Wenn man egoistische rücksichtslose Unternehmen Ausbeutungsstrukturen mit Migranten aufbauen lässt, die sich kaum wehren können, muss man sich nicht wundern, wenn diese ihrerseits wenig Rücksicht kennen und nur auf sich schauen. Dann muss man eine Quarantäne mit hohem Personaleinsatz durchsetzen und kann nicht auf Einsicht bauen.
Es wird Zeit, dass man derlei abstellt.
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Es wird Zeit, daß man den Arbeitern Lebensverhältnisse zugesteht, die mindestens menschenwürdig sind, von unter Quarantänebedingungen erträglich mal ganz zu schweigen ... Auch wenn der Vergleich mit der Käfighaltung noch unfair gegenüber den Hühnern wäre, ist er doch nicht soweit hergeholt.
Und, weil kürzlich nach den Lohnfortzahlungen (ich glaube von
@Sandmännchen ) gefragt wurde:
Mit § 56 IfSG können auf Anhieb weder die Mehrheit der Lohnbuchhaltungen in den deutschen Unternehmen, noch deren Steuerberater etwas anfangen. Die Sache läuft, vor allem wenn die Ärzte in der Teststelle für Leute, die am Wochenende arbeiten müßten und dafür keine Quarantäneanordnung mehr kriegen können, auch nicht ganz reibungslos. Dann würden nämlich weder die Krankenkasse (mit Verweis auf § 3 AU-Richtlinie) noch die Landesdirektion (mit Verweis auf die AU-Bescheinigungen) Erstattungen vornehmen wollen (so geschehen bei einem ambulanten Pflegedienst, dem am Freitag nachmittag mitgeteilt wurde, eine Corona-positive Patientin in der Betreuung zu haben - zwölf seiner Mitarbeiterinnen wurden am Freitag krank geschrieben und am Montag, als sich das Gesundheitsamt endich des Vorfalles annahm, unter Quarantäne gestellt).
Warum das ausgerechnet dann funktionieren sollte, wenn Arbeitnehmer mit mangelhaften Sprachkenntnissen und überschaubarem Rechtsverständnis auf ein ohnehin schon sehr grenzwertig vorgehendes Subunternehmen treffen, erschließt sich mir nicht.