Umfrage

In meinem direkten Umfeld höre ich seit Beginn der Corona-Krise:

Deutlich weniger Verschwörungstheorien
3 (2%)
Etwas weniger Verschwörungstheorien
6 (4.1%)
Unverändert / Ich habe kein Umfeld (mehr)
36 (24.3%)
Etwas mehr Verschwörungstheorien
52 (35.1%)
Deutlich mehr Verschwörungstheorien
51 (34.5%)

Stimmen insgesamt: 138

Autor Thema: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen  (Gelesen 1747002 mal)

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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #16770 am: 5. Februar 2026, 16:46:37 »
Man findet überhaupt die meisten Elemente des Periodensystems im Körper, wenn man gründlich genug danach sucht. Spurenelemente sind nur in geringen Mengen vorhanden, aber die sind wichtig. Andere dagegen sind physiologisch völlig unbedeutend. Dafür bedarf es keiner Impfung.

Was soll man auch impfen, wenn wir spätestens seit Elron Hubbard wissen, dass sogar Radioaktivität wasserlöslich ist? Und wenn man das abwaschen kann, dann reicht einmal im Monat ein feuchter Lappen für ewiges Leben.

Was die Leute nur immer haben. Impfungen hier, Antibiotika da, Chemo, Operationen … Der Volxleere hat es verstanden. Der geht einmal im Jahr während der Vollloserwochen baden. Scheint ausreichend zu sein.
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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #16771 am: 7. Februar 2026, 06:41:19 »
Durch kleinere Spenden der Häuser Rothschild, Soros und Gates konnte Frau Susemihl eine kleine Studie in Auftrag geben:


Zitat
Waren die Covid-Impfungen sinnvoll? Forscherteam wertet Daten von Millionen Menschen aus

Stand: 06.02.2026, 21:18 Uhr

Von: Janine Karrasch

Die Covid-Impfung im Langzeittest: Französische Forscher präsentieren Daten von 28 Millionen Menschen. Die Ergebnisse sind eindeutig.

Paris – Zwischen März 2020 und dem Ende der Pandemie-Maßnahmen durchlebte die Welt eine der größten Gesundheitskrisen der Moderne. Beatmungsgeräte wurden zur knappen Ressource, Schulen blieben wochenlang geschlossen und ganze Branchen kämpften ums Überleben. Die Entwicklung der mRNA-Impfstoffe in Rekordzeit galt für viele als medizinischer Durchbruch – doch die gesellschaftliche Spaltung über ihre Sicherheit hält bis heute an.

Kritische, prominente Stimmen meldeten sich von Anfang an zu Wort. Ob Schauspieler Til Schweiger oder die Musiker Xavier Naidoo und Nena: Sie alle brachten ihre Skepsis zum Ausdruck. Robert F. Kennedy Jr., heute US-Gesundheitsminister, ging noch weiter und nannte die Corona-Vakzine laut PBS den „tödlichsten Impfstoff, der jemals hergestellt wurde.“ Jetzt bringen französische Forscher mit einer außergewöhnlichen Langzeituntersuchung an 28 Millionen Menschen Licht ins Dunkel dieser Kontroverse.

Vier Jahre Forschung an 28 Millionen Bürgern: So wirksam waren die Covid-Impstoffe
Laura Semenzato und ihr Team von der französischen Arzneimittelbehörde starteten eine ambitionierte Gesundheitsstudie: Zwischen November 2021 und September 2025 verfolgten sie kontinuierlich das Schicksal von insgesamt 28,6 Millionen französischen Bürgern im erwerbsfähigen Alter. Dabei teilten sich die Probanden in zwei Gruppen: 22,7 Millionen hatten mindestens eine mRNA-Impfung erhalten, während 5,9 Millionen ungeimpft blieben. Ihre Ergebnisse veröffentlichten sie auf dem Portal Jama Network Open.
Spoiler
Um aussagekräftige Vergleiche ziehen zu können, entwickelten die Forscher ein komplexes statistisches Verfahren. Sie glichen 41 unterschiedliche Vorerkrankungen ab – von Diabetes über Krebsleiden bis hin zu psychischen Störungen. Zusätzlich berücksichtigten sie soziale und demografische Merkmale. Ein paradoxes Detail der Studie: Ausgerechnet die Geimpften wiesen häufiger gesundheitliche Probleme auf und waren älter – eigentlich Risikofaktoren für eine erhöhte Sterberate.

Geimpfte haben ein signifikant geringeres Sterberisiko als Ungeimpfte – auch bei anderen Krankheiten
Die Zahlen sprechen laut der Veröffentlichung eine eindeutige Sprache: Geimpfte Studienteilnehmer starben um 25 Prozent seltener als ihre ungeimpften Altersgenossen. Während der vierjährigen Beobachtungsperiode verstarben 0,4 Prozent der Geimpften, aber 0,6 Prozent der Ungeimpften. Dieses Muster zeigte sich nicht nur bei Corona-Todesfällen, sondern erstreckte sich auf das gesamte Sterberisiko.

Bei spezifisch durch Covid-19 verursachten Todesfällen war der Unterschied noch gravierender: Die Impfung reduzierte das Sterberisiko um beachtliche 74 Prozent. Statistisch betrachtet starben von einer Million ungeimpfter Menschen 85 an Corona, während es bei den Geimpften lediglich 18 waren. Diese Ergebnisse bestätigen die ursprünglichen Wirksamkeitsdaten der Hersteller BioNTech/Pfizer und Moderna eindrucksvoll.

18- bis 59-Jährige profitieren erheblich von Impfschutz - Langzeitwirkung überrascht Wissenschaftler
Für die Altersgruppe der 18- bis 59-Jährigen liefert die Untersuchung besonders relevante Erkenntnisse. Diese Bevölkerungsschicht galt während der Pandemie als weniger vulnerable Gruppe, was viele zur Impfskepsis verleitete. Die französischen Daten widerlegen diese Annahme deutlich und zeigen einen erheblichen Schutzeffekt auch für jüngere Erwachsene.

Der protektive Effekt zeigte sich bereits in den ersten sechs Monaten nach der Immunisierung mit einer 29-prozentigen Senkung der Sterblichkeit. Bemerkenswert ist die Dauerhaftigkeit dieser Wirkung: Auch nach vier Jahren blieb der positive Einfluss messbar. Überraschenderweise profitierten Geimpfte nicht nur beim Schutz vor Covid-19, sondern zeigten auch bei anderen Todesursachen wie Krebserkrankungen oder Herz-Kreislauf-Leiden niedrigere Mortalitätsraten.

Die Forscher wendeten präzise wissenschaftliche Methoden an, um mögliche Störfaktoren auszuschließen, darunter das Phänomen, dass sich vorwiegend gesundheitsbewusste Menschen für eine Impfung entscheiden. Trotz umfassender statistischer Bereinigung solcher Einflüsse blieb eine signifikante 20-prozentige Verringerung der Sterberate über vier Jahre bei den Immunisierten bestehen. Die Studie habe laut den Experten somit gezeigt, dass ein kausaler Zusammenhang zwischen mRNA-Impfung und erhöhter Langzeitsterblichkeit „höchst unwahrscheinlich“ ist. (Quellen: PBS, Jama Network Open) (jaka)
[close]
https://www.merkur.de/welt/waren-die-covid-impfungen-sinnvoll-forscherteam-wertet-daten-von-millionen-menschen-aus-zr-94158982.html
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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #16772 am: 7. Februar 2026, 10:47:55 »
Alles gelogen. Wir sind seit September – das Jahr hab ich vergessen – tot.
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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #16773 am: 7. Februar 2026, 12:49:24 »
das Jahr hab ich vergessen


War es nicht 1632 ...?   :scratch:
___________________________




Doch, kann ich bestätigen!

Es ist nur in diesem Kkh so und nur bei deiner Familie.  :o

Wurmkuren für Pferde sind auch völlig unterschätzt ...


:ambulance:
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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #16774 am: 7. Februar 2026, 13:23:28 »
Wenn Geiskranker Salamander Sandale was schreibt, brauche ich hinterher erst mal eine Impfung.
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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #16775 am: 7. Februar 2026, 13:37:54 »
Und dann kann man sich "Geistige Reanimation am Herzen" noch nicht einmal von der Kasse ersetzen lassen.

Wobei die Behauptung, dass die System-Mörder im Krankenhaus auch alle unsere Tiere töten wollen, mich grübeln lässt, ob Sananda von einer Behandlung gegen Parasiten spricht.

Gänzlich unverständlich ist hingegen der Anwurf: "Wir sind überall auf der schwarzen Liste!" Ich wâre froh wenn all die System-Mörder mich auf einer rabenschwarzen Liste führen und mich nicht einmal mit der Kneifzange anfassen.
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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #16776 am: 7. Februar 2026, 18:38:15 »
Wenn der Geisterheuler Santander wieder seine Märchen erzählt dient das doch nur dazu, seine Schäfchen weiter dazu zu bewegen, ihm seinen Lebensunterhalt zu bezahlen  ;D
« Letzte Änderung: 7. Februar 2026, 20:35:34 von Finanzbeamter »
Ein Geisterfahrer? Quatsch, Hunderte!
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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #16777 am: 7. Februar 2026, 18:52:42 »
Achtung Schnäpplesjäger und Innen!   :o





Da werden’s Schlange steh’n ...  ::)
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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #16778 am: 8. Februar 2026, 17:42:00 »
Wenn der Geisterheuler Santander wieder seine Märchen erzählt dient das doch nur dazu, seine Schäfchen weiter dazu zu bewegen, ihm seinen Lebensunterhalt zu bezahlen  ;D

Leute, wenn ein laut Ausweis Erwachsener, der sich selbst Geißenheuler Sandalette nennt, so was schreibt, dann stimmt das!!1drölf Sagt ja Kreissäge Saganaki. Also glaubt Salonikiplatte und spendet, Ihr erbärmlichen … Warum muss ich an griechisches Essen denken? Ob ich unterzuckere? Kann sein …
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KRiStA hat Fragen:


Zitat
Grundrechte auf dem Prüfstand
Ohne Prüfung: Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte weist Corona-Beschwerden ab

Zwei Corona-Klagen scheiterten in Straßburg und werfen die Frage auf, wie wirksam der Grundrechtsschutz in der Corona-Krise tatsächlich war. Ein Gastbeitrag des Netzwerk Kritische Richter und Staatsanwälte.

Thomas Wagner
10.02.2026 , 13:11 Uhr

Zwei vom Netzwerk Kritische Richter und Staatsanwälte (KRiStA) begleitete Verfahren werfen Fragen zum Vorgehen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) auf. In beiden Fällen ging es um Beschwerden gegen deutsche Corona-Maßnahmen. Der Gerichtshof erklärte die Klagen für unzulässig. Eine inhaltliche Prüfung fand nicht statt. Nach Ansicht des Gerichts kam keine Verletzung der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) in Betracht.

Die erste Beschwerde richtete sich gegen eine Verurteilung zur Zahlung einer Geldbuße wegen des Betretens eines Bahnsteiges unter freiem Himmel in Bayern am 2. September 2020 ohne eine (nicht näher in der Verordnung definierte) Mund-Nasen-Bedeckung im Gesicht. Erfolglos hatte der Beschwerdeführer Thomas Wagner den deutschen Rechtsweg beschritten und dabei eine Vielzahl von Argumenten vorgebracht: Die Maskenpflicht stellte einen Verstoß gegen das deutsche Grundgesetz dar, weil sie formell und materiell eine Verletzung insbesondere des Rechts auf körperliche Unversehrtheit darstellte.
Spoiler
Gerichte weigerten sich, Corona-Maßnahme zu überprüfen
Die Betroffenheit dieses Grundrechts wurde durchgehend geleugnet, was bereits zur formellen Verfassungswidrigkeit durch Verletzung des Gebots geführt hat, eingeschränkte Grundrechte in Gesetzen zu zitieren. Eine Verhältnismäßigkeitsprüfung der Maskenpflicht hatte deshalb auch nicht stattgefunden. Die Gerichte weigerten sich, überhaupt in die Prüfung einzusteigen, ob – wie vom Beschwerdeführer durch Vorlage von zahlreichen Studien vorgetragen – lang anhaltendes und wiederholtes Maskentragen gesundheitliche Nachteile hat oder haben kann. Deshalb war der Eingriff in die körperliche Unversehrtheit nie gerichtlich festgestellt worden, sondern einfach behauptet worden, die Maskenpflicht sei angemessen und der Verstoß hiergegen bußgeldbewehrt.

Im Verfahren Makovetskyy gegen die Ukraine (50824/21) hat der EGMR bereits 2022 eine Beschwerde wegen der Verhängung eines Bußgeldes zurückgewiesen, weil das ukrainische Recht eine zureichende Rechtsgrundlage für die Maskenpflicht sei. Im Verfahren Wagner gegen Deutschland (19970/25) trug der Beschwerdeführer vor, dass die Situation eine andere ist: Verfassungswidrige Verordnungen sind in Deutschland nichtig, weshalb gegen das Menschenrecht „Keine Strafe ohne Gesetz“ verstoßen wurde. Dass die deutschen Gerichte sich mit Wagners Vorbringen nicht inhaltlich beschäftigt haben, verletzt zudem die Rechte auf ein faires Verfahren und auf wirksame Beschwerde. Und nach der Rechtsprechung des EGMR umfasst das Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens auch die körperliche Unversehrtheit.

Doch der EGMR hielt Wagners Beschwerde für unzulässig, weil er dieser Argumentation ohne Begründung nicht folgte. Der Frage der möglichen Gesundheitsschädlichkeit des Maskentragens wollte sich der zuständige Einzelrichter Alain Chablais, der am 1. September 2024 zum liechtensteinischen Richter am EGMR gewählt wurde, offenbar nicht annehmen.

Derselbe Richter wies ohne Begründung auch die Beschwerde des vormaligen Weimarer Familienrichters Christian Dettmar gegen seine Verurteilung wegen Rechtsbeugung ab (34993/25). Dettmar sah ebenfalls sein Recht auf ein faires Verfahren verletzt. Er hatte an den Schulen der beiden Kinder, deren Mutter ein Verfahren bei ihm angeregt hatte, den Schulleitungen und Lehrern untersagt, Schülern vorzuschreiben, dass sie Gesichtsmasken tragen, Mindestabstände einhalten und an Corona-Schnelltests teilnehmen müssen. Die Entscheidung wurde ausführlich mit der Verfassungswidrigkeit der Maßnahmen und einer Schädigung des geistigen, körperlichen und seelischen Wohls der Kinder durch die untersagten Maßnahmen begründet und war auf drei Sachverständigengutachten gestützt.

Dieser Beschluss führte zur Durchführung eines Strafverfahrens gegen Dettmar wegen des Vorwurfs der Rechtsbeugung. Im Zentrum der Vorwürfe, so schildert Dettmar in seiner Beschwerde an den EGMR, hätten Fragen der Verfahrensgestaltung, der Auswahl und Bestellung von Sachverständigen, der Dokumentation des Schriftverkehrs und die vermeintliche Überschreitung des Rechtsrahmens bei der Ausübung des Richteramts gestanden.

Seine Beschwerde an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte stützte Dettmar auf die Verletzung seines Rechts auf ein faires Verfahren. Zum Kern der Verfahrensgarantie aus Artikel 6 Absatz 1 EMRK gehört nach Dettmars Auffassung auch der Anspruch auf eine nachvollziehbare und sachlich begründete Entscheidung, was er anhand von Quellen aus der Rechtsprechung des EGMR nachwies. Auf alle entscheidungserheblichen und besonders bedeutsamen Aspekte des jeweiligen Falls sei nach dieser Rechtsprechung einzugehen.

Der Fall des Richters Christian Dettmar
Wie schon in seiner erfolglosen, vom Bundesverfassungsgericht nicht zur Entscheidung angenommenen Verfassungsbeschwerde rügte Dettmar, dass der Bundesgerichtshof sich mit seiner eigenen Rechtsprechung zur Rechtsbeugung nicht auseinandergesetzt habe, wonach zur Feststellung einer Rechtsbeugung eine umfassende und wertende Gesamtbetrachtung sämtlicher objektiven und subjektiven Umstände erforderlich sei – ein Prüfungsmaßstab, den weder das Landgericht Erfurt in seinem erstinstanzlichen Urteil noch der Bundesgerichtshof eingehalten hätten.

Willkürlich behaupte der Bundesgerichtshof in seiner Entscheidung in einer nicht begründeten Abkehr von seiner bisherigen Rechtsprechung, es komme weder auf Dettmars Motivlage noch auf die inhaltliche Richtigkeit seiner Entscheidung an. Denn dies zähle zu ebendiesen Umständen, die nach der bisherigen Rechtsprechung in einer Gesamtbetrachtung zu würdigen seien. Außerdem sei bezüglich fast aller ihm vorgeworfenen Verfahrensfehler kein Vorsatz festgestellt worden.

Warum der EGMR beim gegebenen Sachverhalt eine Verletzung des Rechts auf ein faires Verfahren von vornherein auszuschließen vermochte, bleibt offen. In jüngerer Zeit war der EGMR unter Druck geraten durch Kritik der Regierungen der Länder, die ihn mit Finanzmitteln ausstatten, aber seine Urteile für übergriffig hielten.

zur person
Thomas Wagner
Geboren 1983 in Berlin. Studium der Rechtswissenschaft sowie der Betriebswirtschaftslehre (B.Sc.) an der Humboldt-Universität zu Berlin, Referendariat in Berlin. Seit Ende 2012 im thüringischen Justizdienst als Richter und Staatsanwalt, mit Stationen im Thüringer Justizministerium (IT/ISM). Er ist Mitglied vom Netzwerk Kritische Richter und Staatsanwäte (KRiStA), gegründet während der Pandemie.
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https://www.berliner-zeitung.de/politik-gesellschaft/ohne-pruefung-menschenrechtsgerichtshof-weist-corona-beschwerden-ab-li.10018218


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So gestaltet man seine Karriere, wenn man sich Zukunft ausschließlich mit solch wichtigen Dingen wie einfachen Ordnungswidrigkeiten beschäftigen möchte.