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Stimmen insgesamt: 139

Autor Thema: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen  (Gelesen 1731294 mal)

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Offline Reichsschlafschaf

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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #16455 am: 14. September 2025, 15:03:32 »



Frau Susemihl lehnt es ab Milliarden zu obduzieren.

Sie kommt sonst zu gar nichts mehr, sagt sie.  ???
„Nur weil es Fakt ist, muß es noch lange nicht stimmen!“ (Nadine)

„Wenn die verdorbenen Leute sich zusammentun und dadurch eine Macht werden, dann müssen die anständigen Leute nur das gleiche tun. So einfach ist das. (Leo Tolstoi, Krieg und Frieden)
 
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Offline Sandmännchen

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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #16456 am: 14. September 2025, 15:31:55 »
Es war wirklich kniffelig, unter 8 Milliarden Lebenden mehrere Milliarden Tote in der Statistik zu verstecken!
soɥdʎsıs sǝp soɥʇʎɯ ɹǝp 'snɯɐɔ ʇɹǝqlɐ –
˙uǝllǝʇsɹoʌ uǝɥɔsuǝɯ uǝɥɔılʞɔülƃ uǝuıǝ slɐ soɥdʎsıs sun uǝssüɯ ɹıʍ ˙uǝllüɟnzsnɐ zɹǝɥuǝɥɔsuǝɯ uıǝ ƃɐɯɹǝʌ lǝɟdıƃ uǝƃǝƃ ɟdɯɐʞ ɹǝp

P.S.: Cantor became famous by proving it can't be done.
 
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Offline Rabenaas

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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #16457 am: 14. September 2025, 15:45:36 »
Allein die Entsorgung all der Kadaver war schon eine gewaltige Herausforderung!
Das wird man ja wohl noch sagen dürfen!
 
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Offline Ba_al

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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #16458 am: 14. September 2025, 16:07:34 »
Ach das war ja schon mit in den Spikeproteinen mit drin.

Die Kadaver haben sich nach dem letzten Herzschlag einfach dematerialisiert
 
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Offline Mr. Devious

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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #16459 am: 14. September 2025, 16:08:17 »

Zitat
Gefälschte Impfausweise
BGH bestätigt Stader Urteil: Ex-Polizistin muss in Haft

Eigentlich sollte sie Verbrecher jagen. Doch jetzt landet eine Ex-Polizistin selbst hinter Gittern. Der Bundesgerichtshof hat ein Corona-Urteil des Landgerichts bestätigt.
https://www.tageblatt.de/Nachrichten/BGH-bestaetigt-Stader-Urteil-Ex-Polizistin-muss-in-Haft-685445.html

Beim BGH ist (noch) nichts zu finden.

Das müsste diese Entscheidung sein:

Spoiler
ECLI:DE:BGH:2025:190825B6STR154.25.0
BUNDESGERICHTSHOF
BESCHLUSS
6 StR 154/25 vom 19. August 2025

in der Strafsache gegen

wegen Urkundenfälschung u.a.


Der 6. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 19. August 2025 beschlossen:

1. Auf die Revision der Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Stade vom 28. November 2024 wird

a) das Verfahren in den Fällen II.B.22 bis 35 der Urteilsgründe eingestellt; im Umfang der Einstellung fallen die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen der Angeklagten der Staatskasse zur Last,

b) das vorgenannte Urteil im Schuldspruch dahin geändert, dass die Angeklagte wegen Urkundenfälschung in 31 Fällen, davon in zwei Fällen in Tateinheit mit versuchter Urkundenfälschung, wegen versuchter Urkundenfälschung in vier Fällen und wegen der Vorbereitung der Herstellung unrichtiger Impfausweise in vier Fällen verurteilt ist.

2. Die weitergehende Revision der Angeklagten wird verworfen.

3. Die Beschwerdeführerin hat die verbleibenden Kosten ihres Rechtsmittels zu tragen.

Gründe:
Das Landgericht hat die Angeklagte wegen Urkundenfälschung in 31 Fällen, davon in zwei Fällen in Tateinheit mit versuchter Urkundenfälschung, wegen versuchter Urkundenfälschung in vier Fällen, wegen Vorbereitung der Herstellung unrichtiger Impfausweise in vier Fällen und wegen Fälschung beweiserheblicher Daten in 14 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten verurteilt sowie eine Einziehungsentscheidung getroffen. Die auf die Sachrüge gestützte Revision der Angeklagten hat den aus der Beschlussformel ersichtlichen Erfolg (§ 349 Abs. 4 StPO) und ist im Übrigen unbegründet (§ 349 Abs. 2 StPO).

Der Senat stellt das Verfahren in den Fällen II.B.22 bis 35 der Urteilsgründe aus prozessökonomischen Gründen auf Antrag des Generalbundesanwalts nach § 154 Abs. 2 StPO ein. Die Verfahrenseinstellung hat die Änderung des Schuldspruchs entsprechend § 354 Abs. 1 StPO sowie den Wegfall der für diese Taten festgesetzten Strafen von je acht Monaten zur Folge. Die gegen die Angeklagte erkannte Gesamtfreiheitsstrafe kann hingegen bestehen bleiben. Der Senat schließt mit Blick auf die verbleibende Einsatzstrafe von einem Jahr und sechs Monaten sowie die weiteren 38 Strafen (ein Jahr und zwei Monate, sieben mal ein Jahr, 30 mal acht Monate) aus, dass das Landgericht ohne die in den Fällen II.B.22 bis 35 verhängten Strafen zu einer niedrigeren Gesamtfreiheitsstrafe gelangt wäre.

Bartel Tiemann Wenske
Fritsche von Schmettau

Vorinstanz:
Landgericht Stade, 28.11.2024 - 201 KLs 115 Js 7366/22 (4/23)
[close]

https://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=Aktuell&Sort=12288&Seite=1&nr=142837&anz=1136&pos=48
Liberté, Egalité, FCKAfDé
 
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Offline Gelehrsamer

Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #16460 am: 14. September 2025, 17:04:46 »
Die Schwurbelkammer (3. Kammer) des Verwaltungsgerichts Osnabrück hat sich zu ihrem Bedauern gehalten gesehen, eine Klage einer Pflegekraft gegen ein Betretensverbot betreffend den Arbeitsplatz, das aufgrund der Nichtbeachtung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht erlassen worden war, abweisen zu müssen:

Hintergrund: Im vergangenen Jahr hat das Gericht dem Bundesverfassungsgericht die Frage vorgelegt, ob die Regelung über die einrichtungsbezogene Impfpflicht (§ 20a IFSG) Ende 2022 verfassungswidrig gewesen (genauer: geworden) sei, obwohl das Bundesverfassungsgericht die Verfassungsmäßigkeit der Regelung schon im Frühjahr 2022 bestätigt hatte. Das Bundesverfassungsgericht hat die Vorlage denn auch mit deutlichen Worten zurückgewiesen, weil das Gericht seine These von einer zwischenzeitlich eingetretenen Verfassungswidrigkeit der Norm wegen angeblich fehlender Wirksamkeit der Impfungen nicht ansatzweise plausibel begründet habe.

Aus der Pressemitteilung des VG:

Zitat
Das Bundesverfassungsgericht hat die Vorlage mit Beschluss vom 29. Januar 2025 (1 BvL 9/24) als unzulässig verworfen, ohne in eine erneute Prüfung in der Sache einzusteigen. ... Dabei hat die Kammer auf die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts vom 27. April 2022 (1 BvR 2649/21) sowie vom 29. Januar 2025 (s.o.: 1 BvL 9/24) verwiesen; diese Entscheidungen seien für die Kammer prozessual bindend; damit sei der Kammer auch eine hiervon abweichende Bewertung aufgrund neuer, besserer Erkenntnisse verwehrt.

Das ist unrichtig: Das Bundesverfassungsgericht hat geprüft, ob das VG in seinem Vorlagebeschluss Gesichtspunkte benannt hat, die Anlass gäben, von der vorangegangenen Entscheidung von 2022 für den maßgeblichen Zeitpunkt (Ende 2022) abzuweichen. Das hat das Gericht verneint. Neuere und bessere Erkenntnisse, die Anlass zu einer abweichenden Beurteilung gäben, lagen danach schon nicht vor. 

Die verwaltungsgerichtliche Schwurbelei geht fröhlich weiter ...
 
https://www.verwaltungsgericht-osnabrueck.niedersachsen.de/aktuelles/pressemitteilungen/verwaltungsgericht-weist-klage-einer-pflegehelferin-gegen-tatigkeitsverbot-auf-grundlage-des-infektionsschutzgesetzes-ab-244708.html
« Letzte Änderung: 14. September 2025, 18:41:44 von Gelehrsamer »
 

Offline Reichsschlafschaf

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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #16461 am: 19. September 2025, 08:02:21 »
Zitat
Home
Politik
Trump feuerte Behörden-Chefin: Nun fordern Republikaner Beweise für Corona-Impfungen

Bei einer Anhörung im US-Senat gerät die von Trump entlassene CDC-Chefin ins Kreuzfeuer: Republikaner wollen wissenschaftliche Beweise für die Corona-Impfungen.

Author - Franz Becchi

19.09.2025 , 07:27 Uhr

Ende August entließ US-Präsident Donald Trump Susan Monarez, die Leiterin der Centers for Disease Control and Prevention (CDC), nach nur einem Monat im Amt. Die amerikanische Behörde befasst sich mit der Überwachung, Erforschung und Bekämpfung von Krankheiten sowie der Förderung der öffentlichen Gesundheit. Grund für die Entlassung waren Differenzen über die Nebenwirkungen der Corona-Impfstoffe.

Am Mittwoch wurde Monarez nun im US-Senat angehört. Der republikanische Senator Rand Paul hinterfragte sowohl die Wirksamkeit der Corona-Impfstoffe als auch die Impfung von Säuglingen gegen Hepatitis B. Paul, Facharzt für Augenheilkunde, betonte, dass es entscheidend sei, das Vertrauen in die öffentliche Gesundheit wiederherzustellen.
Spoiler
CDC-Direktorin zur Impfempfehlung für Kinder im US-Senat angehört
Unter Gesundheitsminister Robert F. Kennedy Jr. und NIH-Direktor Jay Bhattacharya werde dieses Vertrauen wiedergewonnen – vor allem durch eine gründliche Überprüfung der mRNA-Impfstoffe. „Es geht um spezifische Impfstoffe, Altersgruppen und Politiken“, sagte Paul und forderte eine offene Diskussion über die „tatsächliche Wissenschaft“ hinter Impfempfehlungen, insbesondere für Kinder.

Paul fragte Monarez, ob der Corona-Impfstoff die Übertragung des Virus verhindere. Sie wich einer klaren Antwort aus und verwies lediglich auf eine Reduzierung der Viruslast. Paul entgegnete, dass der Impfstoff die Übertragung nicht verhindere. „Man kann das Virus weiterhin übertragen, auch wenn man geimpft ist. Der neueste Impfstoff seit Omikron reduziert die Übertragung nur um etwa 16 Prozent“, erklärte Paul.

Anschließend fragte Paul, ob der Impfstoff Hospitalisierungen bei Kindern unter 18 Jahren verringere. Monarez antwortete, „er könne das“, was Paul jedoch als nicht belegbar zurückwies. „Die Zahlen sind zu gering, um einen Effekt nachzuweisen. 183 Kinder starben, und nur wenige Tausend wurden 2020 und 2021 hospitalisiert. Seitdem sind die Zahlen gesunken“, sagte Paul.

Besonders fokussierte sich Paul auf die Verabreichung von Impfstoffen an Kinder – ein Thema, das auch US-Gesundheitsminister Kennedy Jr. sehr bewegt. Paul erklärte, dass es keine wissenschaftlichen Beweise für die Vorteile gebe, einem sechs Monate alten Baby den Corona-Impfstoff zu verabreichen. „Jeder muss sich fragen, welche Risiken damit verbunden sind“, so Paul.

Der Senator stellte zudem die Hepatitis-B-Impfung infrage, die Neugeborenen verabreicht wird, und fragte, warum dieser Impfstoff verabreicht werde, wenn die Mutter Hepatitis-B-negativ sei. Monarez konnte darauf keine Antwort geben.

Kennedy Jr. reformiert die US-Gesundheitsbehörden
Kennedy Jr. hat die US-Gesundheitsbehörden umfassend umstrukturiert und eine gründliche Aufarbeitung der Corona-Zeit angekündigt. Er zog die Empfehlung für Covid-Impfungen bei gesunden Kindern und schwangeren Frauen zurück und setzte neue Beschränkungen für die Zulassung von Impfstoffen fest. Corona-Impfstoffe sollen nun gründlicher überprüft werden.

Im Juni entließ Kennedy Jr. alle 17 stimmberechtigten Mitglieder des Advisory Committee on Immunisation Practices (ACIP), des Gremiums, das die CDC zu Impfempfehlungen berät. Ziel sei es, das Vertrauen in die Impfpolitik wiederherzustellen und Interessenkonflikte zu vermeiden. Das Gremium wurde mit mRNA-kritischen Wissenschaftlern neu besetzt. Diese Experten sollen die Corona-Impfstoffe gründlich evaluieren und sich mit der Food and Drug Administration (FDA) abstimmen. Darauf basierend sollen neue Empfehlungen ausgearbeitet werden.

Die Arbeitsgruppe wird von Retsef Levi, Professor am MIT, geleitet, der zuvor die Aussetzung der Pfizer- und Moderna-Impfstoffe aufgrund von Sicherheitsbedenken mehrmals gefordert hatte. Auch der Virologe Robert Malone, ein scharfer Kritiker der Corona-Impfstoffe, wurde ins ACIP berufen.
[close]
https://www.berliner-zeitung.de/politik-gesellschaft/geopolitik/trump-feuerte-cdc-chefin-republikaner-fordern-republikaner-beweise-corona-impfungen-li.2357585


Klingt, als ob sie nicht vorbereitet gewesen sei.

Oder ist das nur bösartig geschrieben?
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Offline lobotomized.monkey

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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #16462 am: 19. September 2025, 08:17:16 »
Klingt, als ob sie nicht vorbereitet gewesen sei.

Oder ist das nur bösartig geschrieben?

Sie wurde von Trump eingesetzt. Es zählt in der Regel erst die Loyalität und dann erst Fachwissen. Gleichzeitig wird sich Trump nicht mit Kennedy verscherzen wollen, denn letztendlich hat Trump Kennedy "gekauft", weil Kennedy ihm im Wahlkampf stimmen hätte kosten können. In der Summe dürfte Monarez nicht dem "Mainstream"-Wissen (aka aktueller Forschungsstand) unterliegen.
Das perfide an der ganzen Sache ist: Die gestellten Fragen sind absolut berechtigt und korrekt, sodass der Eindruck entsteht, dass die ganze Befragung inklusive der erwartbaren Ergebnisse (mRNA bringt uns alle um, Leichenberge, schuldige Demokraten) seriös wirkt. Da wird eine für die breite Masse verständliche Einordnung des gesamten Vorgangs ziemlich schwerfallen.
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"And where are we going to find a lobotomized monkey at this time of night?"
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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #16463 am: 22. September 2025, 18:32:54 »
Die Einordnung ist einfach: Die US-Administration ist verrückt und lebt in einer anderen Realität als wir.
soɥdʎsıs sǝp soɥʇʎɯ ɹǝp 'snɯɐɔ ʇɹǝqlɐ –
˙uǝllǝʇsɹoʌ uǝɥɔsuǝɯ uǝɥɔılʞɔülƃ uǝuıǝ slɐ soɥdʎsıs sun uǝssüɯ ɹıʍ ˙uǝllüɟnzsnɐ zɹǝɥuǝɥɔsuǝɯ uıǝ ƃɐɯɹǝʌ lǝɟdıƃ uǝƃǝƃ ɟdɯɐʞ ɹǝp

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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #16464 am: 22. September 2025, 19:52:03 »
Und deswegen erfahren wir bereits morgen, wie es zu Autismus kommt. Das kleine böse Teufelchen hat schon mal geraten und wird deswegen nicht überrascht sein.  :whistle:
 
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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #16465 am: 22. September 2025, 23:30:23 »
Und deswegen erfahren wir bereits morgen, wie es zu Autismus kommt. Das kleine böse Teufelchen hat schon mal geraten und wird deswegen nicht überrascht sein.  :whistle:

Ich prognostiziere: Paracetamol ist schuld, respektive der Wirkstoff
An Rüdiger Hoffmann: Der Faschist sagt immer, da ist der Faschist  (in Anlehnung an die Signatur des geschätzten MitAgenten Schnabelgroß)

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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #16466 am: 23. September 2025, 04:33:44 »
Ich prognostiziere: Paracetamol ist schuld, respektive der Wirkstoff

Bin mir nicht sicher ob das als Treffer gilt. Trump ist schon zu senil sich einen Wirkstoff zu merken und hat daher von Tylenol gesprochen, dem amerikanischen Markennamen für Paracetamol.
Mit Hinblick auf die Opioid-Krise in den USA ist das wohl der dämlichste Boogieman den man sich raussuchen kann.  :facepalm:

Spoiler
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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #16467 am: 24. September 2025, 09:57:07 »
Wie würde Jessie jetzt sagen?
"Yeah, Science b i t c h"

An Rüdiger Hoffmann: Der Faschist sagt immer, da ist der Faschist  (in Anlehnung an die Signatur des geschätzten MitAgenten Schnabelgroß)

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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #16468 am: 24. September 2025, 15:44:47 »
Schlimm. Hört sich nach Pflegeheim an.
 

Offline Schattendiplomat

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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #16469 am: 24. September 2025, 15:47:51 »
Mich würde mal ihre reale Trefferquote interessieren und bitte schön getrennt nach Trefferquote bei Geimpften und Ungeimpften.

Wenn sie nämlich davon ausgeht, dass jeder geimpft ist könnte die Gesamtquote recht hoch sein.
Wobei ihre Trefferquote bei Ungeimpften dann nahe der Nulllinie ist.
Mit ähnlichen Methoden kann man auch Wahrsager und Co sehr schnell entzaubern.

Rein statistisch sind solche Leute ja eher in der Unterzahl, auch wenn es von deren Lautstärke anders wirken mag.
« Letzte Änderung: 24. September 2025, 15:50:34 von Schattendiplomat »
NWO-Agent auf dem Weg zur uneingeschränkten Weltherrschaft

*mMn - meiner (ganz persönlichen) Meinung nach
**XMV - X(ges)under Menschenverstand
 
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