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In meinem direkten Umfeld höre ich seit Beginn der Corona-Krise:

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Etwas mehr Verschwörungstheorien
52 (35.1%)
Deutlich mehr Verschwörungstheorien
51 (34.5%)

Stimmen insgesamt: 139

Autor Thema: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen  (Gelesen 1610391 mal)

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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #16230 am: 28. April 2025, 21:16:31 »
Zitat
explosive Beweise....

Na dann?! Warum sollsich Billie sorgen machen, wenn die Beweise eh explodieren?
As usual, I'm writing slowly because I know you can't read fast.

(Radar writting a letter to his Mom an me, writting Comments for our Customers)
 
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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #16231 am: 29. April 2025, 12:33:17 »
Die Süstem-Richter wieder:


Zitat
Entscheidung in Karlsruhe:
„Impfen macht frei“-Bild ist laut BGH Volksverhetzung
29.04.2025, 11:25


Die auf Facebook veröffentlichte Abbildung des Auschwitz-Eingangstors mit geändertem Schriftzug ist strafbare Volksverhetzung. Der Bundesgerichtshof bestätigt damit eine Entscheidung des Landgerichts Köln.

Eine auf Facebook veröffentlichte Abbildung des Eingangstors des Konzentrationslagers Auschwitz mit dem veränderten Schriftzug „Impfen macht frei“ ist strafbare Volksverhetzung. Die während der Corona-Pandemie veröffentlichte karikaturhafte Abbildung verschleiere und bagatellisiere das historisch einzigartige Unrecht der in Konzentrationslagern vollzogenen Vernichtung von Millionen europäischen Juden und anderen vom NS-Regime verfolgten Gruppen, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe in einem am Dienstag veröffentlichten Beschluss. (AZ: 3 StR 468/24)

Im konkreten Fall wollte der heute 65 Jahre alte Angeklagte während der ersten Infektionswelle der Pandemie im April 2020 wegen der erlassenen Coronaschutzmaßnahmen wie dem Lockdown und der Maskenpflicht seinem Ärger darüber Luft machen. Er veröffentlichte auf seinem Facebookprofil eine karikaturhafte Abbildung, die offensichtlich das Eingangstor des Konzentrationslagers Auschwitz zeigen sollte.

Spritze mit grüner Flüssigkeit
Statt des originalen Schriftzugs „Arbeit macht frei“ hatte der 65-Jährige „Impfen macht frei“ über das Tor geschrieben. Daneben standen zwei soldatisch anmutende Wächter, die jeweils eine mit grüner Flüssigkeit gefüllte Spritze in den Armen hielten. Im Inneren des Lagers waren zwei Bilder mit den Porträts eines überzeichnet dargestellten Chinesen und des Microcsoft-Gründers Bill Gates zu sehen. Das Bild trug den Untertitel „Die Pointe des Coronawitzes“.


Das Landgericht Köln wertete die Abbildung als Volksverhetzung und verurteilte den Angeklagten zu einer Geldstrafe von 18 Tagessätzen, insgesamt 4000 Euro. Der BGH hat das Urteil nun bestätigt. Die Wertung des Landgerichts sei nicht zu beanstanden. Es werde der falsche Eindruck erweckt, den Betroffenen der Corona-Schutzmaßnahmen sei das gleiche Unrecht zugefügt worden wie den Opfern des Holocaust.

Quelle: epd
https://www.faz.net/aktuell/gesellschaft/kriminalitaet/impfen-macht-frei-bild-ist-laut-bgh-volksverhetzung-110445690.html

PM des Gerichts:


Spoiler
Bundesgerichtshof bestätigt Verurteilung wegen Volksverhetzung aufgrund der Veröffentlichung einer Abbildung des Eingangs eines Konzentrationslagers mit der Aufschrift "Impfen macht frei"

Ausgabejahr 2025
Erscheinungsdatum 29.04.2025

Nr. 084/2025

Beschluss vom 4. Februar 2025 – 3 StR 468/24

Der Bundesgerichtshof hat die Revision des Angeklagten gegen ein Urteil des Landgerichts Köln verworfen, das diesen der Volksverhetzung schuldig gesprochen und deswegen eine Geldstrafe von 80 Tagessätzen zu je 50 € verhängt hatte.

Nach den vom Landgericht getroffenen Feststellungen veröffentlichte der 65 Jahre alte Angeklagte im April 2020, während der ersten Infektionswelle der COVID-19-Pandemie, über sein von jedem Nutzer einsehbares "Facebook"-Profil eine karikaturhaft anmutende Abbildung, die den Untertitel "Die Pointe des Coronawitzes" trug. Die Darstellung zeigte das Eingangstor zu einem Lager. Oberhalb des Zugangs war der geschwungene Schriftzug "Impfen macht frei" angebracht. Das Eingangstor war augenscheinlich an dasjenige des Konzentrationslagers Auschwitz mit dem Schriftzug "Arbeit macht frei" angelehnt. Das Tor flankierten zwei schwarz gekleidete, soldatisch anmutende Wächter, die jeweils eine überdimensionierte, mit einer grünen Flüssigkeit gefüllte Spritze in den Armen hielten. Im Inneren des Lagers waren zwei blumengeschmückte Bildnisse zu erkennen, nämlich das Portrait eines überzeichnet dargestellten Chinesen sowie ein solches des "Microsoft"-Gründers und Gesundheitsmäzens Bill Gates. Das Landgericht hat das festgestellte Verhalten als Volksverhetzung nach § 130 Abs. 3 StGB in der Tathandlungsvariante des Verharmlosens des NS-Völkermordes beurteilt.

Die auf die Sachrüge gestützte Revision des Angeklagten ist ohne Erfolg geblieben. Die sachlichrechtliche Nachprüfung des Urteils durch den nach der Geschäftsverteilung des Bundesgerichtshofs zuständigen 3. Strafsenat hat keinen Rechtsfehler aufgedeckt.

Die vom Landgericht eingehend dargelegte Wertung, die untertitelte Abbildung verschleiere und bagatellisiere das historisch einzigartige Unrecht der in Konzentrationslagern vollzogenen Vernichtung von Millionen europäischen Juden und anderen vom nationalsozialistischen Regime verfolgten Gruppen in seinem wahren Gewicht, ist nicht zu beanstanden gewesen. Der qualitativen Abwertung des NS-Völkermordes im Sinne einer Relativierung von dessen Unwertgehalt steht dabei nicht entgegen, dass zugleich die Auswirkungen von Coronaschutzmaßnahmen überzogen dramatisiert dargestellt werden sollten. Die von der Strafkammer getroffene Feststellung, die Veröffentlichung der untertitelten Abbildung sei geeignet gewesen, den öffentlichen Frieden - das Vertrauen in die allgemeine Rechtssicherheit - zu gefährden, hat auf einer rechtsfehlerfreien Beweiswürdigung beruht. Zum einen hat das Landgericht nachvollziehbar darauf abgehoben, die Abbildung insinuiere, den Betroffenen staatlicher Coronaschutzmaßnahmen werde gleiches Unrecht zugefügt wie den Opfern des Holocausts; deshalb sei sie geeignet, ihre Betrachter aggressiv zu emotionalisieren. Zum anderen hat es der Darstellung jedenfalls vertretbar Appellcharakter dahin beigemessen, sich gegen staatliche Maßnahmen rechtzeitig zur Wehr zu setzen, bevor es zu einem staatlichen Impfzwang komme.

Mit der Entscheidung des Bundesgerichtshofs ist das Verfahren rechtskräftig abgeschlossen.

Vorinstanz:

LG Köln -113 KLs 16/23 - Urteil vom 12. Juni 2024

Maßgebliche Vorschriften:

§ 130 StGB – Volksverhetzung

...

(3) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine unter der Herrschaft des Nationalsozialismus begangene Handlung der in § 6 Abs. 1 des Völkerstrafgesetzbuches bezeichneten Art in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, öffentlich oder in einer Versammlung billigt, leugnet oder verharmlost.

...

§ 6 VStGB – Völkermord

(1) Wer in der Absicht, eine nationale, rassische, religiöse oder ethnische Gruppe als solche ganz oder teilweise zu zerstören,

1.ein Mitglied der Gruppe tötet,

2.einem Mitglied der Gruppe schwere körperliche oder seelische Schäden, insbesondere der in § 226 des Strafgesetzbuches bezeichneten Art, zufügt,

3.die Gruppe unter Lebensbedingungen stellt, die geeignet sind, ihre körperliche Zerstörung ganz oder teilweise herbeizuführen,

4.Maßregeln verhängt, die Geburten innerhalb der Gruppe verhindern sollen,

5.ein Kind der Gruppe gewaltsam in eine andere Gruppe überführt,

wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft.

...

Karlsruhe, den 29. April 2025

Pressestelle des Bundesgerichtshofs
76125 Karlsruhe
Telefon (0721) 159-5013
Telefax (0721) 159-5501
[close]
https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2025/2025084.html?nn=10690868
„Nur weil es Fakt ist, muß es noch lange nicht stimmen!“ (Nadine)

„Wenn die verdorbenen Leute sich zusammentun und dadurch eine Macht werden, dann müssen die anständigen Leute nur das gleiche tun. So einfach ist das. (Leo Tolstoi, Krieg und Frieden)
 
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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #16232 am: 29. April 2025, 16:15:56 »
Die Süstem-Richter wieder:





Das Landgericht Köln wertete die Abbildung als Volksverhetzung und verurteilte den Angeklagten zu einer Geldstrafe von 18 Tagessätzen, insgesamt 4000 Euro. Der BGH hat das Urteil nun bestätigt. Die Wertung des Landgerichts sei nicht zu beanstanden. Es werde der falsche Eindruck erweckt, den Betroffenen der Corona-Schutzmaßnahmen sei das gleiche Unrecht zugefügt worden wie den Opfern des Holocaust.



18 Tagessätze? ist so eine "krumme Zahl" häufiger vorkommend?
Einen Tagelöhner hat es aber nicht getroffen wenn 18 TS bei dem 4K Euro sind, eher selten unter den Querdeppen
An Rüdiger Hoffmann: Der Faschist sagt immer, da ist der Faschist  (in Anlehnung an die Signatur des geschätzten MitAgenten Schnabelgroß)

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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #16234 am: 29. April 2025, 17:21:54 »
Das verstößt aber auch gegen die übliche Arbeitsteilung, die Hand heben die Habenichtse, die anderen spenden dann.
soɥdʎsıs sǝp soɥʇʎɯ ɹǝp 'snɯɐɔ ʇɹǝqlɐ –
˙uǝllǝʇsɹoʌ uǝɥɔsuǝɯ uǝɥɔılʞɔülƃ uǝuıǝ slɐ soɥdʎsıs sun uǝssüɯ ɹıʍ ˙uǝllüɟnzsnɐ zɹǝɥuǝɥɔsuǝɯ uıǝ ƃɐɯɹǝʌ lǝɟdıƃ uǝƃǝƃ ɟdɯɐʞ ɹǝp

P.S.: Cantor became famous by proving it can't be done.
 
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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #16235 am: 29. April 2025, 20:34:56 »
Frau König hat ihren Medikamentenplan gepostet. Kein Wunder, dass sie so schlecht aussieht.

Spoiler
Medi – Therapie - Plan    K. Koenig

Mec/Fs Erschöpfungssyndrom , Alzheimer

PQQ 20 mg Mittags      0-1-0
Coenzym Q10  100 mg  1-0-1
Nadh coenzym  100 mg  0-0-1
NAC 600 mg                   2-2-0
Curcuma Forte                  1-1-1
Tuning Kapsel Robert Franz 0-0-0-1
Vitamin B12 Lutschtablette   1-0-0
Vitamin B-komplex                0-1-0
Alpha-Liponsäure  150 mg    0-0-1
L Glutation    500 mg             0-2-0
Mito Support kapseln             0-0-1


Immuninsuffizienz

Curcuma wie oben beschrieben  1-1-1
Vitamin D tropfen                       20 bis 40 am tag
Vitamin K tropfen                        10 am Tag
Vitamin C 1000 mg                     2-1-2
Biotin                                           0-1-0
Eisen      70 bis 100 mg                0-0-1
Zink      90 bis 100 mg                  1-0-0
Oregano Öl kapseln 100mg           0-1-0
l Lysin 500 mg                                0-0-1
Selen       100 mg                            0-1-0
L carnitin pulver                              2 Löffel morgens





Spike detox

OPC 350      mg                             2-1-0
Quercetin        1000mg                    2-0-0
L Glutation      1000 mg                   0-2-0
Cucuma            1000 mg                   1-1-1
NAC                  600 mg                    2-2-0
Als Kur auch Zeolith   über 4 Wochen
Serrapaptase                                        0-1-0
Artemesia annua       500mg                2-2-0       
Nattokinase    20.000 fu                 3-3-3-3

Nattokinase darf nur eingenommen werden wenn der Patient keine
erhöten Macas Mastzellaktivierungssyndrom  hat .

Ivermectin  kur anwendung 50 Tage 12 mg         1-0-1
Bei sehr hohen Spike werten im Blut und bei
 Endzündungen / Nekrosen

Endotheliitis - >Gefässerkrankung- verstopfung durch das Spike Protein 2 . in meinem Fall Organversagen , Mikrothrombosen

Celsentri wirkstoff Maraviroc              1-0-1
Eliquis    2,5 mg                                     1-0-1
in notfällen auch                                     5-0-5
Ass 100 mg die ersten 2 Jahre es ist bereits angesetzt    1-0-0
Opc                                                          2-1-0
L arginin 1000 mg                                    0-0-2
Statine bereits abgesetzt   10mg                1-0-0
Schwarzkümmelöl kapseln                         1-0-1






Muskelschwäche und Schmerzen

MSM 1000 mg                                       3 -3-3
Kollagen  500 mg                                   2-0-0
Hylaronsäure   500 mg                            2-0-0
Amino power plus                                   0-2-0


Dieser Plan ist auf mich persönlich zugeschnitten jeder einzelne sollte es mit seinem Behandler besprechen und seine Blutwerte prüfen lassen.

Sehr wichtig ist das mit den Nattokinase zu beachten da viele der  Geschädigten ein Mastzellaktivierung Syndrom haben und dieses nur mit Blutuntersuchung festgestellt werden kann.
Bei diesen Patienten verschlimmert sich die Situation bei Einnahme.

Celsentri wirkstoff Maraviroc   dieses Medikament wird bei mir eingesetzt gegen das Organversagen und sollte in keinem Fall ohne Arzt eingenommen werden.

Wie ihr seht ist es deutlich weniger geworden was ich einnehme mein Zustand verbessert sich von Monat zu Monat.
[close]

Falls sie wirklich Alzheimer hat tut mir das natürlich leid. Das hst aber sicher nichts mit den Covid-Impfungen zu tun?
Dummheit schützt vor Strafe nicht!

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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #16236 am: 29. April 2025, 20:48:56 »
Wer hat den aufgestellt? Sie selbst?

Ivermectin?
Natokinase?
Zeolith?
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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #16237 am: 29. April 2025, 20:50:53 »
Zitat
Tuning Kapsel Robert Franz

Wächst einem dann ein Spoiler?

Zitat
Serrapaptase
gibt es nicht, sondern nur Serrapeptase. Das wird aus einer Raupenart gewonnen.

Zitat
Cucuma
heißt richtig Curcuma (1x richtig, 1x falsch geschrieben)

Eliquis® ist ein klassisches schulmedizinisches Medikament (Apixaban) und "im Notfall" völlig überdosiert. Hallo Nasenbluten!

Wer macht sich die Arbeit auszurechnen, was das pro Tag kostet? Ich vermute, man könnte davon ein gehobenes Restaurant besuchen.

Man bedenke auch, dass viele der wasserlöslichen Vitamine bei überhöhter Dosis und intakter Niere nutzlos ausgeschieden werden.

Vitamin K und Eliquis stellen einen gewissen Widerspruch dar.

Es fehlt noch der Ganzkörperumschlag mit schwarzer Salbe.

Und eine Reizstrombehandlung des ZNS.
« Letzte Änderung: 29. April 2025, 20:53:17 von Knallfrosch »
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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #16238 am: 29. April 2025, 21:39:16 »
Wächst einem dann ein Spoiler?

Nein, aber irgendwann ist man tiefer gelegt!
Ich liebe Sarkasmus. Es ist wie jemandem die Tastatur in die Fresse zu hauen, nur mit Worten.
 
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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #16239 am: 29. April 2025, 21:48:49 »
Du meinst Radieschen von unten?
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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #16240 am: 29. April 2025, 21:56:32 »
 In der Art
Ich liebe Sarkasmus. Es ist wie jemandem die Tastatur in die Fresse zu hauen, nur mit Worten.
 
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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #16241 am: 30. April 2025, 02:25:48 »
Celsentri aka Maraviroc ist ein starkes Reservetherapeutikum für HIV-Infektionen. Leidet die Tante wirklich unter all den Krankheiten gegen die sie Medikamente nimmt oder ist das eher "ganz viel hilft ganz viel" gegen nix als den eigenen Körper.
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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #16242 am: 30. April 2025, 09:17:06 »
Eliquis® ist ein klassisches schulmedizinisches Medikament (Apixaban) und "im Notfall" völlig überdosiert. Hallo Nasenbluten!

Wer macht sich die Arbeit auszurechnen, was das pro Tag kostet? Ich vermute, man könnte davon ein gehobenes Restaurant besuchen.

Man bedenke auch, dass viele der wasserlöslichen Vitamine bei überhöhter Dosis und intakter Niere nutzlos ausgeschieden werden.

Vitamin K und Eliquis stellen einen gewissen Widerspruch dar.

Das stellt nicht nur einen gewissen Widerspruch dar, das ist eigentlich kontraindiziert. Schön ist es auch, dass sie dazu dann auch mit ASS 100 noch einen Thrombozytenaggregationshemmer dazu einnimmt. Und warum sie mit Maraviroc noch einen antiretroviralen Wirkstoff einnimmt, der sonst eher bei einer HIV Infektion gegeben wird, ist mir auch unklar.
Sebastian Leber über Rüdi: Hoffmanns Beweisführung ist, freundlich ausgedrückt, unorthodox. Es geht in seinen Filmen drunter und drüber wie bei einem Diavortrag, bei dem der Vortragende kurz vor Beginn ausgerutscht ist und alle Dias wild durcheinander auf den Boden flogen.
 
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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #16243 am: 30. April 2025, 09:23:27 »
Das stellt nicht nur einen gewissen Widerspruch dar, das ist eigentlich kontraindiziert. Schön ist es auch, dass sie dazu dann auch mit ASS 100 noch einen Thrombozytenaggregationshemmer dazu einnimmt. Und warum sie mit Maraviroc noch einen antiretroviralen Wirkstoff einnimmt, der sonst eher bei einer HIV Infektion gegeben wird, ist mir auch unklar.

Das Wichtigste ist: Zum Schluss ist die pöhse Schulmedizin schuld. Hat nämlich nirgendwo jemand geschrieben, dass exakt diese (völlig wirre) Mischung von Medikamenten ihr schaden könnte.

Auf jeden Fall braucht sie nicht viel zu essen, denn bei der Menge an Präparaten, die sie da zu sich nimmt, dürfte sie immer satt sein.
Und wenn sie mal das Zeitliche segnet, dann wenigstens wurmfrei dank Ivermectin.
 :facepalm:
Ich habe mir bereits eine feste Meinung gebildet! Verwirren Sie mich bitte nicht mit Fakten!
 
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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #16244 am: 30. April 2025, 09:32:47 »
Eine Tablette Celsentri kostet übrigens rund 16 Euro. Wer verordnet ihr dieses verschreibungspflichtige Medikament ohne HIV-Diagnose (was ich annehme)? Bezahlt das die Solidargemeinschaft?

Nachtrag: Celsentri wurde tatsächlich bei Long Covid (zusammen mit Pravastatin) eingesetzt. Hier gefunden: https://www.dr-med-kristina-schultheiss.de/post/einsatz-von-maraviroc-und-pravastatin-bei-long-covid-mechanismen-studienlage-und-sicherheit

Die dort zitierte Studie muss ich mir mal besorgen und durchlesen.


Edith: Ich zitiere nur den ersten Satz der Methods:
Zitat
The medical records and immunological lab reports from 18 adult
PASC patients treated with maraviroc 300 mg per oral twice daily
and pravastatin 10 mg per oral daily by independent private practice
physicians and clinics were collected and analyzed.

Originalarbeit im nachfolgenden Beitrag von @Neubuerger. Korrektur zu der Arbeit unten angehängt.
« Letzte Änderung: 30. April 2025, 09:51:01 von Knallfrosch »
Nobody except for Goedel became famous by saying it can't be done.
 
Folgende Mitglieder bedankten sich: Goliath, Anmaron