Es ist gut, sich die Sachen nochmal in Erinnerung zu rufen. Was auf allen Seiten schief ging.
In Bayern schon. Das mit der Ausgangssperre zB.
Hat man übertrieben, meinst Du?
Das hielt aber doch ersten Überprüfungen stand:
https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/Y-300-Z-BECKRS-B-2020-N-35808?hl=true
https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/Y-300-Z-BECKRS-B-2020-N-36981?hl=true
Das waren die Eilverfahren, in denen es um eine rein summarische Überprüfung geht. Im wesentlichen machen Gerichte da folgendes:
- Hat eine Seite offensichtlich recht?
- Wenn nein, wo überwiegen die Folgen einer Fehlentscheidung?
Und natürlich sind die Folgen bei einer durchschreitenden Pandemie höher als die Einschränkungen der Freiheitsrechte. Meiner Beobachtung nach waren die Gerichte auch 2020 noch sehr, sehr verwaltungsfreundlich eingestellt. Bayern hat gut daran getan, das 2021 nicht erneut zu testen.
Nur zur Erinnerung und für die Nichtbayern: In Bayern war es zeitweise bereits verboten, das Haus zu verlassen, wenn man keinen dringenden Grund dafür hat. Ganztags. Die Begründung dafür war, dass sich das effektiver überwachen ließe als ein Kontaktverbot. Und da wurden durchaus Leute von der Polizei abgeführt, die alleine auf einer Parkbank saßen. Da muss man sich schon sehr an den Kopf greifen, was sich die Gerichte in der summarischen Prüfung eigentlich gedacht haben.
Ich habe Verständnis dafür, dass im März die Regierung im headless-chicken-mode war und weit übers Ziel hinausschoss. Allerdings ging das bis Anfang Mai, wurde zum Jahreswechsel 2020/21 erneut aufgegriffen, und Bayern hat sich kontinuierlich als Bremser unter den Landesregierungen betätigt. Der eigentlich dahinterstehende Grund war im wesentlichen, dass sich Söder als Hardliner profilieren wollte. CSU steht halt für Law and Order, angeblich. Jedenfalls, solange es nicht um Korruption bei Maskenverkäufen geht. Als es um Impfpflichten ging, haben sie sich anscheinend nicht mehr getraut.
Die Ausgangssperren wurden am 4.10.21 vom VGH München und am 22.11.2022 vom BVerwG als rechtswidrig beurteilt, weil sie unverhältnismäßig waren.
https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/bverwg-3cn121-3cn221-corona-verordnung-ausgangssperre-bayern-unverhaeltnismaessig/