-Justiz Vorschub leistet, wenn man beim wiederholten Begehen derartiger Straftaten Aspekte wie die sozialschädliche Wirkung der Haft auf in Arbeitswelt und Familie zumindest scheinbar noch gut integrierte Leute vor die nötige Konsequenz des Rechtsstaates treten läßt.
Die knappe Hälfte der vom RKI ausgegebenen Zielmarke als "hohe Impfquote" auszugeben bzw. das unkommentiert weiterzutragen, nimmt mittlerweile die Qualität einer neuen VT an: