Geht es hier nicht eher darum dass den Ausstellenden der Arsch auf Grundeis geht?
Ja. Aber um das nicht so deutlich werden zu lassen, versuchen die querdenkenden Rechtsverdreher das so darzustellen, als ob man den Verwendern einen Gefallen tut, wenn man sie bittet, die Atteste nicht zu benutzen. Haintz erklärt das bei seinem Spaziergang durch Stuttgart mit Erkan (sie suchen den Demozug) sehr schön. Die Polizei braucht einen Anfangsverdacht, ansonsten kann die nicht tätig werden. Sprich wenn ich dem Polizisten nix von einem Attest sage, dann kommt der auch nicht auf die Idee nach einem zu suchen oder es gar zu beschlagnahmen.
Die Ordnungsbehörde dagegen verfolgt nach Vorstellung des Anwalts-Schlumpfes nur den Verstoß gegen die Corona-Verordnung, daher könne man bei der gefahrlos mit seinem Attest um die Ecke kommen. Dabei übersieht er aber die Möglichkeit, dass die einfach die Polizei informieren, dass ihnen das Attest "komisch" vorkam. Allerdings haben die Ordnungsbehörden, anders als Polizisten sind das keine Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft, nicht die Möglichkeit, das Attest gleich einzukassieren. Das ändert jedoch nichts an der Strafbarkeit der Verwendung eines unrichtigen oder gefälschten Gesundheitszeugnisses gegenüber Behörden. Auf Irrtum wird man sich auch nicht herausreden können. Der Verwender weiß ja, dass er sich den Wisch aus dem Internet ausgedruckt oder per Post bestellt hat. Einen Richter zu finden, der einem glaubt, dass man davon ausgegangen ist, dass das mit dem Attest schon so eine Richtigkeit hat, wenn man dem Arzt seine "Beschwerden" per Mail schickt, Geld überweist und dann das Attest bekommt, halte ich für ziemlich aussichtslos.
Wenn das keine egoistischen Deppen wären, dann könnte man schon Absprachen zwischen Ersteller des Attests und Verwender treffen, die eine Straflosigkeit für beide bewirken. Allerdings blieben die Ordnungswidrigkeiten für den Verwender, wenn dieser erwischt wird. Vielleicht wollen die Anwälte für Abzocke auch darauf hinaus, trauen sich aber nicht, dass öffentlich zu sagen.