Sind Füllmich (warum muss ich bei dem Namen immer an ein drittklassiges Pornosternchen denken? ) und die Klagespaten also doch noch nicht am Ziel.
An der Stelle gebe ich jetzt mal den Querdenker - und das bar jeder Ahnung vom portugiesischen Recht (völlige Ahnungslosigkeit qualifiziert ja besonders zum Quarkdenken, damit ist hier diese zentrale Voraussetzung erfüllt):
1. Freiheitsentziehungen erfordern im Grunde in ganz Europa eine gerichtliche Entscheidung (vgl. Art. 5 Abs. 3 der EU-Grundrechtecharta). Das Recht, über seine Rechte in einer von der betroffenen Person gesprochenen Sprache über die Gründe der Freiheitsentziehung unterrichtet zu werden, ist auch europarechtlicher Natur (vgl. Art. 5 Abs. 2 der EU-Grundrechtecharta). Allerdings werden in Deutschland die Absonderungs- und Quarantäneanordnungen von einer Behörde, nicht vom Gericht, erlassen. Sie sind nämlich gar keine Freiheitsentziehungen, weil diese erfordern, dass man eingesperrt wird. Mit anderen Worten: Freiheitsentziehung ist keine Beschränkung des (rechtlichen) Dürfen, sondern des (tatsächlichen) Könnens. Es würde mich wundern, wenn das in Portugal anders wäre.
2. Wir hatten hier das Urteil des portugiesischen Berufungsgerichts schon einmal diskutiert (von mir gehängt in den "Querdenken"-Faden am 19.11.:
https://forum.sonnenstaatland.com/index.php?topic=7055.msg321570#msg321570). Danach haben die beiden Richterinnen einen Fachaufsatz missverstanden, in dem sich der angebliche Hinweis auf eine hohe Ungenauigkeit des PCR-Tests auch gar nicht (mehr) findet (
@Knallfrosch hat die Publikation ausgegraben, sie findet sich einen Eintrag hinter meinem Eintrag im "Querdenken"-Faden). Das ist dann ein Rechtsanwendungsfehler. Dass die Richterinnen damit ihre Kompetenzen überschritten haben, scheint mir hingegen fernliegend zu sein. Selbstverständlich müssen Gerichte auch an tatsächliche und ggd. naturwissenschaftliche Grundlagen von Behördenentscheidungen ran. Und da ist es allerdings ziemlich mutig und nur eine eher mittelgute Idee, sich auf einen einzelnen Aufsatz zu stützen, der dann auch noch falsch verstanden wird. In Deutschland würde man eher eine/n Sachverständige/n konsultieren, der dass dann mal erklären muss. Dessen ungeachtet finde ich den offensichtlichen Versuch, die Richterinnen wegen einer missliebigen Entscheidungen zu disziplinieren, dann doch befremdlich. Gibt es in Portugal keine richterliche Unabhängigkeit?
3. Den #Faktenfuchs-Beitrag finde ich daher nicht überzeugend: Er schlägt sich ohne Weiteres auf die Seite des "Justizrats" (was auch immer das sein mag) und folgert, dass die Informationen über das Urteil "irreführend" seien, ohne näher zu bezeichnen, worin die Irreführung liegt. Weiter wird behauptet, die Richterinnen hätte ihre Kompetenzen überschritten, was bislang jedenfalls nicht geklärt (und zweifelhaft) ist. Tatsächlich sind die Informationen über das Urteil nicht "irreführend", denn es existiert und es findet sich darin die Behauptung, dass PCR-Tests hochgradig unzuverlässig sein. Der Kern ist daher, dass das Urteil in dem Punkt schlicht und einfach falsch ist. Darauf gehen die Faktenfüchse aber nicht ein.