Und nach Ostern macht sie dann als Linksanwältin oder Rechtskonsulentin weiter.
Nach dem Screenshot, den
@theodoravontane nachschob, habe sie ihre Anwaltszulassung zurückgegeben.
Ich finde das ein Stück weit verstörend, denn Frau Bahner hat als Medizinrechtlerin eigentlich einen guten Ruf und ist bislang auch nur durch juristentypisch nüchterne Fachliteratur aufgefallen, die offenbar schwurbelfrei ist und in Universitätsbibliotheken steht (die Werke sind in Katalogen gelistet, ansehen kann man sie sich leider derzeit nicht). Und auch Professor Härtling ist heute durch einige, nun ja, befremdliche Äußerungen aufgefallen. Geht da noch ein anderer Virus um?
Verstörend ist insofern zutreffend, als sie völlig die Distanz zur Angelegenheit verloren hat, derentwegen Anwälte sich normalerweise in eigener Sache nicht selbst vertreten, sondern Kollegen mandatieren. Weil dieser Distanzverlust, wie man an diesem Beispiel sieht, sehr weitreichende Folgen für den Prozeßverlauf haben kann. Ich spare mir mal die dazu in Fachkreisen kursierenden harschen Sprüche, weil in Frau Bahners Fall nicht völlig auszuschließen scheint, daß es sich um ein Krankheitsbild handelt. Schließlich wäre ihre Karriere ziemlich kurz gewesen, würde sie in der Vergangenheit bei der erstbesten Dissenz mit eier Gerichtsentscheidung ihre Zulassung zurückgegeben haben.
Und dann ist da noch eine juristische Meisterleistung (mit einer kleinen Niederträchtigkeit des BVerfG, den vollen Namen des Anwalts zu nennen).
Ich lese da nicht jeden Tag mit, meine mich aber erinnern zu können, schon einmal den Namen einer Kanzlei gesehen zu haben. Und ja, jeder Frankfurter guckt ganz gewohnheitsmäßig nur auf sein eigenes Dörfle, das andere ist ja weit genug weg ...
Beate Bahner gibt hiermit ihre Anwaltszulassung zurück
Das ist vermutlich das Beste, was sie tun kann!
Erfordert aber auch einen lichten Moment. Oder, was ich nicht weiß, einen erheblichen Gebührensprung (neben anderen Nachteilen) zwischen Rückgabe und Entzug.
Nachvollziehen kann ich ja, wenn man sich um Freizügigkeit, Demonstrations-- und Versammlungsfreiheit etc. Sorgen macht und möglicherweise haben einige Polizisten etwas überreagiert.
Bei Laien nachvollziehbar, Rechtsgelehrte im eigentlichen Sinne des Wortes müßten aber den Unterschied zwischen Orbans Ungarn, welches ungeachtet aller Grenzschließungen seit reichlich vier Jahren Ausnahmezustand infolge Flüchtlingsansturmes hat sowie sich - auf Regierungsebene - bis zum Jahresende des Virusses erfreuen will und Deutschland erkennen, wo die Verordnungen nunmehr in einer reichlichen Woche auslaufen. Und die Verlängerung muß dann den selben Kriterien standhalten, wie ihr Inkraftsetzen.