Noch mehr Irrsinn...ob der Anwalt wirklich jemals eine Uni von innen gesehen hat?
Es handelt sich um eine Anwältin, nämlich Jessica Hamed aus einer grundsätzlich ernst zu nehmenden Kanzlei.
https://www.ckb-anwaelte.de/team/jessica-hamed/Und ihr "Wirken" ist gegenüber dem üblichen Schwurbler-Nonsens auch aus der Anwaltschaft, die 2000 Seiten unter Umgehung des Instanzenzugs beim BVerfG abwerfen, fast schon eine Wohltat, weil sie offenbar das Prozessrecht beherrscht. Allerdings verhält es sich bei ihr wie mit Dr. Bobo: Wenn man sich zu lange in Covdi0ten-Kreisen rumtreibt, trägt es einen irgendwann aus der Kurve und man verliert selbst den Bezug zur Realität. Das zeigt sich deutlich an dem Antrag gegen das RKI, den das VG Berlin im Ergebnis zutreffend zurückgewiesen hat, da der Antrag auf Wahnvorstellungen über die Motivationslage hinter der Informationspolitik des RKI beruht, der zufolge die Bevölkerung eingeschüchtert werden soll und man Angst und Schrecken verbreiten wolle.
Damit hat sie verloren, bevor es richtig losgeht. Das VG hat in seinem Beschluss vom 10.09. allerdings den Fehler gemacht, auf den Quatsch überhaupt einzusteigen, weshalb sie über 80 Seiten wenig Zielführendes zur Begründung der Beschwerde schreiben konnte. Ich habe das nur überflogen, aber eine nachvollziehbare Begründung, warum die Menschenwürde, das allgemeine Persönlichkeitsrecht oder die körperliche Unversehrtheit der Mandantin beeinträchtigt sein könnte (Verletzung eines subjektiven Rechts ist Voraussetzung der Zulässigkeit einer Klage oder eines Antrags, § 42 VwGO), ist erkennbar nicht vorhanden. Und das liegt schlicht daran, dass es nicht darauf ankommt, ob die Verlautbarungen des RKI tatsächlich eine posttraumatische Belastungsstörung oder was auch immer auslösen, weil einzelne irrationale und möglicherweise medizinisch relevante Reaktionen auf bestimmte Verlautbarungen - von wem auch immer - ohne rechtliche Relevanz sind. Es kommt vielmehr auf das Empfinden eines durchschnittlichen Beobachters an.
Wenn mir beispielsweise eine Bundesminister*in so auf den Senkel geht, dass ich jedes Mal kotzen muss, wenn der / die im Fernsehen auftritt, kann ich auch nicht den Sender oder die Bundesrepublik Deutschland auf Unterlassung verklagen. Das VG hätte sich daher zu der Frage, ob irgendwelche physischen (wohl allenfalls psychosomatischen) Reaktionen auf die RKI-Verlautbarungen vorliegen, gar nicht einlassen müssen, denn darauf kommt es nicht an. Das OVG BB kann daher die umfangreiche Beschwerdebegründung im Grunde auf einer halben Seite zurückweisen.