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In meinem direkten Umfeld höre ich seit Beginn der Corona-Krise:

Deutlich weniger Verschwörungstheorien
3 (2%)
Etwas weniger Verschwörungstheorien
6 (4.1%)
Unverändert / Ich habe kein Umfeld (mehr)
36 (24.3%)
Etwas mehr Verschwörungstheorien
52 (35.1%)
Deutlich mehr Verschwörungstheorien
51 (34.5%)

Stimmen insgesamt: 140

Autor Thema: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen  (Gelesen 1501410 mal)

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Offline Gutemine

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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #5925 am: 23. Dezember 2020, 11:22:22 »
Covidi.oten oder einfach "sächsische Verhältnisse".? Auf jeden Fall zeigen die interviewten Supergenies, dass es mit der (Allgemein)Bildung wirklich nicht weit her ist, um nicht zu sagen: Die scheint schlicht nicht vorhanden zu sein.

Auf jeden Fall steht die (Bewegungs)Partei AfD fest auf der Seite von Covidi.oten, Reichsbürgern und anderen Besorgtbürgern.


Wie extrem hoch das (Allgemein)Bildungsniveau und wie herausragend die Kinderstube, Anstand und Empathie ausgeprägt sind, zeigen auch die Kommentare. *würg*
« Letzte Änderung: 23. Dezember 2020, 11:29:34 von Gutemine »
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Offline Reichsschlafschaf

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dtx

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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #5927 am: 23. Dezember 2020, 11:55:18 »
...
Auf jeden Fall steht die (Bewegungs)Partei AfD fest auf der Seite von Covidi.oten, Reichsbürgern und anderen Besorgtbürgern.

...

Genauso wie ihre Schwestern "Nach-Strache-FPÖ" und Rassemblement National:

https://taz.de/Impfgegner-und-die-Coronapandemie/!5735702/
 
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Offline Gutemine

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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #5928 am: 23. Dezember 2020, 19:41:42 »
Was ist eine "belebte öffentliche Straße" oder der Sinn von einem Alkoholverbot abends in Zeiten von Corona? Ein Bürgermeister wollte das erklärt haben und hat wohl bei Gericht keine wirklichen Freunde gefunden.
Spoiler
EILVERFAHREN
Gericht bestätigt Maskenpflicht und Alkoholverbot in Vorpommern
Die Corona-Verordnung des Kreises Vorpommern-Greifswald landete vor dem Verwaltungsgericht. Zu wirr, unverständlich und teilweise unverhältnismäßig sei die Regelung. Die Richter sahen das anders, doch die Begründung lässt aufhorchen.
Carsten Schönebeck Carsten Schönebeck

Greifswald.

Im Greifswalder Landratsamt hatte man einige Tage gezögert, die Forderungen aus Schwerin umzusetzen. Dann kam vergangene Woche doch eine neue Corona-Verfügung, die den Alkoholkonsum in der Öffentlichkeit untersagte und die Maskenpflicht erweiterte. Doch wie genau die neuen Ver- und Gebote zu verstehen sind, damit haderte unter anderem der Jurist Sebastian Hornburg – im Ehrenamt Bürgermeister von Groß Polzin bei Anklam. Er zog gegen die Verfügung vor das Greifswalder Verwaltungsgericht. Die erweiterte Maskenpflicht und das Alkoholverbot in der Öffentlichkeit seien „wegen Unbestimmtheit offenkundig rechtswidrig“, schrieb Hornburgs Anwalt in der Antragsbegründung.
Was ist denn eine „belebte” Straße?

Etwas einfacher ausgedrückt: Anhand der Regelungen aus dem Landratsamt sei es den Bürgern unmöglich zu verstehen, was da eigentlich von ihnen verlangt wird. Der Kreis hatte unter anderem formuliert, das Tragen einer Maske sei ab sofort verpflichtend auf „bei Nichteinhaltung des Mindestabstandes von 1,5 Metern auf allen belebten öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen in der Zeit von 6 Uhr bis 22 Uhr.“

Doch bei Hornburg und seinem Rechtsanwalt Korbinian Geiger warf das Fragen auf. Etwa die, was mit „belebt“ eigentlich gemeint sei? Der Marktplatz einer Stadt mit vielen Fußgängern oder auch eine Hauptstraße, an der viele Autos verkehren? Und was ist mit einem beliebten Radweg? Und muss die Maske dort ständig getragen werden oder nur dann, wenn gerade wirklich viel los ist? Oder sogar nur dann, wenn der Mindestabstand auch tatsächlich unterschritten wird? „Im Umkehrschluss dürfte die Maskenpflicht jedoch wiederum nicht gelten, wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann, es jedoch nach 22 Uhr ist – zum Beispiel an Silvester“, so Geiger. Nachvollziehbar sei das jedenfalls nicht.
Darf man beim Gassigehen ein Bier trinken?

Das Alkoholverbot sei zudem unverhältnismäßig. Ein Verkaufsverbot wäre noch nachvollziehbar, um eine Grüppchenbildung an Verkaufsständen zu verhindern. Doch ein Konsumverbot sei kontraproduktiv, weil es wenig mit einem effektiven Infektionsschutz zu tun hat und damit die Akzeptanz der Schutzmaßnahmen untergrabe.

Lesen Sie auch: Viele Läden bleiben ab jetzt zu in Mecklenburg-Vorpommern

Doch der Antrag wurde vor Gericht per Eilentscheidung hinweggefegt. Mit einer durchaus ungewöhnlichen Begründung über acht Seiten. Das Gericht, dessen Aufgabe es ja eigentlich ist, die anderen Verfassungsorgane in ihrem Handeln zu prüfen, gibt sich darin erstaunlich linientreu, wenn es um die Corona-Politik geht. Und keilt sogar persönlich gegen den Antragsteller Hornburg.
Zweifel an der Politik sind unerwünscht

Jeder „verständigen Person“ dürfe klar sein, wie die Verordnung anzuwenden ist. Das Gericht ergeht sich zudem in Spekulationen über Hornburgs persönliche Vorlieben in Sachen Alkoholkonsum und Maskentragen, die ihn womöglich bewogen hätten eine staatliche Verordnung anzuzweifeln. Die Richter lassen keinen Zweifel daran, wie befremdlich sie es finden, dass jemand, der als ehrenamtlicher Bürgermeister Verantwortung übernimmt, gleichzeitig Zweifel an der Politik äußert. „Gerade im Hinblick auf sein Ehrenamt sollte es ihm eher selbst-verständlich sein, die Bevölkerung durch vorbildliches Verhalten mitzunehmen“, heißt es in der Begründung.

Rechtsanwalt Geiger hält dagegen: Anliegen sei es gewesen auch darauf hinzuwirken, dass der Landkreis Regelungen trifft, „die geeignet sind, das Infektionsgeschehen einzudämmen und bei denen die Betroffenen klar wissen, welches Verhalten wann und wo von ihnen verlangt wird.“ Dabei gehe es doch gerade darum, die Akzeptanz der Bevölkerung nicht durch unsinnige oder unverständliche Verbote zu untergraben. Das Urteil sei vor allem deshalb enttäuschend, weil man sich mit der rechtlichen Argumentation überhaupt nicht auseinandergesetzt habe und stattdessen „unsachliche, teilweise ins politische gehende Meinungsäußerungen der Kammer lesen muss.“
[close]
https://www.nordkurier.de/mecklenburg-vorpommern/gericht-bestaetigt-maskenpflicht-und-alkoholverbot-in-vorpommern-2341839812
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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #5929 am: 23. Dezember 2020, 19:56:45 »
In Halle ist man da bei Gericht pingeliger. Da ist man bereits überfordert mit der Frage, was eine Kontakperson ist oder mit zweimal tägich Fieber messen.

https://www.mz-web.de/halle-saale/-fuer-buerger-nicht-nachvollziehbar--gericht-kippt-quarantaeneregelung-der-stadt-halle-37855182

Spoiler
Zitat
„Für Bürger nicht nachvollziehbar" Gericht kippt Quarantäneregelung der Stadt Halle

Von Dirk Skrzypczak

Halle (Saale) - Das Verwaltungsgericht hat die Quarantäneregelung in der Allgemeinverfügung der Stadt Halle teilweise für rechtswidrig erklärt und damit einem Eilantrag einer Privatperson stattgegeben. Die Stadt hatte angeordnet, dass sich Einwohner selbst in einen zehntägige häusliche Quarantäne begeben müssen, wenn sie engen Kontakt zu einem Corona-Infizierten hatten. „Nach Auffassung des Gerichts ist aber nicht erkennbar, unter welchen Umständen die Einwohner zum Handeln verpflichtet sind. Für die Bürger ist nicht nachvollziehbar, was enger Kontakt bedeutet“, sagte Richter Bernd Harms der MZ.

Eilantrag in einem anderen Punkt erfolgreich

Zwar stehe an anderer Stelle in der Allgemeinverfügung, anhand welcher Kriterien von einer Kontaktperson die Rede ist. „Für juristische Laien ist das angesichts des Umfangs der Allgemeinverfügung und deren Begründung aber nicht ohne weiteres zu überblicken“, so das Gericht.

Außerdem war der Eilantrag noch in einem anderen Punkt erfolgreich. So sind Kontaktpersonen laut Allgemeinverfügung verpflichtet, während der Quarantäne Tagebuch zu führen, zweimal täglich die Körpertemperatur zu messen, den Verlauf von möglichen Krankheitssymptomen zu dokumentieren und über allgemeine Aktivitäten sowie den Kontakt zu anderen Personen in dem Tagebuch zu berichten.

Quarantäne-Tagebuch unverhältnismäßig

Das Verwaltungsgericht hält diese Bestimmungen für unverhältnismäßig, zumal die Allgemeinverfügung an anderer Stelle die Kontaktpersonen auffordert, bei Krankheitssymptomen das Gesundheitsamt zu informieren. „Es erschließt sich deshalb nicht, worin die schützende Wirkung eines derartigen Tagebuchs bestehen soll“, so Harms.

Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts hat zunächst nur eine bindende Wirkung für die Privatperson, die den Eilantrag stellte, und die Stadt Halle – nicht aber für andere Hallenser, die sich selbst in Quarantäne begeben haben. „Allerdings könnte sich jetzt auch jeder andere Betroffene an das Gericht wenden und sich auf diese Entscheidung berufen“, sagte Harms. Die Stadt Halle kann den Beschluss vor dem Oberverwaltungsgericht in Magdeburg anfechten. (mz)
[close]
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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #5930 am: 23. Dezember 2020, 20:23:30 »
Sympathisiert Richter Harms hier eventuell mit Querdenkern oder ähnlichen Gruppierungen?

Die Entscheidung bezüglich des "engen Kontakts" kann ich noch nachvollziehen, wenn keine Definition hierfür gegeben ist. Ich sitze/stehe werktäglich mit Kollegen "eng" zusammen, aber wir haben alle FFP2-Masken. Ist dies ein enger Kontakt?

Zweimal Fiebermessen pro Tag ist hingegen eine weitgehend klare Anweisung - wobei man noch den zeitlichen Mindestabstand definieren sollte.

Ich hoffe mal, dass das OVG hier über das Rechtsmittel der Stadt entscheiden darf.
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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #5931 am: 23. Dezember 2020, 21:26:33 »
Und hier zeigt sich eine Schwäche unserer Gesellschaft. Wenn es um Rechte geht, da stehen alle auf und wollen haben. Bei Pflichten machen die dann Platz für die Freiwilligen. Und wenn man gar Verzicht üben muss, dann wird nach einem Ausweg gesucht, wie man Beschränkungen umgehen kann.
In Deutschland sind Läden zu. Kein Problem, wenn man in der Nähe der französischen Grenze lebt, da fährt man halt in den Laden auf der anderen Seite, Euro sei Dank ist das Einkaufen beim Nachbarn ja kein Problem. Die gesellschaftliche Aufgabe "Kontakte vermeiden" wird so geschickt umgangen. "Maskenpflicht" wird genauso versucht auszuhebeln. "Kontaktperson", ist das so schwer zu verstehen, was da der Verordnungsgeber gemeint haben wird? Zweimal täglich Fieber messen soll unangemessen sein? Bei einer Infektionskrankheit fragt mich der Arzt nach diesen Werten und daher gibt er mir auch Anweisung diese aufzuschreiben, mit dem Notieren von Symptomen erleichtere oder ermögliche ich doch erst die Diagnose. Ich will zwar nichts beitragen, aber das Ergebnis hätte ich schon gerne!
Wenn sich am Ende genug Verweigerer finden und sich gegenseitig in ihrer Auffassung bestätigen, dann hat halt die Regierung mal wieder alles versemmelt. Muss ja jemand dran schuld sein!

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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #5932 am: 23. Dezember 2020, 22:10:39 »
Rechte kennen nun einmal ihre Rechte. Wenn es ihnen um die Pflichten gehen würde, dann wären sie ja "Pflichte" und nicht "Rechte". Bei Einschränkungen wird erst einmal geguckt, ob man nicht noch jemanden finden kann, der sich mehr oder früher einschränken muss als man selbst. Gleichheit kennt man nur, wenn man sich benachteiligt fühlt, weil man auf einmal nicht mehr hat als alle anderen.

Das führt dann zu der von Eva und Ally beklagten Situation, dass in einem Altenheim auf einmal keine Pfleger mehr da sind.
https://www.giessener-allgemeine.de/hessen/corona-marburg-keine-pfleger-mehr-massiver-ausbruch-in-seniorenheim-90140402.html

Da hat die Regierung schuld. Aber Maßnahmen um das zu verhindern sind auch böse.
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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #5933 am: 23. Dezember 2020, 22:47:07 »
Ich halte das weniger für eine Eigenschaft, die nur bei Anhängern einer bestimmten politischen Gruppe auftritt, Linken machen das nicht anders.

Wir haben in Deutschland generell eine große Toleranz gegenüber Regelbrechern, von Falschparkern über Schwarzfahrern bis zu Steuervermeidern, effektive Kontrollen mit empfindlichen Strafen gibt ea oft nicht. Wer sich traut, kommt um Konsequenzen oft herum, oder sie sind gering im Vergleich zum Nutzen. Ermöglicht wird der Vorteil dadurch, dass die Regelbefolger die Kosten tragen. Meist macht das letztlich nicht so viel aus, also was soll's.

Aber in einer Pandemie hat das unangenehme Konsequenzen für die gesamte Bevölkerung, weil hier die negativen Folgen der Regelbrecher nicht mehr durch den Rest aufgefangen werden können. Statt 2-3 Wochen effektivem und strengem Lockdown, der von allen befolgt wird, haben wir daher jahrelange massive Einschränkungen und viele Tote.

Und die vielen Beispiele von Querdemos und anderem sowie das ungeschickte Zögern der Politik haben auch noch die Bereitschaft zur Regelbefolgung erheblich reduziert. Ich kenne keinen, der auf Besuche zur Weihnachtszeit tatsächlich verzichtet. Sind ja auch nicht wirklich verboten, also warum nicht?

In 2 Wochen sehen wir dann wieder das Ergebnis und Versager-Söder wird noch strengere Maßnahmen fordern, die er selber besser schon im November durchgezogen hätte.
soɥdʎsıs sǝp soɥʇʎɯ ɹǝp 'snɯɐɔ ʇɹǝqlɐ –
˙uǝllǝʇsɹoʌ uǝɥɔsuǝɯ uǝɥɔılʞɔülƃ uǝuıǝ slɐ soɥdʎsıs sun uǝssüɯ ɹıʍ ˙uǝllüɟnzsnɐ zɹǝɥuǝɥɔsuǝɯ uıǝ ƃɐɯɹǝʌ lǝɟdıƃ uǝƃǝƃ ɟdɯɐʞ ɹǝp

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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #5934 am: 24. Dezember 2020, 00:50:01 »
Das scheint aber nicht nur ein deutsches Problem zu sein. Dem Rest Europas geht es kaum besser, was Corona angeht.
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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #5935 am: 24. Dezember 2020, 01:31:54 »
Ich kann halt wenig über Länder schreiben, deren Verhältnisse ich nicht wirklich kenne. Dass es auch anders geht, zeigt z.B. Australien.
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dtx

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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #5936 am: 24. Dezember 2020, 01:51:11 »
...
Das führt dann zu der von Eva und Ally beklagten Situation, dass in einem Altenheim auf einmal keine Pfleger mehr da sind.
https://www.giessener-allgemeine.de/hessen/corona-marburg-keine-pfleger-mehr-massiver-ausbruch-in-seniorenheim-90140402.html

Da hat die Regierung schuld. Aber Maßnahmen um das zu verhindern sind auch böse.

Die Quelle: https://www.op-marburg.de/Marburg/Keine-Pfleger-mehr-Hilfeschrei-aus-Marburger-Altenheim

Zitat
...
Was passiert ist: Nicht nur hat Corona die Einrichtung und viele Heimbewohner vor mehr als einer Woche schwer getroffen. Mittlerweile ist praktisch das gesamte Waldblick-Personal, von Pflegekräften über Küchenmitarbeiter bis zu Verwaltungsangestellten, in Quarantäne. Keiner von ihnen darf die eigenen vier Wände verlassen, das Moischter Haus betreten und die erkrankten Alten versorgen. Nach OP-Informationen lag mindestens ein Verstorbener über Tage im Bett, niemand holte die Person ab. Eine andere Person soll, da kein Notarzt ins Haus kam, ohne palliative Behandlung gestorben sein.

...

und

Zitat
...
Doch immerhin gibt es in der Region 146 arbeitssuchende Altenpfleger, von denen 92 arbeitslos gemeldet sind – sie könnten also sofort zur Verfügung stehen.

...

Man müßte also jemanden einstellen und bezahlen wollen ...





...
In 2 Wochen sehen wir dann wieder das Ergebnis und Versager-Söder wird noch strengere Maßnahmen fordern, die er selber besser schon im November durchgezogen hätte.

Man kann schlechterdings nicht sowohl auf bundesweit einheitliche Reaktionen pochen, als auch einzelne MP dafür abwatschen wollen, nicht aus der Reihe ausgeschert zu sein.
« Letzte Änderung: 24. Dezember 2020, 02:05:47 von dtx »
 
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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #5937 am: 24. Dezember 2020, 05:13:39 »
Ex-Busfahrer schwadroniert wieder ohne Maske im Supermarkt vor sich hin und träumt  von „Gerichten“

Zitat
[...] daß Ihr wisst und merkt, daß ich nirgendswo alleine bin. Egal ob ich mit dem Auto unterwegs bin oder alleine [...], es sind immer Leute in der Nähe, die auf mich aufpassen.

Wenn er alleine in der Stadt ist oder so, dann ist er nicht alleine ... das sind dann wohl die Stimmen in seinem Kopf.

Daß er einen ganz gewaltigen Schaden hat, das wäre jetzt noch so das Netteste, was ich über dieses auf Krawall gebürstete Armloch sagen könnte. Alleine, wie der sich benimmt und was er sagt, was er denkt, wer er denn so gar schröcklich Wichtiges wäre ... der ist doch ... also, ich meine, hat der mit dem kapitalen Dachschaden echt mal Personen befördern dürfen? Ist er mal blöd auf den Kopf gefallen oder hatte er gar eine "leichte Grippe"? Die kann ja auch auf's Hirn gehen, wie man inzwischen weiß.

Der Kerl ist, und das sei vorerst mein Wort zur besinnlichen und stillen Zeit, widerlich. Eklig. Erschreckend dumm, arrogant und gewalttätig. Er wäre ein guter AfD-Politiker.  Und jetzt muss ich Kätzchenvideos gucken, um mich zu beruhigen.
« Letzte Änderung: 24. Dezember 2020, 05:16:28 von theodoravontane »
"Wenn ich mein Leben noch einmal leben könnte, würde ich die gleichen Fehler wieder machen, aber ein bisschen früher anfangen, damit ich mehr davon habe."

Marlene Dietrich
 

Offline Schrohm Napoleon

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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #5938 am: 24. Dezember 2020, 07:51:30 »
... widerlich. Eklig. Erschreckend dumm, arrogant und gewalttätig.

 :facepalm:




"Die förmlich-respektvolle Höflichkeit schafft den nötigen Raum für inhaltliche Verachtung."
-Chan-jo Jun, Philosoph (und Rechtsanwalt)
 

Offline Greybeard

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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #5939 am: 24. Dezember 2020, 08:51:41 »


 :steamingears:

Wie viele Tiefschläge und Anzeigen braucht der noch in seinem Leben, bis er endlich die Schnauze hält?
Mein Luftkissenfahrzeug ist voller Aale.
 
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